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Abschreibungsdarle- hen Darlehensgeber Brauerei oder ...

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Finanzierung_Lexikon.doc - - 12<br />

Lieferantenkredit Andere Bezeichnung: Handelskredit<br />

= Kredit, den ein Lieferant seinen Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels<br />

(meist 30 bis 90 Tage) einräumt<br />

Zweitwichtigste Finanzierungsform für mittelständische Unternehmen<br />

Zur Sicherung meist Eigentumsvorbehalt<br />

Bei Zahlung vor Ablauf der Zielfrist kann Schuldner Skonto abzie<strong>hen</strong>. Aus wirtschaftlic<strong>hen</strong><br />

Gründen ist es meist sinnvoller, einen Kontokorrentkredit aufzunehmen<br />

und die Rechnung am Ende der Skontofrist zu bezahlen.<br />

Liquidation = Auflösung eines Unternehmens, Verkauf aller Vermögensgegenstände mit dem<br />

Ziel, diese in liquide Mittel umzuwandeln<br />

Liquidationserlös = Restvermögen nach Abzug der Liquidationskosten, wird an<br />

die Gesellschafter des Unternehmens ausgeschüttet<br />

Management-Buy-In = Übernahme des Unternehmens durch fremdes Management<br />

Management-Buy-Out = Übernahme des Unternehmens durch das bisherige Management<br />

Mezzanine Kapital Andere Bezeichnung: Hybrides Kapital<br />

Nachrangdarle<strong>hen</strong><br />

= Finanzierungsformen, die eine Mischung der Charakteristika von EK und FK<br />

enthalten<br />

Formen Mezzaninen Kapitals<br />

o Stille Beteiligungen<br />

o Nachrangdarle<strong>hen</strong><br />

o Genussscheine<br />

o Wandel- bzw. Optionsanlei<strong>hen</strong><br />

= Darle<strong>hen</strong>, bei dem keine Sicherheiten benötigt werden<br />

Bei Insolvenz werden Darle<strong>hen</strong>sgeber nachrangig (d. h. nach den Fremdkapitalgebern)<br />

befriedigt ( ähnlich wie Eigenkapital)<br />

Daher Zinszahlungen i. d. R. > als bei normalen Krediten<br />

Häufig in Form von Gesellschafterdarle<strong>hen</strong><br />

Nachschuss Geldleistung <strong>oder</strong> Haftung für Verluste, die insbesondere von Gesellschaftern<br />

beim Vorliegen gesetzlich <strong>oder</strong> satzungsmäßig festgelegter Voraussetzungen<br />

(z. B. bestimmte Ereignisse wie Verluste) über die Einlage hinaus zu erbringen<br />

ist (Nachschusspflicht).<br />

Nominalzins Zins, der jährlich für ein Darle<strong>hen</strong> zu zahlen ist<br />

Berücksichtigt weder die Verrechnungsmethode noch die Kreditnebenkosten<br />

Gegensatz: Effektivzins, Realzins<br />

Option Andere Bezeichnung: Bedingtes Termingeschäft<br />

= Optionsgeber („Stillhalter“, „Schreiber“, „Zeichner“) räumt dem Optionsnehmer<br />

das Recht ein, eine bestimmte Menge eines Wertpapiers, Rohstoffes, Produktes<br />

(„Basiswert“ bzw. „Underlying Asset“) o. ä. in der Zukunft zu einem vorher<br />

vereinbarten Preis („Strike-Preis“) kaufen („Call-Option“) <strong>oder</strong> verkaufen

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