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1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen - DATAKONTEXT

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2.1 Die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte<br />

verrichten hat. Eine – wenn auch schriftliche – Festlegung der Zuordnung,<br />

die den tatsächlichen Arbeitsabläufen nicht entspricht, würde nicht anerkannt<br />

werden. Das Steuerrecht soll das besteuern, was ist, nicht das, was<br />

auf dem Papier steht. Dem Merkmal kommt daher wohl nur wenig Bedeutung<br />

zu (a.A. Hartz/Meeßen/Wolf, ABC Lohnsteuer, Tz 15/1 zu „regelmäßige<br />

Arbeitsstätte“).<br />

Beispiel<br />

Ein Techniker mit Wohnsitz und Büro in Düsseldorf, der als Techniker der<br />

Zentralabteilung in Düsseldorf organisatorisch zugeordnet ist, hat im<br />

Werk Köln für sechs Monate befristet ein Projekt zu steuern und fährt<br />

mehrmals in der Woche dorthin. Er hat in Köln keine regelmäßige Arbeitsstätte,<br />

da er (zutreffender Weise) der Zentrale in Düsseldorf zugeordnet<br />

ist und in Köln nur befristet eingesetzt wird. Er ist in der ganzen Zeit auf<br />

Auswärtstätigkeit.<br />

Beispiel<br />

Ein Verkaufsberater wird in der Niederlassung Düsseldorf eingestellt und<br />

hat laut Arbeitsvertrag dort seine Arbeit zu verrichten. Er wird ohne Befristung<br />

– auf Dauer – in Köln eingesetzt. Er hat in Köln seine regelmäßige<br />

Arbeitsstätte.<br />

2.1.2 Einzelheiten zum Begriff der<br />

regelmäßigen Arbeitsstätte<br />

Großräumiges Arbeitsgebiet<br />

Auch ein größeres Gelände kann eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte<br />

sein, auch wenn der Arbeitnehmer auf dem Gelände an verschiedenen<br />

Orten eingesetzt wird. Als eine einheitliche, gleichbleibende Arbeitsstätte<br />

kann ein größeres räumliches Gebiet aber nur dann beurteilt werden, wenn<br />

es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt,<br />

wie es z.B. bei einem größeren Werksgelände der Fall ist. Arbeitnehmer, die<br />

auf einer großräumigen Arbeitsstätte – beispielsweise an verschiedenen<br />

Stellen eines Werksgeländes des Arbeitgebers – arbeiten, haben daher eine<br />

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