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Handlungsempfehlung zur Radverkehrsförderung in Ulm

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Baurecht<br />

Fahrradabstellmöglichkeiten am Haus und<br />

Arbeitsplatz schaffen<br />

Für alle Neubauvorhaben von Mehrfamilienhäusern<br />

oder Gewerbebauten sollen ausreichend<br />

Fahrradabstellplätze <strong>in</strong> entsprechender<br />

Qualität (ebenerdig, überdacht, abschließbar)<br />

über e<strong>in</strong>e verpflichtende Regelung gefordert<br />

werden. Die Anzahl der Fahrradstellplätze pro<br />

Wohne<strong>in</strong>heit oder Personen ist noch festzulegen.<br />

E<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Regelung, z.B. über<br />

e<strong>in</strong>e Stellplatzsatzung, wird ausdrücklich von<br />

e<strong>in</strong>igen Mitgliedern (3 von 29) des Aktionsbündnisses<br />

nicht befürwortet. Mit den Wohnbaugesellschaften<br />

sollen Konzepte für e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende Versorgung mit Fahrradabstellplätzen<br />

erarbeitet werden. E<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derheit<br />

befürwortet die Erhöhung des Stellplatzschlüssels<br />

für PKW <strong>in</strong> der Stellplatzsatzung von 1,0<br />

auf m<strong>in</strong>d. 1,5.<br />

Leuchtturmprojekt<br />

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