1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen - DATAKONTEXT
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2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit<br />
ortsgebundene regelmäßige Arbeitsstätte. Sie sind insoweit nicht auf einer<br />
Auswärtstätigkeit beschäftigt.<br />
Ein gesamter Stadtbereich <strong>oder</strong> ein Ballungsgebiet fällt nicht unter den<br />
Begriff der einheitlichen großräumigen Arbeitsstätte. Arbeitnehmer, die auf<br />
unterschiedlichen (nicht zusammenhängenden) Arbeitsgeländen ihres<br />
Arbeitgebers eingesetzt werden (z.B. Springer, die in verschiedenen<br />
Geschäftsstellen eingesetzt werden; Verkäufer im Einsatz in verschiedenen<br />
Filialen <strong>oder</strong> Arbeitnehmer, die an Arbeitsplätzen innerhalb eines größeren<br />
Einzugsgebiets tätig sind, z.B. als Müllwerker, Stauer im Gebiet eines<br />
Hafens, Politessen), üben eine Auswärtstätigkeit in Form einer Tätigkeit an<br />
immer wechselnden Tätigkeitsstätten (Einsatzwechseltätigkeit) aus.<br />
Suchen solche Arbeitnehmer aber eine ortsfeste, dauerhafte Einrichtung des<br />
Arbeitgebers mindestens 46-mal im Kalenderjahr auf, so haben sie dort eine<br />
regelmäßige Arbeitsstätte. Sie gehen in ihrem Arbeitsbezirk dann einer Auswärtstätigkeit<br />
als Dienstreise nach, die – an den Tagen, an denen die<br />
betriebliche Einrichtung aufgesucht worden ist – erst dort beginnt.<br />
Kundendienstmonteure<br />
Haben Kundendienstmonteure keine regelmäßige Arbeitsstätte, weder im<br />
Betrieb, Werkstatt usw., so gehen sie einer Einsatzwechseltätigkeit nach.<br />
Ihre Tätigkeit ist dann ab 1.1.2008 ohne Unterschied zu anderen Auswärtstätigkeiten<br />
abzuwickeln (vgl. insbesondere Kapitel 6.2).<br />
Seeleute, Binnenschiffer, Matrosen<br />
Der Bundesfinanzhof geht mit dem Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“<br />
konsequent um, so ist ein Schiff keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Seemanns,<br />
da das Schiff keine „ortsfeste“ Einrichtung des Arbeitgebers ist<br />
(Anhang 14 R 4).<br />
30<br />
Beispiel<br />
Ein Arbeitnehmer ist bei einem Malerbetrieb in einer Großstadt beschäftigt.<br />
Er fährt von seiner Wohnung aus zu seinen Einsatzstellen und wird<br />
ausschließlich in dem Großstadtgebiet tätig. Für den Arbeitnehmer ist das<br />
Großstadtgebiet keine weiträumige regelmäßige Arbeitsstätte. Es liegt<br />
eine Auswärtstätigkeit vor.