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Juli - DGMK

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Wie entsteht Eigentum an Erdöl und Erdgas….?<br />

Durch Gesetz kann dem Grundeigentümer das Verfügungsrecht an<br />

Kohlenwasserstoffen entzogen werden. Dies geschah, nachdem die<br />

Kohlenwasserstoffe eine wirtschaftliche Bedeutung bekamen, in allen<br />

deutschen Ländern mit Ausnahme von Preußen und Sachsen. In Preußen<br />

und damit auch z.B. im heutigen Niedersachsen erfolgte dies schließlich<br />

auch durch die so genannte Erdölverordnung vom 13.12.1934.<br />

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung stand also das Verfügungsrecht an<br />

Kohlenwasserstoffen dem Staat- im Zuge der Rechtsnachfolge heute den<br />

Bundesländern - zu. Allerdings konnten die Altverträge, die zu diesem<br />

Zeitpunkt gültig waren, unter bestimmten Bedingungen weiterhin bestehen<br />

bleiben und werden heute noch in bestimmten Erdölfeldern bedient.<br />

Die Bundesländer haben ihr (Aneignungs-) Recht an Kohlenwasserstoffen<br />

selbst nicht ausgeübt. Vielmehr haben sie mit interessierten Unternehmen<br />

der Erdöl-/Erdgasbranche so genannte Schürf- und Gewinnungsverträge<br />

abgeschlossen. In ihnen verpflichtet sich das Unternehmen, für ein<br />

zugeteiltes Gebiet ein Arbeitsprogramm mit der zuständigen Behörde des<br />

Bundeslandes - dem Oberbergamt- zu vereinbaren und dann<br />

durchzuführen. Im Fündigkeitsfall muss das Unternehmen als<br />

Gegenleistung eine so genannte Förderabgabe nach dem ähnlichen<br />

Prinzip wie beim Förderzins an das Bundesland und damit an die<br />

Bevölkerung zahlen.<br />

Das Bundesberggesetz vom 13.08.1980 hat diese Regelungen nunmehr<br />

einheitlich für alle Bundesländer geregelt. Die Bergbehörde erteilt den<br />

Unternehmen die Erlaubnis, in einem bestimmten Erlaubnisfeld mit einem<br />

vereinbarten Arbeitsprogramm Aufsuchung und Gewinnung von<br />

Kohlenwasserstoffen vornehmen zu dürfen und auch zu müssen.<br />

Die Förderabgabe wird je nach wirtschaftlicher Lage und meist<br />

unterschiedlich für Erdöl und Erdgas gesetzlich festgesetzt (z.B. für Erdgas<br />

32% auf die Differenz Erlöse abzüglich bestimmter Kosten).<br />

Deutsches Erdölmuseum

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