PrimaCom - Geschäftsbericht 2005
PrimaCom - Geschäftsbericht 2005
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schied, dass die entsprechende <strong>PrimaCom</strong> Konzerngesellschaft<br />
Rechnungen für den Zeitraum<br />
August 2004 bis September 2004 in Höhe von<br />
T€ 24 zahlen muss. Die entsprechende<br />
<strong>PrimaCom</strong> Konzerngesellschaft erhob gegen diese<br />
Entscheidung Berufung, die am 15.02.2006<br />
vom Berufungsgericht abgewiesen wurde. Darüber<br />
hinaus erhob die Schellhammer GmbH im<br />
August <strong>2005</strong> in Singen Klage mit dem Ziel, dass<br />
die entsprechende Konzerngesellschaft auch die<br />
Rechnungen von Oktober 2004 bis Juli <strong>2005</strong> zu<br />
einem Betrag von T€ 121 zu zahlen hat. Eine<br />
erste Anhörung ist für den 10.03.2006 angesetzt.<br />
Die Gesellschaft befi ndet sich daneben zur<br />
Zeit mit der Schellhammer GmbH in außergerichtlichen<br />
Vergleichsverhandlungen.<br />
Die Gesellschaft hat Anteile an der TKG Eisenhüttenstadt<br />
erworben. Die Europäische Kommission<br />
klagt, dass es eine fehlerhafte Ausschreibung<br />
gab. Dies könnte eine Klage beim Europäischen<br />
Gerichtshof nach sich ziehen.<br />
Gegen die Gesellschaft ist eine Aktionärsklage<br />
erhoben worden, mit der im Wesentlichen festgestellt<br />
werden soll, dass die Gesellschaft sich<br />
nicht an die Vereinbarungen mit den Gläubigern<br />
des nachrangig gesicherten Darlehens halten<br />
darf. Die Klägerseite sieht in den Vereinbarungen<br />
einen Eingriff in die Gesellschaftsstruktur<br />
der Gesellschaft und damit einen Eingriff in die<br />
Rechte der Aktionäre. Mit der Klage soll die Gesellschaft<br />
verpfl ichtet werden, den Vertrag mit<br />
den Gläubigern des nachrangig gesicherten Dar-<br />
lehens zu kündigen. Die Klage wurde nunmehr<br />
zurückgenommen, da die Parteien einen Ver-<br />
gleich geschlossen haben, wie in Anmerkung 2.1<br />
ausgeführt.<br />
GKNH, einer der ehemaligen Gesellschafter der<br />
Gesellschaft, hat ein Schiedsgerichtsverfahren<br />
gegen die Gesellschaft eröffnet bezüglich der<br />
Kosten, die während der Akquisition von Multi- Multi-<br />
kabel durch <strong>PrimaCom</strong> entstanden waren. Diese<br />
Kosten waren den ehemaligen Gesellschaftern<br />
zuzurechnen, wurden jedoch an GKNH durch die<br />
Gesellschaft berechnet. Multikabel hat diese<br />
Kosten zuzüglich Umsatzsteuer an GKNH zu- zurückerstattet.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass die-<br />
ser ehemalige Gesellschafter die Umsatzsteuer<br />
nicht abziehen kann, fi cht er die Rechnung an<br />
und fordert die Rückerstattung (€ 483). Die<br />
Schiedsgerichts stelle hat, nachdem beide Parteien<br />
erfolglos die Finanzbehörden um Regelung<br />
gebeten hatten im Oktober 2004 zugunsten von<br />
GKNH entschieden und die Rückerstattung wurde<br />
gezahlt.<br />
Ein ehemaliges Mitglied der Multikabel-Geschäftsführung<br />
hat die Gesellschaft wegen einer<br />
Abfi ndungszahlung in Höhe von fünf Jahresgehältern<br />
abermals vor das Zivilgericht geladen. In<br />
der vorangegangenen Gerichtsverhand lung wurde<br />
dem Kläger 25% der verlangten Zahlungen<br />
zugesprochen. Aufgrund einer neueren Entscheidung<br />
des Obersten Gerichts der Niederlande<br />
sieht der Kläger Gründe für einen neuen Fall.<br />
Die Gesellschaft ist im normalen Geschäftsverlauf<br />
immer wieder in Prozesse einbezogen, die<br />
mit ihrer Geschäftstätigkeit im Zusammenhang<br />
stehen. Nach Meinung der Geschäftsleitung gehen<br />
die daraus erwachsenden Verpfl ichtungen<br />
nicht wesentlich über die der hier beschriebenen<br />
Verfahren hinaus. Es ist daher unwahrscheinlich,<br />
dass sie eine nachhaltige Wirkung auf die fi nanzielle<br />
Situation oder auf die Ergebnisse des Geschäfts<br />
haben.<br />
Konzernabschluss<br />
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