CHbraunvieh 05-2011 - Schweizer Braunviehzuchtverband
CHbraunvieh 05-2011 - Schweizer Braunviehzuchtverband
CHbraunvieh 05-2011 - Schweizer Braunviehzuchtverband
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10<br />
aktuell<br />
Aus der Verbandsleitung<br />
Stellungnahme zur Agrarpolitik (AP) 2014–2017<br />
Markus Zemp,<br />
Verbandspräsident<br />
Allgemeine Bemerkungen<br />
Grundsätzlich begrüsst die ASR und als deren Mitglied<br />
der <strong>Schweizer</strong> <strong>Braunviehzuchtverband</strong> das Konzept<br />
für die neue Ausrichtung der Direktzahlungen.<br />
Die Beitragsarten sind<br />
auf spezifische Ziele ausgerichtet und<br />
verbessern dadurch die Transparenz<br />
und die Akzeptanz der Steuerzahler.<br />
Wir begrüssen, dass der Landwirt<br />
als Unternehmer nicht via neue<br />
Vorschriften, sondern aus unternehmerischen<br />
Gründen und / oder aus<br />
persönlicher Neigung seinen Landwirtschaftsbetrieb<br />
auf die möglichen<br />
Ziele ausrichten kann. Allerdings<br />
stellen wir fest, dass die Tierhaltung,<br />
insbesondere die Viehwirtschaft, in<br />
intensiv bewirtschafteten Gebieten<br />
mit der Abschaffung der RGVE und<br />
TEP-Beiträgen zu den Verlierern gehört. Die Beiträge<br />
werden zu Gunsten von Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträgen<br />
umgelagert. Die Anbindung<br />
der Anpassungsbeiträge an den Bewirtschafter führt<br />
beim Generationenwechsel zu grossen Verlusten an<br />
Direktzahlungen, wenn der neue Betriebsleiter nicht<br />
auf extensivere Bewirtschaftung umstellt. Damit<br />
erzwingt man via Direktzahlungssystem entweder<br />
eine extensivere Produktion oder eine Verlagerung in<br />
den Ackerbau. Dieses Szenarium schwächt die produzierende<br />
Landwirtschaft und die Vollerwerbslandwirtschaft,<br />
welche insbesondere in der Milchwirtschaft<br />
die Regel ist. Die Milchwirtschaft verlangt angesichts<br />
der offenen Grenzen und der hohen Qualitätsanforderungen<br />
eine grosse Professionalität, damit sie<br />
erfolgreich sein kann.<br />
Der Ackerbau soll mit dem Gefäss Versorgungssicherheitsbeitrag<br />
stärker gefördert werden. Da die Mittel<br />
insgesamt nicht erhöht werden, führt dies zu einer<br />
Reduktion der Mittel für die arbeitsintensive Tierproduktion.<br />
Man fördert also zusätzlich etwas, das<br />
am wenigsten komparativ ist. Die ASR begrüsst es,<br />
dass der Bund weiterhin die Tierzucht im bisherigen<br />
Ausmass fördern will.<br />
Forderungen von ASR und SBZV<br />
Folgende Forderungen erhebt die ASR und mit ihr der<br />
SBZV:<br />
• Die RGVE- und TEP-Beiträge dürfen nicht aufgehoben<br />
werden. Damit würde die Viehwirtschaft<br />
(Milch- und Fleischproduktion) massiv geschwächt.<br />
Sollte der Bundesrat an der Umwandlung dieser<br />
Beiträge in das Gefäss der Versorgungssicherheit<br />
festhalten, verlangen wir, dass das Total der<br />
Beiträge beibehalten wird.<br />
• Die Anpassungsbeiträge dürfen bei der Betriebsnachfolge<br />
innerhalb der Familie nicht aufgehoben<br />
werden.<br />
• Im Beitragstyp «Produktionssystembeitrag» dürfen<br />
keine neuen Förderprogramme aufgenommen<br />
werden. Graslandbasierte Milch- oder Fleischproduktion<br />
soll der Markt verlangen und abgelten.<br />
Die Erfahrung zeigt, dass sonst in erster Linie der<br />
Detailhandel davon profitiert, indem er die Beiträge<br />
in die Kalkulation einrechnet.<br />
• Wir lehnen eine stärkere Förderung des Ackerbaus<br />
zu Lasten der Viehwirtschaft via Versorgungssicherheitsbeiträge<br />
ab. Die Viehwirtschaft, insbesondere<br />
die Milchproduktion, ist arbeits- und kostenintensiv<br />
und damit nur schlecht im Nebenerwerb<br />
zu betreiben. Sie ermöglicht aber eine hohe Wertschöpfung<br />
auf Stufe Betrieb. Sie ist zudem bezüglich<br />
Kosten im internationalen Umfeld am ehesten<br />
komparativ, deshalb macht es keinen Sinn, sie im<br />
Hinblick auf offenere Grenzen zu schwächen.<br />
• ASR und SBZV verlangen, dass im Zusammenhang<br />
mit der Aufhebung des Art. 145 LG (künstliche<br />
Besamung) auf Gesetzesstufe sichergestellt<br />
wird, dass Importe von Sperma innerhalb der<br />
Zollkontingente weiterhin an eine Inlandleistung<br />
gebunden werden. Wir fordern, dass wie bisher als<br />
Inlandleistung ein angemessener Anteil des eingesetzten<br />
Spermas von Tieren aus Zuchtprogrammen<br />
anerkannter inländischer Zuchtorganisationen<br />
stammt. Damit wird sichergestellt, dass reiner<br />
Spermahandel verhindert wird und Importeure von<br />
Sperma nur innerhalb der Zollkontingente importieren<br />
können, wenn sie sich an den inländischen<br />
Zuchtprogrammen beteiligen. Diese haben zum<br />
Ziel, Genetik zur Verfügung zu stellen, welche den<br />
spezifischen Markt- und Standortbedingungen<br />
(Raufuttertiere) Rechnung tragen.<br />
• Der gesamte Zahlungsrahmen ist gemäss der Teuerung<br />
anzupassen und auf die einzelnen Beiträge,<br />
inkl. der Tierzuchtförderung, aufzuteilen.<br />
Nr. 5 • Juni <strong>2011</strong>