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VOB/C - ATV DIN 18299 (ff.) Allgemeine Technische ... - VSVI Hessen

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Leistung eingestuft werden zu können. Damit haben wir es in diesem Abschnitt<br />

mit einer „technischen Regel“ zu tun.<br />

2.5 Abschnitt 3 bis 5 der <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18299</strong> (und aller folgenden <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> 18300)<br />

kommt dagegen eine gesteigerte vertragliche Bedeutung für die Abwicklung<br />

des Bauvertrages zu. Auf den ersten Blick tre<strong>ff</strong>en die Abschnitte 3.1. bis 3.3<br />

<strong>DIN</strong> <strong>18299</strong> nur Aussagen zur Lage und Erkundung von sog. Sparten, also Ver-<br />

sorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie zu freizuhaltenden Flächen bzw.<br />

schließlich zum Umgang mit Schadsto<strong>ff</strong>en. Gewerkespezifisch werden auch in<br />

alen übrigen <strong>ATV</strong> in diesem Abschnit Regelungen für die „Ausführung“ der je-<br />

weiligen Bauleistung getro<strong>ff</strong>en. Damit werden zugleich auch bestimmte Ver-<br />

tragspflichten aus dem Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftrag-<br />

nehmer konkretisiert und festgelegt, welche vertraglichen Konsequenzen<br />

sich aus der notwendigen Beachtung z.B. bei der Erkundung von und Sicherung<br />

von Versorgungsleitungen ergeben. Durch die explizite Verweisung auf den Ab-<br />

schnitt 4.2 –Besondere Leistungen wird zugleich auch in das System der ver-<br />

traglich vereinbarten Vergütung eingegri<strong>ff</strong>en und diese aufgebrochen. § 2 Nr.<br />

1 <strong>VOB</strong>/B stellt klar, dass mit den vereinbarten (Einheits-)Preisen alle Leistungen<br />

abgegolten sind, die nach den …Algemeinen <strong>Technische</strong>n Vertragsbedingun-<br />

gen … zur Leistung zählen. Hiernach zählen dazu sicherlich alle Nebenleistun-<br />

gen nach Abschnitt 4.1 aller <strong>ATV</strong>. Diese Nebenleistungen müssen, da zur Ver-<br />

tragsleistung zählend, nach Abschnitt 0.4.1 nicht einmal in der Leistungsbe-<br />

schreibung erwähnt werden 51 , es sei denn, wenn ihre Kosten für die Preisbil-<br />

dung von erheblicher Bedeutung sind. Dagegen zählen die Besonderen Leis-<br />

tungen nach Abschnitt 4.2 nicht zu den mit der Vertragspreisen nach § 2<br />

Nr. 1 <strong>VOB</strong>/B abgegoltenen Vertragsleistung, Vielmehr müssen solche Leis-<br />

tungen ausdrücklich nach Abschnitt 0.4.2 in der Leistungsbeschreibung genannt<br />

werden, ja es sind sogar eigene Positionen dafür vorzusehen. Fehlt eine solche<br />

„Erwähnung“ in der Leistungsbeschreibung, steht dem Auftragnehmer im Falle<br />

der Ausführung solcher Besonderer Leistungen eine gesonderte Vergü-<br />

tung nach § 2 Nr. 6 <strong>VOB</strong>/B zu. 52 Dies gilt für alle Abschnitte 4.2 der <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong><br />

<strong>18299</strong> bis 18451 <strong>VOB</strong>/C, in denen nur beispielhaft und nicht abschließend „typi-<br />

51 Auf diese Unterscheidung weist Kapellmann in seiner Stellungnahme zum Traggerüstfall völlig zu<br />

Recht hin - Kapelmann, Der BGH und die „Konsolentraggerüste“ –Bausollbestimmung durch die <strong>VOB</strong>/C<br />

oder die „konkreten Verhältnisse“ NJW 2005, Seite 182 f.<br />

52 Kapellmann/Schi<strong>ff</strong>ers, aaO., Rdnr. 1116 mwN.<br />

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