Juli - DGMK
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Die Bergämter<br />
Ein Bergamt ist der Amtssitz der - unteren - Bergbehörde. Die Bergbehörde<br />
ist eine speziell auf die Belange des Bergbaus ausgerichtete Fachbehörde.<br />
Sie arbeitet aufgrund von dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Wegen der<br />
besonderen Gefährdung, die in Bergbaubetrieben besteht oder von ihnen<br />
ausgeht, sind solche speziellen Rechtsvorschriften erforderlich. Der Staat<br />
erfüllt damit eine ordnungspolitische Pflicht.<br />
Art und Umfang der Eingriffe des Staates in die Belange des Bergbaus sind<br />
im Laufe der geschichtlichen, politischen, wirtschaftlichen, bergbaulichen<br />
und regionalen Entwicklung ständig verändert und angepasst worden. In<br />
neuerer Zeit, insbesondere seit der Einführung des „Preußischen<br />
Allgemeinen Berggesetzes“ von 1865 oder des Bundesberggesetzes (in<br />
Kraft ab 01.01.1982) hat die Bergbehörde im Wesentlichen folgende<br />
Aufgaben:<br />
- Arbeits-, Betriebs- und Umweltschutz<br />
- Regelung von Erwerb von Eigentum an Bodenschätzen<br />
- Schutz von Lagerstätten.<br />
Dabei arbeitet die Bergbehörde nach den Vorgaben aus den Berggesetzen<br />
und mittels Erlass von speziellen Verordnungen und technischen Regeln.<br />
Eine typische Anpassung der bergbehördlichen Arbeit folgte aus dem<br />
Beginn der Erdölförderung um die Wende zum 20. Jahrhundert. Über den<br />
Bodenschatz "Erdöl" konnte der Grundeigentümer verfügen, so dass die<br />
Bohr- und Gewinnungstätigkeit mehr oder weniger "wild" verlief. Deswegen<br />
hat der Preußische Landtag dann mit einem Gesetz von 06.06.1904<br />
eingegriffen und Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl der Aufsicht der<br />
Bergbehörde nach den Bestimmungen des o. a. Berggesetzes von 1865<br />
unterstellt.<br />
Die Zunahme des Erdölbergbaus und gleichzeitig auch das Kalibergbaus<br />
erforderte auch eine Erweiterung der Bergämter. So wurden dann aus<br />
einem Teil des Bergamts Hannover ab 01.04.1913 das Bergamt Celle und<br />
später, ab 01.04.1951, neu das Bergamt Meppen im Land Niedersachsen<br />
errichtet.<br />
Für alle Bergämter eines Bundeslandes ist das Oberbergamt als<br />
Mittelbehörde Aufsicht, Anfechtungsstelle für Entscheidungen der<br />
Bergämter und zuständig für spezielle Aufgaben (z.B. Herausgabe von<br />
Bergverordnungen). Bei geringer werdenden bergbaulichen Aktivitäten läuft<br />
in neuerer Zeit die Entwicklung wieder umgekehrt, so dass viele<br />
Bundesländer nur noch ein Landesbergamt haben.<br />
Deutsches Erdölmuseum