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Juli - DGMK

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Was war das Reichsbohrprogramm?<br />

1934 wurde in Deutschland das Lagerstättengesetz und die<br />

Erdölverordnung erlassen. Ersteres verpflichtete alle Firmen und<br />

geologischen Landesanstalten, ihre geologischen und geophysikalischen<br />

Unterlagen zur Zusammenstellung von Karten an die Preußische<br />

Geologische Landesanstalt abzugeben. Außerdem wurden<br />

Grundeigentümer verpflichtet, geophysikalische Messungen auf ihren<br />

Grundstücken zu erlauben. Die Erdölverordnung brachte den generellen<br />

Staatsvorbehalt, wobei bereits existierende Grundeigentümerrechte nicht<br />

berührt wurden. Die neuen Bestimmungen ermöglichten dem Staat,<br />

einheitliche, zumeist auf 5 Jahre befristete Konzessionsverträge<br />

abzuschließen. Die Reichsregierung stellte zudem Darlehen für die<br />

Aufschließung neuer Erdölgebiete zur Verfügung. Nach einem Plan der<br />

Preußischen Geologischen Landesanstalt, der später Reichsbohrprogramm<br />

genannt wurde, übernahm das Reichswirtschaftsministerium die Hälfte der<br />

reinen Bohrkosten. Sofern eine Bohrung erfolgreich war, wurde das<br />

Reichsdarlehen aus den Gewinnen zurückgezahlt.<br />

Ziel des Reichsbohrprogramms war es, die Abhängigkeit Deutschlands von<br />

Ölimporten zu reduzieren. Eine ‚Ölautarkie’ war in Deutschland nicht zu<br />

erreichen. Trotzdem sollte die einheimische Erdölförderung soweit wie<br />

möglich angehoben werden.<br />

Die geophysikalische Reichsaufnahme mit umfangreichen<br />

gravimetrischen und seismischen Vermessungen führte in den Jahren 1937<br />

und 1938 dazu, dass in Norddeutschland 107 neue Strukturen entdeckt<br />

wurden.<br />

Deutsches Erdölmuseum

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