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Energie in Deutschland

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4. <strong>Energie</strong>preise und -kosten<br />

4. Nach der Ausgleichsmechanismus ver ord nung wird<br />

der EEG-Strom von den vier Über tra gungs netzbetreibern<br />

am Spotmarkt der Leip ziger Strombörse<br />

verkauft.<br />

5. Die Erlöse aus dem Stromverkauf werden mit den<br />

gezahlten E<strong>in</strong>speisevergütungen verrechnet. Die<br />

Erzeugungskosten des EEG-Stroms liegen deutlich<br />

über den Kosten, die bei Stromerzeugung aus kon -<br />

ventionellen <strong>Energie</strong>quellen anfallen. Aus diesem<br />

Grunde reichen die Erlöse aus dem Ver kauf der<br />

EEG-Strommengen an der Börse nicht aus, um die<br />

gezahlten E<strong>in</strong>speisevergütungen zu decken. Die<br />

verbleibenden Differenzkosten werden <strong>in</strong> Form<br />

e<strong>in</strong>er festen Umlage (Cent pro kWh) mit der Strom -<br />

rech nung an die Endverbraucher weitergegeben<br />

(EEG-Umlage).<br />

Das am 1. April 2002 <strong>in</strong> Kraft getretene Kraft-Wärme-<br />

Kopplungsgesetz fördert die Modernisierung sowie<br />

den Ausbau der KWK-Stromerzeugung durch e<strong>in</strong>e Ab -<br />

nahme verpflichtung sowie durch Zuschläge zu dem<br />

als üblich anerkannten Preis. Diese Zuschläge werden<br />

→ nach Alter und Modernität der Anlagen<br />

differenziert,<br />

→ zeitlich befristet, degressiv ausgestaltet und<br />

→ ausschließlich auf die zertifizierte KWK-Strom menge<br />

gewährt. Ähnlich wie beim EEG werden hier die Zu -<br />

schlä ge über e<strong>in</strong>e Umlage auf alle Stromver brau cher<br />

f<strong>in</strong>anziert. Insgesamt erreichten die zusätzlichen Stromvergütungen<br />

für Betreiber von KWK-Anlagen nach dem<br />

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Jahr 2005 e<strong>in</strong>en<br />

Höchststand von 860,5 Mio. Euro. Damit hat sich der<br />

f<strong>in</strong>an zielle Aufwand zur Förderung der KWK alle<strong>in</strong> im<br />

Zeitraum von 2002 (Verabschiedung des Kraft-Wärme-<br />

Kopplungsgesetzes) bis 2005 um 27 % erhöht. Aufgrund<br />

der zeitlichen Befristung und Degression der Fördersätze<br />

bzw. mit dem Auslaufen der Förde rung für alte<br />

Be standsan lagen ist das Fördervolumen seither wieder<br />

gesunken; es erreichte im Jahr 2011 e<strong>in</strong> Niveau von<br />

220 Mio. Euro.<br />

Sowohl das EEG als auch das KWK-Gesetz sehen e<strong>in</strong>e<br />

Sonderregelung vor, welche die Belastungen für besonders<br />

strom<strong>in</strong>tensive Unternehmen begrenzen sollen.<br />

4.1.5. Endenergiepreise nach Kostenkompo nen ten und<br />

Verbrauchergruppen<br />

Die Endenergiepreise der e<strong>in</strong>zelnen Verbraucher gruppen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> unterschiedlichem Maße durch die Komponenten<br />

Erzeugungs- bzw. Beschaffungskosten,<br />

Transportkosten, Steuern und Abgaben geprägt. H<strong>in</strong>zu<br />

kommen die bereits erwähnten Sonderbe las tungen<br />

(Förderung der erneuerbaren <strong>Energie</strong>n und Kraft-<br />

Wärme-Kopplung), die durch e<strong>in</strong>en Aufschlag auf den<br />

Strompreis f<strong>in</strong>anziert werden und die Ver brau cherpreise<br />

für Strom erheblich bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Zusammengefasst hängen das Niveau und die Entwicklung<br />

der Verbraucherpreise für Strom ab von<br />

→ den Kosten der Stromerzeugung/-beschaffung,<br />

→ den Netznutzungsentgelten,<br />

→ der Konzessionsabgabe,<br />

→ der Stromsteuer,<br />

→ der EEG-E<strong>in</strong>speisevergütung und<br />

der KWK-Umlage sowie<br />

→ der Mehrwertsteuer (betrifft nur private Haus halte).<br />

Diese Preisbestandteile gehen mit unterschiedlichen<br />

Gewichten <strong>in</strong> die Strompreise der e<strong>in</strong>zelnen Verbrauchergruppen<br />

e<strong>in</strong>. So trugen im Jahr 2012 bei den Haushaltskunden<br />

die Kosten von Erzeugung und Vertrieb<br />

mit e<strong>in</strong>em Anteil von 32 %, die Netze mit 23 %, die<br />

Mehrwertsteuer mit 16 %, die Stromsteuer mit 8 % und<br />

die Konzessionsabgabe mit 6 % zum Strompreis bei.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus erhöhen die Sonder lasten <strong>in</strong>folge der<br />

Förderung des Stroms aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>quellen<br />

die Strompreise für Haushaltskunden um weitere<br />

14 %, die §19-Umlage um nochmals 1 %.<br />

Diese Analyse der Strompreise für unterschiedliche<br />

Verbrauchergruppen zeigt, dass sowohl Industrieabnehmer<br />

als auch Haushalte mit deutlichen Strompreissteigerungen<br />

seit dem Jahr 2005 konfrontiert s<strong>in</strong>d –<br />

<strong>in</strong>sbesondere bed<strong>in</strong>gt durch die staatlich veranlassten<br />

Preisbestandteile (vgl. Schaubilder 24 und 25, Seite 40).<br />

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