Abschreibungsdarle- hen Darlehensgeber Brauerei oder ...
Abschreibungsdarle- hen Darlehensgeber Brauerei oder ...
Abschreibungsdarle- hen Darlehensgeber Brauerei oder ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Finanzierung_Lexikon.doc - - 12<br />
Lieferantenkredit Andere Bezeichnung: Handelskredit<br />
= Kredit, den ein Lieferant seinen Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels<br />
(meist 30 bis 90 Tage) einräumt<br />
Zweitwichtigste Finanzierungsform für mittelständische Unternehmen<br />
Zur Sicherung meist Eigentumsvorbehalt<br />
Bei Zahlung vor Ablauf der Zielfrist kann Schuldner Skonto abzie<strong>hen</strong>. Aus wirtschaftlic<strong>hen</strong><br />
Gründen ist es meist sinnvoller, einen Kontokorrentkredit aufzunehmen<br />
und die Rechnung am Ende der Skontofrist zu bezahlen.<br />
Liquidation = Auflösung eines Unternehmens, Verkauf aller Vermögensgegenstände mit dem<br />
Ziel, diese in liquide Mittel umzuwandeln<br />
Liquidationserlös = Restvermögen nach Abzug der Liquidationskosten, wird an<br />
die Gesellschafter des Unternehmens ausgeschüttet<br />
Management-Buy-In = Übernahme des Unternehmens durch fremdes Management<br />
Management-Buy-Out = Übernahme des Unternehmens durch das bisherige Management<br />
Mezzanine Kapital Andere Bezeichnung: Hybrides Kapital<br />
Nachrangdarle<strong>hen</strong><br />
= Finanzierungsformen, die eine Mischung der Charakteristika von EK und FK<br />
enthalten<br />
Formen Mezzaninen Kapitals<br />
o Stille Beteiligungen<br />
o Nachrangdarle<strong>hen</strong><br />
o Genussscheine<br />
o Wandel- bzw. Optionsanlei<strong>hen</strong><br />
= Darle<strong>hen</strong>, bei dem keine Sicherheiten benötigt werden<br />
Bei Insolvenz werden Darle<strong>hen</strong>sgeber nachrangig (d. h. nach den Fremdkapitalgebern)<br />
befriedigt ( ähnlich wie Eigenkapital)<br />
Daher Zinszahlungen i. d. R. > als bei normalen Krediten<br />
Häufig in Form von Gesellschafterdarle<strong>hen</strong><br />
Nachschuss Geldleistung <strong>oder</strong> Haftung für Verluste, die insbesondere von Gesellschaftern<br />
beim Vorliegen gesetzlich <strong>oder</strong> satzungsmäßig festgelegter Voraussetzungen<br />
(z. B. bestimmte Ereignisse wie Verluste) über die Einlage hinaus zu erbringen<br />
ist (Nachschusspflicht).<br />
Nominalzins Zins, der jährlich für ein Darle<strong>hen</strong> zu zahlen ist<br />
Berücksichtigt weder die Verrechnungsmethode noch die Kreditnebenkosten<br />
Gegensatz: Effektivzins, Realzins<br />
Option Andere Bezeichnung: Bedingtes Termingeschäft<br />
= Optionsgeber („Stillhalter“, „Schreiber“, „Zeichner“) räumt dem Optionsnehmer<br />
das Recht ein, eine bestimmte Menge eines Wertpapiers, Rohstoffes, Produktes<br />
(„Basiswert“ bzw. „Underlying Asset“) o. ä. in der Zukunft zu einem vorher<br />
vereinbarten Preis („Strike-Preis“) kaufen („Call-Option“) <strong>oder</strong> verkaufen