1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen - DATAKONTEXT
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2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit<br />
Beschäftigung nicht im ganzen Kalenderjahr<br />
Ist ein Arbeitnehmer nicht im ganzen Kalenderjahr beschäftigt, so ist die<br />
m.E. aus dem Arbeitsverlauf abzuschätzen, ob der Arbeitnehmer, wäre er<br />
das ganze Jahr beschäftigt gewesen, die 46 Tage Anwesenheit erfüllt hätte.<br />
Rückwirkende Besteuerung<br />
Hat ein Arbeitnehmer eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers an 46<br />
Tagen im Kalenderjahr aufgesucht, entsteht dort eine regelmäßige Arbeitsstätte.<br />
Das soll auch dann gelten, wenn ein derartiger Umfang zunächst<br />
nicht geplant bzw. beabsichtigt gewesen ist. Hat der Arbeitgeber in einem<br />
solchen Fall steuerfreie Reisekosten wegen einer beruflich veranlassten<br />
Auswärtstätigkeit gezahlt, wird er zu einer Nachversteuerung bzw. zu einer<br />
Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41c EStG) verpflichtet sein.<br />
Strukturabhängige Relevanz des Begriffes der regelmäßigen<br />
Arbeitsstätte<br />
Insbesondere bei Unternehmen, die mit einer Reihe von Standorten dezentral<br />
organisiert sind, ist zu prüfen, ob bei Mitarbeitern eventuell mehrere<br />
regelmäßige Arbeitsstätten vorliegen. Standortübergreifende Arbeitsfunktionen<br />
– Zuständigkeit für die gleichen Aufgaben an verschiedenen Standorten<br />
– können zu sehr überraschenden Folgen führen. Zwei <strong>oder</strong> mehrere regelmäßige<br />
Arbeitsstätten sind auf jeder Arbeitsebene möglich. Besucht ein Mitarbeiter<br />
mit zwei regelmäßigen Arbeitsstätten eine seiner regelmäßigen<br />
Arbeitsstätten, liegt keine Auswärtstätigkeit vor. <strong>Steuerfreie</strong> <strong>Erstattungen</strong><br />
sind nicht möglich (siehe dazu Kapitel 5.1.1).<br />
22<br />
Beispiel<br />
Ein Mitarbeiter, der im Jahr 2008 70-mal den Firmensitz ausgesucht hat,<br />
hat im Jahr 2009 bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses am 31.3. den<br />
Firmensitz 13-mal aufgesucht, wobei sein Arbeitsgebiet sich nicht geändert<br />
hat.<br />
Obwohl er in 2009 den Firmensitz weniger als 46–mal aufgesucht hat, ist<br />
dieser weiter eine regelmäßige Arbeitsstätte.