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Energie in Deutschland

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36 4. <strong>Energie</strong>preise und -kosten<br />

Die Netznutzungsentgelte für Strom, die der Genehmigung<br />

durch die Bundesnetzagentur unter liegen, enthalten<br />

auch die Kosten der Regelenergie, die zur Aufrechterhaltung<br />

der Versorgungsqualität (konstante Frequenz<br />

des Wechselstroms) sowie zur Anpassung der Strombereitstellung<br />

an veränderte Nachfragesituationen erforderlich<br />

ist. Die Netzkosten lagen 2011 nach Angaben<br />

der Bundesnetzagentur für Haushaltskunden (Niederspannung)<br />

im bundesweiten Durchschnitt bei 5,75 c/<br />

kWh, für Industriekunden (Hochspannung) h<strong>in</strong>gegen<br />

bei 1,46 c/kWh. Je nach Netz betreiber und Abnahmefall<br />

(Ausnutzungsdauer und Abnahme menge) können die<br />

Netzentgelte im E<strong>in</strong>zelfall stark von den genannten<br />

Mittelwerten abweichen.<br />

Entsprechend s<strong>in</strong>d auch die Transportentgelte für Erdgas<br />

nach Verbrauchergruppen gestaffelt. Haus haltskunden<br />

mit Anb<strong>in</strong>dung an das Niederdrucknetz haben<br />

spezifisch höhere Preise <strong>in</strong> Kauf zu nehmen als Industriekunden<br />

mit Zugang zum Hochdrucknetz, weil die<br />

<strong>in</strong> ihrer absoluten Höhe oft vergleichbaren Ver sor gungs-<br />

und Anschlusskosten der Haushalts kunden auf e<strong>in</strong>en<br />

deutlich ger<strong>in</strong>geren Gasverbrauch umgelegt werden.<br />

Schaubild 22: Preisentwicklung für Strom an der Leipziger EEX<br />

Jahresmittel 2005–2012, <strong>in</strong> €/MWh<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Spotmarkt<br />

Quelle: EEX<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

Grundlaststrom Spitzenlaststrom<br />

2008<br />

4.1.3. Steuern und Abgaben<br />

E<strong>in</strong>e stetig zunehmende Bedeutung für die Entwick lung<br />

der Endverbraucherpreise haben die staatlich <strong>in</strong>duzierten<br />

Steuer- und Abgabenbelastungen. Mit Inkrafttreten<br />

der ökologischen <strong>Energie</strong>steuerreform am 1. April 1999<br />

wurden die Endverbraucherpreise nachhaltig bee<strong>in</strong>flusst.<br />

Gleichzeitig wurde der Strom verbrauch auf der<br />

Grundlage des neu erlassenen Stromsteuergesetzes<br />

(StromStG) e<strong>in</strong>er zusätzlichen Steuer unterworfen.<br />

Wenige Monate später wurde das Gesetz zur Fort führung<br />

der ökologischen Steuerreform verab schie det und<br />

damit e<strong>in</strong>e über den Zeitraum von vier Jahren angelegte<br />

Erhöhung der M<strong>in</strong>eralölsteuersätze auf Kraftstoffe und<br />

Strom e<strong>in</strong>geleitet. Den Schlusspunkt der ökologischen<br />

Steuerreform bildete das Gesetz zur Fortentwicklung<br />

der ökologischen Steuerreform, das seit Beg<strong>in</strong>n des<br />

Jahres 2003 <strong>in</strong> Kraft ist und u. a. den Abbau von Steuervergünstigungen<br />

sowie e<strong>in</strong>e Anpassung der M<strong>in</strong>eralölsteuersätze<br />

(u. a. Erd-, Flüssiggas und schweres Heizöl)<br />

vorsah.<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012

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