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2012, KW21 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 12 - Ausgabe 21/<strong>2012</strong><br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

<strong>Zweibrücken</strong>-Niederauerbach<br />

Ausführungsanordnung<br />

gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)<br />

Bitte weiteren Text unter amtlich <strong>Verbandsgemeinde</strong> nachlesen.<br />

Großbundenbach<br />

Ortsbürgermeister Dieter Glahn<br />

Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772<br />

E-Mail: dieter-glahn@t-online.de • www.grossbundenbach.de<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

<strong>Zweibrücken</strong>-Niederauerbach<br />

Ausführungsanordnung<br />

gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)<br />

Bitte weiteren Text unter amtlich <strong>Verbandsgemeinde</strong> nachlesen.<br />

Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Großbundenbach für die Haushaltsjahre <strong>2012</strong> und 2013 vom 11.05.<strong>2012</strong><br />

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung der Kreisverwaltung Südwestpfalz<br />

als Aufsichtsbehörde vom 04.05.<strong>2012</strong> hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2012</strong> Haushaltsjahr 2013<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 622.920 € 680.230 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 700.540 € 749.070 €<br />

der Jahresfehlbetrag -77.620 € -68.840 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 529.840 € 587.970 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 593.440 € 643.000 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -63.600 € -55.030 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.120 € 3.120 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 € 0 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.120 € 3.120 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 70.090 € 61.520 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.610 € 9.610 €<br />

der Saldo der Ein-u.Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 60.480 € 51.910 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 603.050 € 652.610 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 603.050 € 652.610 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />

ist, wird festgesetzt<br />

für das für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2012</strong> Haushaltsjahr 2013<br />

für verzinste Kredite auf 0 € 0 €<br />

für zinslose Kredite auf 0 € 0 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 0 €<br />

für das Haushaltsjahr 2013 auf 0 €<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden<br />

müssen, beläuft sich<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 0 €<br />

für das Haushaltsjahr 2013 auf 0 €<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />

Grundsteuer A auf 313 v.H. 313 v.H.<br />

Grundsteuer B auf 371 v.H. 371 v.H.<br />

Gewerbesteuer auf 360 v.H. 360 v.H.

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