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Ausbildung - Golf.de

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§ 13 Rücktritt<br />

Prüfungsordnung<br />

Tritt <strong>de</strong>r Teilnehmer vor Beginn <strong>de</strong>r ersten Prüfungsleistung durch schriftliche Erklärung<br />

o<strong>de</strong>r Vorlage eines ärztlichen Attests zurück, gilt die Prüfung als nicht aufgenommen.<br />

Bei einem Rücktritt von <strong>de</strong>r Prüfungsleistung Hausarbeit im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Ausbildung</strong> zum<br />

<strong>Golf</strong>betriebswirt ist das Ablegen <strong>de</strong>r Prüfungsleistung erst im darauf folgen<strong>de</strong>n Prüfungszyklus<br />

möglich. Der Rücktritt hat vor Abgabetermin <strong>de</strong>r Hausarbeit schriftlich zu erfolgen.<br />

Die Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>r Prüfungsleistung Hausarbeit kann nur mit neuer Themenstellung<br />

geschehen. Es gelten die S. 1 bis 6 Punkt B. <strong>de</strong>s § 9.<br />

§ 14 Wie<strong>de</strong>rholung<br />

Hat <strong>de</strong>r Teilnehmer die Prüfung nicht bestan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Prüfung abgebrochen, ist die<br />

Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Prüfung frühestens im nächsten Prüfungszyklus einmal möglich. Ergebnisse<br />

aus <strong>de</strong>n mündlichen und schriftlichen Teilprüfungen mit min<strong>de</strong>stens 4,4 wer<strong>de</strong>n<br />

bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung berücksichtigt.<br />

Prüfung zum <strong>Golf</strong>sekretär (DGV) bzw. <strong>Golf</strong>betriebsassistent (DGV)<br />

Wur<strong>de</strong> mehr als ein Prüfungsfach schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet<br />

o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Notenwert <strong>de</strong>r gewichteten Einzelnoten <strong>de</strong>r Prüfungsfächer schlechter als<br />

min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4), müssen die jeweiligen Klausuren wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n.<br />

Prüfung zum <strong>Golf</strong>betriebswirt (DGV)<br />

Wur<strong>de</strong> mehr als ein Prüfungsfach schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet<br />

o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Notenwert <strong>de</strong>r gewichteten Einzelnoten <strong>de</strong>r Prüfungsfächer schlechter als<br />

min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4), müssen die jeweiligen Klausuren wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Wur<strong>de</strong><br />

die Prüfungsleistung Hausarbeit mit schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet,<br />

ist die Prüfungsleistung Hausarbeit mit neuer Themenstellung zu wie<strong>de</strong>rholen. Es<br />

gelten die S. 1 bis 6 Punkt B. <strong>de</strong>s § 9.<br />

Prüfung zum Senior-<strong>Golf</strong>betriebswirt (GMVD)<br />

Wur<strong>de</strong> ein Prüfungsfach schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet müssen<br />

die jeweiligen Klausuren wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Wur<strong>de</strong> die Prüfungsleistung Referat mit<br />

schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet, ist das Referat mit neuer Themenstellung<br />

zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />

§ 15 Einsichtnahme und Einspruchsfrist<br />

In die Prüfungsunterlagen kann <strong>de</strong>r Teilnehmer nach Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung (Bekanntgabe<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse durch <strong>de</strong>n DGV) und innerhalb von 4 Wochen Einsicht nehmen. Die<br />

Einsichtnahme erfolgt in <strong>de</strong>r DGV-Geschäftsstelle. Ein Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Prüfungsunterlagen<br />

erfolgt nicht. Innerhalb dieser Frist kann <strong>de</strong>r Teilnehmer einen schriftlich begrün<strong>de</strong>ten Einspruch<br />

gegen das Ergebnis beim Deutschen <strong>Golf</strong> Verband e.V. einlegen. Die Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s DGV ergeht schriftlich und ist endgültig.<br />

§ 16 Regelungen zum Nachteilsausgleich<br />

Behin<strong>de</strong>rte Prüfungsteilnehmer können Nachteilsausgleich in Form von zusätzlichen Arbeits-<br />

und Hilfsmitteln erhalten, soweit dies zur Herstellung <strong>de</strong>r Chancengleichheit erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist. Zu diesem Zweck kann auch die Bearbeitungszeit für Prüfungen und sonstige<br />

© Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e.V.<br />

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