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42 Das Freizeitverhalten der Viertklässler im Landkreis Reutlingen<br />
Abbildung 16. Filme ab FSK-16 und FSK-18 (in Prozent). 53<br />
Das Anschauen nicht altersgerechter Filme ist unter den Viertklässlern im Landkreis Reutlingen ein<br />
verhältnismäßig verbreitetes Phänomen: Fast jeder Vierte (23.1 Prozent) hat nach eigenen Angaben<br />
bereits einen Film ab 16 Jahren gesehen; 8.5 Prozent einen Film ab 18 Jahren. Auch hier stellt sich die<br />
Sachlage ähnlich klar wie für den Konsum nicht altersgerechter Computer- und Videospiele dar: Die<br />
Jungen berichten in fast allen Kategorien mindestens doppelt so hohe Häufigkeiten wie die Mädchen.<br />
Das Spielen nicht altersgerechter Computer- und Videospiele ist in der Häufigkeit etwas seltener<br />
anzutreffen als das Anschauen von nicht altersgerechten Filmen: Insgesamt 18.2 Prozent der Viert-<br />
klässler haben mindestens einmal ein Computer- oder Videospiel ab 16 oder 18 Jahren gespielt. Ins-<br />
gesamt 23.9 Prozent der Viertklässler haben mindestens einmal einen Film ab 16 oder 18 Jahren an-<br />
gesehen. Viertklässler, welche Medien mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren nutzen, konsumieren in<br />
den meisten Fällen auch Medien mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren.<br />
Für die Konsumhäufigkeit von nicht altersgerechten Medien spielt die Geräteausstattung eine ent-<br />
scheidende Rolle. Wie in Tabelle 7 ersichtlich wird, beträgt der Prozentanteil von Viertklässlern, die<br />
bereits Filme ab 16 Jahren gesehen haben, 20.9 Prozent, wenn sie keinen eigenen Fernseher im<br />
Zimmer haben. In der Gruppe mit eigenem Fernsehgerät im Zimmer, steigt dieser Prozentsatz auf<br />
36.8 Prozent an. Bei Filmen ab 18 Jahren ist ein Anstieg von 6.6 (Gruppe ohne Fernsehgerät im Zim-<br />
mer) auf 20.6 Prozent (Gruppe mit Fernsehgerät im Zimmer) zu verzeichnen. Mit anderen Worten:<br />
53 FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. „Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme, Videokassetten<br />
und sonstige Bildträger (z. B. DVDs) durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung<br />
vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der<br />
FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Die FSK befindet sich in der Rechts- und Verwaltungsträgerschaft<br />
der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.“ (vgl. FSK 2010) Als Ergebnis dieser Prüfungen<br />
stehen analog zu der USK-Kennzeichnung 5 Kennzeichnungsstufen. Informationen rund um das Thema FSK-Freigaben<br />
finden sich auf der Website der FSK: www.spio.de.<br />
Der Abbildungsbereich „jemals gesehen“ bezieht sich auf alle Befragten. Die Abbildungsbereiche „in den letzten 4 Wochen“<br />
beziehen sich nur auf diejenigen Befragten, die angegeben haben, jemals solche Filme gesehen zu haben. An 100<br />
fehlende Prozent: Sehe nie solche Filme und keine Angabe. N = 1506. Jungen = 749 Mädchen = 755. Keine Angabe = 2.<br />
Quelle: KFN-Grundschulbefragung LK Reutlingen 2010.