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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.05.2011

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<strong>Gemeindeversammlung</strong> Lengnau / <strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> Donnerstag, 26. Mai 2011 13<br />

Die Parzelle Nr. 331 und ein Teil <strong>der</strong> Parzellen Nrn. 149/150, im Höhenweg, werden von <strong>der</strong><br />

Landwirtschaftszone in die Wohnzone W2 (5306 m2), resp. mit einem 15 m breiten Streifen gegen den<br />

Wald <strong>der</strong> Grünzone zugewiesen. Für eine rationelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist diese Fläche<br />

nicht geeignet.<br />

Die Bauernhofzone Oberer Eggen wird in Folge absehbarer Betriebsaufgabe im östlichen Teil durch die<br />

Mischzone Dorf und im westlichen Teil durch die Wohnzone W2 abgelöst. Ebenfalls in Folge<br />

Betriebsaufgabe wird die Bauernhofzone an <strong>der</strong> Badmattstrasse in die Wohnzone überführt.<br />

Verkehrsrichtplan<br />

Der Verkehrsrichtplan ist auf das Konzept Zonen Tempo 30 auszurichten. Diese Zonen sind vorwiegend<br />

flächendeckend vorgesehen.<br />

Die Siedlungsentwicklung und <strong>der</strong> Verkehr sollen aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt werden. Beson<strong>der</strong>e Beachtung<br />

ist dem Langsamverkehr (Langsamverkehrszonen, Fuss- und Radwegnetz ergänzen, Schulwegsicherung)<br />

zu schenken.<br />

Gefahrenkarte<br />

Die Gefahrenkarte wurde parallel zum Entwurf <strong>der</strong> Ortsplanungsrevision erarbeitet und hat zur Folge, dass<br />

im Lengnaumoos Massnahmen getroffen werden müssen, damit dieser ESP-Standort weiter entwickelt<br />

werden kann. Im wesentlichen ist eine minimale Erdgeschosskote festgelegt worden, damit zukünftig<br />

entstehende Gebäude bei Hochwassersituationen besser geschützt sind.<br />

Baureglement<br />

Das Baureglement hat sich im Baubewilligungsverfahren grundsätzlich bewährt und bietet keine speziellen<br />

Probleme. Aufgrund übergeordneter Erlasse, den Erfahrungen im Baubewilligungsverfahren und<br />

an<strong>der</strong>weitig beobachteter Tendenzen sind folgende Bereiche zu prüfen und teilweise neu zu regeln:<br />

- Bauabstand von Gewässern<br />

- Reduzierte Bauabstände bei nachbarlicher Zustimmung<br />

- Zonen mit Planungspflicht<br />

- Zonen für öffentliche Nutzungen<br />

- Baugestaltung und Ortsbildpflege<br />

- Übereinstimmung mit dem Organisationsreglement<br />

Die Bauzonen sind grundsätzlich erschlossen. Das Generelle Entwässerungsprojekt (GEP) und <strong>der</strong><br />

Generelle Wasserplan (GWP) liegen vor. Die wichtigsten Werkleitungen sind auf eine Bewohnerzahl<br />

ausgelegt, die über den Zielen <strong>der</strong> Ortsplanungsrevision steht. Die Strassen sind weitgehend gut<br />

ausgebaut. Die Massnahmen zur Verkehrsberuhigung sind weiterzuführen. Wo im Rahmen von Ein- und<br />

Umzonungen weitere Erschliessungsanlagen nötig sind, ist <strong>der</strong>en Erstellung und Finanzierung vertraglich<br />

sicherzustellen.<br />

Flächen für öffentliche Nutzungen sind ausreichend sichergestellt.<br />

Erschliessung<br />

Die Strassenkategorien sind gestützt auf das Strassen- und Wegreglement überprüft worden und mit dem<br />

Verkehrsrichtplan zum Teil neu festgelegt worden. Die Basiserschliessung von Lengnau ist bestehend, soll<br />

aber zum Teil ausgebaut, resp. <strong>der</strong> Strassenraum aufgewertet werden.<br />

Für den Langsamverkehr soll das dichte Strassen- und Wegnetz zum Teil umgestaltet (Zonen Tempo 30)<br />

und ergänzt werden. Namentlich achtet die Gemeinde darauf, dass die Durchlässigkeit des<br />

Langsamverkehr-Netzes erhalten und wo möglich verbessert werden kann.<br />

Nachhaltiges Bauen / Energie<br />

Die Gemeinde Lengnau trägt im Rahmen ihrer Möglichkeiten und einem neuen Baureglementartikel zu<br />

einem sparsamen Umgang mit Energie bei. Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt unabhängig <strong>der</strong><br />

Ortsplanungsrevision ein Energieleitbild / -konzept zu erarbeiten, welches in den nächsten Jahren eine<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungsplanung zur Folgen haben wird.

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