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Rechtsmedizin Vorgeschichte - Institut für Rechtsmedizin ...

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Rechtsnatur der Leiche<br />

• Leichnam ist weder Mensch noch Sache, dennoch geschütztes<br />

Objekt des Rechtes<br />

– Fortdauerndes Persönlichkeitsrecht gemäß Grundgesetz<br />

– Totensorgerecht und Bestattungspflicht der Angehörigen<br />

– § 168 StGB [Störung der Totenruhe]: Bestraft wird,wer<br />

• unbefugt eine Leiche, Leichenteile, eine Leibesfrucht, Asche<br />

wegnimmt,<br />

• daran beschimpfenden Unfug erübt,<br />

• eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt<br />

• Leiter einer medizinischen Einrichtung ist Gewahrsamsinhaber<br />

Rechtsgrundlagen <strong>für</strong> Umgang mit Leichen unbefriedigend geregelt<br />

We2007/2008 23

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