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1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen - DATAKONTEXT

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2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit<br />

Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft an einem Ort tätig, der keine ortsfeste, dauerhafte<br />

Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann er dennoch dort eine regelmäßige<br />

Arbeitsstätte haben, vgl. Kapitel 2.1.3.<br />

2.1.1.2 Die zeitliche Bindung des Arbeitnehmers<br />

Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer<br />

diesen Ort nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht.<br />

Sucht der Arbeitnehmer eine Arbeitsstätte nur „vorübergehend“ auf, hat er<br />

dort keine „regelmäßige“ Arbeitsstätte, vielmehr befindet er sich dann auf<br />

einer „Auswärtstätigkeit“.<br />

Zuerst ist daher zu prüfen, ob es sich es sich um eine „dauerhafte“ Tätigkeit<br />

<strong>oder</strong> um eine „vorübergehende“ Tätigkeit handelt. Handelt es sich um eine<br />

dauerhafte Tätigkeit, ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte<br />

regelmäßig“ aufsucht.<br />

Die Beurteilung, ob für einen Mitarbeiter eine regelmäßige Arbeitsstätte entsteht,<br />

ist für jedes Kalenderjahr u.U. neu vorzunehmen.<br />

2.1.1.2.1 Dauerhaft angelegte Tätigkeit<br />

Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann nur vorliegen, wenn der Arbeitnehmer<br />

die Arbeitsstätte im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ohne eine zeitliche<br />

Begrenzung dauerhaft, fortdauernd und immer wieder aufzusuchen hat.<br />

Die LStR 2008 konkretisieren, dass die Finanzverwaltung bei einer dauerhaften<br />

Tätigkeit an einem Ort von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgeht,<br />

wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer<br />

durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht<br />

wird. Es kommt nicht darauf an, wie lange er an dieser „Arbeitsstätte“<br />

gearbeitet hat, sondern darauf, dass er sie „aufgesucht“ hat. Aufgesucht<br />

heißt: zur Tür reinkommen, arbeiten <strong>oder</strong> auch nur guten Tag sagen und<br />

wieder gehen. Ob der Arbeitnehmer die betriebliche Einrichtung direkt von<br />

18<br />

Beispiel<br />

Ein von einem Kunden auf seinem Betriebsgelände ohne dauerhafte Bindung<br />

(Vertrag) zur Nutzung überlassener Büroraum ist keine ortsfeste,<br />

dauerhafte Einrichtung des Arbeitgebers.

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