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1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen - DATAKONTEXT

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2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit<br />

Beschäftigung nicht im ganzen Kalenderjahr<br />

Ist ein Arbeitnehmer nicht im ganzen Kalenderjahr beschäftigt, so ist die<br />

m.E. aus dem Arbeitsverlauf abzuschätzen, ob der Arbeitnehmer, wäre er<br />

das ganze Jahr beschäftigt gewesen, die 46 Tage Anwesenheit erfüllt hätte.<br />

Rückwirkende Besteuerung<br />

Hat ein Arbeitnehmer eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers an 46<br />

Tagen im Kalenderjahr aufgesucht, entsteht dort eine regelmäßige Arbeitsstätte.<br />

Das soll auch dann gelten, wenn ein derartiger Umfang zunächst<br />

nicht geplant bzw. beabsichtigt gewesen ist. Hat der Arbeitgeber in einem<br />

solchen Fall steuerfreie Reisekosten wegen einer beruflich veranlassten<br />

Auswärtstätigkeit gezahlt, wird er zu einer Nachversteuerung bzw. zu einer<br />

Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41c EStG) verpflichtet sein.<br />

Strukturabhängige Relevanz des Begriffes der regelmäßigen<br />

Arbeitsstätte<br />

Insbesondere bei Unternehmen, die mit einer Reihe von Standorten dezentral<br />

organisiert sind, ist zu prüfen, ob bei Mitarbeitern eventuell mehrere<br />

regelmäßige Arbeitsstätten vorliegen. Standortübergreifende Arbeitsfunktionen<br />

– Zuständigkeit für die gleichen Aufgaben an verschiedenen Standorten<br />

– können zu sehr überraschenden Folgen führen. Zwei <strong>oder</strong> mehrere regelmäßige<br />

Arbeitsstätten sind auf jeder Arbeitsebene möglich. Besucht ein Mitarbeiter<br />

mit zwei regelmäßigen Arbeitsstätten eine seiner regelmäßigen<br />

Arbeitsstätten, liegt keine Auswärtstätigkeit vor. <strong>Steuerfreie</strong> <strong>Erstattungen</strong><br />

sind nicht möglich (siehe dazu Kapitel 5.1.1).<br />

22<br />

Beispiel<br />

Ein Mitarbeiter, der im Jahr 2008 70-mal den Firmensitz ausgesucht hat,<br />

hat im Jahr 2009 bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses am 31.3. den<br />

Firmensitz 13-mal aufgesucht, wobei sein Arbeitsgebiet sich nicht geändert<br />

hat.<br />

Obwohl er in 2009 den Firmensitz weniger als 46–mal aufgesucht hat, ist<br />

dieser weiter eine regelmäßige Arbeitsstätte.

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