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Fortunen_Echo_2009 - SV Fortuna Schapdetten

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<strong>Fortuna</strong><br />

Mitgliederversammlung mit gleicher<br />

Tagesordnung einzuberufen, in welcher<br />

der Beschluss über die Auflösung mit<br />

einer Mehrheit von mindestens 50% der<br />

anwesenden stimmberechtigten Mitglieder<br />

erfolgen muss.<br />

(4) Bei Auflösung des Vereins oder beim<br />

Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt<br />

sein Vermögen an die örtliche Gemeinde<br />

mit der Zweckbestimmung, dass dieses<br />

Vermögen unmittelbar und ausschließlich<br />

steuerbegünstigten Zwecken, und zwar<br />

insbesondere zur Förderung des Sports<br />

verwendet werden soll.<br />

§ 18 Vollmacht zur Änderung<br />

der Satzung<br />

(1) Der Vorstand (in zur Vertretung<br />

berechtigter Zahl) ist ermächtigt, solche<br />

Änderungen der Satzung vorzunehmen, die<br />

aus rechtlichen Gründen zur Eintragung in das<br />

Vereinsregister und/oder zur Anerkennung der<br />

Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung<br />

bzw. deren Aufrechterhaltung notwendig sind<br />

oder werden.<br />

(2) Der Vorstand ist weiter ermächtigt, solche<br />

Änderungen der Satzung vorzunehmen,<br />

die zur Behebung von Beanstandungen<br />

bei Anmeldung von Beschlüssen der<br />

Mitgliederversammlung zur Änderung der<br />

Satzung zur Eintragung in das Vereinsregister<br />

notwendig sind oder werden.<br />

(3) Die Vollmacht zur Änderung der Satzung<br />

gilt unter dem Vorbehalt, dass die Änderungen<br />

dem Wesensgehalt der Satzung nicht<br />

widersprechen.<br />

Stand 20.03.<strong>2009</strong><br />

68<br />

Beitragsordnung des <strong>SV</strong> <strong>Fortuna</strong><br />

<strong>Schapdetten</strong> e.V.<br />

§ 1 Mitgliedsbeiträge<br />

(1) Der Mitgliedsbeitrag, ein Aufnahmebeitrag<br />

sowie ein außerordentlicher Beitrag<br />

werden von der Mitgliederversammlung<br />

festgelegt. Gesonderte Abteilungsbeiträge<br />

und Aufnahmebeiträge für die<br />

Abteilungen können von den jeweiligen<br />

Abteilungsversammlungen beschlossen und<br />

festgelegt werden. Der Vorstand muss vor<br />

dem Termin der Abteilungsversammlung<br />

gehört werden.<br />

(2) Für Abteilungsbeiträge gelten die<br />

Vorschriften der Beitragsordnung<br />

entsprechend.<br />

(3) Der Beitrag wird im Voraus mittels<br />

Lastschriftverfahren eingezogen (Termine:<br />

siehe § 3 Absatz 1).<br />

(4) Die Mitglieder erhalten keine<br />

Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft<br />

als Mitglieder auch keine sonstigen<br />

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />

§ 2 Beitragshöhe<br />

(1) Die Beitragshöhe beträgt für<br />

(a) Kinder<br />

( 0 – 14 Jahre) 42,00 Euro/Jahr,<br />

(b) Jugendliche<br />

(15 – 18 Jahre) 50,00 Euro/Jahr,<br />

(c) Erwachsene<br />

(ab 19 Jahre) 74,00 Euro/Jahr,<br />

(d) passive Mitglieder und Förderer<br />

25,00 Euro/Jahr,<br />

(e) Familienbeitrag<br />

132,00 Euro/Jahr.<br />

(2) Für Erwachsene bis zu 26 Jahren, die sich<br />

in der Ausbildung (Schule, Lehre, Studium)<br />

befinden, wird der ermäßigte Beitrag<br />

für Jugendliche von 50,- EUR erhoben.<br />

Erwachsene bis zu 26 Jahren können zum<br />

Familienbeitrag gerechnet werden, sofern sich<br />

das Mitglied noch in Ausbildung befindet.<br />

(3) Eine schriftlicher Nachweis über<br />

die Schulausbildung, das Studium<br />

<strong>Fortunen</strong>_<strong>Echo</strong>_<strong>2009</strong>.indd 68 08.12.<strong>2009</strong> 18:17:37 Uhr

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