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2012, KW21 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 14 - Ausgabe 21/<strong>2012</strong><br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinbundenbach für die Haushaltsjahre <strong>2012</strong><br />

und 2013 vom 11.05.<strong>2012</strong><br />

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung der Kreisverwaltung Südwestpfalz<br />

als Aufsichtsbehörde vom 02.05.<strong>2012</strong> hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2012</strong> Haushaltsjahr 2013<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 411.270 € 422.700 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 448.590 € 459.770 €<br />

der Jahresfehlbetrag - 37.320 € - 37.070 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 322.360 € 333.960 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 336.170 € 347.230 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 13.810 € - 13.270 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.360 € 3.360 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 € 0 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.360 € 3.360 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 18.200 € 18.160 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.750 € 8.250 €<br />

der Saldo der Ein-u.Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 10.450 € 9.910 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 343.920 € 355.480 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 343.920 € 355.480 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für das für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2012</strong> Haushaltsjahr 2013<br />

für verzinste Kredite auf 0 € 0 €<br />

für zinslose Kredite auf 0 € 0 €<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 0 €<br />

für das Haushaltsjahr 2013 auf 0 €<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden<br />

müssen, beläuft sich<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> auf 0 €<br />

für das Haushaltsjahr 2013 auf 0 €<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />

Grundsteuer A auf 285 v.H. 285 v.H.<br />

Grundsteuer B auf 338 v.H. 338 v.H.<br />

Gewerbesteuer auf 352 v.H. 352 v.H.<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.<br />

175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgesetzt:<br />

für das für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2012</strong> Haushaltsjahr 2013<br />

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 10,00 € 10,00 €<br />

§ 6<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. (Haushaltsvorvorjahr) betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. (Haushaltsvorjahr)<br />

beträgt 0 € und zum 31.12. (Haushaltsjahr) 0 €.<br />

§ 7<br />

Wertgrenze für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar <strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Kleinbundenbach, den 11.05.<strong>2012</strong><br />

(Siegel)<br />

gez. Bißbort<br />

Ortsbürgermeister

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