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2012, KW21 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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FACHKOMPETENZ<br />

im <strong>Land</strong>kreis Südwestpfalz<br />

Die Dienstleister<br />

aus IHRER Region<br />

Erhöhte Sicherheit<br />

Die erhöhten Qualitätskriterien<br />

und technischen Weiterentwicklungen<br />

bei Rauchwarnmeldern<br />

innerhalb der letzten Jahre konnten<br />

nicht mehr transparent durch<br />

ein ge meinsames Prüfzeichen am<br />

Markt dargestellt werden.<br />

Brandschützer und Fachberater<br />

forderten daher seit langem eine<br />

Kennzeichnung für qualitativ hochwertige<br />

Rauchwarnmelder, die für<br />

den Langzeiteinsatz besonders<br />

geeignet sind. Zur besseren Verbraucherinformation<br />

gibt es seit<br />

Herbst 2011 das neue „Q“: ein<br />

unabhängiges Qualitätszeichen,<br />

das für Rauchwarnmelder mit<br />

Bereits im Jahre 2003 führte<br />

Rheinland-Pfalz als erstes deutsches<br />

Bundesland eine Gesetzesregelung<br />

zur Rauchmelder- oder<br />

auch Rauchwarnmelderpfl icht in<br />

Wohnungen ein.<br />

Die Regelung sah zunächst eine<br />

Rauchwarnmelderpfl icht in allen<br />

Neubauten vor. So mussten<br />

Rauchwarnmelder in Schlaf- und<br />

Kinderzimmern sowie in allen Fluren,<br />

die als Rettungsweg dienen,<br />

installiert werden. Für die Einhaltung<br />

der Regelung ist grundsätzlich<br />

der Wohnungseigentümer<br />

beziehungsweise der Vermieter<br />

verantwortlich.<br />

Für Bestandsbauten galt noch<br />

eine Übergangsfrist, die jetzt am<br />

12. Juli ausläuft. Nach diesem<br />

Datum müssen alle Wohnungen<br />

Qualitätsprüfung steht. Folgende<br />

Leistungsmerkmale sind dabei ausschlaggebend:<br />

• Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion<br />

von Falschalarmen<br />

• Erhöhte Stabilität, z. B. gegen<br />

äußere Einflüsse<br />

• Fest eingebaute Batterie mit<br />

mindestens 10 Jahren Lebensdauer<br />

Voraussetzung für die Kennzeichnung<br />

ist die Erfüllung der erhöhten<br />

Anforderungen aus der neuen<br />

vfdb-Richtlinie 14-01.<br />

Die Prüfungen werden von be reits<br />

für die Konformität zur EN 14604<br />

notifizierten Prüfinstituten wie VdS<br />

Schadenverhütung (Köln) und Kriwan<br />

Testzentrum (Forchtenberg)<br />

durchgeführt. Das neue „Q“ ersetzt<br />

nicht die EN 14604, sondern ergänzt<br />

sie.<br />

Beratern und Verbrauchern, die<br />

Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit<br />

legen, bietet es eine verlässliche<br />

Entscheidungshilfe.<br />

Rauchwarnmelder werden Pflicht<br />

in Rheinland-Pfalz mit Rauchwarnmeldern<br />

ausgerüstet sein.<br />

Die <strong>Land</strong>esbauordnung schreibt<br />

die Nachrüstpfl icht in Schlaf- und<br />

Kinderzimmern und in Fluren, die<br />

als Rettungswege dienen, vor. Die<br />

Feuerwehr appelliert daher an<br />

Vermieter und private Eigentümer,<br />

nicht länger mit der Installation<br />

der lebensrettenden Geräte zu<br />

warten.<br />

Vermieter haften im Schadensfall<br />

gegenüber ihren Mietern,<br />

falls sie Rauchwarnmelder in den<br />

Wohnungen nicht gemäß Norm<br />

(EN 14604) installieren bzw. diese<br />

nicht fachgemäß regelmäßig<br />

überprüft werden (DIN 14676).

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