PrimaCom - Geschäftsbericht 2005
PrimaCom - Geschäftsbericht 2005
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Bericht des Vorstandes<br />
14<br />
Änderung der Finanzstruktur<br />
Am 9. Dezember 2004 gab die Gesellschaft bekannt,<br />
dass die <strong>PrimaCom</strong> AG und die <strong>PrimaCom</strong><br />
Management GmbH eine Klage beim Landgericht<br />
Mainz gegen die Gläubiger des nachrangig<br />
besicherten Darlehens eingereicht hatten. Mit<br />
der Klage sollte unter anderem festgestellt werden,<br />
dass die Gesellschaft nicht verpfl ichtet war,<br />
aufgelaufenen Zinsen auf das nachrangig besicherten<br />
Darlehen zu zahlen bzw. die Gläubiger<br />
des nachrangig besicherten Darlehens zukünftige<br />
Zahlungsansprüche durchsetzen konnten. Die<br />
Klage basierte auf Gutachten, wonach das nachrangig<br />
besicherte Darlehen gemäß deutschem<br />
Gesellschaftsrecht als eigenkapitalersetzendes<br />
Darlehen zu qualifi zieren war.<br />
Aufgrund des geforderten eigenkapitalersetzenden<br />
Charakters des nachrangig besicherten Darlehens<br />
wäre es unter deutschem Insolvenzrecht<br />
nicht gestattet gewesen, weiterhin Zinszahlungen<br />
zu leisten, solange nicht eine Lösung für die<br />
wirtschaftliche Situation der Gesellschaft gefunden<br />
wäre. Aus diesem Grund leistete die Gesellschaft<br />
die zum 31. Dezember 2004 fälligen Zinszahlungen<br />
auf das nachrangig besicherte Darlehen<br />
nicht und erhielt daher am 6. Januar <strong>2005</strong><br />
eine Verzugsmitteilung. Diese Nichtzahlung der<br />
Zinsen führte auch zu einem Drittverzug bezüglich<br />
des erstrangigen Darle hens, dessen Darlehensnehmer<br />
die <strong>PrimaCom</strong> Management GmbH<br />
war. Am 31. Dezember 2004 erhielt die<br />
<strong>PrimaCom</strong> Management GmbH für den Drittverzug<br />
Verzichtserklärungen der Gläubiger des erstrangigen<br />
Darlehens für einen Zeitraum von sechzig<br />
Tagen. Am 3. März <strong>2005</strong> stimmten die Gläubiger<br />
des erstrangigen Darlehens zu, diese<br />
Verzichts erklärung bis zum 7. März <strong>2005</strong> zu verlängern.<br />
Ab dem 7. März <strong>2005</strong> leistete die Gesellschaft<br />
aus den oben genannten Gründen außerdem<br />
keine weiteren planmäßig vorgesehenen<br />
Zinszahlungen auf das nachrangig besicherte<br />
Darlehen.<br />
Im Anschluss an das Ablaufen des Stillhaltezeitraums<br />
gemäß den Vereinbarungen zwischen<br />
den Gläubigern erhielt die <strong>PrimaCom</strong> AG am 8.<br />
März <strong>2005</strong> von den Gläubigern des nachrangig<br />
besicherten Darlehens eine weitere Verzugsmitteilung<br />
verbunden mit der Forderung, dass<br />
die gesamten nachrangig besicherten Darlehen<br />
einschließlich aufgelaufener Zinsen und aller anderen<br />
Beträge gemäß dem Kreditvertrag sofort<br />
fällig und zahlbar seien. In einem separaten<br />
Schreiben wurde die <strong>PrimaCom</strong> Management<br />
GmbH als einer der Garantiegeber der nachrangig<br />
besicherten Darlehen über den obigen Verzugsfall<br />
informiert. Anschließend übermittelten<br />
die Gläubiger des nachrangig besicherten Darlehens<br />
der <strong>PrimaCom</strong> AG weitere Verzugsmitteilungen<br />
aufgrund der Nichtzahlung von Aufwendungen,<br />
Nichterfüllung der Ausfertigung von<br />
Verpfändungen über Anteile einer Tochtergesellschaft<br />
der <strong>PrimaCom</strong>, sowie einen Drittverzug<br />
bezüglich der Nichterfüllung weiterer Verpfl ichtungen<br />
aus dem Kreditvertrag.<br />
Eine Bedingung dafür, dass die <strong>PrimaCom</strong> Management<br />
GmbH in der Lage war auf monatlich<br />
revolvierender Basis weiterhin von dem erstrangigen<br />
Darlehen Gebrauch zu machen, war, dass<br />
am Tag der Kreditverlängerung kein Verzugsfall<br />
gemäß Kreditvertrag vorlag. Die Gläubiger des<br />
erstrangigen Darlehens gaben bis zum 12. September<br />
<strong>2005</strong> jeweils Verzicht erklärungen bezüglich<br />
des Drittverzugs als Folge der Nichtzahlung<br />
von Zinsen auf die nachrangig besicherte Darlehen<br />
und andere unerledigte Verzugsfälle ab, um<br />
der <strong>PrimaCom</strong> Management GmbH die weitere<br />
Nutzung des erstrangigen Darlehen zu ermöglichen.<br />
Am 12. September <strong>2005</strong> stimmten die<br />
Gläubiger des erstrangigen Darlehens einer weiteren<br />
Verlängerung des revolvierenden Kredits<br />
nicht zu und stellten das gesamte erstrangige<br />
Darlehen unmittelbar zur Zahlung fällig.<br />
Im Zuge dieser Entwicklungen erarbeitete die<br />
Gesellschaft einen Restrukturierungsplan, welcher<br />
einerseits den Verkauf der 100%igen Tochtergesellschaft<br />
N.V. Multikabel vorsah, um die<br />
Erlöse hieraus dafür zu verwenden, das erstrangige<br />
Darlehen sowie das nachrangig besicherten<br />
Darlehens zurückzuzahlen, und andererseits für<br />
das Geschäft in Deutschland eine neue erstrangige<br />
Kreditvereinbarung und ein neues Mezzanine<br />
Darlehen aufzunehmen.<br />
Am 15. September <strong>2005</strong> gab die Gesellschaft<br />
bekannt, dass sie eine grundsätzliche Vereinbarung<br />
mit den Gläubigern des nachrangig besicherten<br />
Darlehens über bestimmte Bedingungen<br />
eines Vergleichs erreicht habe. Alle Parteien wa-