Wettbewerbsbericht 2007 - Deutsche Bahn AG
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Einen Schwerpunkt der Bundesnetzagentur bildete der diskriminierungsfreie Zugang zu Serviceeinrichtungen.<br />
Münster einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben, welcher der<br />
DB Netz das Recht absprechen wollte, die eigene Leistungserbringung gegenüber<br />
säumigen Schuldnern gegebenenfalls zu verweigern. Das Oberverwaltungsgericht<br />
konnte bestätigen, dass die Ausübung von Rechten zur Leistungsverweigerung auch<br />
bei bestrittenen Forderungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dieser<br />
Rechtsgrundsatz dürfte sicher auch nach geltendem Recht Bestand haben.<br />
Im Unterschied hierzu kommt einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur<br />
Zulässigkeit des – inzwischen von der DB Netz abgeschaff ten – zehnprozentigen<br />
Zuschlags auf Sondertrassen keine Signalwirkung für die neue Rechtslage mehr zu.<br />
Wie wichtig gerichtliche Klärungen für die Rechtssicherheit der Marktteilnehmer<br />
sind, hat sich zuletzt besonders deutlich in zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht<br />
Frankfurt am Main gezeigt, die sich unter anderem auf die regulierungsrechtliche<br />
Einordnung der <strong>Bahn</strong>stromversorgung durch DB Energie bezogen. Hier ging es<br />
um die Kürzung von Rechnungen für den Bezug von <strong>Bahn</strong>strom durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen.<br />
Das Gericht bestätigte die Auff assung der DB Energie, wonach<br />
das <strong>Bahn</strong>strompreissystem sowohl kartellrechtlich als auch eisenbahnrechtlich unbedenklich<br />
ist. Die Entgeltkürzungen waren daher nicht rechtens. Obwohl das unterlegene<br />
Unternehmen Revision eingelegt hat, sind die Entscheidungen des Oberlandesgerichts<br />
doch als wichtiger Schritt zur Klärung bislang off ener Rechtsfragen anzusehen.<br />
Ordnungspolitik<br />
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