20.04.2013 Aufrufe

Wettbewerbsbericht 2007 - Deutsche Bahn AG

Wettbewerbsbericht 2007 - Deutsche Bahn AG

Wettbewerbsbericht 2007 - Deutsche Bahn AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Geltung der Nutzungsbedingungen für das Schienennetz, die Serviceeinrichtungen<br />

und die Personenbahnhöfe wurde von der BNetzA auf ein Jahr befristet. So sollten<br />

Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung in eine spätere Überarbeitung der Regelungen<br />

einfl ießen. Auf Grund der langen Vorlauff risten, die der Gesetzgeber für Änderungen<br />

und Neufassungen von Infrastrukturnutzungsbedingungen aufgestellt hat,<br />

mussten die befristet geltenden Bedingungswerke bereits im Laufe des Jahres erneut<br />

notifi ziert werden, ohne dass eindeutige Erkenntnisse aus der Anwendung der geltenden<br />

Regelungen vorlagen.<br />

Ungeachtet dessen hat die BNetzA die erneut vorgelegten Nutzungsbedingungen<br />

wieder beanstandet. Mit ihrem Bescheid vom 17. November 2006 widersprach sie zunächst<br />

einzelnen Klauseln der Nutzungsbedingungen für die Personenbahnhöfe von<br />

DB Station&Service und DB RegioNetz Infrastruktur. Mit weiteren Bescheiden vom<br />

20. November 2006 wandte sie sich gegen Regelungen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen<br />

und der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DB Netz.<br />

Die Beanstandungen stützten sich vielfach auf rechtliche Regulierungskonzepte, welche<br />

die BNetzA im Zuge einer extensiven Auslegung aus dem allgemeinen Diskriminierungsverbot<br />

gewonnen hat. Deren Richtigkeit ist bisher gerichtlich nicht bestätigt<br />

worden. Die Infrastrukturunternehmen des DB-Konzerns haben den Bescheiden der<br />

BNetzA widersprochen, um entsprechende gerichtliche Klärungen herbeizuführen.<br />

Eine vollständige Umsetzung der gesetzlich sofort vollziehbaren Entscheidungen der<br />

BNetzA hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen mit sich gebracht. Daher wurde gegen<br />

ausgewählte, besonders schwerwiegende Teile des Bescheids zu den Schienennetz-<br />

Benutzungsbedingungen der DB Netz Antrag auf vorläufi gen Rechtsschutz gestellt.<br />

Diesem hat das Oberverwaltungsgericht Münster in vollem Umfang stattgegeben.<br />

Unabhängig von der rechtlichen Auseinandersetzung über die regulierungsbehördlichen<br />

Beanstandungen sind die Infrastrukturunternehmen der DB <strong>AG</strong> im Übrigen<br />

ihrer Verpfl ichtung aus den Bescheiden nachgekommen, die beanstandeten Klauseln<br />

bis zum 10. De zember 2006 anzupassen. Damit war gewährleistet, dass am 10. April<br />

<strong>2007</strong> aus Sicht der BNetzA einwandfreie Nutzungsbedingungen in Kraft getreten sind.<br />

Dies gibt den Marktteilnehmern die notwendige Orientierung und somit Sicherheit,<br />

auf welcher rechtlichen Grundlage in der kommenden Netzfahrplanperiode Infrastrukturnutzungsverträge<br />

abgeschlossen werden.<br />

Gleichwohl bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen<br />

nach Abschluss der eingeleiteten Rechtsschutzverfahren in der Hauptsache<br />

entwickeln. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die Ankündigung der BNetzA, auf<br />

der Basis eines rechtswissenschaftlichen und regulierungs ökonomischen Gutachtens<br />

in die umfassende Prüfung der Entgeltsysteme einzutreten. Bisher liegt das –<br />

ursprünglich für Januar <strong>2007</strong> angekündigte – Gutachten nicht vor.<br />

Abschluss off ener Verfahren des Eisenbahn-Bundesamtes<br />

Neben der Überprüfung der Nutzungsbedingungen musste sich die BNetzA im Jahr<br />

2006 auch mit einer Vielzahl off ener Netzzugangsverfahren aus den Jahren 2000 bis<br />

2005 befassen, die sie mit dem Wechsel der behördlichen Zuständigkeiten vom EBA<br />

Ordnungspolitik<br />

Auch die Personenbahnhöfe<br />

unterliegen Regulierungs vorgaben.<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!