1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen - DATAKONTEXT
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2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit<br />
Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft an einem Ort tätig, der keine ortsfeste, dauerhafte<br />
Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann er dennoch dort eine regelmäßige<br />
Arbeitsstätte haben, vgl. Kapitel 2.1.3.<br />
2.1.1.2 Die zeitliche Bindung des Arbeitnehmers<br />
Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer<br />
diesen Ort nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht.<br />
Sucht der Arbeitnehmer eine Arbeitsstätte nur „vorübergehend“ auf, hat er<br />
dort keine „regelmäßige“ Arbeitsstätte, vielmehr befindet er sich dann auf<br />
einer „Auswärtstätigkeit“.<br />
Zuerst ist daher zu prüfen, ob es sich es sich um eine „dauerhafte“ Tätigkeit<br />
<strong>oder</strong> um eine „vorübergehende“ Tätigkeit handelt. Handelt es sich um eine<br />
dauerhafte Tätigkeit, ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte<br />
regelmäßig“ aufsucht.<br />
Die Beurteilung, ob für einen Mitarbeiter eine regelmäßige Arbeitsstätte entsteht,<br />
ist für jedes Kalenderjahr u.U. neu vorzunehmen.<br />
2.1.1.2.1 Dauerhaft angelegte Tätigkeit<br />
Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann nur vorliegen, wenn der Arbeitnehmer<br />
die Arbeitsstätte im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ohne eine zeitliche<br />
Begrenzung dauerhaft, fortdauernd und immer wieder aufzusuchen hat.<br />
Die LStR 2008 konkretisieren, dass die Finanzverwaltung bei einer dauerhaften<br />
Tätigkeit an einem Ort von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgeht,<br />
wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer<br />
durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht<br />
wird. Es kommt nicht darauf an, wie lange er an dieser „Arbeitsstätte“<br />
gearbeitet hat, sondern darauf, dass er sie „aufgesucht“ hat. Aufgesucht<br />
heißt: zur Tür reinkommen, arbeiten <strong>oder</strong> auch nur guten Tag sagen und<br />
wieder gehen. Ob der Arbeitnehmer die betriebliche Einrichtung direkt von<br />
18<br />
Beispiel<br />
Ein von einem Kunden auf seinem Betriebsgelände ohne dauerhafte Bindung<br />
(Vertrag) zur Nutzung überlassener Büroraum ist keine ortsfeste,<br />
dauerhafte Einrichtung des Arbeitgebers.