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VOB/C - ATV DIN 18299 (ff.) Allgemeine Technische ... - VSVI Hessen

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IV. Fazit:<br />

Es ist nachvollziehbar, dass nach der eigenen Aufgabenstellung des DVA die<br />

<strong>VOB</strong> insgesamt eine „Vergabe- und Vertragsordnung“sein will. Sowohl his-<br />

torisch wie auch aktuell werden dabei (auch) die Einzelregelungen der <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong><br />

<strong>18299</strong> (<strong>ff</strong>.) der <strong>VOB</strong>/C gerade nicht vom <strong>DIN</strong> oder nach Maßgabe der Nor-<br />

mungsvorgaben der <strong>DIN</strong> 820 Teil 1 erstellt, sondern nur über das <strong>DIN</strong> veröf-<br />

fentlicht. Damit kann die <strong>VOB</strong>/C auch nicht als „anerkannte Regel der Tech-<br />

nik“eingestuft werden. Sie war und ist vielmehr Teil einer baurechtlichen Ver-<br />

tragsordnung. Es ist einzuräumen, dass die Abschnitte 1 und 2 eher Techni-<br />

sche Inhalte aufweisen und nicht als „typische“ Algemeine Geschäftsbedingun-<br />

gen nach den § 305 <strong>ff</strong>. BGB angesehen werden können. Vor allem aber die Ein-<br />

zelregelungen in den Abschnitten 3 bis 5 enthalten im Vergleich zu den dorti-<br />

gen nur „technischen“ Aussage überwiegende erhebliche vertragsrechtliche<br />

Gestaltungselemente. Sie bestimmen hier vor allem auch das „Wie“ der ver-<br />

traglichen Bauabwicklung und haben auch erheblichen Einfluss auf den Ver-<br />

gütungsumfang. Nachdem auf diese Weise in die beiderseitigen Rechte und<br />

Pflichten der Vertragspartner eingegrifen wird, handelt sich auch um „vorformu-<br />

lierte“ Bedingungen, die gleichzeitig für eine „Vielzahl“ von Bauverträgen gelten<br />

sollen. Damit haben die Regelungen der <strong>DIN</strong> <strong>ATV</strong> <strong>18299</strong> (<strong>ff</strong>.) vor allem den<br />

Charakter <strong>Allgemeine</strong>r Geschäftsbedingungen nach den §§ 305 <strong>ff</strong>. BGB, sie<br />

müssen ausdrücklich zum Bestandteil eines Bauvertrag erklärt und in die-<br />

sen auch unter Beachtung des § 305 Abs. 2 BGB einbezogen werden.<br />

RA Josef Grauvogl –Pfa<strong>ff</strong>enhofen / Ilm<br />

Lehrbeauftragter für Tiefbaurecht<br />

FH Hannover<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Hessen</strong> e.V.<br />

Februar 2005<br />

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