05.04.2013 Aufrufe

Rechtsmedizin Vorgeschichte - Institut für Rechtsmedizin ...

Rechtsmedizin Vorgeschichte - Institut für Rechtsmedizin ...

Rechtsmedizin Vorgeschichte - Institut für Rechtsmedizin ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Unnatürlicher Tod*<br />

[Medizinischer Heileingriff]<br />

Der Tod nach Operation [ Heileingriff] fällt nur<br />

unter § 159 StPO, wenn vorliegen:<br />

– wenigstens entfernte konkrete Anhaltspunkte<br />

<strong>für</strong> einen Kunstfehler<br />

– oder <strong>für</strong> sonstiges Verschulden des<br />

behandelnden Personals<br />

* Kleinknecht-Meyer-Gossner, Kommentar § 159 StPO Rz. 2<br />

We2007/2008 42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!