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Informationen und mitteilungen der gemeinde eschen

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VErMITTlErAMT<br />

Tätigkeitsbericht 2010<br />

das Vermittleramt übt eine wichtige<br />

funktion in unserer dorfgemeinschaft aus.<br />

die aufgaben des Vermittlers sind in erster<br />

linie, wie <strong>der</strong> name schon sagt, zu vermitteln,<br />

zu schlichten <strong>und</strong> Vertrauen zu schaffen o<strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Eine Vermittlungsverhand lung<br />

hat in allen bürgerlichen<br />

rechtsstreitigkeiten (Klagen<br />

<strong>und</strong> Wi<strong>der</strong>klagen) sowie<br />

als sühneverhandlung<br />

in allen Ehrenbeleidigungssachen<br />

stattzufinden. Auch<br />

die Ausführung von notariellen<br />

Beglaubigungen (z.B. Kaufverträge,<br />

Vereinbarungen, Firmenzeichnungserklärungen,<br />

Vollmachten, Unterschriften, etc.) zählen zum<br />

Aufgabenbereich.<br />

Je<strong>der</strong> Prozess beginnt in <strong>der</strong> regel mit einem<br />

schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Aufgabe<br />

dieses Verfahrens ist es, die Parteien ohne<br />

Durchführung des Prozesses auszusöhnen. Können<br />

sich die Parteien nicht einigen, so hat <strong>der</strong><br />

Vermittler einen leitschein auszustellen, welcher<br />

bescheinigt, dass die Vermittlung gescheitert ist.<br />

Der leitschein berechtigt die klagende Partei<br />

innert zwei Monaten zur Klageerhebung beim<br />

landgericht. Daneben ist jedoch eine reihe von<br />

Fällen (etwa bei Verfahren ausser streitsachen,<br />

in Ehesachen, in Vaterschafts- <strong>und</strong> Alimentationsangelegenheiten<br />

o<strong>der</strong> im sicherstellungs-,<br />

zwangsvollstreckungs- <strong>und</strong> Konkursverfahren)<br />

vom zwang einer Vermittlungsverhandlung ausgenommen.<br />

Jede Gemeinde des Fürstentums bildet in <strong>der</strong><br />

regel einen Vermittlerkreis, mit dem Amtssitz<br />

des Vermittlers <strong>und</strong> seinem stellvertreter. Der<br />

Vermittler <strong>und</strong> dessen stellvertreter werden<br />

durch eine Gemeindewahl mit absoluter stimmenmehrheit<br />

gewählt.<br />

tätigkeitsbericht 2010<br />

Das Vermittleramt Eschen wurde im Jahre 2010<br />

(in Klammer die zahlen aus dem Jahre<br />

2009) insgesamt 36 (45) Mal um<br />

Anberaumung einer Vermittlungsverhandlung<br />

ersucht.<br />

Davon hatten 35 (44) Vermittlungen<br />

ihren Ursprung<br />

in einer For<strong>der</strong>ung. 1 (1)<br />

Vermittlungen lag eine Ehrenbeleidigung<br />

zu Gr<strong>und</strong>e. 3<br />

(2) Vermittlungen mussten ein<br />

zweites Mal anberaumt werden.<br />

die Vermittlungen im detail<br />

• 12 (16) Vermittlungen – nicht erschienen<br />

Die beklagte Partei ist unentschuldigt nicht<br />

erschienen. «leitschein verlangt» <strong>und</strong> ausgehändigt.<br />

• 5 (0) Vermittlungen – entschuldigt<br />

Die beklagte Partei hat sich entschuldigt <strong>und</strong><br />

ist nicht erschienen. «leitschein verlangt»<br />

<strong>und</strong> ausgehändigt.<br />

• 8 (17) Vermittlungen – keine einigung<br />

Es konnte keine Einigung erzielt werden.<br />

«leitschein verlangt» <strong>und</strong> ausgehändigt.<br />

• 2 (7) Vermittlungen – termin abgesagt<br />

Der Vermittlungstermin wird abgesagt, weil<br />

die For<strong>der</strong>ungen an<strong>der</strong>weitig erledigt wurde.<br />

• 8 (4) Vermittlungen – Vergleich<br />

Die Parteien schliessen einen Vergleich <strong>und</strong><br />

einigen sich.<br />

• 1 (1) ehrenbeleidigung<br />

Die Angelegenheit wurde im gegenseitigen<br />

Einverständnis erledigt.<br />

• 415 (318) unterschriften beglaubigt, Auskünfte<br />

erteilt, Besprechungen abgehalten.<br />

<strong>eschen</strong> info 1/2011<br />

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