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PrimaCom - Geschäftsbericht 2005

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Bericht des Vorstandes<br />

14<br />

Änderung der Finanzstruktur<br />

Am 9. Dezember 2004 gab die Gesellschaft bekannt,<br />

dass die <strong>PrimaCom</strong> AG und die <strong>PrimaCom</strong><br />

Management GmbH eine Klage beim Landgericht<br />

Mainz gegen die Gläubiger des nachrangig<br />

besicherten Darlehens eingereicht hatten. Mit<br />

der Klage sollte unter anderem festgestellt werden,<br />

dass die Gesellschaft nicht verpfl ichtet war,<br />

aufgelaufenen Zinsen auf das nachrangig besicherten<br />

Darlehen zu zahlen bzw. die Gläubiger<br />

des nachrangig besicherten Darlehens zukünftige<br />

Zahlungsansprüche durchsetzen konnten. Die<br />

Klage basierte auf Gutachten, wonach das nachrangig<br />

besicherte Darlehen gemäß deutschem<br />

Gesellschaftsrecht als eigenkapitalersetzendes<br />

Darlehen zu qualifi zieren war.<br />

Aufgrund des geforderten eigenkapitalersetzenden<br />

Charakters des nachrangig besicherten Darlehens<br />

wäre es unter deutschem Insolvenzrecht<br />

nicht gestattet gewesen, weiterhin Zinszahlungen<br />

zu leisten, solange nicht eine Lösung für die<br />

wirtschaftliche Situation der Gesellschaft gefunden<br />

wäre. Aus diesem Grund leistete die Gesellschaft<br />

die zum 31. Dezember 2004 fälligen Zinszahlungen<br />

auf das nachrangig besicherte Darlehen<br />

nicht und erhielt daher am 6. Januar <strong>2005</strong><br />

eine Verzugsmitteilung. Diese Nichtzahlung der<br />

Zinsen führte auch zu einem Drittverzug bezüglich<br />

des erstrangigen Darle hens, dessen Darlehensnehmer<br />

die <strong>PrimaCom</strong> Management GmbH<br />

war. Am 31. Dezember 2004 erhielt die<br />

<strong>PrimaCom</strong> Management GmbH für den Drittverzug<br />

Verzichtserklärungen der Gläubiger des erstrangigen<br />

Darlehens für einen Zeitraum von sechzig<br />

Tagen. Am 3. März <strong>2005</strong> stimmten die Gläubiger<br />

des erstrangigen Darlehens zu, diese<br />

Verzichts erklärung bis zum 7. März <strong>2005</strong> zu verlängern.<br />

Ab dem 7. März <strong>2005</strong> leistete die Gesellschaft<br />

aus den oben genannten Gründen außerdem<br />

keine weiteren planmäßig vorgesehenen<br />

Zinszahlungen auf das nachrangig besicherte<br />

Darlehen.<br />

Im Anschluss an das Ablaufen des Stillhaltezeitraums<br />

gemäß den Vereinbarungen zwischen<br />

den Gläubigern erhielt die <strong>PrimaCom</strong> AG am 8.<br />

März <strong>2005</strong> von den Gläubigern des nachrangig<br />

besicherten Darlehens eine weitere Verzugsmitteilung<br />

verbunden mit der Forderung, dass<br />

die gesamten nachrangig besicherten Darlehen<br />

einschließlich aufgelaufener Zinsen und aller anderen<br />

Beträge gemäß dem Kreditvertrag sofort<br />

fällig und zahlbar seien. In einem separaten<br />

Schreiben wurde die <strong>PrimaCom</strong> Management<br />

GmbH als einer der Garantiegeber der nachrangig<br />

besicherten Darlehen über den obigen Verzugsfall<br />

informiert. Anschließend übermittelten<br />

die Gläubiger des nachrangig besicherten Darlehens<br />

der <strong>PrimaCom</strong> AG weitere Verzugsmitteilungen<br />

aufgrund der Nichtzahlung von Aufwendungen,<br />

Nichterfüllung der Ausfertigung von<br />

Verpfändungen über Anteile einer Tochtergesellschaft<br />

der <strong>PrimaCom</strong>, sowie einen Drittverzug<br />

bezüglich der Nichterfüllung weiterer Verpfl ichtungen<br />

aus dem Kreditvertrag.<br />

Eine Bedingung dafür, dass die <strong>PrimaCom</strong> Management<br />

GmbH in der Lage war auf monatlich<br />

revolvierender Basis weiterhin von dem erstrangigen<br />

Darlehen Gebrauch zu machen, war, dass<br />

am Tag der Kreditverlängerung kein Verzugsfall<br />

gemäß Kreditvertrag vorlag. Die Gläubiger des<br />

erstrangigen Darlehens gaben bis zum 12. September<br />

<strong>2005</strong> jeweils Verzicht erklärungen bezüglich<br />

des Drittverzugs als Folge der Nichtzahlung<br />

von Zinsen auf die nachrangig besicherte Darlehen<br />

und andere unerledigte Verzugsfälle ab, um<br />

der <strong>PrimaCom</strong> Management GmbH die weitere<br />

Nutzung des erstrangigen Darlehen zu ermöglichen.<br />

Am 12. September <strong>2005</strong> stimmten die<br />

Gläubiger des erstrangigen Darlehens einer weiteren<br />

Verlängerung des revolvierenden Kredits<br />

nicht zu und stellten das gesamte erstrangige<br />

Darlehen unmittelbar zur Zahlung fällig.<br />

Im Zuge dieser Entwicklungen erarbeitete die<br />

Gesellschaft einen Restrukturierungsplan, welcher<br />

einerseits den Verkauf der 100%igen Tochtergesellschaft<br />

N.V. Multikabel vorsah, um die<br />

Erlöse hieraus dafür zu verwenden, das erstrangige<br />

Darlehen sowie das nachrangig besicherten<br />

Darlehens zurückzuzahlen, und andererseits für<br />

das Geschäft in Deutschland eine neue erstrangige<br />

Kreditvereinbarung und ein neues Mezzanine<br />

Darlehen aufzunehmen.<br />

Am 15. September <strong>2005</strong> gab die Gesellschaft<br />

bekannt, dass sie eine grundsätzliche Vereinbarung<br />

mit den Gläubigern des nachrangig besicherten<br />

Darlehens über bestimmte Bedingungen<br />

eines Vergleichs erreicht habe. Alle Parteien wa-

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