Handlungsempfehlung zur Radverkehrsförderung in Ulm
Handlungsempfehlung zur Radverkehrsförderung in Ulm
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E<strong>in</strong>zelmaßnahmen zum Zielkonzept 20% <strong>in</strong><br />
2020<br />
E<strong>in</strong> Zielkonzept 2020 soll auf der Basis der<br />
vorliegenden <strong>Handlungsempfehlung</strong> vom Geme<strong>in</strong>derat<br />
<strong>Ulm</strong> verabschiedet werden.<br />
Beispielhaft werden hier die Fahrradschnelltrassen<br />
genannt, die für das Ziels, 20 % Fahrradanteil<br />
für <strong>Ulm</strong> im Jahr 2020 zu erreichen,<br />
e<strong>in</strong>e wichtige Maßnahme darstellen und <strong>in</strong> der<br />
Radverkehrsplanung zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d.<br />
Auch Radfahrer freundliche Ampelschaltungen<br />
können den klaren politischen Willen <strong>zur</strong><br />
Förderung des Radverkehrs ausdrücken und<br />
gehören <strong>zur</strong> Zielkonzeption.<br />
10<br />
Akteure:<br />
-Stadt <strong>Ulm</strong><br />
-Beirat FahrRad<br />
Kosten Zeit