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Ausbildung - Golf.de

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64<br />

Prüfungsordnung<br />

A. Gesamt-Prüfung<br />

Der Teilnehmer legt die komplette Prüfung zum <strong>Golf</strong>betriebsassistent (DGV) erneut<br />

ab.<br />

B. Teil-Prüfung<br />

Der Teilnehmer wird in Teilbereichen mit folgen<strong>de</strong>n Bedingungen geprüft:<br />

a. Die Teil-Prüfung fin<strong>de</strong>t in maximal zwei Prüfungsfächern statt, in <strong>de</strong>nen die Note<br />

„gut“ (min<strong>de</strong>stens 2,4) nicht erreicht wur<strong>de</strong>. Prüfungsfächer, die mit <strong>de</strong>r Note „gut“<br />

(min<strong>de</strong>stens 2,4) o<strong>de</strong>r besser abgeschlossen wur<strong>de</strong>n, können nicht zur Nachprüfung<br />

ausgewählt wer<strong>de</strong>n.<br />

b. In <strong>de</strong>n ausgewählten Prüfungsfächern wird vollständig geprüft. D.h. alle zum jeweiligen<br />

Prüfungsfach gehören<strong>de</strong>n Themenbereiche wer<strong>de</strong>n nach Inhalt und Umfang<br />

wie in <strong>de</strong>r jeweiligen Prüfung <strong>de</strong>s <strong>Ausbildung</strong>slehrganges schriftlich und<br />

mündlich geprüft.<br />

c. Die Auswahl <strong>de</strong>r Prüfungsfächer erfolgt durch <strong>de</strong>n Teilnehmer.<br />

Die Zulassungsprüfung (GB) fin<strong>de</strong>t im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>szyklus<br />

<strong>Golf</strong>betriebsassistent statt. Die bei <strong>de</strong>r Zulassungsprüfung (GB) erreichte Gesamtnote<br />

wird ausschließlich für die Zulassung zur Prüfung zum <strong>Golf</strong>betriebswirt (DGV) und<br />

die Bewertung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfung zum <strong>Golf</strong>betriebswirt herangezogen. Ein<br />

Zeugnis wird nicht ausgestellt. Eine Zulassungsprüfung (GB) kann nur einmal in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n. Eine Anmeldung zur Prüfung zum <strong>Golf</strong>betriebswirt (DGV) im gleichen<br />

<strong>Ausbildung</strong>szyklus ist bei einem Bestehen <strong>de</strong>r Zulassungsprüfung (GB) nicht möglich. Für<br />

die Zulassungsprüfung (GB) gelten die Bedingungen <strong>de</strong>r Prüfungsordnung, ausgenommen<br />

die §§ 14 und 17.<br />

II. Senior-<strong>Golf</strong>betriebswirt (GMVD)<br />

<strong>Golf</strong>betriebsmanager (IST) ohne Abschluss als <strong>Golf</strong>betriebswirt (DGV) können zum Erreichen<br />

<strong>de</strong>r SGB-Zulassungsvoraussetzungen eine kostenpflichtige Zulassungsprüfung<br />

(SGB) ablegen.<br />

Die Zulassungsprüfung (SGB) besteht aus 2 Klausuren. Die Klausuren 1 und 2 dauern<br />

jeweils 120 Minuten. Die Themen <strong>de</strong>r Seminare GB 1 bis GB 5 kommen als Gegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Prüfung in Frage. Schwerpunktbildung ist zulässig. Die Bewertung <strong>de</strong>r Ergebnisse erfolgt<br />

anhand <strong>de</strong>r Bewertungskriterien für Prüfungsleistungen. Die Zulassungsprüfung<br />

(SGB) gilt als bestan<strong>de</strong>n, wenn das Gesamtergebnis min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) beträgt.<br />

Das Gesamtergebnis wird mit „bestan<strong>de</strong>n“ o<strong>de</strong>r „nicht bestan<strong>de</strong>n“ dargestellt. Ein<br />

Ausweis einer Gesamtnote erfolgt nicht.<br />

Die Zulassungsprüfung (SGB) kann im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>szyklus<br />

<strong>Golf</strong>betriebswirt stattfin<strong>de</strong>n. Das bei <strong>de</strong>r Zulassungsprüfung (SGB) erreichte Gesamtergebnis<br />

(bestan<strong>de</strong>n / nicht bestan<strong>de</strong>n) wird ausschließlich für die Zulassung zur<br />

<strong>Ausbildung</strong> zum Senior-<strong>Golf</strong>betriebswirt (GMVD) herangezogen. Ein Zeugnis bzw. Urkun<strong>de</strong><br />

wer<strong>de</strong>n nicht ausgestellt. Eine Zulassungsprüfung (SGB) kann nur einmal in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n. Es gelten die Bedingungen <strong>de</strong>r Prüfungsordnung, ausgenommen die<br />

§§ 14 und 17.<br />

§ 4 Zulassung<br />

Über die Zulassung zu einer <strong>Ausbildung</strong> entschei<strong>de</strong>t die Arbeitsgruppe "<strong>Golf</strong>-Management-<strong>Ausbildung</strong>"<br />

endgültig. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.<br />

© Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e.V.

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