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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.05.2011

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> Lengnau / <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> Donnerstag, 26. Mai 2011 15<br />

André Meyer: Muss man nun erhöhen und aufschütten o<strong>der</strong> muss man nicht?<br />

Beat Kälin: Das Erdgeschoss muss man erhöhen. In <strong>der</strong> Industriezone geht es um eine grossflächiges<br />

Gebiet in welchem vorgesehen ist, bei einer Überschwemmung das Wasser über den Strassenbereich<br />

abfliessen zu lassen. Wie erläutert, ist eine generelle Erhöhung nicht vorgesehen.<br />

Der Zonenplan Naturgefahren ist mit 75 zu 1 Stimme genehmigt.<br />

Baureglement<br />

Jeannette Lä<strong>der</strong>ach: Gegen das Baureglement gingen 8 Einsprachen ein. Davon sind 5 mit dem gleichen<br />

Inhalt, welche zusammengefasst wurden. Von diesen Einsprachen konnte keine erledigt werden.<br />

Franz Renfer: Nach Durchsicht <strong>der</strong> Auflageakten sind wir darauf gekommen, dass bei <strong>der</strong> ZPP 11 eine<br />

Grenzabstandän<strong>der</strong>ung vorgesehen ist. Wir, d.h. verschiedene Anstösser, machten eine Einsprache. Die<br />

Einwohnergemeinde Lengnau führte darauf hin Einspracheverhandlungen durch. Über den Entscheid des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates wurden wir nicht informiert. Nach Rückfrage an 2 Orten wurde uns durch Marcel Krebs<br />

beschieden, dass die Einsprache negativ beurteilt wurde. Eine Immobilien-Firma hat im Jahr 2010, als die<br />

Mitwirkung bereits vorbei war, festgestellt, mit den Vorgaben in <strong>der</strong> Überbauungsordnung lasse sich keine<br />

wirtschaftlich tragbare Überbauung realisieren. Die Firma beantragte, <strong>der</strong> nördliche Grenzabstand sei auf 3<br />

Meter zu reduzieren. Dieser Vorteil gilt nur in <strong>der</strong> ZPP. Für uns als nördliche Anstösser gilt immer noch ein<br />

Grenzabstand von 4 Metern.<br />

Dass <strong>der</strong> Wald wegfällt, finden wir in Ordnung. Der nördliche Grenzabstand sollte jedoch auf 4 Meter<br />

belassen werden. Es geht nicht an, dass auf den bestehenden Parzellen näher gebaut werden kann. Dies<br />

zudem ohne Gegenrecht auf den nördlichen Parzellen.<br />

Ich stelle den Antrag, <strong>der</strong> Grenzabstand in <strong>der</strong> ZPP 11 sei auf 4 Meter zu än<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> Gebäudeabstand<br />

sei auf 8 Meter festzulegen.<br />

Beat Kälin: Die Überbauungsordnung ist aus dem Jahr 1993 und somit sehr alt. Der Streifen oberhalb des<br />

Gehölzes ist sehr schlecht überbaubar. Dies zeigt sich, dass über die langen Jahre keine Überbauung<br />

erfolgte. Der Gemein<strong>der</strong>at schlägt eine Reduktion des Grenzabstandes vor, da man sich an einer<br />

Hanglage befindet und die nachbarlichen Grundstücke nördlich höher gelegen sind. Im Gebiet sind zudem<br />

nur 2-geschossige Häuser mit Flachdach möglich. Das nachbarrechtliche Verhältnis wird kaum verän<strong>der</strong>t.<br />

Es ist nicht so wie in an<strong>der</strong>en Zonen, dass <strong>der</strong> Nachbar auf <strong>der</strong> gleichen Höhenkote ein 7 Meter hohes<br />

Gebäude bauen kann, welches zu einer wesentlich grösseren Beeinträchtigung führt. Durch die Hanglage<br />

ist die Beeinträchtigung, wenn überhaupt, wesentlich kleiner.<br />

Franz Renfer: Für die unteren Parzellen ist <strong>der</strong> verkleinerte Grenzabstand gegen Norden. Für uns ist er<br />

gegen Süden. Dies ist eine wesentliche Verschlechterung für uns. Ich finde dieses Vorhaben nicht in<br />

Ordnung. Nachbarrechtlich könnte man dies regeln.<br />

André Meyer: Vor Jahren hatten wir im Dorf eine Anschlusspflicht an das Gasnetz, soweit die<br />

Gaserschliessung genügte. Dies wurde abgeschafft. Nun sieht man wie<strong>der</strong> eine Anschlusspflicht an das<br />

Energieversorgungsnetz vor. Was heisst dies und was bedeutet dies? Müssen Bauherren an das<br />

Energieversorgungsnetz <strong>der</strong> SWG anschliessen?<br />

Beat Kälin: Nein dies ist nicht so. Die neue Anschlusspflicht an das Energieversorgungsnetz ist nicht mit<br />

<strong>der</strong> alten Lösung vergleichbar. Die Grundlage für die neue Bestimmung ist das neue Energiegesetz.<br />

Dieses gibt die Möglichkeit einer Anschlusspflicht vor. Zur Durchsetzung <strong>der</strong> Anschlusspflicht braucht es<br />

jedoch ein Energieleitung, einen Energierichtplan. Ziel ist, die Investitionen des Energieversorgers zu<br />

schützen. Das Gesetz sagt jedoch auch klar, wenn jemand alternative Energieträger einsetzt, d.h. die<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Gesetzes übertroffen sind, z.B. mit Solarenergie, Wärmepumpe, etc. falle eine<br />

Anschlusspflicht dahin.<br />

Karol Molnar: Wir sprechen von Anschlusspflicht; sollte es nicht eher Anschlussfreiheit heissen. Mit <strong>der</strong><br />

Unabhängigkeit ist es so eine Sache. Je<strong>der</strong> kauft Solarpanel. Wenn ich nicht Geld verlieren will, muss ich<br />

den Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Kann man dies nicht besser ausdeutschen?

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