Wettbewerbsbericht 2007 - Deutsche Bahn AG
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Zulassungspraxis steht einheitlichem europäischen Eisenbahnraum im Weg<br />
Derzeit müssen Eisenbahnunternehmen ihre Triebfahrzeuge noch in jedem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union gesondert zum Betrieb zulassen. Die dazu durchgeführten<br />
Zulassungsprüfungen umfassen nicht selten Anforderungen, die schon ein anderer<br />
Mitgliedstaat geprüft hat oder solche, die auch aus Sicherheitsgründen gar nicht notwendig<br />
sind. Die entsprechenden Zulassungsverfahren sind häufi g intransparent sowie<br />
überaus zeit- und kostenintensiv. Sie stellen eine Marktzutrittsbarriere dar und<br />
behindern die Öff nung der europäischen Schienenverkehrsmärkte.<br />
Im Dezember 2006 legte die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung<br />
der Zulassungsverfahren für Lokomotiven und Triebfahrzeuge in Europa vor.<br />
Er enthält wichtige Forderungen der <strong>Bahn</strong>industrie und der DB <strong>AG</strong>. Der Gesetzgebungsvorschlag<br />
zielt darauf ab, die Zulassungsverfahren auf der Grundlage gegenseitiger<br />
Anerkennung zu beschleunigen, transparenter zu gestalten und die Kosten<br />
für die Antragsteller zu minimieren. Die DB unterstützt die Kommission beim Abbau<br />
dieser zentralen Marktzugangsbarriere.<br />
Gesetzgebungsvorschlag setzt richtige Prioritäten<br />
Bis die vorgeschlagenen Änderungen des EU-Rechtsrahmens in Kraft treten, empfi ehlt<br />
die Kommission den nationalen Sicherheitsbehörden auf bilateraler, freiwilliger Basis<br />
gemeinsame „Checklisten“ zu verwenden. Dies ist ein erster Schritt zur Vereinfachung<br />
der Zulassungsverfahren. Das Modell, auf welches sich Deutschland und Frankreich<br />
im März 2006 verständigt haben, kann als kurzfristige Zwischenlösung hilfreich sein.<br />
Mittelfristig bedarf es jedoch der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung im Gemeinschaftsrecht,<br />
damit die Fragmentierung der Zulassungsverfahren in Europa nicht zementiert<br />
wird. Langfristig ist am Ziel einer einheitlichen europäischen Zulassung sowohl<br />
für Neu- als auch für Bestandsfahrzeuge festzuhalten. Die Inbetriebnahme sollte<br />
im Zielzustand nach Prüfung der Konformität in allen Mitgliedstaaten ohne weitere<br />
technische Abstimmungen möglich sein.<br />
Europäische Kommission gibt den Rahmen vor<br />
Der Rechtsrahmen für die Eisenbahnen Europas wird<br />
durch das erste (2001) und zweite (2004) Eisenbahnpaket<br />
und deren Umsetzung in die jeweiligen nationalen<br />
Rechtsordnungen bestimmt. Seit 2004 wird über das dritte<br />
Eisenbahnpaket diskutiert, mit dessen Verabschiedung<br />
noch <strong>2007</strong> zu rechnen ist.<br />
Mit dem ersten Eisenbahnpaket wurden die Grundlagen<br />
für den Marktzugang geschaff en beziehungsweise<br />
geändert. Dazu zählen beispielsweise die Vorschriften<br />
zur Entfl echtung von Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen<br />
sowie Regelungen für die Infrastrukturentgelte.<br />
Die Marktöff nung betraf vor allem die Schienengüterverkehrsmärkte.<br />
Neu geordnet wurden auch die<br />
behörd lichen Zuständigkeiten.<br />
Ordnungspolitik<br />
Das zweite Eisenbahn paket zielte neben einer Vereinheitlichung<br />
der Sicherheitsstandards und der Interoperabilität<br />
auf die vollständige Öff nung der Schienengüterverkehrsmärkte<br />
ab. Ab <strong>2007</strong> können damit auch innerstaatliche<br />
Güterverkehre im Wettbewerb erbracht werden.<br />
Mit dem dritten Eisenbahnpaket soll die Liberalisierung<br />
der Schienenpersonenverkehrsmärkte vorangetrieben<br />
werden. In der aktuell diskutierten Fassung sind<br />
allerdings umfangreiche Einschränkungsmöglichkeiten<br />
der Mitgliedsländer vorgesehen. Die Passagiere können<br />
auch von einer Stärkung ihrer Rechte gegenüber den<br />
Eisenbahnen profi tieren. Schließlich soll ein Triebfahrzeugführerschein<br />
einheitliche Standards schaff en und<br />
den grenzüberschreiten den Verkehr erleichtern.<br />
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