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Wettbewerbsbericht 2007 - Deutsche Bahn AG

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Zulassungspraxis steht einheitlichem europäischen Eisenbahnraum im Weg<br />

Derzeit müssen Eisenbahnunternehmen ihre Triebfahrzeuge noch in jedem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union gesondert zum Betrieb zulassen. Die dazu durchgeführten<br />

Zulassungsprüfungen umfassen nicht selten Anforderungen, die schon ein anderer<br />

Mitgliedstaat geprüft hat oder solche, die auch aus Sicherheitsgründen gar nicht notwendig<br />

sind. Die entsprechenden Zulassungsverfahren sind häufi g intransparent sowie<br />

überaus zeit- und kostenintensiv. Sie stellen eine Marktzutrittsbarriere dar und<br />

behindern die Öff nung der europäischen Schienenverkehrsmärkte.<br />

Im Dezember 2006 legte die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung<br />

der Zulassungsverfahren für Lokomotiven und Triebfahrzeuge in Europa vor.<br />

Er enthält wichtige Forderungen der <strong>Bahn</strong>industrie und der DB <strong>AG</strong>. Der Gesetzgebungsvorschlag<br />

zielt darauf ab, die Zulassungsverfahren auf der Grundlage gegenseitiger<br />

Anerkennung zu beschleunigen, transparenter zu gestalten und die Kosten<br />

für die Antragsteller zu minimieren. Die DB unterstützt die Kommission beim Abbau<br />

dieser zentralen Marktzugangsbarriere.<br />

Gesetzgebungsvorschlag setzt richtige Prioritäten<br />

Bis die vorgeschlagenen Änderungen des EU-Rechtsrahmens in Kraft treten, empfi ehlt<br />

die Kommission den nationalen Sicherheitsbehörden auf bilateraler, freiwilliger Basis<br />

gemeinsame „Checklisten“ zu verwenden. Dies ist ein erster Schritt zur Vereinfachung<br />

der Zulassungsverfahren. Das Modell, auf welches sich Deutschland und Frankreich<br />

im März 2006 verständigt haben, kann als kurzfristige Zwischenlösung hilfreich sein.<br />

Mittelfristig bedarf es jedoch der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung im Gemeinschaftsrecht,<br />

damit die Fragmentierung der Zulassungsverfahren in Europa nicht zementiert<br />

wird. Langfristig ist am Ziel einer einheitlichen europäischen Zulassung sowohl<br />

für Neu- als auch für Bestandsfahrzeuge festzuhalten. Die Inbetriebnahme sollte<br />

im Zielzustand nach Prüfung der Konformität in allen Mitgliedstaaten ohne weitere<br />

technische Abstimmungen möglich sein.<br />

Europäische Kommission gibt den Rahmen vor<br />

Der Rechtsrahmen für die Eisenbahnen Europas wird<br />

durch das erste (2001) und zweite (2004) Eisenbahnpaket<br />

und deren Umsetzung in die jeweiligen nationalen<br />

Rechtsordnungen bestimmt. Seit 2004 wird über das dritte<br />

Eisenbahnpaket diskutiert, mit dessen Verabschiedung<br />

noch <strong>2007</strong> zu rechnen ist.<br />

Mit dem ersten Eisenbahnpaket wurden die Grundlagen<br />

für den Marktzugang geschaff en beziehungsweise<br />

geändert. Dazu zählen beispielsweise die Vorschriften<br />

zur Entfl echtung von Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen<br />

sowie Regelungen für die Infrastrukturentgelte.<br />

Die Marktöff nung betraf vor allem die Schienengüterverkehrsmärkte.<br />

Neu geordnet wurden auch die<br />

behörd lichen Zuständigkeiten.<br />

Ordnungspolitik<br />

Das zweite Eisenbahn paket zielte neben einer Vereinheitlichung<br />

der Sicherheitsstandards und der Interoperabilität<br />

auf die vollständige Öff nung der Schienengüterverkehrsmärkte<br />

ab. Ab <strong>2007</strong> können damit auch innerstaatliche<br />

Güterverkehre im Wettbewerb erbracht werden.<br />

Mit dem dritten Eisenbahnpaket soll die Liberalisierung<br />

der Schienenpersonenverkehrsmärkte vorangetrieben<br />

werden. In der aktuell diskutierten Fassung sind<br />

allerdings umfangreiche Einschränkungsmöglichkeiten<br />

der Mitgliedsländer vorgesehen. Die Passagiere können<br />

auch von einer Stärkung ihrer Rechte gegenüber den<br />

Eisenbahnen profi tieren. Schließlich soll ein Triebfahrzeugführerschein<br />

einheitliche Standards schaff en und<br />

den grenzüberschreiten den Verkehr erleichtern.<br />

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