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Daten und Fakten 23022011.indd - Naturpark Sternberger Seenland

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74 | NATURPARKPLAN „STERNBERGER SEENLAND“, BAND II: DATEN UND FAKTEN<br />

standorten, auf denen (ohne Berücksichtigung<br />

von Prämienzahlungen)<br />

eine kostendeckende Produktion<br />

nicht mehr möglich ist (vgl. Vietinghoff<br />

& Schulz 1999). Im Vergleich:<br />

Die durchschnittliche Ackerzahl in<br />

Mecklenburg-Vorpommern beträgt 38<br />

(LUNG M-V 2005b). Die niedrigsten<br />

Werte treten vor allem im Süden <strong>und</strong><br />

Südwesten der <strong>Naturpark</strong>region auf,<br />

die höchsten Werte sind östlich des<br />

Schweriner Sees <strong>und</strong> um Brüel herum<br />

zu finden. Alle anderen, im Verhältnis<br />

mittleren Werte, sind relativ gleichmäßig<br />

im Untersuchungsraum verteilt (zu<br />

den natürlichen Bodenbeschaffenheiten<br />

vgl. auch Kapitel C.1.2).<br />

Landwirtschaftliche Nutzungsbedingungen<br />

<strong>und</strong> -restriktionen<br />

Die landwirtschaftliche Nutzung in<br />

der <strong>Naturpark</strong>region unterliegt bestimmten<br />

Nutzungsbedingungen <strong>und</strong><br />

-restriktionen, die zusammenfassend in<br />

Textkarte 9 dargestellt sind. 35<br />

Bewirtschaftungserfordernisse im<br />

Zusammenhang mit den Verpflichtungen<br />

nach Cross Compliance <strong>und</strong> den<br />

Anforderungen der Guten fachlichen<br />

Praxis<br />

Im Sinne des 5. Gr<strong>und</strong>satzes der GfP<br />

nach § 5 Abs. 2 BNatSchG muss ein<br />

Grünlandumbruch auf Moorstandorten<br />

unterbleiben. Die Moorstandorte der<br />

<strong>Naturpark</strong>region sind in Textkarte 9<br />

dargestellt.<br />

Der 5. Gr<strong>und</strong>satz der GfP nach § 5<br />

Abs. 2 BNatSchG legt fest, dass ein<br />

Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten<br />

Hängen zu unterlassen ist. Landwirtschaftlich<br />

genutzte Standorte mit<br />

einer hohen bis sehr hohen potenziellen<br />

Gefährdung durch Wassererosion (sollten<br />

als Dauergrünland genutzt oder im Falle<br />

einer ackerbaulichen Nutzung beson-<br />

ders erosionsmindernd bewirtschaftet<br />

werden. Auf der Gr<strong>und</strong>lage aktuell zur<br />

Verfügung stehender <strong>Daten</strong>gr<strong>und</strong>lagen<br />

wurden im Rahmen der Gutachtlichen<br />

Landschaftsrahmenplanung die potenziell<br />

durch Wassererosion gefährdeten<br />

Standorte in den Planungsregion<br />

Westmecklenburg <strong>und</strong> Mittleres Mecklenburg/Rostock<br />

ermittelt. Textkarte<br />

9 zeigt die Bewertung der Erosionsgefährdung<br />

in der <strong>Naturpark</strong>region.<br />

Weiterhin bestimmt der 5. Gr<strong>und</strong>satz<br />

der GfP nach § 5 Abs. 2 BNatSchG<br />

das Verbot des Grünlandumbruchs<br />

auf Standorten mit hohem Gr<strong>und</strong>wasserstand.<br />

In Textkarte 9 sind die Moore<br />

<strong>und</strong> mineralischen Feuchtlebensräume<br />

der <strong>Naturpark</strong>region dargestellt. Mit<br />

der Verordnung zur Erhaltung von<br />

Dauergrünland vom 24.11.2008 (GS<br />

Meckl.-Vorp. Gl. Nr. B 7847-27-1-1)<br />

besteht zudem faktisch ein generelles<br />

Grünlandumbruchsverbot, wenn nicht<br />

auf anderen Flächen eine Neuanlage<br />

von Grünland erfolgt.<br />

Im Zusammenhang mit Cross Compliance<br />

ist zum Schutz europäischer<br />

Vogelarten das Verbot einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung von gesetzlich<br />

geschützten Biotopen zu beachten. In<br />

Textkarte 9 sind ausgewählte naturschutzfachlich<br />

bedeutsame Biotope des<br />

Offenlands 36 dargestellt, welche vor<br />

erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />

schützen sind:<br />

naturnahe Röhrichtbestände, Torfstiche,<br />

Verlandungsbereiche <strong>und</strong><br />

Moore<br />

stark wasserbeeinflusste Grünlandflächen<br />

mit typischen Pflanzengemeinschaften<br />

des feuchten, extensiv<br />

genutzten Dauergrünlands<br />

extensiv genutzte Trocken- <strong>und</strong><br />

Magerstandorte<br />

Erhöhte Bewirtschaftungsanforderungen<br />

in den Natura 2000 - Gebieten<br />

Dargestellt sind in Textkarte 9 die<br />

gemeldeten FFH-Gebiete <strong>und</strong><br />

Europäischen Vogelschutzgebiete<br />

sowie<br />

Kleingewässerlandschaften mit<br />

bedeutenden Vorkommen der Zielarten<br />

Rotbauchunke <strong>und</strong> Kammmolch.<br />

Da die Rotbauchunke fast ausschließlich<br />

in Agrargebieten lebt <strong>und</strong> auf<br />

extensiv genutzte Offenlandbiotope<br />

angewiesen ist, hat die Landwirtschaft<br />

für den Schutz dieser Art eine große<br />

Verantwortung.<br />

Die Schutzerfordernisse sowie die konkreten<br />

Umsetzungsinstrumente werden<br />

im Rahmen von Managementplänen<br />

zu den Einzelgebieten erarbeitet <strong>und</strong><br />

konkretisiert.<br />

Strukturanreicherung der Landschaft<br />

Ziel einer Strukturanreicherung der<br />

Landschaft ist die Sicherung <strong>und</strong> die<br />

Förderung der Strukturvielfalt der<br />

Agrarlandschaften mit den damit<br />

verb<strong>und</strong>enen positiven Auswirkungen,<br />

u. a. bezogen auf die Biodiversität, das<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> die Minimierung<br />

von Stoffeinträgen.<br />

Nach § 21 (6) BNatSchG sollen auf<br />

regionaler Ebene, insbesondere in von<br />

der Landwirtschaft geprägten Landschaften,<br />

zur Vernetzung von Biotopen<br />

erforderliche lineare <strong>und</strong> punktförmigen<br />

Elemente geschaffen werden,<br />

wenn sie nicht im ausreichenden Maße<br />

vorhanden sind.<br />

35 zusammengestellt aus den Karten V der GLRP<br />

Westmecklenburg <strong>und</strong> Mittleres Mecklenburg/<br />

Rostock (vgl. LUNG M-V 2007a <strong>und</strong> 2008a)<br />

36 Mindestgröße von 0,5 ha; es handelt sich<br />

im Regelfall um nach § 20 NatSchAG M-V<br />

geschützte Biotope

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