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Fortunen_Echo_2009 - SV Fortuna Schapdetten

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<strong>Fortuna</strong><br />

Jugendleiterin bedürfen der Bestätigung durch<br />

die Mitgliederversammlung.<br />

(4) Der Vorstand leitet den Verein. Er tritt<br />

zusammen, wenn es das Vereinsinteresse<br />

erfordert oder drei Vorstandsmitglieder es<br />

beantragen. Er ist beschlussfähig, wenn die<br />

Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.<br />

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes<br />

ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied<br />

kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu<br />

berufen.<br />

(5) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:<br />

a) die Durchführung der Beschlüsse der<br />

Mitgliederversammlung und die Behandlung<br />

von Anregungen aus dem Mitarbeiterkreis,<br />

b) die Bewilligung von Ausgaben,<br />

c) Aufnahme, Ausschluss und Bestrafung von<br />

Mitgliedern.<br />

(6) Der geschäftsführende Vorstand ist für<br />

Aufgaben zuständig, die auf Grund ihrer<br />

Dringlichkeit einer schnellen Erledigung<br />

bedürfen. Er erledigt außerdem Aufgaben,<br />

deren Behandlung durch den Vorstand nicht<br />

notwendig ist. Der Vorstand ist über die<br />

Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes<br />

laufend zu informieren.<br />

(7) Der Vorsitzende / die Vorsitzende,<br />

der stellvertretende Vorsitzende /<br />

die stellvertretende Vorsitzende, der<br />

Schatzmeister / die Schatzmeisterin, der<br />

Geschäftsführer / die Geschäftsführerin und<br />

der Pressewart / die Pressewartin haben das<br />

Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen<br />

beratend teilzunehmen.<br />

(8) Ist der Abteilungsleiter / die<br />

Abteilungsleiterin einer Abteilung<br />

verhindert, an einer Vorstandssitzung<br />

teilzunehmen, so kann ein von der Abteilung<br />

benannter Vertreter / eine Vertreterin an der<br />

Vorstandssitzung stimmberechtigt teilnehmen.<br />

§ 11 Abteilungen<br />

(1) Für die im Verein betriebenen Sportarten<br />

oder kulturellen Gruppen können Abteilungen<br />

durch Beschluss des Vorstandes gegründet<br />

66<br />

werden. In einer Abteilung können auch<br />

mehrere Sportarten oder kulturelle Gruppen<br />

zusammengefasst werden.<br />

(2) Die Abteilung wird durch den<br />

Abteilungsleiter / die Abteilungsleiterin,<br />

Schriftführer / Schriftführerin oder<br />

Geschäftsführer / Geschäftsführerin,<br />

Kassenwart / Kassenwartin, sofern die<br />

Abteilung eine eigene Kassenführung<br />

beschließt, und Mitarbeiter/innen, denen<br />

feste Aufgaben übertragen werden, geleitet.<br />

Die Abteilungsversammlung muss im<br />

1. Quartal von geraden und kann im 1.<br />

Quartal von ungeraden Jahren vor der<br />

Jahreshauptversammlung einberufen werden.<br />

Die Jugendversammlung wird jeweils im 4.<br />

Quartal eines jeden Jahres einberufen.<br />

(3) Abteilungsleiter/innen, Schriftführer/<br />

innen, Geschäftsführer/innen,<br />

Kassenwarte / Kassenwartinnen und<br />

weitere Mitarbeiter/innen werden von den<br />

Abteilungsversammlungen gewählt. Für die<br />

Einberufung der Abteilungsversammlungen<br />

gelten die Einberufungsvorschriften<br />

des § 8 der Satzung entsprechend. Die<br />

Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen<br />

des Vereins verantwortlich und auf Verlangen<br />

jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.<br />

(4) Die Abteilungen sind im Bedarfsfalle<br />

berechtigt, zusätzlich zum Beitrag einen<br />

Abteilungs- und Aufnahmebeitrag zu<br />

erheben. Die Kassenführung der Abteilung<br />

kann jederzeit vom Schatzmeister / von der<br />

Schatzmeisterin geprüft werden.<br />

§ 12 Vergütungen<br />

(1) Wer ehrenamtlichen Tätigkeiten im Dienst<br />

des Vereins nachgeht, kann hierfür durch<br />

entsprechenden Vorstandsbeschluss eine<br />

angemessene Vergütung erhalten.<br />

(2) Voraussetzung dafür ist, dass die<br />

finanzielle Situation des Vereines diese<br />

Möglichkeit zulässt.<br />

§ 13 Protokollierung der Beschlüsse<br />

Über die Beschlüsse der Mitglieder-, der<br />

<strong>Fortunen</strong>_<strong>Echo</strong>_<strong>2009</strong>.indd 66 08.12.<strong>2009</strong> 18:17:37 Uhr

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