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42 Das Freizeitverhalten der Viertklässler im Landkreis Reutlingen<br />

Abbildung 16. Filme ab FSK-16 und FSK-18 (in Prozent). 53<br />

Das Anschauen nicht altersgerechter Filme ist unter den Viertklässlern im Landkreis Reutlingen ein<br />

verhältnismäßig verbreitetes Phänomen: Fast jeder Vierte (23.1 Prozent) hat nach eigenen Angaben<br />

bereits einen Film ab 16 Jahren gesehen; 8.5 Prozent einen Film ab 18 Jahren. Auch hier stellt sich die<br />

Sachlage ähnlich klar wie für den Konsum nicht altersgerechter Computer- und Videospiele dar: Die<br />

Jungen berichten in fast allen Kategorien mindestens doppelt so hohe Häufigkeiten wie die Mädchen.<br />

Das Spielen nicht altersgerechter Computer- und Videospiele ist in der Häufigkeit etwas seltener<br />

anzutreffen als das Anschauen von nicht altersgerechten Filmen: Insgesamt 18.2 Prozent der Viert-<br />

klässler haben mindestens einmal ein Computer- oder Videospiel ab 16 oder 18 Jahren gespielt. Ins-<br />

gesamt 23.9 Prozent der Viertklässler haben mindestens einmal einen Film ab 16 oder 18 Jahren an-<br />

gesehen. Viertklässler, welche Medien mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren nutzen, konsumieren in<br />

den meisten Fällen auch Medien mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren.<br />

Für die Konsumhäufigkeit von nicht altersgerechten Medien spielt die Geräteausstattung eine ent-<br />

scheidende Rolle. Wie in Tabelle 7 ersichtlich wird, beträgt der Prozentanteil von Viertklässlern, die<br />

bereits Filme ab 16 Jahren gesehen haben, 20.9 Prozent, wenn sie keinen eigenen Fernseher im<br />

Zimmer haben. In der Gruppe mit eigenem Fernsehgerät im Zimmer, steigt dieser Prozentsatz auf<br />

36.8 Prozent an. Bei Filmen ab 18 Jahren ist ein Anstieg von 6.6 (Gruppe ohne Fernsehgerät im Zim-<br />

mer) auf 20.6 Prozent (Gruppe mit Fernsehgerät im Zimmer) zu verzeichnen. Mit anderen Worten:<br />

53 FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. „Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme, Videokassetten<br />

und sonstige Bildträger (z. B. DVDs) durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung<br />

vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der<br />

FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Die FSK befindet sich in der Rechts- und Verwaltungsträgerschaft<br />

der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.“ (vgl. FSK 2010) Als Ergebnis dieser Prüfungen<br />

stehen analog zu der USK-Kennzeichnung 5 Kennzeichnungsstufen. Informationen rund um das Thema FSK-Freigaben<br />

finden sich auf der Website der FSK: www.spio.de.<br />

Der Abbildungsbereich „jemals gesehen“ bezieht sich auf alle Befragten. Die Abbildungsbereiche „in den letzten 4 Wochen“<br />

beziehen sich nur auf diejenigen Befragten, die angegeben haben, jemals solche Filme gesehen zu haben. An 100<br />

fehlende Prozent: Sehe nie solche Filme und keine Angabe. N = 1506. Jungen = 749 Mädchen = 755. Keine Angabe = 2.<br />

Quelle: KFN-Grundschulbefragung LK Reutlingen 2010.

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