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ortsrecht online - Gemeinde Nottuln

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Entwässerungssatzung vom 19. Dezember 1996, vom 19.12.2001,<br />

vom 17.12.2008<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas-<br />

sung der Bekanntmachung 14.7.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 9.10.2007 (GV. NR. 2007 S. 380) vom sowie der §§ 51ff. des Wassergesetzes für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S.<br />

926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV NRW 2007, S. 708ff.), in Verbindung mit<br />

der Entwässerungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong>, hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> in seiner<br />

Sitzung am 16. Dezember 2008 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Allgemeines<br />

Die Abwasserbeseitigungspflicht der <strong>Gemeinde</strong> umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Ein-<br />

leiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im <strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Abwassers sowie<br />

die Übergabe des Abwassers an den zuständigen Wasserverband.<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> stellt zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck<br />

der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallen-<br />

den Rückstände die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffent-<br />

liche Abwasseranlagen). Die öffentlichen Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirt-<br />

schaftliche Einheit.<br />

(2) Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlage sowie den Zeitpunkt ihrer Herstel-<br />

lung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung, Sanierung oder Beseitigung bestimmt die Ge-<br />

meinde im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.<br />

§ 2 Begriffsbestimmung<br />

Im Sinne dieser Satzung bedeuten:<br />

(1) Abwasser:<br />

Abwasser ist Schmutzwasser und Niederschlagswasser.<br />

(2) Schmutzwasser:<br />

Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen<br />

Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen<br />

abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern<br />

und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.<br />

(3) Niederschlagswasser:<br />

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten<br />

Flächen abfließende und gesammelte Wasser.<br />

(4) Mischsystem:<br />

Im Mischsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam gesammelt und<br />

fortgeleitet.<br />

(5) Trennsystem:<br />

Im Trennsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt gesammelt und fortgeleitet.<br />

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