2012, KW21 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 12 - Ausgabe 21/<strong>2012</strong><br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />
<strong>Zweibrücken</strong>-Niederauerbach<br />
Ausführungsanordnung<br />
gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)<br />
Bitte weiteren Text unter amtlich <strong>Verbandsgemeinde</strong> nachlesen.<br />
Großbundenbach<br />
Ortsbürgermeister Dieter Glahn<br />
Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772<br />
E-Mail: dieter-glahn@t-online.de • www.grossbundenbach.de<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />
<strong>Zweibrücken</strong>-Niederauerbach<br />
Ausführungsanordnung<br />
gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)<br />
Bitte weiteren Text unter amtlich <strong>Verbandsgemeinde</strong> nachlesen.<br />
Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Großbundenbach für die Haushaltsjahre <strong>2012</strong> und 2013 vom 11.05.<strong>2012</strong><br />
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung der Kreisverwaltung Südwestpfalz<br />
als Aufsichtsbehörde vom 04.05.<strong>2012</strong> hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden für das für das<br />
Haushaltsjahr <strong>2012</strong> Haushaltsjahr 2013<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 622.920 € 680.230 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 700.540 € 749.070 €<br />
der Jahresfehlbetrag -77.620 € -68.840 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 529.840 € 587.970 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 593.440 € 643.000 €<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -63.600 € -55.030 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.120 € 3.120 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 € 0 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.120 € 3.120 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 70.090 € 61.520 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.610 € 9.610 €<br />
der Saldo der Ein-u.Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 60.480 € 51.910 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 603.050 € 652.610 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 603.050 € 652.610 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />
ist, wird festgesetzt<br />
für das für das<br />
Haushaltsjahr <strong>2012</strong> Haushaltsjahr 2013<br />
für verzinste Kredite auf 0 € 0 €<br />
für zinslose Kredite auf 0 € 0 €<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 0 €<br />
für das Haushaltsjahr 2013 auf 0 €<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden<br />
müssen, beläuft sich<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 0 €<br />
für das Haushaltsjahr 2013 auf 0 €<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />
Grundsteuer A auf 313 v.H. 313 v.H.<br />
Grundsteuer B auf 371 v.H. 371 v.H.<br />
Gewerbesteuer auf 360 v.H. 360 v.H.