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Juli - DGMK

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Die Bergämter<br />

Ein Bergamt ist der Amtssitz der - unteren - Bergbehörde. Die Bergbehörde<br />

ist eine speziell auf die Belange des Bergbaus ausgerichtete Fachbehörde.<br />

Sie arbeitet aufgrund von dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Wegen der<br />

besonderen Gefährdung, die in Bergbaubetrieben besteht oder von ihnen<br />

ausgeht, sind solche speziellen Rechtsvorschriften erforderlich. Der Staat<br />

erfüllt damit eine ordnungspolitische Pflicht.<br />

Art und Umfang der Eingriffe des Staates in die Belange des Bergbaus sind<br />

im Laufe der geschichtlichen, politischen, wirtschaftlichen, bergbaulichen<br />

und regionalen Entwicklung ständig verändert und angepasst worden. In<br />

neuerer Zeit, insbesondere seit der Einführung des „Preußischen<br />

Allgemeinen Berggesetzes“ von 1865 oder des Bundesberggesetzes (in<br />

Kraft ab 01.01.1982) hat die Bergbehörde im Wesentlichen folgende<br />

Aufgaben:<br />

- Arbeits-, Betriebs- und Umweltschutz<br />

- Regelung von Erwerb von Eigentum an Bodenschätzen<br />

- Schutz von Lagerstätten.<br />

Dabei arbeitet die Bergbehörde nach den Vorgaben aus den Berggesetzen<br />

und mittels Erlass von speziellen Verordnungen und technischen Regeln.<br />

Eine typische Anpassung der bergbehördlichen Arbeit folgte aus dem<br />

Beginn der Erdölförderung um die Wende zum 20. Jahrhundert. Über den<br />

Bodenschatz "Erdöl" konnte der Grundeigentümer verfügen, so dass die<br />

Bohr- und Gewinnungstätigkeit mehr oder weniger "wild" verlief. Deswegen<br />

hat der Preußische Landtag dann mit einem Gesetz von 06.06.1904<br />

eingegriffen und Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl der Aufsicht der<br />

Bergbehörde nach den Bestimmungen des o. a. Berggesetzes von 1865<br />

unterstellt.<br />

Die Zunahme des Erdölbergbaus und gleichzeitig auch das Kalibergbaus<br />

erforderte auch eine Erweiterung der Bergämter. So wurden dann aus<br />

einem Teil des Bergamts Hannover ab 01.04.1913 das Bergamt Celle und<br />

später, ab 01.04.1951, neu das Bergamt Meppen im Land Niedersachsen<br />

errichtet.<br />

Für alle Bergämter eines Bundeslandes ist das Oberbergamt als<br />

Mittelbehörde Aufsicht, Anfechtungsstelle für Entscheidungen der<br />

Bergämter und zuständig für spezielle Aufgaben (z.B. Herausgabe von<br />

Bergverordnungen). Bei geringer werdenden bergbaulichen Aktivitäten läuft<br />

in neuerer Zeit die Entwicklung wieder umgekehrt, so dass viele<br />

Bundesländer nur noch ein Landesbergamt haben.<br />

Deutsches Erdölmuseum

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