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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.05.2011

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> Lengnau / <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> Donnerstag, 26. Mai 2011 12<br />

2 B1.8 Überbauungsordnungen<br />

Ortsplanung<br />

Ortsplanung <strong>der</strong> Einwohnergemeinde Lengnau / Genehmigung<br />

Referentin: Jeannette Lä<strong>der</strong>ach<br />

Sachverhalt<br />

Die heute gültige baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) von Lengnau wurde Ende<br />

<strong>der</strong> 80er Jahre erarbeitet und im September 1993 durch den Kanton genehmigt. Lengnau hat in den letzten<br />

Jahren und vor allem nach <strong>der</strong> Eröffnung <strong>der</strong> A5 sowohl als Wohn- und Arbeitsstandort an Qualität<br />

gewonnen. Die guten Verkehrsverbindungen nach Biel, Solothurn und Bern, die ausgebaute Infrastruktur<br />

und öffentlichen Einrichtungen sowie das weitgehend intakte Umfeld lassen auch in Zukunft eine<br />

Nachfrage nach Bauland für Wohnen und Arbeiten erwarten.<br />

Nach <strong>der</strong> Raumplanungsgesetzgebung sind die kommunalen Rechtsgrundlagen alle 10 bis 15 Jahre zu<br />

überarbeiten und den verän<strong>der</strong>ten Verhältnissen anzupassen. Der Gemein<strong>der</strong>at setzte deshalb im März<br />

2008 eine Spezialkommission ein und beauftragte sie mit <strong>der</strong> Vorbereitung und Begleitung <strong>der</strong><br />

Ortsplanungsrevision.<br />

In einer ersten Phase wurden gestützt auf den kantonalen Richtplan die Baulandreserven erhoben. Dabei<br />

wurde festgestellt, dass wenig Spielraum für Einzonung neuer Wohnbauzonen besteht.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufhebung von Zonen mit Planungspflicht verfolgt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Strategie, die<br />

Bewilligungsverfahren für die Bebauung des bestehenden Wohnbaulandes zu vereinfachen und das<br />

Wohnbauland marktfähig zu machen.<br />

In <strong>der</strong> Industrie- und Gewerbezone will <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die guten Standortvoraussetzungen nutzen und<br />

mit grösseren Gewerbebaulandreserven im Lengnaumoos für die Neuansiedlung von Betrieben bereit sein.<br />

Folgende Pläne sind anlässlich <strong>der</strong> Ortsplanungsrevision überarbeitet worden:<br />

Zonenplan<br />

Die wichtigste Än<strong>der</strong>ung betrifft die Erweiterung <strong>der</strong> Industriezone Lengnaumoos zum wirtschaftlichen<br />

Entwicklungsschwerpunkt (ESP). Diese Erweiterung umfasst eine Fläche von 8.9 ha.<br />

Die Zone mit Planungspflicht ZPP 1 Dorf wird durch die Mischzone Dorf und zu einem kleinen Teil durch<br />

die Mischzone Kern (beides Mischzonen für Wohnen und Gewerbe) abgelöst. Im Gebiet<br />

Oelestrasse/Krähenbergstrasse soll im Sinne einer Zentrumserweiterung eine dichte Nutzung ermöglicht<br />

werden.<br />

Die Zone mit Planungspflicht ZPP 2 Grenzweg ist aufgehoben worden. Die Parzellen sind alle überbaut.<br />

Allfällige Um- o<strong>der</strong> Anbauten richten sich nach den Bestimmungen für die Wohnzone W2.<br />

Die Zone mit Planungspflicht ZPP 4 Bahnhof wurde aufgrund <strong>der</strong> unbekannten zukünftigen Nutzung<br />

sistiert. Für sie wird zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Planung durchgeführt.<br />

Die Zone mit Planungspflicht ZPP 9 Solothurnstrasse wird durch die Mischzone M2 (gemischte Zone für<br />

Wohnen und Gewerbe) abgelöst. Das Bahnareal wird aus <strong>der</strong> Bauzone entlassen.<br />

Die Überbauungsordnung Rosenweg/Tulpenweg <strong>vom</strong> 4. August 1997 wird in die Zone mit Planungspflicht<br />

ZPP 11 Rosenweg umgezont.<br />

Mit <strong>der</strong> Umzonung <strong>der</strong> Parzelle am Rolliweg von <strong>der</strong> Gewerbezone in die Wohnzone W2 soll einerseits das<br />

Wohnquartier aufgewertet und andrerseits <strong>der</strong> Umzug <strong>der</strong> Firma Spahr Traktoren in die Industriezone<br />

Lengnaumoos unterstützt werden.

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