Ausbildung - Golf.de
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§ 13 Rücktritt<br />
Prüfungsordnung<br />
Tritt <strong>de</strong>r Teilnehmer vor Beginn <strong>de</strong>r ersten Prüfungsleistung durch schriftliche Erklärung<br />
o<strong>de</strong>r Vorlage eines ärztlichen Attests zurück, gilt die Prüfung als nicht aufgenommen.<br />
Bei einem Rücktritt von <strong>de</strong>r Prüfungsleistung Hausarbeit im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>Ausbildung</strong> zum<br />
<strong>Golf</strong>betriebswirt ist das Ablegen <strong>de</strong>r Prüfungsleistung erst im darauf folgen<strong>de</strong>n Prüfungszyklus<br />
möglich. Der Rücktritt hat vor Abgabetermin <strong>de</strong>r Hausarbeit schriftlich zu erfolgen.<br />
Die Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>r Prüfungsleistung Hausarbeit kann nur mit neuer Themenstellung<br />
geschehen. Es gelten die S. 1 bis 6 Punkt B. <strong>de</strong>s § 9.<br />
§ 14 Wie<strong>de</strong>rholung<br />
Hat <strong>de</strong>r Teilnehmer die Prüfung nicht bestan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Prüfung abgebrochen, ist die<br />
Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Prüfung frühestens im nächsten Prüfungszyklus einmal möglich. Ergebnisse<br />
aus <strong>de</strong>n mündlichen und schriftlichen Teilprüfungen mit min<strong>de</strong>stens 4,4 wer<strong>de</strong>n<br />
bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung berücksichtigt.<br />
Prüfung zum <strong>Golf</strong>sekretär (DGV) bzw. <strong>Golf</strong>betriebsassistent (DGV)<br />
Wur<strong>de</strong> mehr als ein Prüfungsfach schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet<br />
o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Notenwert <strong>de</strong>r gewichteten Einzelnoten <strong>de</strong>r Prüfungsfächer schlechter als<br />
min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4), müssen die jeweiligen Klausuren wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n.<br />
Prüfung zum <strong>Golf</strong>betriebswirt (DGV)<br />
Wur<strong>de</strong> mehr als ein Prüfungsfach schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet<br />
o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Notenwert <strong>de</strong>r gewichteten Einzelnoten <strong>de</strong>r Prüfungsfächer schlechter als<br />
min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4), müssen die jeweiligen Klausuren wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Wur<strong>de</strong><br />
die Prüfungsleistung Hausarbeit mit schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet,<br />
ist die Prüfungsleistung Hausarbeit mit neuer Themenstellung zu wie<strong>de</strong>rholen. Es<br />
gelten die S. 1 bis 6 Punkt B. <strong>de</strong>s § 9.<br />
Prüfung zum Senior-<strong>Golf</strong>betriebswirt (GMVD)<br />
Wur<strong>de</strong> ein Prüfungsfach schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet müssen<br />
die jeweiligen Klausuren wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Wur<strong>de</strong> die Prüfungsleistung Referat mit<br />
schlechter als min<strong>de</strong>stens ausreichend (4,4) bewertet, ist das Referat mit neuer Themenstellung<br />
zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />
§ 15 Einsichtnahme und Einspruchsfrist<br />
In die Prüfungsunterlagen kann <strong>de</strong>r Teilnehmer nach Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung (Bekanntgabe<br />
<strong>de</strong>r Ergebnisse durch <strong>de</strong>n DGV) und innerhalb von 4 Wochen Einsicht nehmen. Die<br />
Einsichtnahme erfolgt in <strong>de</strong>r DGV-Geschäftsstelle. Ein Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Prüfungsunterlagen<br />
erfolgt nicht. Innerhalb dieser Frist kann <strong>de</strong>r Teilnehmer einen schriftlich begrün<strong>de</strong>ten Einspruch<br />
gegen das Ergebnis beim Deutschen <strong>Golf</strong> Verband e.V. einlegen. Die Entscheidung<br />
<strong>de</strong>s DGV ergeht schriftlich und ist endgültig.<br />
§ 16 Regelungen zum Nachteilsausgleich<br />
Behin<strong>de</strong>rte Prüfungsteilnehmer können Nachteilsausgleich in Form von zusätzlichen Arbeits-<br />
und Hilfsmitteln erhalten, soweit dies zur Herstellung <strong>de</strong>r Chancengleichheit erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist. Zu diesem Zweck kann auch die Bearbeitungszeit für Prüfungen und sonstige<br />
© Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e.V.<br />
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