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ortsrecht online - Gemeinde Nottuln

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§ 2 Vergabe- und Submission<br />

63<br />

(1) Die produktverantwortliche Stelle ist für die Vorbereitung und Durchführung von Auftrags-<br />

vergaben und Verträgen über freiberufliche Leistungen – vorbehaltlich des Abs. 2 – zustän-<br />

dig. Diese hat Ausschreibungstermine mit der Stabsstelle „Recht“ rechtzeitig – möglichst zu<br />

Beginn des Jahres – abzustimmen. Diese Stelle ist grundsätzlich für die Einholung der An-<br />

gebote zuständig. Dies gilt auch dann, wenn Architektinnen bzw. Architekten und/oder In-<br />

genieurinnen bzw. Ingenieure an der Maßnahme beteiligt sind. In diesen Fällen kann das<br />

beauftragte Büro bei der Auswahl der Bieterinnen bzw. Bieter beratend hinzugezogen wer-<br />

den. Die Auswahl der letztlich zu beteiligenden Bieterinnen bzw. Bieter trifft die produkt-<br />

verantwortliche Stelle in Abstimmung mit der Stabsstelle „Recht“. Der Eröffnungstermin ist<br />

rechtzeitig mit der Stabsstelle „Recht“ abzustimmen. Nach Versand der Ausschreibungs-<br />

unterlagen sind diese unverzüglich unter Verschluss zu nehmen.<br />

(2) Angebote zu beschränkten oder öffentlichen Ausschreibungen sind von Bieterinnen bzw.<br />

Bieter beim Vorzimmer des Fachbereichsleiters der produktverantwortlichen Stelle einzurei-<br />

chen.<br />

(3) Die Stabsstelle „Recht“ ist bei jedem Eröffnungstermin zu beteiligen. Ein von dieser beauf-<br />

tragter Mitarbeiter aus einem anderen nicht an der Ausschreibung beteiligten Fachbereich<br />

kann für diese teilnehmen.<br />

§ 3 Vergabearten und Wertgrenzen<br />

(1) Die Vergabearten sind in den geltenden Vorschriften und Richtlinien verbindlich geregelt. In<br />

Auslegung dieser Vorschriften werden für die einzelnen Vergabearten folgende Wertgren-<br />

zen (voraussichtliche Auftragssummen) festgelegt:<br />

Vergabearten VOL VOB Einholung von An-<br />

A) öffentliche Ausschreibung<br />

nationales Recht<br />

a) Tiefbau<br />

b) Rohbauarbeiten im<br />

Hochbau<br />

c) Ausbaugewerke u. sonstige<br />

- EU-Recht<br />

Gewerke im Hochbau sowie<br />

für Pflanzungen und Stra-<br />

ßenausstattung<br />

1) gem. LKR (Lieferkoordinie-<br />

rungsrichtlinien)<br />

2) gemäß SKR (Sektorerichtlinien)<br />

bei Lieferung- und Dienstleis-<br />

tungsaufträgen im Bereich<br />

ab 75.001 €<br />

ab 200.000 €<br />

a) ab 300.001 €<br />

b) ab 150.001 €<br />

c) ab 75.001 €<br />

geboten<br />

Ausschreibung<br />

63

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