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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.05.2011

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> Lengnau / <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> Donnerstag, 26. Mai 2011 16<br />

Beat Kälin: Es sind 2 Sachen auseinan<strong>der</strong>zuhalten. Heute besteht beispielsweise bereits eine<br />

Anschlusspflicht an die Wasserversorgung. Wir denken nun in die Zukunft.<br />

Es kann zukünftig auch eine Pflicht geben, sofern es sinnvoll ist, an ein Gaswerketz mit<br />

Wärmekraftkoppelung anzuschliessen. Heute ist die Verbindlichkeit nicht gegeben. Die Freiheit wird aber<br />

immer bestehen. Das kantonale Gesetz steht über <strong>der</strong> kommunalen Norm. In diesem Sinne ergibt sich eine<br />

Wahlfreiheit.<br />

Ernst Rüfli: Gibt es neue Erkenntnisse bez. Ausnützungsziffer. Wie hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at entschieden?<br />

Beat Kälin: Der Entwurf soll so belassen werden wie er ist. Es gilt so o<strong>der</strong> so, in Zukunft die<br />

Nutzungsmasse zu besprechen. Der Kanton Bern hat sich verpflichtet, die Harmonisierung <strong>der</strong><br />

Messweisen vorzunehmen. Er gibt sich dabei eine längste Frist von 10 Jahren. Erste Bestrebungen sind<br />

bereits im Gang. Es macht aus Sicht des Gemein<strong>der</strong>ates keinen Sinn vorzupreschen und lange<br />

Diskussionen zu führen. Man sollte den Entscheid des Kantons abwarten und es anschliessend richtig<br />

machen.<br />

Beim Attikageschoss wurde eine Verbesserung gemacht. Der Abstand gegenüber <strong>der</strong> Fassade wurde um<br />

einen halben Meter verän<strong>der</strong>t, was zu erhöhten Möglichkeiten führt. Man muss aber auch die Sicht <strong>der</strong><br />

Belasteten verstehen, welche möglicherweise mit Einschränkungen (erhöhten Schattenwurf) leben<br />

müssen.<br />

Paul Wolke: Beim einen gewährt man kleinere Grenzabstände, beim An<strong>der</strong>en eine bessere Nutzung. Das<br />

ist Seldwyla pur.<br />

Beat Kälin: Der Vergleich ist nicht haltbar. Man kann nicht Äpfel und Birnen vergleichen. Alles sind Früchte,<br />

jedoch nicht vergleichbar. Im Fall <strong>der</strong> ZPP handelt es sich nur um zwei Geschosse. Bei <strong>der</strong> Thematik mit<br />

dem Attikageschoss besteht das Risiko, dass auf mehrere Geschosse noch ein Attikageschoss gebaut<br />

wird, beim welchem <strong>der</strong> Eindruck eines vollen Geschosses entsteht. Grundsätzlich hat dies nicht mit den<br />

Grenzabständen zu tun.<br />

Colette Burger: Ich finde es nicht in Ordnung, dass man einem Spekulaten mehr Rechte zubilligt.<br />

Beat Kälin: Das Nutzungsmass in <strong>der</strong> ZPP wurde nicht angerührt. Er kann das Grundstück besser<br />

überbauen und somit marktfähige Gebäude darauf stellen.<br />

Karl Molnar: Was heisst marktfähig. Auch Spekulanten müssen die Normen einhalten. Offiziell könnte man<br />

das über ein Ausnahmegesuch regeln. Das Baugesetz ist für alle da.<br />

Beat Kälin: Der Vorwurf <strong>der</strong> erhöhten Rechte ist nicht haltbar. Die gegenseitigen kleinen Grenzabstände<br />

würden bedingen, dass die Grenzabstände in <strong>der</strong> W2-Zone generell Bestand hätten. Im vorliegenden Fall<br />

könnte man dies so lösen, dass die Gebäude in <strong>der</strong> W2-Zone nördlich <strong>der</strong> ZPP auch in die ZPP<br />

einbezogen würden. Dies wäre für die Grundeigentümer ein massiver Nachteil.<br />

Die Diskussion wird nicht mehr benützt.<br />

Der Antrag Renfer ist mit 42 zu 19 Stimmen genehmigt.<br />

Das Baureglement ist mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung Renfer mit 66 zu 3 Stimmen genehmigt.

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