Daten und Fakten 23022011.indd - Naturpark Sternberger Seenland
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74 | NATURPARKPLAN „STERNBERGER SEENLAND“, BAND II: DATEN UND FAKTEN<br />
standorten, auf denen (ohne Berücksichtigung<br />
von Prämienzahlungen)<br />
eine kostendeckende Produktion<br />
nicht mehr möglich ist (vgl. Vietinghoff<br />
& Schulz 1999). Im Vergleich:<br />
Die durchschnittliche Ackerzahl in<br />
Mecklenburg-Vorpommern beträgt 38<br />
(LUNG M-V 2005b). Die niedrigsten<br />
Werte treten vor allem im Süden <strong>und</strong><br />
Südwesten der <strong>Naturpark</strong>region auf,<br />
die höchsten Werte sind östlich des<br />
Schweriner Sees <strong>und</strong> um Brüel herum<br />
zu finden. Alle anderen, im Verhältnis<br />
mittleren Werte, sind relativ gleichmäßig<br />
im Untersuchungsraum verteilt (zu<br />
den natürlichen Bodenbeschaffenheiten<br />
vgl. auch Kapitel C.1.2).<br />
Landwirtschaftliche Nutzungsbedingungen<br />
<strong>und</strong> -restriktionen<br />
Die landwirtschaftliche Nutzung in<br />
der <strong>Naturpark</strong>region unterliegt bestimmten<br />
Nutzungsbedingungen <strong>und</strong><br />
-restriktionen, die zusammenfassend in<br />
Textkarte 9 dargestellt sind. 35<br />
Bewirtschaftungserfordernisse im<br />
Zusammenhang mit den Verpflichtungen<br />
nach Cross Compliance <strong>und</strong> den<br />
Anforderungen der Guten fachlichen<br />
Praxis<br />
Im Sinne des 5. Gr<strong>und</strong>satzes der GfP<br />
nach § 5 Abs. 2 BNatSchG muss ein<br />
Grünlandumbruch auf Moorstandorten<br />
unterbleiben. Die Moorstandorte der<br />
<strong>Naturpark</strong>region sind in Textkarte 9<br />
dargestellt.<br />
Der 5. Gr<strong>und</strong>satz der GfP nach § 5<br />
Abs. 2 BNatSchG legt fest, dass ein<br />
Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten<br />
Hängen zu unterlassen ist. Landwirtschaftlich<br />
genutzte Standorte mit<br />
einer hohen bis sehr hohen potenziellen<br />
Gefährdung durch Wassererosion (sollten<br />
als Dauergrünland genutzt oder im Falle<br />
einer ackerbaulichen Nutzung beson-<br />
ders erosionsmindernd bewirtschaftet<br />
werden. Auf der Gr<strong>und</strong>lage aktuell zur<br />
Verfügung stehender <strong>Daten</strong>gr<strong>und</strong>lagen<br />
wurden im Rahmen der Gutachtlichen<br />
Landschaftsrahmenplanung die potenziell<br />
durch Wassererosion gefährdeten<br />
Standorte in den Planungsregion<br />
Westmecklenburg <strong>und</strong> Mittleres Mecklenburg/Rostock<br />
ermittelt. Textkarte<br />
9 zeigt die Bewertung der Erosionsgefährdung<br />
in der <strong>Naturpark</strong>region.<br />
Weiterhin bestimmt der 5. Gr<strong>und</strong>satz<br />
der GfP nach § 5 Abs. 2 BNatSchG<br />
das Verbot des Grünlandumbruchs<br />
auf Standorten mit hohem Gr<strong>und</strong>wasserstand.<br />
In Textkarte 9 sind die Moore<br />
<strong>und</strong> mineralischen Feuchtlebensräume<br />
der <strong>Naturpark</strong>region dargestellt. Mit<br />
der Verordnung zur Erhaltung von<br />
Dauergrünland vom 24.11.2008 (GS<br />
Meckl.-Vorp. Gl. Nr. B 7847-27-1-1)<br />
besteht zudem faktisch ein generelles<br />
Grünlandumbruchsverbot, wenn nicht<br />
auf anderen Flächen eine Neuanlage<br />
von Grünland erfolgt.<br />
Im Zusammenhang mit Cross Compliance<br />
ist zum Schutz europäischer<br />
Vogelarten das Verbot einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung von gesetzlich<br />
geschützten Biotopen zu beachten. In<br />
Textkarte 9 sind ausgewählte naturschutzfachlich<br />
bedeutsame Biotope des<br />
Offenlands 36 dargestellt, welche vor<br />
erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />
schützen sind:<br />
naturnahe Röhrichtbestände, Torfstiche,<br />
Verlandungsbereiche <strong>und</strong><br />
Moore<br />
stark wasserbeeinflusste Grünlandflächen<br />
mit typischen Pflanzengemeinschaften<br />
des feuchten, extensiv<br />
genutzten Dauergrünlands<br />
extensiv genutzte Trocken- <strong>und</strong><br />
Magerstandorte<br />
Erhöhte Bewirtschaftungsanforderungen<br />
in den Natura 2000 - Gebieten<br />
Dargestellt sind in Textkarte 9 die<br />
gemeldeten FFH-Gebiete <strong>und</strong><br />
Europäischen Vogelschutzgebiete<br />
sowie<br />
Kleingewässerlandschaften mit<br />
bedeutenden Vorkommen der Zielarten<br />
Rotbauchunke <strong>und</strong> Kammmolch.<br />
Da die Rotbauchunke fast ausschließlich<br />
in Agrargebieten lebt <strong>und</strong> auf<br />
extensiv genutzte Offenlandbiotope<br />
angewiesen ist, hat die Landwirtschaft<br />
für den Schutz dieser Art eine große<br />
Verantwortung.<br />
Die Schutzerfordernisse sowie die konkreten<br />
Umsetzungsinstrumente werden<br />
im Rahmen von Managementplänen<br />
zu den Einzelgebieten erarbeitet <strong>und</strong><br />
konkretisiert.<br />
Strukturanreicherung der Landschaft<br />
Ziel einer Strukturanreicherung der<br />
Landschaft ist die Sicherung <strong>und</strong> die<br />
Förderung der Strukturvielfalt der<br />
Agrarlandschaften mit den damit<br />
verb<strong>und</strong>enen positiven Auswirkungen,<br />
u. a. bezogen auf die Biodiversität, das<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> die Minimierung<br />
von Stoffeinträgen.<br />
Nach § 21 (6) BNatSchG sollen auf<br />
regionaler Ebene, insbesondere in von<br />
der Landwirtschaft geprägten Landschaften,<br />
zur Vernetzung von Biotopen<br />
erforderliche lineare <strong>und</strong> punktförmigen<br />
Elemente geschaffen werden,<br />
wenn sie nicht im ausreichenden Maße<br />
vorhanden sind.<br />
35 zusammengestellt aus den Karten V der GLRP<br />
Westmecklenburg <strong>und</strong> Mittleres Mecklenburg/<br />
Rostock (vgl. LUNG M-V 2007a <strong>und</strong> 2008a)<br />
36 Mindestgröße von 0,5 ha; es handelt sich<br />
im Regelfall um nach § 20 NatSchAG M-V<br />
geschützte Biotope