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VOB/C - ATV DIN 18299 (ff.) Allgemeine Technische ... - VSVI Hessen

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legung dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Technische</strong>n Vertragsbedingungen komme dabei der<br />

Verkehrssitte maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Wortlaut und der Sinn der Re-<br />

gelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Die Kommentierungen der<br />

<strong>VOB</strong>/C seien dabei grundsätzlich keine geeignete Hilfe für deren Auslegung 6 .<br />

- In diesen Kontext passt auch noch Entscheidung des OLG Koblenz 7 im Zusammen-<br />

hang mit der Abrechnung von Verbauarbeiten und den Regelungen in <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong><br />

18303 –Verbauarbeiten und 18304 –Rammarbeiten: Ergibt sich aus dem Leis-<br />

tungsverzeichnis eine bestimmte Verbau-Ausführung als Mindestanforderung, kann<br />

auch bei statisch zulässiger günstigerer Herstellung ein durch Antre<strong>ff</strong>en von geän-<br />

derten Bodenverhältnissen notwendig werdender Mehraufwand für Erschwernisse<br />

nicht abweichend von diesen vorrangigen Abrechnungsregelungen des Leis-<br />

tungsverzeichnisses geltend gemacht werden. Daran ändern auch die Abrech-<br />

nungsregeln der <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> 18304 <strong>VOB</strong>/C nichts. Der BGH hat diese Entscheidung<br />

o<strong>ff</strong>enbar für zutre<strong>ff</strong>end befunden und die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses<br />

Urteil am 25.11.2004 zurück gewiesen.<br />

3. Beispiel Schrifttum<br />

Neben diesen neueren Entscheidungen haben sich auch im Bereich des juristischen<br />

Schrifttums wesentliche Neuerungen bei der Behandlung der <strong>VOB</strong>/C ergeben.<br />

- Erstmals seit Bestehen der <strong>VOB</strong> Teil C wurde von den Herausgebern Eng-<br />

lert/Katzenbach/Motzke der Beck´sche <strong>VOB</strong>-Kommentar Teil C mit einer fach-<br />

übergreifenden Bearbeitung aller <strong>ATV</strong> <strong>18299</strong> <strong>ff</strong>. verö<strong>ff</strong>entlicht. Dort ist es in Zusam-<br />

menarbeit zwischen Technikern und Juristen gelungen, alle bis zum Erscheinen<br />

des Kommentars bestehenden <strong>ATV</strong> <strong>DIN</strong> <strong>18299</strong> bis 18451 umfassend aufzubereiten<br />

und zu kommentieren. Sowohl für die baurechtliche Beratungspraxis wie auch für<br />

die mit der Entscheidung von Bausachen befassten Gerichte stellt dies eine wertvol-<br />

le neue Hilfestellung dar 8 , wenngleich solche Kommentierungen für die Ausle-<br />

gung der <strong>ATV</strong> nicht maßgeblich sein sollen 9 .<br />

- Neben diesen Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zur <strong>VOB</strong>/C<br />

gibt es ebenso wichtige Beiträge vor Allem zur Klärung der Frage, welche Rechts-<br />

natur und Rechtsqualität die <strong>VOB</strong>/C aufweist. Die Tendenzen müssen für alle<br />

Baubeteiligten beachtet werden. Es geht dabei besonders um die Frage, ob die Be-<br />

6<br />

BGH, BauR 2004, 1438 = NZBau 2004, 500 = IBR 2003, 647.<br />

7<br />

OLG Koblenz IBR 2005, 70.<br />

8<br />

Beck´scher <strong>VOB</strong>-Kommentar, <strong>VOB</strong> Teil C, heraus gegeben von Englert/Katzenbach/Motzke, Verlag C.<br />

H. Beck/ Beuth 2003; zuletzt auch Kapellmann, Der BGH und die „Konsolentraggerüste“ –Bausollbestimmung<br />

durch die <strong>VOB</strong>/C oder die „konkreten Verhältnisse“ NJW 2005, Seite 182 f.<br />

9<br />

BGH, BauR 2004, 1438 = NZBau 2004, 500 = IBR 2003, 647.<br />

3

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