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ortsrecht online - Gemeinde Nottuln

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§ 10 Beitreibung<br />

83<br />

Die Gebühren können nach § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 13.05.1980 (GV NW<br />

S. 510) im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.<br />

§ 11 Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.<br />

83

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