1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen - DATAKONTEXT
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2 Der Begriff der<br />
Auswärtstätigkeit<br />
2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit<br />
Sollen einem Arbeitnehmer Spesen <strong>oder</strong> Auslösungen gezahlt werden, ist<br />
zu unterscheiden, ob es sich um <strong>Erstattungen</strong> anlässlich<br />
– einer Auswärtstätigkeit<br />
– <strong>oder</strong> einer doppelten Haushaltsführung<br />
handelt.<br />
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer<br />
– an keiner seiner ortsgebundenen, regelmäßigen Arbeitsstätten<br />
– außerhalb seiner Wohnung<br />
– beruflich<br />
– vorübergehend<br />
tätig wird.<br />
Eine Auswärtstätigkeit liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer<br />
– auf ständig wechselnden Arbeitsstätten<br />
– <strong>oder</strong> auf einem Fahrzeug tätig wird.<br />
In der Vergangenheit übliche Unterscheidungen zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit<br />
und Einsatzwechseltätigkeit sind überholt. Unter dem Begriff „Auswärtstätigkeit“<br />
sind die bisher unterschiedlichen Arten einer auswärtigen<br />
Tätigkeit vereinheitlicht worden. In den Kapiteln 6 „Besonderheiten der Auswärtstätigkeit<br />
auf ständig wechselnden Arbeitsstätten“ und 7 „Besonderheiten<br />
der Auswärtstätigkeit auf einem Fahrzeug" wird daher lediglich die<br />
Anwendung der allgemeinen Regeln auf die besonderen Arbeitsbedingungen<br />
in diesen Bereichen näher erläutert.<br />
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb<br />
des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und<br />
auch am Beschäftigungsort übernachtet (siehe Kapitel 10).<br />
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