PrimaCom - Geschäftsbericht 2005
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Konzernabschluss<br />
62<br />
Die zukünftigen jährlichen Mindestzahlungen für unkündbare operative Leasingverträge, Verpfl ichtungen<br />
aus Signallieferungen und aus Filmverträgen betrugen am 31. Dezember <strong>2005</strong>:<br />
Jährliche Mindestzahlungen für unkündbare operative Leasingverträge (in T€)<br />
Gerichtsverfahren<br />
Im Jahr 2001 hat die Eisenhüttenstädter Wohnungsbaugenossenschaft<br />
e. G. beim Landgericht<br />
Frankfurt (Oder) beantragt, dass ihr Gestattungsvertrag<br />
mit einer Laufzeit von 25 Jahren früher<br />
gekündigt werden kann. Das Gericht hat entschieden<br />
dass der Vertrag nach 12 Jahren zum<br />
30. Juli 2003 gekündigt werden kann. Die Gesellschaft<br />
legte daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht<br />
in Brandenburg ein, die am 16.<br />
April 2002 zurückgewiesen wurde. Die Gesellschaft<br />
hat gegen diese Entscheidung Revision<br />
beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Am 6.<br />
Dezember 2002 hat der BGH die Entscheidung<br />
des Oberlandesgerichts revidiert und die Angelegenheit<br />
an das Oberlandesgericht zur erneuten<br />
Entscheidung vorgelegt, da das Oberlandesgericht<br />
den Gestattungsvertrag nicht ausreichend<br />
analysiert hat und eine umfassende Berücksichtigung<br />
der Dienste, Rechte und Pfl ichten wie<br />
auch der Amortisierungskosten fehlt. Die letzte<br />
Anhörung am Oberlandesgericht Brandenburg<br />
fand nach Aufnahme der Beweisaufnahme am<br />
22. November <strong>2005</strong> statt. Eine neue Anhörung<br />
ist bislang noch nicht festgelegt.<br />
Im Januar 2002 hat die Vereinigte Wohnungsgenossenschaft<br />
Arnstadt von 1954 e.G., bei der<br />
die Gesellschaft 3.018 Kunden versorgt, um gerichtliche<br />
Entscheidung gebeten, dass der Gestattungsvertrag<br />
mit einer Laufzeit von 25 Jahren<br />
früher gekündigt werden kann. Die letzte Anhörung<br />
der Kammer für Handelssachen in Erfurt<br />
war am 26. Juni 2003. Die für den 5. August<br />
<strong>2005</strong> angesetzte erneute Anhörung wurde vom<br />
Gericht abgesagt und es wurde das Ruhen des<br />
Verfahrens wegen laufender Ver-gleichsverhandlungen<br />
der Parteien angeordnet.<br />
Signal- Filme Operative Total<br />
lieferung Leasingverträge<br />
2006 24.720 400 2.438 27.558<br />
2007 18.456 400 1.663 20.519<br />
2008 14.337 0 1.405 15.742<br />
2009 13.217 0 794 14.011<br />
2010 22 0 656 678<br />
Danach 63 0 1.815 1.878<br />
Summe 70.815 800 8.771 80.386<br />
Im Dezember 2002 hat die Gesellschaft die<br />
Kammer für Handelssachen in Berlin ersucht,<br />
festzustellen, dass der Gestattungsvertrag mit<br />
der Wohnungsbaugenossenschaft „Hellersdorfer<br />
Kiez“ eG, durch den die Gesellschaft 2.058 Kunden<br />
versorgt, mit 25-jähriger Laufzeit nicht früher<br />
gekündigt werden kann. Zunächst fand eine<br />
Anhörung bei der Kammer für Handels sachen in<br />
Berlin am 3. September 2003 statt. Das Gericht<br />
hat in diesem Termin die Beweisan hörung und<br />
die Bestellung eines Gutachters verkündet. Der<br />
Bericht des Gutachters wurde am 15. März<br />
<strong>2005</strong> vorgelegt. Am 3. Februar 2006 fand eine<br />
neue Anhörung statt, in der die Parteien ihre<br />
rechtlichen Positionen dargelegt haben. Ein Termin<br />
zur Verkündung einer Entscheidung wurde<br />
bis jetzt noch nicht vom Gericht festgelegt.<br />
Im Dezember 2003 hat die Gesellschaft mit der<br />
Schellhammer GmbH in Singen einen Kaufvertrag<br />
in Bezug auf Kabelnetze abgeschlossen. Da<br />
die Schellhammer GmbH nach Ansicht der Gesellschaft<br />
ihren vertraglichen Pfl ichten nicht<br />
nachgekommen ist, ist die entsprechende<br />
<strong>PrimaCom</strong> Konzerngesellschaft vom Vertrag zurückgetreten.<br />
Im November 2004 hat Schellhammer<br />
GmbH gegen die entsprechende<br />
<strong>PrimaCom</strong> Konzerngesellschaft Klage eingereicht.<br />
Im August entschied das Gericht, dass<br />
der Rücktritt vom Vertrag ungültig ist und befand<br />
zugunsten des Klägers. Das Gericht ent-