VOB/C - ATV DIN 18299 (ff.) Allgemeine Technische ... - VSVI Hessen
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Entwicklung dafür, dass die <strong>VOB</strong>/C als Vertragsregelung eher den Charakter von<br />
AGB hat.<br />
1.1 Damit nicht genug: In den <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> 18300 <strong>ff</strong>. des Teiles C der <strong>VOB</strong> fanden sich<br />
zunehmend - und wiederholend - jeweils gleich lautende Bestimmungen und<br />
Formulierungen für die verschiedenen Phasen der Ausführung von Bauleistun-<br />
gen, angefangen von der Aufstellung der Leistungsbeschreibung bis hin zu den<br />
Abrechnungsbestimmungen. Das führte zu einer sichtbar zunehmenden Unüber-<br />
sichtlichkeit der einzelnen <strong>ATV</strong>. Der Deutsche Verdingungsausschuss reagierte<br />
darauf in den späten 80er Jahren und führte in der <strong>VOB</strong> - Ausgabe 1988 die allen<br />
<strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> 18300 <strong>ff</strong>. vorangestellte <strong>DIN</strong>-Norm <strong>18299</strong> - <strong>Allgemeine</strong> Regelungen<br />
für Bauarbeiten jeder Art ein. Diese wurde als „Generalnorm“für Bauarbeiten<br />
jeder Art eingeführt, sie gilt auch für Bauarbeiten, die noch keine eigene „speziel-<br />
le“ und vorangige <strong>ATV</strong> besitzen.Seit ihrer Einführung hat die <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18299</strong> bei<br />
nahezu sämtlichen weiteren Ausgaben bzw. Ergänzungsbänden der <strong>VOB</strong> Ände-<br />
rungen bzw. Erweiterungen erfahren. Eine Vielzahl an Neuerungen bezog sich<br />
dabei vor allem auf Regelungen zur Entsorgung, zur Verwendung wieder auf-<br />
bereiteter Sto<strong>ff</strong>e, zu maschinellen und elektrotechnischen Anlagen, zur<br />
Kampfmittelkontamination, Baustellenverordnung und zur Abrechnung.<br />
In den letzten Ausgaben der <strong>VOB</strong>/C im Jahre 2002 und 2005 wurden zusätzlich<br />
noch eigenständige neue <strong>ATV</strong> für bestimmte Gewerke bzw. Bauleistungen einge-<br />
führt wie auch eine Vielzahl an fachtechnischen Neuerungen. Beispielhaft sollen<br />
hier aus dem Bereich des Tiefbaus nur die <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> 18321 - Düsenstrahlarbeiten<br />
und für den Hochbau die <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> 18340 –Trockenbauarbeiten genannt werden.<br />
2. <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18299</strong> <strong>ff</strong>. – keine „typische“ technische Regel / <strong>DIN</strong>-Norm<br />
Eine nüchterne Betrachtung aller <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18299</strong> <strong>ff</strong>. <strong>VOB</strong>/C zeigt von Beginn an, dass<br />
es sich bei diesen Regelwerken nicht um klassische <strong>DIN</strong>-Normen im Sinne von „an-<br />
erkannten Regelen der Technik“ handeln kann. Dazu unterscheiden sich sowohl in ihrer<br />
Entstehung als auch in ihrem inhaltlichen Regelungsgehalt. Es ist mindestens missver-<br />
ständlich, wenn beschrieben wird, die <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18299</strong> <strong>ff</strong>. <strong>VOB</strong>/C würden für das jeweili-<br />
ge Gewerk die Grundlage für die „Normalausführung“ 14 festlegen, Abweichungen müss-<br />
ten deshalb auch vertraglich geregelt werden. Denn zur technischen Ausführung, also<br />
gerade zur technischen Bescha<strong>ff</strong>enheit der jeweils betro<strong>ff</strong>enen Leistung wird in den <strong>ATV</strong><br />
<strong>DIN</strong> <strong>18299</strong> sehr wenig festgeschrieben, vielmehr wird darin deutlich stärker auf das ver-<br />
14 Ingenstau/Korbion/Vygen, <strong>VOB</strong> 15. Aufl., Einl. Rdn 35.<br />
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