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1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen - DATAKONTEXT

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2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit<br />

men, da sie dort auf Dauer ihres Ausbildungsarbeitsverhältnisses beschäftigt<br />

werden.<br />

2.1.3 Regelmäßige Arbeitsstätte außerhalb von<br />

Einrichtungen des Arbeitgebers<br />

R 9.4 Abs. 3 LStR 2008 führt aus: Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene<br />

Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des<br />

Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des<br />

Arbeitgebers handelt. Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt insbesondere<br />

beim Arbeitgeber. Daraus folgt, dass nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit<br />

besteht, dass die regelmäßige Arbeitsstätte bei Kunden, Geschäftspartnern,<br />

Konzernunternehmen usw. liegen kann. Weiter führen die Hinweise 9.4 zu<br />

den LStR aus: Als regelmäßige Arbeitsstätten kommen auch außerbetriebliche<br />

Einrichtungen in Betracht (z.B. der Betrieb des Entleihers / Kunden),<br />

wenn die Tätigkeit dort auf Dauer angelegt ist.<br />

Regelfall<br />

Die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstelle bei einem Kunden ist die<br />

Ausnahme, wie der Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.7.2008 (Anhang 14 R<br />

11) entschieden hat. Bei einem Arbeitnehmer der Software-Branche, der bei<br />

projektbezogenen Aufträgen langfristig bei einem Kunden tätig war, da erst<br />

die Entwicklung, dann die Prüf- bzw. Testphase und anschließend die Installation<br />

und Einarbeitung bei den Auftraggebern erfolgte, entschied er: Die<br />

betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige<br />

Arbeitsstätte, auch dann nicht, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend<br />

ausschließlich am Betriebssitz eines Kunden für seinen Arbeitgeber tätig ist.<br />

Eine auswärtige Tätigkeitsstätte wird nicht durch Zeitablauf zur regelmäßigen<br />

Arbeitsstätte.<br />

32<br />

Beispiel<br />

Ein Arbeitnehmer wird für eine Tätigkeit im Werk A eingestellt. Nach seiner<br />

Einstellung wird er zur Einarbeitung sofort für sechs Monate im Werk<br />

B eingesetzt, wo ihm ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt wird.<br />

Es liegt eine Auswärtstätigkeit nach B vor, wegen der Befristung der Einarbeitung<br />

wird B nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

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