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ortsrecht online - Gemeinde Nottuln

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(3) Zuwendungsempfänger<br />

73<br />

Die Regelungen der Nrn. 1 und 2 gelten auch für Zuwendungsempfänger (§§ 23,44 LHO), die die<br />

VOL/A, VOB/A und VOF gemäß Zuwendungsrecht anzuwenden haben. Die zuständigen Dienst-<br />

stellen haben dies im Rahmen der Zuwendungsbewilligungsverfahren sowie der Verwendungs-<br />

nachweisprüfungen zu beachten.<br />

(4) Inkrafttreten und Geltungsdauer<br />

Der Erlass tritt am 3. Februar 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.<br />

73

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