29.05.2013 Aufrufe

Teil 2 der Dokumentation zum Download. - Stiftung Nord/LB ...

Teil 2 der Dokumentation zum Download. - Stiftung Nord/LB ...

Teil 2 der Dokumentation zum Download. - Stiftung Nord/LB ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

130<br />

THEMENWERKSTÄTTEN


THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />

DR. WILHELM-A<strong>LB</strong>RECHT ACHILLES<br />

MERKMALE EINER STIFTUNG<br />

Abgrenzung Spende/Sammelvermögen – <strong>Stiftung</strong> (Merkmal Dauerhaftigkeit)<br />

· Beispiel Flutopferfall<br />

· Spende = sofortige Hilfe im vollen eingesetzten Umfang, aber Verbrauch und<br />

damit nur vorübergehend > akut, kurzfristig.<br />

· <strong>Stiftung</strong> = Kapitalansammlung und Einsatz nur <strong>der</strong> Erträgnisse, aber Kapitalerhaltung<br />

und damit dauerhafte Wirksamkeit <strong>der</strong> Vermögenswidmung > dauerhaft<br />

langfristige, nachhaltige Zweckerfüllung.<br />

Abgrenzung Sponsoring/<strong>Stiftung</strong><br />

· gegenseitige Beziehung zwischen Geber und Empfänger = Austausch<br />

Geld/Imagegewinn<br />

· <strong>Stiftung</strong> = <strong>Stiftung</strong>serrichtung als rechtsgeschäftlicher Organisationsakt des<br />

Stifters zur Ermöglichung des von ihm verfolgten Zwecks<br />

· (Anwendungsfälle)<br />

Abgrenzung <strong>Stiftung</strong>/körperschaftliche Ersatzformen (GmbH/Verein)<br />

· Merkmal Unabhängigkeit von stifterfrem<strong>der</strong> Willensbildung<br />

· Annäherung an <strong>Stiftung</strong> möglich, einfacher zu gründen, aber in Willensbildung<br />

bisweilen schwierig, zwar keine staatliche Aufsicht, Stifterwille nur sehr relativ<br />

geschützt<br />

· (Anwendungsfälle)<br />

Abgrenzung selbständige/unselbständige <strong>Stiftung</strong> (Merkmal Rechtsfähigkeit)<br />

· Selbstständige <strong>Stiftung</strong> = eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Organisation,<br />

Gründungsverfahren mit staatlicher Anerkennung > BGB und Landesstiftungsgesetze<br />

· Unselbstständige <strong>Stiftung</strong> = keine eigene Rechtspersönlichkeit, Anlehnung an<br />

an<strong>der</strong>en Rechtsträger, Treuhandverhältnis<br />

· Zustiftung = Vermögenszuwendung an bestehende <strong>Stiftung</strong> zwecks Aufnahme<br />

in Grundstockvermögen<br />

131


132<br />

THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />

Merkmale <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

· Stifterwille > <strong>Stiftung</strong>sgeschäft<br />

· <strong>Stiftung</strong>szweck > Tätigkeitsprogramm, unterliegt nicht <strong>der</strong> Disposition<br />

· <strong>Stiftung</strong>svermögen > ausreichend zur nachhaltigen Zweckerreichung und in<br />

seinem Grundstock grds. unangreifbar<br />

· <strong>Stiftung</strong>sorganisation > <strong>Stiftung</strong>svorstand, ggf. weitere Gremien, unabhängige<br />

Willensbildung, <strong>Stiftung</strong>saufsicht<br />

Abgrenzung gemeinnützige/privatnützige <strong>Stiftung</strong> (Merkmal <strong>Stiftung</strong>szweck)<br />

· Gemeinnützige Zwecke<br />

· Privatnützige Zwecke > Familie, Unternehmen<br />

· Mischformen<br />

Abgrenzung gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>en<br />

· Weltliche <strong>Stiftung</strong><br />

· Kirchliche <strong>Stiftung</strong><br />

· Kommunale <strong>Stiftung</strong><br />

Abgrenzung nach Rechtsform<br />

· Privatrechtliche <strong>Stiftung</strong><br />

· Öffentlich-rechtliche <strong>Stiftung</strong><br />

Abgrenzung nach Vermögensnutzung<br />

· Kapitalstiftung<br />

· Anstaltsstiftung<br />

Abgrenzung nach Stifter<br />

· Einzelstifter<br />

· Gemeinschaftsstiftung<br />

Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles | Richter am Oberlandesgericht Braunschweig


THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />

MARTIN FIEDRICH<br />

MERKMALE EINER STIFTUNG<br />

<strong>Stiftung</strong>en – ein geläufiger Begriff und bekannte Rechtsform, <strong>der</strong>en genauer<br />

rechtlicher und wirtschaftlicher Hintergrund jedoch für viele eher unbekannt ist.<br />

Im alltäglichen Leben fallen <strong>Stiftung</strong>en auf, die sozialen und kirchlichen Zwecken<br />

dienen und Krankenhäuser, Behin<strong>der</strong>ten- und Altenheime unterhalten. Ebenfalls<br />

treten <strong>Stiftung</strong>en in Erscheinung, die im Bereich <strong>der</strong> Kunst und Kultur, dem Sport,<br />

<strong>der</strong> Wissenschaft und Forschung tätig sind.<br />

Weniger bekannt sein dürften dagegen <strong>Stiftung</strong>en, <strong>der</strong>en Zweck die Versorgung<br />

von Familienverbänden o<strong>der</strong> die Führung von Unternehmen ist.<br />

Wenn auch die Bandbreite dieser <strong>Stiftung</strong>szwecke äußerst unterschiedlich ist, haben<br />

sie noch viele gemeinsame Merkmale. Prägendes Merkmal aller <strong>Stiftung</strong>en<br />

ist, dass <strong>der</strong> Stifter (auch mehrere Stifter sind möglich) ein bestimmtes Vermögen<br />

für einen von ihm allein bestimmten <strong>Stiftung</strong>szweck <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> dauerhaft zur<br />

Verfügung stellt mit <strong>der</strong> Aufgabe, aus den Erträgen des Vermögens den <strong>Stiftung</strong>szweck<br />

zu erfüllen. Damit wird das zur Verfügung gestellte Vermögen – an<strong>der</strong>s<br />

als bei Spenden – nicht aufgebraucht.<br />

Stifter kann nicht nur <strong>der</strong> sein, <strong>der</strong> über ein umfassendes millionenschweres Vermögen<br />

verfügt, son<strong>der</strong>n auch Personen, die geringere Mittel besitzen. Bei letzteren<br />

wird sich jedoch zweckmäßigerweise statt <strong>der</strong> rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> die<br />

nichtrechtsfähige <strong>Stiftung</strong> o<strong>der</strong> bei Verfolgung gemeinsamer Ziele durch eine Anzahl<br />

von Personen die sog. Bürgerstiftung anbieten.<br />

Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Stifter sein.<br />

Vermögen, das in die <strong>Stiftung</strong> eingebracht wird, kann grundsätzlich in Form von<br />

Geld, Wertpapieren, Grundstücken, Kunstgegenständen, Beteiligungen und auch<br />

Unternehmen bestehen. Da jedoch die Erträge des Vermögens dem <strong>Stiftung</strong>szweck<br />

dienen sollen, ist zu beachten, dass das eingebrachte Vermögen überhaupt<br />

Erträge erwirtschaften kann.<br />

Das eingebrachte Vermögen wird dem Stifter auf Dauer entzogen und steht ab<br />

diesem Zeitpunkt nur noch <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> zur Verfügung. Eine Rückführung des<br />

Vermögens auf den Stifter ist ausgeschlossen. Die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> erfolgt<br />

durch die <strong>Stiftung</strong>sorgane, <strong>der</strong>en Aufbau und Zusammensetzung durch<br />

den Stifter in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>ssatzung vorgegeben wird. Selbstverständlich kann <strong>der</strong><br />

Stifter persönliche Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>ssatzung<br />

vorsehen.<br />

133


134<br />

THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />

Kennzeichnendes Merkmal und damit Unterschiedsmerkmal zwischen den einzelnen<br />

<strong>Stiftung</strong>en ist <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szweck, <strong>der</strong> von den <strong>der</strong> Allgemeinheit dienenden<br />

Zwecken bis zu familienbezogenen Zwecken reichen kann.<br />

Grundsätzlich unterscheiden sich <strong>Stiftung</strong>en in gemeinnützige und nicht gemeinnützige<br />

<strong>Stiftung</strong>en. Gemeinnützig ist eine <strong>Stiftung</strong> dann, wenn sie gemeinnützige,<br />

mildtätige o<strong>der</strong> kirchliche Zwecke im Sinne von §§ 51 ff. Abgabenordnung verfolgt.<br />

Die damit verbundene Steuervergünstigung bringt sowohl für den Stifter<br />

als auch für die <strong>Stiftung</strong> erhebliche finanzielle Vorteile.<br />

Die Übertragung des Vermögens ist erbschaftsteuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16<br />

ErbStG) und auch die Übertragung von Betriebvermögen kann zu Buchwerten<br />

und damit ohne ertragsteuerliche Aufdeckung von stillen Reserven erfolgen.<br />

Der Stifter (natürliche Person) kann das von ihm in <strong>der</strong> Gründungsphase in die<br />

<strong>Stiftung</strong> eingebrachte Vermögen bis zu einem Betrag von EUR 307.000,00 im<br />

Jahr <strong>der</strong> Übertragung o<strong>der</strong> verteilt über zehn Jahre als Spende abziehen, § 10b<br />

Abs. 1a EStG.<br />

Spenden, die <strong>der</strong> Stifter und auch Dritte an die <strong>Stiftung</strong> leisten, können jährlich<br />

zusätzlich zu <strong>der</strong> üblichen Spendenabzugsfähigkeit bis zu einem Betrag von<br />

EUR 20.450,00 als Son<strong>der</strong>ausgaben abgezogen werden, § 10b Abs. 1 EStG.<br />

Ein durchaus interessanter und bei einer gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong> überraschen<strong>der</strong><br />

Aspekt ist die Möglichkeit, steuerunschädlich Unterhaltsleistungen an den Stifter<br />

o<strong>der</strong> an dessen nähere Angehörige bis zu einem Drittel des Einkommens <strong>der</strong><br />

<strong>Stiftung</strong> zu gewähren, § 58 Nr. 5 AO.<br />

Für die <strong>Stiftung</strong> selbst bedeutet die Anerkennung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit fast die<br />

volle Steuerfreiheit (Körperschaft- und Gewerbesteuer). Lediglich ein eventueller<br />

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist partiell steuerpflichtig.<br />

<strong>Stiftung</strong>en, die die in §§ 51 ff. Abgabenordnung genannten gemeinnützigen,<br />

mildtätigen o<strong>der</strong> kirchlichen Zwecke nicht verfolgen, sind nicht gemeinnützig.<br />

Beispiele für solche <strong>Stiftung</strong>en sind z.B. die Familienstiftungen und unternehmensverbundene<br />

<strong>Stiftung</strong>en. Für diese <strong>Stiftung</strong>en gelten die Steuerbefreiungen nicht.<br />

Die Übertragung von Vermögen auf die <strong>Stiftung</strong> unterliegt <strong>der</strong> Erbschaftsteuer,<br />

Spenden können nicht abgezogen werden und die <strong>Stiftung</strong> hat ihr erwirtschaftetes<br />

Einkommen zu versteuern.


THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />

Bei Familienstiftungen, das sind <strong>Stiftung</strong>en, die wesentlich im Interesse einer Familie<br />

errichtet sind und bei denen die <strong>Stiftung</strong>serträge für private Zwecke nutzbar<br />

sind, wird alle 30 Jahre eine Erbersatzbesteuerung durchgeführt.<br />

Diese Zwangsbesteuerung wird oft als Nachteil empfunden. Dabei wird jedoch<br />

verkannt, dass natürliche Erbfälle oftmals in geringeren Abständen als von 30<br />

Jahren eintreten. Die Belastungen aus <strong>der</strong> 30-Jahresbesteuerung sind dagegen<br />

planbar.<br />

Die unternehmensverbundenen <strong>Stiftung</strong>en betreiben entwe<strong>der</strong> selbst ein Unternehmen<br />

o<strong>der</strong> halten Anteile an Unternehmen. Solche <strong>Stiftung</strong>en sind dann interessant,<br />

wenn aus dem Kreis <strong>der</strong> Familie kein Nachfolger vorhanden ist, gleichzeitig<br />

das Familienvermögen aber zusammengehalten werden soll.<br />

Gemeinnützige und die nicht gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>en lassen sich in rechtsfähige<br />

(auch oftmals selbstständige <strong>Stiftung</strong> genannt) und in nichtsrechtsfähige<br />

(unselbstständige <strong>Stiftung</strong>) unterscheiden.<br />

Zur Errichtung einer rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> bedarf es <strong>der</strong> Anerkennung einer<br />

staatlichen Behörde – in Nie<strong>der</strong>sachsen in <strong>der</strong> Regel die Bezirksregierungen.<br />

Neben <strong>der</strong> Anerkennung übt diese Behörde auch die Aufsicht darüber aus, ob<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>ssatzung festgelegte <strong>Stiftung</strong>szweck durch die <strong>Stiftung</strong>sorgane<br />

dauerhaft verfolgt wird.<br />

Zur Vermeidung eines mit <strong>der</strong> Anerkennung und <strong>der</strong> laufenden Überprüfung verbundenen<br />

Verwaltungsaufwandes, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>Stiftung</strong>en mit einem kleinen<br />

Vermögen, empfiehlt sich die nichtrechtsfähige <strong>Stiftung</strong>. Sie bedarf zur Errichtung<br />

keiner Genehmigung; allerdings benötigt sie jedoch wegen ihrer eigenen Unselbstständigkeit<br />

einen Träger, <strong>der</strong> vom Stifter eigenhändig ausgewählt werden<br />

kann und von diesem beauftragt wird, das Vermögen treuhän<strong>der</strong>isch zur Verfolgung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szwecke zu verwenden.<br />

Eine neue <strong>Stiftung</strong>sform ist die so genannte Bürgerstiftung, bei <strong>der</strong> sich eine Vielzahl<br />

von Personen in einer <strong>Stiftung</strong> zusammenschließen, um mit größeren und<br />

mit kleineren Beträgen ein gemeinsames Projekt zu för<strong>der</strong>n. Üblicherweise wird<br />

diese <strong>Stiftung</strong>sform als rechtsfähige <strong>Stiftung</strong> mit gemeinnützigen Zwecken errichtet.<br />

Martin Fiedrich | Höweler/Rischmann und Partner GbR | Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

Waisenhausdamm 8-11 | 38100 Braunschweig<br />

Telefon: 0531-24 23 10 | Fax: 0531 - 467 44 | e-mail: kanzlei@hrp-wp.de<br />

135


136<br />

THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />

VALENTIN R. SEIDENFUS<br />

GRÜNDUNG EINER STIFTUNG<br />

I. Grundsätze<br />

<strong>Stiftung</strong>en können von je<strong>der</strong> natürlichen, aber auch von einer juristischen Person<br />

wie einem Unternehmen o<strong>der</strong> auch einer bereits existierenden <strong>Stiftung</strong> gegründet<br />

werden. Die beabsichtigte <strong>Stiftung</strong> kann eine gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>, d.h.<br />

gemeinnützigen Zwecken dienend und daher steuerlich begünstigt o<strong>der</strong> eine <strong>der</strong><br />

üblichen Steuerpflicht unterliegende Familien-, Unternehmens- o<strong>der</strong> Unternehmenstragende<br />

<strong>Stiftung</strong> sein.<br />

Eine Familienstiftung dient wesentlich den Interessen einer o<strong>der</strong> mehreren Familien<br />

und wird oft im Unternehmensbereich zur Versorgung <strong>der</strong> Unternehmerfamilie<br />

und gleichzeitig zur von <strong>der</strong> Familie unabhängigen Sicherung <strong>der</strong> Zukunft des<br />

Unternehmens eingesetzt. Unter einer Unternehmensstiftung versteht man ein<br />

von einer <strong>Stiftung</strong> allein o<strong>der</strong> mitbetriebenes Unternehmen. Ein allein und unmittelbar<br />

von einer <strong>Stiftung</strong> betriebenes, bzw. beherrschtes Unternehmen wird<br />

als Unternehmensträgerstiftung bezeichnet und stellt einen Unterfall <strong>der</strong> Unternehmensstiftung<br />

dar.<br />

Ferner gibt es rechtsfähige und nicht rechtsfähige (auch unselbständige o<strong>der</strong> treuhän<strong>der</strong>ische)<br />

<strong>Stiftung</strong>en. Während die rechtsfähige <strong>Stiftung</strong> eine juristische Person<br />

ist, die selbständig am Rechtsverkehr teilnimmt, hat eine unselbständige <strong>Stiftung</strong><br />

keine eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegt auch nicht dem staatlichen<br />

Anerkennungsverfahren (s. dazu noch unten).<br />

II. Umsetzung<br />

Für die Errichtung einer rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> zu Lebzeiten des Stifters bedarf<br />

es folgen<strong>der</strong> Schritte:<br />

1. Grundlegende Überlegungen zur Frage des Ob und Wie<br />

Vorab sollte sich ein Stifter über folgendes im Klaren sein: mit Errichtung seiner<br />

<strong>Stiftung</strong> wird <strong>der</strong> dieser <strong>Stiftung</strong> zugewendete <strong>Teil</strong> seines Vermögens auf Dauer<br />

seiner Verfügungsbefugnis entzogen.<br />

Es sollte daher sichergestellt sein, daß genügend Privatvermögen verbleibt, um<br />

die Versorgung des Stifters selbst und seiner Familie zu gewährleisten. Es ist z.B.<br />

möglich, die <strong>Stiftung</strong> zunächst nur mit einer geringeren Vermögenssumme auszustatten<br />

und dann schrittweise mehr Vermögen auf sie zu übertragen.


THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />

Ebenfalls zu berücksichtigen sind steuerliche Erwägungen sowie Überlegungen<br />

dazu, welchen Zweck die <strong>Stiftung</strong> verfolgen soll, welchen Grad an Mitwirkung<br />

und Kontrolle <strong>der</strong> Stifter selbst übernehmen o<strong>der</strong> inwiefern und in welcher konkreten<br />

Organisationsform er dies an<strong>der</strong>en überlassen möchte.<br />

Ferner sind Alternativen zur Erreichung des gewünschten Zieles zu bedenken, wie<br />

z.B. die Übertragung von Vermögen auf eine bereits existierende <strong>Stiftung</strong> mit<br />

demselben o<strong>der</strong> einem ähnlichen Zweck (dazu noch unten).<br />

2. Vornahme des <strong>Stiftung</strong>sgeschäfts<br />

Bei entsprechendem Ergebnis obiger Überlegungen ist das <strong>Stiftung</strong>sgeschäft vorzunehmen,<br />

in dem <strong>der</strong> Stifter in schriftlicher Form verbindlich und bedingungslos<br />

erklären muß, daß er einen und welchen bestimmten <strong>Teil</strong> seines Vermögens er<br />

zur Erfüllung des von ihm vorgegebenen Zweckes widmet. Bei dieser Erklärung<br />

kann sich <strong>der</strong> Stifter auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Mit<br />

welcher Art Vermögen er die <strong>Stiftung</strong> ausstattet, ist ihm überlassen.<br />

In Betracht kommen liquide Mittel, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen,<br />

Immobilien, Patent- und grundsätzlich alle übertragbaren Rechte. Ferner muß<br />

das <strong>Stiftung</strong>sgeschäft eine Satzung für die <strong>Stiftung</strong> mit einem bestimmten Mindestinhalt<br />

vorsehen:<br />

3. Erstellen einer <strong>Stiftung</strong>ssatzung<br />

Die <strong>Stiftung</strong>ssatzung muß mindestens den Namen, Sitz, Zweck und das Vermögen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> festlegen und die Bildung eines Vorstandes vorsehen. Zweckmäßigerweise<br />

enthält sie darüber hinaus eine Zielbeschreibung (in einer Präambel)<br />

und legt den Kreis <strong>der</strong> Begünstigten, die Verwendung <strong>der</strong> Erträge aus dem <strong>Stiftung</strong>svermögen,<br />

weitere Organe (z.B. Beirat o<strong>der</strong> Kuratorium) inklusive <strong>der</strong>en<br />

Aufgaben, Bestellung etc. sowie Verfahren und Voraussetzungen für Satzungsän<strong>der</strong>ungen,<br />

die Auflösung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> und den Vermögensanfall fest.<br />

4. Antrag auf Anerkennung<br />

Es ist empfehlenswert zur Vermeidung späterer Schwierigkeiten, sich bereits informell<br />

vor Stellung eines Antrages auf Anerkennung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

<strong>Stiftung</strong>sbehörde (Nds.: Bezirksregierung) mit dieser und im Falle einer<br />

gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong> mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung abzustimmen. Die Behörden<br />

prüfen dann bereits vorher, ob die Voraussetzungen für den seit 01.09.2002<br />

bestehenden Rechtsanspruch auf Anerkennung vorliegen: die dauernde und<br />

nachhaltige Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szweckes muß gesichert erscheinen (d.h. ausreichende<br />

Vermögensausstattung und angemessene <strong>Stiftung</strong>sorganisation) und<br />

die Verfolgung des beabsichtigten <strong>Stiftung</strong>szweckes darf keine Gemeinwohlgefährdung<br />

mit sich bringen, d.h. es darf nicht zu einer Beeinträchtigung von Rech-<br />

137


138<br />

THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />

ten und Rechtsgütern kommen, die unter dem Schutz <strong>der</strong> Verfassung stehen.<br />

Unter Einreichung <strong>der</strong> Unterlagen zu <strong>Stiftung</strong>sgeschäft und Satzung ist dann ein<br />

formeller Antrag auf Anerkennung bei <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sbehörde zu stellen.<br />

5. Antrag auf vorläufige Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit<br />

Gleichzeitig sollte im Falle einer gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong> beim zuständigen Finanzamt<br />

ein Antrag auf vorläufige Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit gestellt<br />

werden. Ein endgültiger Bescheid über die Freistellung von <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />

ergeht immer erst im Nachhinein nach Überprüfung im Veranlagungsverfahren.<br />

6. Installation<br />

Nach Anerkennung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>, die erfahrungsgemäß vergleichsweise schnell<br />

erfolgt, ist das gewidmete Vermögen zu übertragen, ein Bankkonto, bzw. eine<br />

Vermögensverwaltung sowie eine Buchhaltung einzurichten und die <strong>Stiftung</strong>stätigkeit,<br />

ggf. durch die vorgesehenen Organe aufzunehmen.<br />

Valentin R. Seidenfus | Rechtsanwalt, Kanzlei Knoke, Sallawitz von Bismarck, Hannover<br />

Lüerstraße 10-12 | 30175 Hannover | Tel.: 0511-85 40 40 | Fax: 0511-81 58 74<br />

Valentin.Seidenfus@ksb-intax.de | www.ksb-intax.de


THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />

MICHAEL OPP<br />

GRÜNDUNG VON STIFTUNGEN IM STEUERRECHT<br />

Grundsätze zur Gemeinnützigkeit und <strong>zum</strong> Spendenrecht<br />

Die <strong>Stiftung</strong> ist in ihrer Eigenschaft als rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse<br />

ein Rechtssubjekt <strong>der</strong> Besteuerung. Die steuerliche Behandlung einer <strong>Stiftung</strong><br />

ist aber maßgeblich von <strong>der</strong> Frage ihrer Gemeinnützigkeit abhängig.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen richten sich in erster Linie an <strong>Stiftung</strong>en, die<br />

die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit anstreben. Es soll Ihnen einen ersten Überblick<br />

über das Recht <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit und über das Spendenrecht vermitteln.<br />

Gemeinnützigkeit<br />

Unter dem Begriff „Gemeinnützigkeit" werden allgemein die steuerbegünstigten<br />

Zwecke im Sinne <strong>der</strong> §§ 51 bis 68 <strong>der</strong> Abgabenordnung – AO – verstanden.<br />

Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen,<br />

z.B. Befreiung von <strong>der</strong> Körperschaft- und Gewerbesteuer, sowie einem ermäßigten<br />

Steuersatz bei <strong>der</strong> Umsatzsteuer. Außerdem berechtigt sie unter betimmten<br />

Voraussetzungen <strong>zum</strong> Empfang steuerbegünstigter Spenden.<br />

Eine <strong>Stiftung</strong> wird als gemeinnützig anerkannt, wenn sie nach <strong>der</strong> Satzung und<br />

nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne<br />

<strong>der</strong> §§ 51 bis 68 AO för<strong>der</strong>t.<br />

Steuerbegünstigte Zwecke<br />

Steuerbegünstigte Zwecke im Sinne <strong>der</strong> AO sind<br />

· gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)<br />

· mildtätige Zwecke (§ 53 AO)<br />

· kirchliche Zwecke (§ 54 AO)<br />

Als gemeinnützige Zwecke führt § 52 AO beispielhaft folgende Zwecke an:<br />

· die För<strong>der</strong>ung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst<br />

und Kultur, <strong>der</strong> Religion, <strong>der</strong> Völkerverständigung, <strong>der</strong> Entwicklungshilfe, des<br />

Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,<br />

139


140<br />

THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />

· die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendhilfe, <strong>der</strong> Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens,<br />

des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,<br />

· die allgemeine För<strong>der</strong>ung des demokratischen Staatswesen in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland,<br />

· die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tierzucht, <strong>der</strong> Pflanzenzucht, <strong>der</strong> Kleingärtnerei, des traditionellen<br />

Brauchtums einschließlich des Karnevals, <strong>der</strong> Fastnacht und des Faschings,<br />

<strong>der</strong> Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des<br />

Modellflugs und des Hundesports.<br />

Das Finanzamt kann Ihnen im Zweifelsfall Auskunft darüber erteilen, ob die <strong>Stiftung</strong><br />

einen steuerbegünstigten Zweck för<strong>der</strong>t.<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

Die Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu för<strong>der</strong>n.<br />

Satzung<br />

In <strong>der</strong> Satzung müssen <strong>der</strong> Satzungszweck o<strong>der</strong> – bei För<strong>der</strong>ung mehrerer steuerbegünstigter<br />

Zwecke – die Satzungszwecke und die Art <strong>der</strong> Verwirklichung<br />

jedes einzelnen Satzungszwecks genau bestimmt sein. Die Satzung darf keine<br />

nicht steuerbegünstigten Zwecke enthalten.<br />

Mustersatzungen mit den aus steuerlich erfor<strong>der</strong>lichen Bestimmungen können<br />

beim zuständigen Finanzamt angefor<strong>der</strong>t werden. Um spätere Satzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

zu vermeiden, kann dem Finanzamt bereits <strong>der</strong> Entwurf einer Satzung vorgelegt<br />

werden.<br />

Grundsätzlich kann die <strong>Stiftung</strong> auch mehrere steuerbegünstigte Zwecke för<strong>der</strong>n.<br />

Es ist jedoch zu bedenken, dass auch die tatsächliche Geschäftsführung <strong>der</strong> Satzung<br />

entsprechen muss.<br />

Vermögensbindung<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung kommt <strong>der</strong> Vermögensbindung zu. Die Vermögensbindung<br />

soll sicherstellen, dass das Vermögen, das die <strong>Stiftung</strong> unter den Vorgaben<br />

des Gemeinnützigkeitsrechts gebildet hat, auch auf Dauer für steuerbegünstigte<br />

Zwecke verwendet wird.<br />

Deshalb ist in <strong>der</strong> Satzung genau zu benennen, welcher juristischen Person des<br />

öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en steuerbegünstigten Körperschaft das Vermögen<br />

bei Beendigung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> o<strong>der</strong> bei Wegfall ihres steuerbegünstigten Zwecks<br />

zufließen soll.


THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />

Kann <strong>der</strong> Verwendungszweck aus zwingenden Gründen nicht benannt werden,<br />

genügt es ausnahmsweise, wenn in <strong>der</strong> Satzung lediglich bestimmt wird, dass<br />

das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden ist. Es muss dann<br />

zusätzlich festgelegt sein, dass ein künftiger Beschluss über die Verwendung des<br />

Vermögens erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamts ausgeführt werden<br />

darf.<br />

Sobald <strong>der</strong> zwingende Grund wegfällt, ist die Satzung zu än<strong>der</strong>n und die begünstigte<br />

Körperschaft genau zu benennen.<br />

Ein Verstoß gegen die Vermögensbindung führt <strong>zum</strong> rückwirkenden Verlust <strong>der</strong><br />

Gemeinnützigkeit und zu einer weitreichenden Nachversteuerung.<br />

Zeitnahe Mittelverwendung<br />

Die <strong>Stiftung</strong> hat ihre Mittel grundsätzlich vollständig und stets zeitnah (fortlaufend)<br />

für die steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Eine zeitnahe Verwendung<br />

<strong>der</strong> Mittel liegt noch vor, wenn die in einem Geschäftsjahr zugeflossenen<br />

Mittel im Laufe des folgenden Jahres für die steuerbegünstigten Zwecke tatsächlich<br />

verwendet werden. In bestimmten Fällen lässt das Gesetz Ausnahmen von<br />

<strong>der</strong> zeitnahen Mittelverwendung zu (Rücklagenbildung).<br />

Verfahren<br />

Über die Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren<br />

zur Körperschaft- und Gewerbesteuer.<br />

Neugegründete <strong>Stiftung</strong>en können beim zuständigen Finanzamt eine vorläufige<br />

Bescheinigung über das Vorliegen <strong>der</strong> satzungsmäßigen Voraussetzungen für die<br />

Steuervergünstigung beantragen.<br />

Auch für die Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> durch die <strong>Stiftung</strong>sbehörde ist die Entscheidung<br />

des Finanzamts über die Steuerbefreiung ein maßgebendes Kriterium.<br />

Beim Finanzamt kann deshalb bereits vor <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> eine<br />

Stellungnahme zur Steuerbefreiung eingeholt werden.<br />

Das Finanzamt prüft in diesem Verfahren, ob die Satzung den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

AO an die Gemeinnützigkeit entspricht.<br />

Die vorläufige Bescheinigung ist in <strong>der</strong> Regel auf 18 Monate beschränkt. Nach<br />

Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres prüft das Finanzamt, ob die tatsächliche Geschäftsführung<br />

den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen entspricht.<br />

Die vorläufige Bescheinigung, ihr Wi<strong>der</strong>ruf o<strong>der</strong> die Ablehnung <strong>der</strong> Erteilung einer<br />

vorläufigen Bescheinigung sind keine Verwaltungsakte und können nicht mit<br />

einem Rechtsbehelf angefochten werden.<br />

Anschließend erfolgt in einem dreijährigen Turnus eine Überprüfung, ob die Vor-<br />

141


142<br />

THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />

aussetzungen für die Steuerbefreiung weiter vorliegen.<br />

<strong>Stiftung</strong>en, die einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten,<br />

werden jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Steuerbegünstigte Zuwendungen<br />

Eine steuerbegünstigte <strong>Stiftung</strong> ist zur Entgegennahme von abzugsfähigen Spenden<br />

berechtigt.<br />

Zuwendungen an <strong>Stiftung</strong>en im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes<br />

– EStG – können mit folgenden Höchstbeträgen das steuerpflichtige Einkommen<br />

des Spen<strong>der</strong>s min<strong>der</strong>n:<br />

· Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke sind bis zu 5 v. H. des Gesamtbetrags<br />

<strong>der</strong> Einkünfte (o<strong>der</strong> 2 v. T. <strong>der</strong> Umsätze und Löhne bei unternehmerischer<br />

Betätigung) als Son<strong>der</strong>ausgaben abzugsfähig (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG).<br />

· Bei wissenschaftlichen, mildtätigen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>ungswürdig anerkannten<br />

kulturellen Zwecken erhöht sich <strong>der</strong> abzugsfähige Betrag auf weitere<br />

5 v. H. des Gesamtbetrags <strong>der</strong> Einkünfte (§ 10 b Abs. 1 S. 2 EStG)<br />

· Zuwendungen an <strong>Stiftung</strong>en des öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> an steuerbegünstigte<br />

<strong>Stiftung</strong>en des Privatrechts sind mit Ausnahme <strong>der</strong> in § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO<br />

benannten Zwecke darüber hinaus bis zur Höhe von 20.450 Euro abziehbar<br />

(§ 10 b Abs. 1 S. 3 EStG)<br />

· Einzelzuwendungen von mindestens 25.565 Euro für wissenschaftliche, mildtätige<br />

und beson<strong>der</strong>s anerkannte kulturelle Zwecke können im Rahmen <strong>der</strong><br />

vorbezeichneten Höchstsätze auf das vorangegangene und die 5 folgenden<br />

Jahre verteilt werden (§ 10 b Abs. 1 S. 4 EStG)<br />

· Im Rahmen einer Neugründung von <strong>Stiftung</strong>en sind Zuwendungen in den Vermögensstock<br />

bis zu einer Höhe von 307.000 Euro innerhalb eines Zehnjahreszeitraums<br />

abzugsfähig (§ 10 b Abs. 1 a EStG).<br />

Zuwendungsbestätigung<br />

Beson<strong>der</strong>e Bedeutung kommt dem Zuwendungsnachweis zu. Um eine zutreffende<br />

steuerliche Berücksichtigung zu gewährleisten, sind die Zuwendungen nach<br />

einem amtlich vorgeschriebenen Muster zu bestätigen. Entsprechende Muster<br />

können beim zuständigen Finanzamt angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Michael Opp | Dipl.-Finanzwirt (FH) | Finanzamt Braunschweig-Altewiekring


THEMENWERKSTÄTTEN | BÜRGERENGAGEMENT, EHRENAMT, MOTIVATION, MITARBEIT<br />

CLAUS VON HOLN<br />

BÜRGERSTIFTUNG HANNOVER<br />

Die Bürgerstiftung Hannover wurde im Dezember 1997 von 31 privaten Stiftern<br />

gegründet. Sie ist die erste in Deutschland nach dem Vorbild <strong>der</strong> angelsächsischen<br />

Community Foundations gegründete Gemeinschaftsstiftung von Bürgern<br />

für Bürger. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.<br />

In <strong>der</strong> Region Hannover initiiert und för<strong>der</strong>t die Bürgerstiftung modellhafte und<br />

wegweisende Jugendprojekte im kulturellen und sozialen Bereich. Die Projekte<br />

sollen Betroffene einbeziehen und Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Sie sollen dazu<br />

beitragen, soziale Werte zu vermitteln, Selbstvertrauen zu stärken, die Übernahme<br />

von Verantwortung und Ehrgeiz und Leistungsbewusstsein för<strong>der</strong>n.<br />

Bisher wurden 70 Projekte durchgeführt und geför<strong>der</strong>t. Hierfür wurden über<br />

200.000 Euro investiert. Das <strong>Stiftung</strong>svermögen hat inzwischen eine Million Euro<br />

erreicht.<br />

Die Bürgerstiftung Hannover versteht sich auch als Dienstleister für die treuhän<strong>der</strong>ische<br />

Verwaltung von <strong>Stiftung</strong>en. Bisher wurden acht <strong>Stiftung</strong>en unter dem<br />

Dach <strong>der</strong> Bürgerstiftung errichtet. Die Stifter bestimmen den Zweck ihrer <strong>Stiftung</strong><br />

selbst. Bereits ab 25.000 Euro können Bürger und Unternehmen kurzfristig und<br />

kostengünstig ihre eigene <strong>Stiftung</strong> errichten.<br />

<strong>Stiftung</strong>srat, Kuratorium, Vorstand und Projektausschuss sind ehrenamtlich tätig.<br />

Für die notwendige Abwicklung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sarbeit steht eine kleine Geschäftsstelle<br />

mit 2 Mitarbeiterinnen zur Verfügung.<br />

Nach dem Vorbild <strong>der</strong> Bürgerstiftung Hannover wurden inzwischen fast 50 Bürgerstiftungen<br />

in allen <strong>Teil</strong>en Deutschlands errichtet.<br />

Hannover, im Januar 2003<br />

Claus von Holn | Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgerstiftung Hannover<br />

Lützero<strong>der</strong> Straße 9 | 30161 Hannover | Tel.: 0511-34 83 660 | Fax: 0511-34 83 663<br />

info@buergerstiftung-hannover.de | www. buergerstiftung-hannover.de<br />

143


144<br />

THEMENWERKSTÄTTEN | BÜRGERENGAGEMENT, EHRENAMT, MOTIVATION, MITARBEIT<br />

MICHAEL RUDOLPH<br />

BÜRGERENGAGEMENT UND EHRENAMT<br />

Vor einem Monat überschwemmte die Elbe und einige ihrer Nebenflüsse viele<br />

Orte, Städte und Landstriche. Viele Gebäude und an<strong>der</strong>e Gegenstände wurden<br />

beschädigt o<strong>der</strong> gar zerstört. Lei<strong>der</strong> gab es auch Tote. Der Schaden hätte noch<br />

weit größer ausfallen können, wenn nicht zigtausende Menschen – teilweise aus<br />

einer Entfernung von mehreren hun<strong>der</strong>t Kilometern – geholfen hätten.<br />

In den Gesprächen mit den Helferinnen und Helfern, die teilweise völlig erschöpft<br />

waren, zeigte sich, dass sie ihre Pflichten und Interessen zu Hause ruhen ließen,<br />

um an<strong>der</strong>en Menschen zu helfen. Dies war die vorrangige Motivation; mit einer<br />

beson<strong>der</strong>en Anerkennung rechneten sie nicht, obwohl nach <strong>der</strong> Bewältigung<br />

<strong>der</strong> Flutkatastrophe Veranstaltungen stattfanden, auf denen man sich öffentlich<br />

bei den Helferinnen und Helfern bedankte. Dies motiviert sicherlich viele Menschen,<br />

sich auch künftig an Hilfsaktionen zu beteiligen.<br />

Aber unabhängig von dieser öffentlichen Anerkennung empfanden die Helferinnen<br />

und Helfer tiefe Zufriedenheit und Genugtuung bei ihren Hilfsaktionen.<br />

Sie waren sich gewiss, das Richtige und etwas Gutes zu tun. Unter ihnen spürten<br />

sie ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl.<br />

Die Menschen in Deutschland spendeten viele Millionen Euro für die Opfer <strong>der</strong><br />

Flutkatastrophe. Neben <strong>der</strong> Anerkennung dieser Leistungen trieb auch sie das<br />

Gefühl, das Richtige und etwas Gutes zu tun.<br />

Glücklicherweise brauchen wir nicht auf <strong>der</strong>artige Katastrophen und menschliche<br />

Tragödien zu warten, um ein solch großartiges Bürgerengagement zu erleben.<br />

In vielen Sportvereinen, Kunstvereinen, sozialen und kulturellen Einrichtungen<br />

engagieren sich Menschen jeden Tag <strong>zum</strong> Wohle ihrer Mitmenschen.<br />

Aber auch außerhalb <strong>der</strong> Vereine gibt es ein breites Betätigungsfeld für ehrenamtliche<br />

Arbeit. Vor 2 Wochen wurde in Goslar eine Freiwilligenagentur eröffnet.<br />

Menschen können dort ihre beson<strong>der</strong>en Fähigkeiten und Interessen am Mitmenschen<br />

zeigen. Viele Menschen ahnen gar nicht, dass ihre Fähigkeiten und Interessen<br />

von an<strong>der</strong>en Menschen gebraucht werden. Die Freiwilligenagentur führt<br />

diese Menschen zusammen. Vergleichbare Einrichtungen gibt es in mehreren<br />

Orten in unserer Region.


THEMENWERKSTÄTTEN | BÜRGERENGAGEMENT, EHRENAMT, MOTIVATION, MITARBEIT<br />

In einer Woche findet die Bundestagswahl statt. 75.000 Wahlhelferinnen und<br />

Wahlhelfer werden den Sonntag bis in den Abend hinein im Wahllokal verbringen.<br />

Allein dieser Einsatz sollte jeden auffor<strong>der</strong>n, zur Wahl zu gehen.<br />

Bei diesem bewiesenen Bürgerengagement könnte man sich fragen, warum wird<br />

hier ein <strong>Stiftung</strong>stag veranstaltet, <strong>der</strong> an Bürgerengagement und Opferbereitschaft<br />

appelliert.<br />

Meine sehr verehrten Damen, meine sehr geehrten Herren!<br />

Sie sind heute <strong>zum</strong> 1. Braunschweigischen <strong>Stiftung</strong>stag gekommen. Und ich<br />

freue mich über Ihr Interesse. Die heutigen Veranstaltungen beschäftigen sich<br />

mit einem – wichtigen – <strong>Teil</strong>aspekt gemeinnützigen Bürgerengagements: <strong>der</strong><br />

Notwendigkeit finanzieller Mittel. Wie in an<strong>der</strong>en Lebensbereichen auch sind Sensibilität,<br />

handwerkliches, sportliches o<strong>der</strong> kaufmännisches Geschick häufig nicht<br />

hinreichend, um ein gesetztes Ziel zu erreichen.<br />

Man benötigt das schnöde Geld. Die Spendenbereitschaft ist in Deutschland ungewöhnlich<br />

hoch; auch ohne beson<strong>der</strong>e Ereignisse spenden die Deutschen alljährlich<br />

viele Millionen Euro vornehmlich für karitative, soziale Einrichtungen und<br />

Projekte. Das ist gut so und soll und muss auch so bleiben.<br />

Bei einer <strong>Stiftung</strong> wird <strong>der</strong> Geldbetrag nicht unmittelbar einem gemeinnützigen<br />

Zweck zugeführt. Er wird rechtlich verselbstständigt, damit dauerhaft mit seinen<br />

Erträgen gemeinnützige Zwecke erfüllt werden können. Gestern abend haben wir<br />

in dem Festvortrag von Herrn Dr. Brickwedde gehört, dass sich das private Vermögen<br />

in Deutschland auf 6 Billionen EURO beläuft und dass in Deutschland<br />

jedes Jahr 15 Milliarden EURO vererbt werden. Wenn nur ein kleiner <strong>Teil</strong> dieser<br />

Vermögen in eine gemeinnützige <strong>Stiftung</strong> eingebracht würde, wäre dies Ausdruck<br />

eines anerkennungswerten Bürgerengagements.<br />

Viele Menschen sind wirtschaftlich nicht in <strong>der</strong> Lage o<strong>der</strong> auch nicht willens,<br />

sechsstellige Beträge o<strong>der</strong> mehr für eine <strong>Stiftung</strong> zur Verfügung zu stellen, sind<br />

aber gern bereit, kleinere Beträge in einer <strong>Stiftung</strong> dauerhaft gemeinnützigen<br />

Zwecken zu widmen. Man kann diese Beträge einer bestehenden <strong>Stiftung</strong> zustiften,<br />

eine rechtlich unselbständige <strong>Stiftung</strong> unter dem Dach einer bestehenden<br />

<strong>Stiftung</strong> anlegen o<strong>der</strong> mit an<strong>der</strong>en Bürgern gemeinsam eine Bürgerstiftung gründen.<br />

Braunschweig, im September 2002<br />

Michael Rudolph | Sachwalter des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds<br />

145


146<br />

CLOSED-SHOPS


EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />

MICHAEL FEISTHAUER<br />

EFFIZIENTES UND EFFEKTIVES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />

IN DER NORD/<strong>LB</strong><br />

I. <strong>Stiftung</strong>skultur – eine tausendjährige Geschichte<br />

Anteil zu nehmen und sich zu engagieren, um Not zu lin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Mißstände zu<br />

beseitigen, entspricht <strong>der</strong> menschlichen Wesensart. In dieser Form haben Menschen<br />

seit Jahrhun<strong>der</strong>ten stifterische Ziele verfolgt und Verantwortung übernommen.<br />

Die Wurzeln erster <strong>Stiftung</strong>sbemühungen in Deutschland reichen bis in das<br />

10. Jahrhun<strong>der</strong>t zurück. Dabei wurden insbeson<strong>der</strong>e Not leidende Kranke und<br />

verarmte Menschen beispielsweise durch die „Hospital-<strong>Stiftung</strong>" o<strong>der</strong> „Vereinigte<br />

Pfründehäuser" Münster unterstützt.<br />

Bereits im 16. Jahrhun<strong>der</strong>t war die Verbindung zwischen Geld- und Bürgersinn<br />

mit prominenten Namen verknüpft. So errichtete beispielsweise die reiche Kaufmannsfamilie<br />

Fugger insgesamt neun <strong>Stiftung</strong>en, die ihre Aktivitäten auf soziale<br />

Wohlfahrt sowie religiöse und gesundheitliche Aktivitäten ausrichteten. Noch<br />

heute steht die Wohnsiedlung „Fuggerei" als Ausdruck für die Verpflichtung ihrer<br />

Stifter gegenüber dem Gemeinwohl <strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong> Stadt Augsburg.<br />

Die heutigen <strong>Stiftung</strong>saktivitäten in Deutschland sind <strong>zum</strong> überwiegenden <strong>Teil</strong><br />

im vergangenen Jahrhun<strong>der</strong>t entstanden. Insbeson<strong>der</strong>e seit Mitte <strong>der</strong> 80er Jahre<br />

ist hier zu Lande ein Boom zu verzeichnen, <strong>der</strong> mittlerweile knapp 12.000 <strong>Stiftung</strong>en<br />

hervorbrachte. Neben <strong>der</strong> finanziellen Dominanz einiger weniger Großstiftungen,<br />

wie beispielsweise die <strong>der</strong> Volkswagen- o<strong>der</strong> Bertelsmann <strong>Stiftung</strong>,<br />

werden heute vor allem auch kleinere Vermögen <strong>zum</strong> Stiften angeregt.<br />

II. Motivation zur Gründung einer <strong>Stiftung</strong><br />

Neben den ideellen Motiven eines Stifters, sein Lebenswerk und seinen Namen<br />

über Generationen hinweg fortzuführen, besteht <strong>der</strong> wichtigste Grund, eine<br />

<strong>Stiftung</strong> ins Leben zu rufen darin, daß <strong>der</strong> Stifter sein Vermögen o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>e davon<br />

wohltätigen Zwecken zur Verfügung stellt. Auch kann eine <strong>Stiftung</strong> als Vermögensträger<br />

im Falle des Fehlens geeigneter Nachfolger die Zersplittung dieses<br />

Vermögens z.B. auch eines Unternehmens verhin<strong>der</strong>n und bietet so eine geeignete<br />

Möglichkeit die Unternehmenskultur und die Geschäftspolitik im Sinne des<br />

erfolgreichen Unternehmers fortzuführen.<br />

147


148<br />

EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />

Ist hingegen die finanzielle Absicherung <strong>der</strong> Familie die Motivation des Stifters,<br />

so kann mit Gründung einer privaten Familienstiftung das Vermögen zielgerichtet<br />

verwendet werden. Positive Nebeneffekte <strong>der</strong>artiger Bemühungen sind die<br />

För<strong>der</strong>ung des Zusammenhalts <strong>der</strong> Familienmitglie<strong>der</strong> sowie die Fortführung <strong>der</strong><br />

Familientradition.<br />

Eine weitere Motivation zur <strong>Stiftung</strong>sgründung besteht beispielsweise in <strong>der</strong><br />

Möglichkeit, das Vermögen von kin<strong>der</strong>losen Paaren steueroptimiert zu übertragen.<br />

III. Anlässe einer <strong>Stiftung</strong>sgründung<br />

So vielfältig die Motive einer <strong>Stiftung</strong>sgründung so vielfältig sind auch die Anlässe.<br />

Die <strong>Stiftung</strong>sidee findet zunehmend bei <strong>der</strong> Regelung von Vermögens- und<br />

Unternehmensnachfolge neue Anhänger. Zudem können <strong>der</strong> Zufluß eines größeren<br />

Vermögens sowie Geburtstage und Jubiläen <strong>zum</strong> Anlaß einer <strong>Stiftung</strong>sgründung<br />

genommen werden.<br />

IV. Professionelles Vermögensmanagement von <strong>Stiftung</strong>en<br />

1. Das <strong>Stiftung</strong>svermögen<br />

Das grundlegende Merkmal einer <strong>Stiftung</strong> ist <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szweck, <strong>der</strong> den jeweiligen<br />

Stifterwillen wi<strong>der</strong>spiegelt und grundsätzlich keinen staatlichen Restriktionen<br />

unterliegt. Die <strong>Stiftung</strong> verwirklicht ihren Zweck durch die Verwendung ihrer<br />

Vermögenserträge, also durch die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> durch die Satzung bestimmten<br />

Begünstigten. Das in Vermögensgegenständen wie Geld, Wertpapieren, Grundstücken/Gebäuden<br />

und Unternehmen gebundene Kapital soll Erträge generieren,<br />

aus denen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szweck zu verwirklichen ist.


EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />

Eine Mindestkapitalausstattung bei Gründung einer rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> ist in<br />

den <strong>Stiftung</strong>sgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nicht vorgesehen. In <strong>der</strong> Praxis empfiehlt sich<br />

jedoch eine Kapitalausstattung ab einer Höhe von ca. Euro 250.000, welches<br />

allerdings nicht unbedingt in vollem Umfang bei <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> eingebracht<br />

werden muß. Durch sogenannte Zustiftungen des Stifters selbst o<strong>der</strong><br />

durch Dritte kann sich auch nach <strong>der</strong> Errichtung das Grundvermögen einer <strong>Stiftung</strong><br />

erhöhen.<br />

2. Die professionelle Verwaltung des <strong>Stiftung</strong>svermögens<br />

Die dauerhafte Lebensfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>, verbunden mit <strong>der</strong> dauernden und<br />

nachhaltigen Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks hängt in entscheiden<strong>der</strong> Weise von<br />

<strong>der</strong> Vermögensausstattung und <strong>der</strong> Vermögensverwaltung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> ab.<br />

Daraus resultiert die zentrale For<strong>der</strong>ung, das Vermögen in seinem wirtschaftlichen<br />

Bestand zu erhalten und somit den allgemeinen Kaufkraftschwund zu berücksichtigen,<br />

um eine Schwächung <strong>der</strong> Ertragskraft <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Geht man beispielsweise davon aus, daß eine <strong>Stiftung</strong> in den vergangenen 20<br />

Jahren ausschließlich in zehnjährige Bundeswertpapiere mit einer Durchschnittsrendite<br />

von 6,9% investierte, 2/3 <strong>der</strong> Zinsen ausschüttete und 1/3 (steuerliches<br />

Maximum) <strong>der</strong> Zinsen thesaurierte, konnte die <strong>Stiftung</strong> ihr Kapital nicht real<br />

erhalten. Die durchschnittliche Inflation in Höhe von 2,75% zehrte die durchschnittlich<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> verbliebenen 2,3% auf und führte somit zu einem Substanzverlust.<br />

Aus <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach stiftungsrechtlicher Zweckerfüllung durch die Ausschüttung<br />

<strong>der</strong> Vermögenserträge<br />

leiten sich die Ziele Wahrung<br />

<strong>der</strong> Leistungskraft sowie Sicherstellung<br />

des laufenden<br />

Ertrages ab. Unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Risiken wird eine<br />

Optimierung <strong>der</strong> Vermögensanlagen<br />

durch die Auswahl<br />

und Streuung <strong>der</strong> Vermögensanlagen<br />

angestrebt.<br />

a) Langfristige Ertragsoptimierung durch Investition in zinstragende Titel<br />

Die Grundlage eines jeden <strong>Stiftung</strong>svermögens zur Sicherung <strong>der</strong> dauerhaften<br />

Lebensfähigkeit ist die Anlage in Anleihen. Diese werden bei Endfälligkeit <strong>zum</strong><br />

Nominalwert getilgt und erzielen einen dem Zinsniveau sowie dem Risiko entsprechenden<br />

laufenden Ertrag.<br />

Abgesehen von kurzfristigen Schwankungen weisen Anleihen kaum Wertsteigerungen<br />

auf.<br />

149


150<br />

EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />

Das Vermögensmanagement des NORD/<strong>LB</strong> Private Banking ist in <strong>der</strong> Lage,<br />

in Abhängigkeit von den jeweiligen ökonomischen Rahmenbedingungen ein<br />

individuelles Anleiheportefeuille zu entwickeln. Dabei wird versucht, dem<br />

Aspekt des Ertragsmaximums unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Risikostruktur gerecht<br />

zu werden. Individuelle Vorgaben und Ziele <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> werden dabei berücksichtigt.<br />

b) Langfristiger realer Werterhalt durch Investitionen in Substanzwerte<br />

Eine ausschließliche Anlage in Anleihen gewährleistet trotz <strong>der</strong> relativ hohen<br />

laufenden Erträge nicht die reale Vermögenserhaltung, da diese Titel nicht<br />

gegen inflationsbedingte Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ertragskraft resistent sind. Eine Alternative<br />

kann dazu die Anlage in sogenannten Substanzwerten, wie beispielsweise<br />

Aktien o<strong>der</strong> Immobilien darstellen. Die Auswahl <strong>der</strong> Einzeltitel sollte dabei<br />

vorrangig nach dem Kriterium <strong>der</strong> nachhaltig erwarteten Dividendenrendite<br />

erfolgen, da diese langfristig geringeren zyklischen Schwankungen ausgesetzt<br />

sind. Der Fokus richtet sich demnach auf die Auswahl gewinnstabiler Stan<br />

dardwerte aus zukunftsträchtigen Märkten.<br />

Trotz <strong>der</strong> Langfrisitigkeit von Aktieninvestments sollte die ständige Überprüfung<br />

<strong>der</strong> getroffenen Anlageentscheidungen beachtet werden. Das professionelle<br />

Vermögensmanagement hat dabei das Ohr am Markt und kann gegebenenfalls<br />

schnell und effektiv reagieren.<br />

c) Für jede <strong>Stiftung</strong> ein Konzept<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> nachhaltigen und dauerhaften Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szweckes<br />

wurde ein <strong>Stiftung</strong>sfonds konzipiert, <strong>der</strong> mit vierteljährlichen<br />

Ausschüttungen den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>en nach regelmäßigen Erträgen<br />

gerecht werden kann. Zudem stellt das Ziel des dauerhaften Kapitalerhalts<br />

die oberste Priorität des Fondsvermögensverwaltungsproduktes dar.<br />

Es eröffnet auch <strong>Stiftung</strong>en mit einer geringeren Kapitalausstattung die Möglichkeit,<br />

kostengünstig das Anlagevermögen zu verwalten und dabei alle<br />

Chancen eines professionellen Vermögensmanagements zu nutzen.<br />

d) Die Expertise des NORD/<strong>LB</strong> Private Banking<br />

Den hohen und schwierigen Anfor<strong>der</strong>ungen an die reale Erhaltung <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Ertragskraft einer <strong>Stiftung</strong> kann das Private Banking <strong>der</strong> NORD/<strong>LB</strong><br />

aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in <strong>der</strong> Verwaltung (u.a. in <strong>der</strong> Vermögensverwaltung<br />

<strong>der</strong> STIFTUNG NORD/<strong>LB</strong> · ÖFFENTLICHE) anspruchsvoller<br />

<strong>Stiftung</strong>svermögen gerecht werden. Mit dem Erb- und <strong>Stiftung</strong>smanagement<br />

wurde zudem ein Bereich geschaffen, <strong>der</strong> Kunden in allen Fragen des Erb- und<br />

<strong>Stiftung</strong>srechts zur Seite steht.


EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />

V. Resümee<br />

Zielsetzung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> ist eine dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks.<br />

Dabei verfolgt die Anlage des <strong>Stiftung</strong>svermögens zwei Ziele: <strong>zum</strong><br />

einen die Erwirtschaftung von Erträgen, um den <strong>Stiftung</strong>szweck zeitnah zu erfüllen,<br />

<strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en die reale Erhaltung des Vermögens. Insbeson<strong>der</strong>e die hohen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des realen Vermögenserhaltes verlangen ein professionelles Vermögensmanagement<br />

<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>. Dies gilt vor allem für die Optimierung <strong>der</strong><br />

Erträge, welche die <strong>Stiftung</strong> zur Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks zeitnah vorzunehmen<br />

hat.<br />

Michael Feisthauer | NORD/<strong>LB</strong> Braunschweig Private Banking<br />

Friedrich-Wilhelm-Platz 3 | 38100 Braunschweig | Tel.: 0531-487 3133 | michael.feisthauer@nordlb.de<br />

151


152<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

DR. JENS MARQUARDT<br />

MARKETING UND PR-ARBEIT FÜR STIFTUNGEN – EIN BASISKONZEPT<br />

Die gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>en erleben in jüngster Zeit einen immer stärker werdenden<br />

Wettbewerbsdruck. Sowohl im Spendenmarkt als auch bei <strong>der</strong> Gewinnung<br />

von Kooperationspartnern o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Umsetzung von <strong>Stiftung</strong>szwecken<br />

– überall stoßen <strong>Stiftung</strong>en auf einen schärferen Wettbewerb um Ideen, Öffentlichkeit,<br />

Ressourcen o<strong>der</strong> auch Zielgruppen.<br />

Die gemeinnützige <strong>Stiftung</strong> muss in diesem Umfeld stärker gestaltet und weniger<br />

nur verwaltet werden. Daher wird <strong>der</strong> Ruf lauter, gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>en<br />

als Unternehmen zu verstehen und Erfahrungen aus <strong>der</strong> Wirtschaft in die gestaltende<br />

<strong>Stiftung</strong>sarbeit einzubinden.<br />

Vor diesem Hintergrund haben mittlerweile viele gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>en Ideen<br />

und Gedanken aus <strong>der</strong> Wirtschaftswelt übernommen und auf ihre Bedürfnisse<br />

angepasst: In diesem Beitrag für den 1. Braunschweigischen <strong>Stiftung</strong>stag soll das<br />

Basiskonzept „Marketing und PR-Arbeit für <strong>Stiftung</strong>en" eingehen<strong>der</strong> skizziert<br />

werden. Die PR-Arbeit ist bei diesem Ansatz ein zentraler Bestandteil <strong>der</strong> übergeordneten<br />

Marketingidee.<br />

Unternehmen <strong>Stiftung</strong>: Das Austauschprinzip<br />

Marketing für <strong>Stiftung</strong>en? Kann das denn funktionieren? Ja! Die marktorientierte<br />

<strong>Stiftung</strong>sführung verspricht zu einem immer wichtiger werdenden Erfolgsfaktor<br />

mo<strong>der</strong>ner <strong>Stiftung</strong>sarbeit zu werden und lässt sich als das Management von<br />

Austauschprozessen und -beziehungen mit stiftungsinternen und -externen Partnern<br />

verstehen. Die <strong>Stiftung</strong> handelt dabei konsequent zielgruppenorientiert: Sie<br />

beachtet die Bedürfnisse (Nutzenerwartungen) und Eigenarten ihrer Austauschpartner.<br />

Sie produziert und offeriert diesen bedarfsgerechte, nutzenbringende<br />

Lösungen in Form von Leistungen und Programmen.<br />

Somit ist <strong>Stiftung</strong>smarketing wesentlich mehr als die bloße Kommunikationsarbeit<br />

für <strong>Stiftung</strong>sleistungen und schon gar nicht plumpe Werbung. Vielmehr<br />

handelt es sich um ein hilfreiches Führungskonzept, dessen Grundzüge nun skizziert<br />

werden sollen.


ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

Zielsystem und Zielgruppen im <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />

<strong>Stiftung</strong>en stehen im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung verschiedenen Austauschsituationen<br />

gegenüber. Austauschprozesse und -beziehungen einer <strong>Stiftung</strong><br />

finden in unterschiedlichen Bereichen mit verschiedenen Zielgruppen (Austauschpartnern)<br />

statt und verfolgen verschiedene Ziele:<br />

1. Absatz <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>sleistung an bedürftige Empfänger,<br />

2. Beschaffung von För<strong>der</strong>mitteln und Kooperationszusagen bei Firmen, Privatpersonen,<br />

gemeinnützigen Organisationen und staatlichen Stellen,<br />

3. Beschaffung sonstiger Mittel und Leistungen bei Lieferanten und Subunternehmern<br />

und<br />

4. Informationsaustausch und Dialog mit Massenmedien und allgemeiner<br />

Öffentlichkeit.<br />

Diese Austauschbeziehungen einer <strong>Stiftung</strong> sollten zielgerichtet gestaltet werden.<br />

Schon Lessing wusste um die Wirkung <strong>der</strong> Zielbestimmung: „Der Langsamste,<br />

<strong>der</strong> sein Ziel nicht aus den Augen verliert, geht immer noch geschwin<strong>der</strong> als je<strong>der</strong>,<br />

<strong>der</strong> ohne Ziel umherirrt". Zwei zentrale Fragen haben die <strong>Stiftung</strong>sverantwortlichen<br />

hier zu klären:<br />

1. Was will ich im <strong>Stiftung</strong>smarketing erreichen?<br />

Hier geht es um die Festlegung <strong>der</strong> übergeordneten <strong>Stiftung</strong>sziele – aber auch<br />

um die Formulierung untergeordneter, operativer Zielvorstellungen wie z.B. Beachtung<br />

<strong>der</strong> Kostendeckung, Qualität und Quantität von Wettbewerbsbeiträgen<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Festlegung von Zielmarken einer Fundraising-Aktion.<br />

2. Wen will ich mit dem <strong>Stiftung</strong>smarketing erreichen?<br />

Die Zielgruppen ergeben sich aus den skizzierten Austauschbereichen einer<br />

gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong> und lassen sich nach Ihrer Wichtigkeit noch nach dem<br />

ABC-Prinzip einteilen (A= sehr wichtig, B= wichtig, C= weniger wichtig).<br />

Austauschbeziehungen im <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />

Quelle: Marquardt 2001<br />

153


154<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

Basisstrategien im <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />

<strong>Stiftung</strong>en benötigen zur effizienten und effektiven Erfüllung ihrer Zwecke mittel-<br />

bis langfristige Grundsatzentscheidungen. Diesen fällt die Aufgabe zu, einen<br />

Orientierungsrahmen für nachgeordnete Entscheidungen im <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />

zu schaffen und damit den Einsatz von <strong>Stiftung</strong>saktivitäten auf die Erreichung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sziele hin zu kanalisieren.<br />

Basisüberlegungen aus dem Strategischen Marketing lassen sich auf den <strong>Stiftung</strong>sbereich<br />

übertragen:<br />

1. Festlegung <strong>der</strong> zu bearbeitenden Austauschfel<strong>der</strong>, d.h. welche Leistungen sollen<br />

in welchen Marktsegmenten angeboten werden?<br />

2. Festlegung <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Bearbeitung von Austauschpartnern, d.h. sollen die<br />

Zielpersonen in den verschiedenen Marktsegmenten (z.B. Spen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Studenten)<br />

undifferenziert o<strong>der</strong> differenziert angesprochen werden?<br />

3. Festlegung <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Konkurrenzorientierung, d.h. sollen die <strong>Stiftung</strong>szwecke<br />

in deutlicher Abgrenzung gegenüber ähnlichen gemeinnützigen Einrichtungen<br />

erfüllt werden, werden sie unabhängig von dem Agieren an<strong>der</strong>en<br />

Organisationen verfolgt o<strong>der</strong> sind Kooperationen angedacht?<br />

4. Festlegung <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Absatzmittlerorientierung, d.h. wie eng ist die Zusammenarbeit<br />

<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> mit möglichen Distributionshelfern?<br />

5. Festlegung <strong>der</strong> Schwerpunkte im Marketing-Mix, d.h. welche Marketinginstrumente<br />

haben bei <strong>der</strong> Realisierung welcher <strong>Stiftung</strong>sziele in welchen Austauschbereichen<br />

welche Bedeutung?<br />

6. Festlegung <strong>der</strong> Markenpolitik, d.h. welche Form <strong>der</strong> Markenpositionierung<br />

(z.B. Dachmarke, Projektmarke, Familienmarke) sollte die <strong>Stiftung</strong> verfolgen?<br />

Markenpolitik in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> – das Beispiel Körber-<strong>Stiftung</strong><br />

Der letzte Punkt – die Markenpolitik, das Branding in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> – sei an dieser<br />

Stelle kurz angesprochen: Die renommierte Körber-<strong>Stiftung</strong> aus Hamburg hat<br />

Anfang 2002 ein überarbeitetes, klares Markenkonzept präsentiert und spielt damit<br />

im deutschen <strong>Stiftung</strong>swesen wie<strong>der</strong> einmal eine Vorreiterrolle:<br />

Für die <strong>Stiftung</strong> wurden sowohl eine Dachmarke mit Logo und Slogan (Körber-<br />

<strong>Stiftung</strong>: Forum für Impulse) als auch zwölf Projektmarken mit Logo und Slogan<br />

– verstanden als Bausteine einer <strong>Stiftung</strong>sfamilie – entwickelt bzw. modifiziert<br />

(z.B. Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten: Jugendliche forschen vor<br />

Ort, USABLE: Transatlantischer Ideenwettbewerb, Deutscher Studienpreis: Der<br />

Forschungswettbewerb für Studierende). Mit dieser fein abgestimmten Markenpolitik<br />

werden auf verschiedenen Ebenen wichtige Austausch- und Kommunikationsziele<br />

besser erreicht. Dach- und Projektmarken sind zudem schnell zu


ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

identifizieren und dienen den Zielgruppen als Vertrauensanker. Beispielsweise ist<br />

die eingeführte Projektmarke „Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten"<br />

schon jetzt ein Synonym für erfolgreiche Geschichtsforschung von Kin<strong>der</strong>n und<br />

Jugendlichen in Deutschland.<br />

Ein Blick in die <strong>Stiftung</strong>slandschaft zeigt, dass <strong>der</strong> Trend zur Markenpolitik bei<br />

<strong>Stiftung</strong>en ungebrochen ist: Viele unternehmensnahe <strong>Stiftung</strong>en gehen diesen<br />

Weg vielleicht etwas schneller, aber auch kleine gemeinnützige und kirchliche<br />

<strong>Stiftung</strong>en wissen um die Chancen einer abgestimmten Markenpolitik mit Logo,<br />

Slogan und Kernaussagen zur Marke. Der bedachte Einsatz <strong>der</strong> Markenpolitik<br />

sorgt dafür, dass in <strong>der</strong> Öffentlichkeit die Leistungen einer <strong>Stiftung</strong> leichter identifiziert<br />

und zugeordnet werden können.<br />

Leistungs- und Gegenleistungspolitik <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

Die Leistungspolitik <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> wird von <strong>der</strong> folgenden zentralen Frage bestimmt:<br />

"Welche materiellen und immateriellen Leistungen soll die <strong>Stiftung</strong> auf<br />

Basis Ihrer Satzung in welcher Form wem in welchem Austauschbereich wie und<br />

wann anbieten?" Die Leistungspolitik stellt das „Herz" des <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />

dar, denn hier werden die jeweiligen Bedürfnisse <strong>der</strong> Partner in den verschiedenen<br />

Austauschbereichen durch die Entwicklung und „Produktion" entsprechen<strong>der</strong><br />

Leistungen befriedigt. Die zuvor angesprochene Markenpolitik fällt mit in dieses<br />

Entscheidungsfeld hinein.<br />

Das Spektrum <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sleistungen ist groß und reicht von Sachleistungen<br />

(z.B. Bücherspenden) über Dienstleistungen (Pflege-, Beratungs-, Informations-,<br />

Betreuungs- o<strong>der</strong> Schulungsleistungen, Patenschaften) bis hin zu Geldleistungen<br />

(Geldpreise, För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong>, Entlohnungen) sowie Ideen und Werten.<br />

Die Leistungspolitik muss im Einzelnen für jede Leistung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> die Eigenschaften<br />

und die äußere Gestaltung festlegen. Hier ist nicht nur an das Programm<br />

einer <strong>Stiftung</strong> zu denken, das sich auf die Empfänger <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>sleistungen<br />

(Destinatäre) konzentriert, son<strong>der</strong>n z.B. auch an Angebote für<br />

die Austauschpartner im Fundraising: Dankesbriefe, Spendenquittungen, Urkunden,<br />

Informationsveranstaltungen für För<strong>der</strong>er o<strong>der</strong> auch das Angebot von Projektpatenschaften<br />

für Großspen<strong>der</strong>.<br />

Die Gegenleistungspolitik wird von <strong>der</strong> Frage beeinflusst, unter welchen Bedingungen<br />

(Art, Ausmaß, Zeitpunkt) die gemeinnützige <strong>Stiftung</strong> ihre jeweiligen<br />

Leistungen in den oben angeführten Austauschbereichen anbieten soll. Nicht<br />

immer ist deutlich zu erkennen, welche monetären bzw. nichtmonetären Gegenleistungen<br />

(Beiträge) eine <strong>Stiftung</strong> beim Austausch vom Partner einfor<strong>der</strong>n kann.<br />

Im <strong>Stiftung</strong>ssystem sind die Austauschbeziehungen grundsätzlich komplexer, da<br />

155


156<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

man es nur teilweise mit schlüssigen Geld-Güter-Austauschbeziehungen mit Preisfinanzierung<br />

zu tun hat. Es sind – je nach Austauschbereich und Leistung – unterschiedliche<br />

Grundformen <strong>der</strong> Gegenleistung denkbar: Die <strong>Stiftung</strong> kann auf<br />

eine Gegenleistungsfor<strong>der</strong>ung gänzlich verzichten, sie kann nichtkostendeckende<br />

Gebühren und Preise einfor<strong>der</strong>n (z.B. Eintrittsgel<strong>der</strong> bei Ausstellungen), es sind<br />

kostendeckende direkte Entgelte (etwa für Publikationen) o<strong>der</strong> auch gewinnorientierte<br />

Gegenleistungsfor<strong>der</strong>ungen (z.B. im Wirtschaftsbetrieb Museumsshop)<br />

denkbar. Nichtmonetäre Gegenleistungen können auch im Austausch von Informationen<br />

o<strong>der</strong> Gesten <strong>der</strong> Dankbarkeit bestehen.<br />

Verteilungs- und Kommunikationspolitik <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

Die Fragestellung, über welche Wege die <strong>Stiftung</strong>sleistungen die jeweiligen Austauschpartner<br />

<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> erreichen, steht im Zentrum <strong>der</strong> Verteilungspolitik:<br />

Die Leistungen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> sollen <strong>zum</strong> richtigen Zeitpunkt in <strong>der</strong> richtigen Anzahl<br />

und Qualität am richtigen Ort bereitstehen. Mit an<strong>der</strong>en Worten:<br />

Es geht um solche Entscheidungen <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>, die mit dem<br />

Weg ihrer Leistungen bis <strong>zum</strong> eigentlichen Empfänger in Verbindung stehen.<br />

Hierzu zählen Entscheidungen über die Organisation und Steuerung <strong>der</strong> Mittelvergabe<br />

bei För<strong>der</strong>programmen ebenso wie die Ausgestaltung von Informationsveranstaltungen.<br />

Logistische Fragen (Wer transportiert die Wan<strong>der</strong>ausstellung<br />

von A nach B? Wer überreicht die Patenschaftsurkunde an den Großspen<strong>der</strong>?<br />

Wer übernimmt und überwacht wo die Verteilung <strong>der</strong> zugesicherten För<strong>der</strong>mittel?)<br />

fallen gleichfalls in dieses Feld. Somit geht es auch um die zuverlässige<br />

Versorgung <strong>der</strong> Austauschpartner einer <strong>Stiftung</strong>, um die flexible Reaktion auf<br />

Nachfrageän<strong>der</strong>ungen und um die Schaffung angemessener Distributionskanäle<br />

für <strong>Stiftung</strong>sleistungen.<br />

Ein aktuelles Beispiel für die Verteilungsproblematik zeigt sich momentan bei <strong>der</strong><br />

<strong>Stiftung</strong>sinitiative <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft „Erinnerung, Verantwortung und<br />

Zukunft": Die <strong>Stiftung</strong>sinitiative stellt u.a. Partnerorganisationen in Mittel- und<br />

Osteuropa (Conference on Jewish Material Claims against Germany, International<br />

Organization for Migration) <strong>Stiftung</strong>smittel zur Auszahlung an die ehemaligen<br />

Opfer aus <strong>der</strong> NS-Zeit zur Verfügung. Damit sind hohe Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die zielgerichtete Steuerung einer planmäßigen und zeitnahen Mittelvergabe verbunden.<br />

Die Kommunikationspolitik spielt im Rahmen des <strong>Stiftung</strong>smarketings eine zentrale<br />

Rolle, denn die Öffentlichkeit, die Destinatäre und auch die För<strong>der</strong>er und<br />

Kooperationspartner verlangen Offenheit und Klarheit bezüglich <strong>der</strong> Mittelherkunft,<br />

<strong>der</strong> Mittelverwendung und <strong>der</strong> Zweckerfüllung. Die Kommunikation ist<br />

das „Sprachrohr" im <strong>Stiftung</strong>smarketing. Zur Kommunikationspolitik zählen<br />

sämtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Kenntnisse, Einstellungen und


ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

Verhaltensweisen <strong>der</strong> Austauschpartner gegenüber <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>sleistung<br />

zu beeinflussen. Anregungen für die Kommunikationsarbeit kommen<br />

dabei aus den Bereichen Werbung (z.B. Poster, Anzeigen, TV-Spots, Logo und<br />

Schriftzug), Verkaufsför<strong>der</strong>ung (z.B. Mailings, Direktmarketing), Eventmarketing<br />

(z.B. Tagungen, Preisverleihungen) und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressemeldungen,<br />

Internet, Online-PR, persönliche Gespräche, Seminare).<br />

Marketing-Mix und Marketingkontrolle<br />

Nach einer Planungsphase entstehen marktreife <strong>Stiftung</strong>sleistungen erst durch<br />

die gezielte Auswahl, Gewichtung und Kombination von Einzelmaßnahmen aus<br />

den vier Instrumentalbereichen. Erst im Mix erfolgt die tatsächliche Ausrichtung,<br />

Gestaltung und Realisierung. Vor dem Hintergrund verschiedener Ziele und<br />

Strategieebenen sowie <strong>der</strong> internen und externen Situation <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Stiftung</strong><br />

ist die optimale Kombination <strong>der</strong> Marketinginstrumente innerhalb und zwischen<br />

den vier möglichen Austauschbereichen somit eine anspruchsvolle Aufgabe.<br />

Immerhin hängen die Erfolgswirksamkeit und die Güte <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>sarbeit<br />

wesentlich von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Zusammenfassung zu einem ganzheitlichen,<br />

abgestimmten Marketing-Mix ab. Ein Weg, um das Kombinationsproblem<br />

zu lösen, besteht in <strong>der</strong> Orientierung an <strong>der</strong> übergreifenden <strong>Stiftung</strong>sstrategie<br />

und den Anmerkungen zur Verwirklichung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szwecke in Satzung und<br />

Geschäftsordnung.<br />

Wie jedes zielgerichtete Handeln bedarf auch die Verfolgung gemeinwohlorientierter<br />

und wirtschaftlicher <strong>Stiftung</strong>sziele neben einer systematischen Planung<br />

und Durchführung immer wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kontrolle, <strong>der</strong> Überprüfung. Nur wenn die<br />

tatsächlichen Ergebnisse erfasst und mit den zuvor gesetzten Zielen verglichen<br />

werden, lässt sich eine fundierte Aussage über den Erfolg o<strong>der</strong> Misserfolg von<br />

Austauschprozessen und <strong>Stiftung</strong>saktivitäten treffen.<br />

Projektmarketing in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

<strong>Stiftung</strong>smarketing läuft immer mindestens auf zwei Ebenen ab: Marketing für<br />

die <strong>Stiftung</strong> als Ganzes und Marketing für ein einzelnes <strong>Stiftung</strong>sprojekt. In beiden<br />

Fällen lassen sich Austauschbeziehungen und -leistungen definieren. Der<br />

Entscheidungsprozess im Projektmarketing einer <strong>Stiftung</strong> stellt sich in groben<br />

Zügen wie folgt dar: Im Rahmen einer Situationsanalyse werden im Hinblick auf<br />

das Projekt die Stärken und Schwächen <strong>der</strong> eigenen <strong>Stiftung</strong> betrachtet und externe<br />

Chancen und Risiken eingefangen. Die anschließende Projektkonzeption<br />

sollte die folgenden neun Grundinformationen enthalten:<br />

157


158<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

1. Projektziel<br />

2. Zielgruppe<br />

3. Strategie<br />

4. Leistungsangebot im Projekt<br />

5. Gegenleistungen<br />

6. Leistungsverteilung<br />

7. Kommunikationsplanung<br />

8. Finanzierungsplanung<br />

9. Zeitplanung<br />

Der operativen Umsetzung schließt sich ein Kontrollverfahren an, wo <strong>der</strong> Zielerreichungsgrad<br />

einzelner Projektschritte und -elemente überprüft wird.<br />

PR-Arbeit ist Kommunikationspolitik<br />

Es klang schon an: Die Kommunikationsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> ist häufig auch PR-<br />

Arbeit. In <strong>der</strong> Praxis ist sie allerdings noch breiter angelegt, denn im Rahmen <strong>der</strong><br />

eingangs skizzierten Austauschprozesse wird auch mit Leistungsempfängern,<br />

Lieferanten o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ern kommuniziert. Die <strong>Stiftung</strong> muss hier zwei zentrale<br />

Fragen beantworten: „Wer sind wir?” und „Was tun wir?” Erst durch Kommunikation<br />

lässt sich bei den Austauschpartnern ein <strong>Stiftung</strong>sprofil, eine <strong>Stiftung</strong>smarke<br />

aufbauen.<br />

Offenheit gehört zur gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>, denn die Öffentlichkeit und die<br />

Zielgruppen haben ein Recht auf Transparenz bei <strong>der</strong> Mittelverwendung und<br />

Zweckverwirklichung einer steuerlich begünstigten Einrichtung. Die Kommunikation<br />

trägt zur Legitimation <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sarbeit bei, sie ist Werbung für die sozialen<br />

Leistungen, sie spricht potenzielle Spen<strong>der</strong> und Zustifter an.<br />

Aus <strong>der</strong> Kommunikationsforschung lässt sich an dieser Stelle ein bekanntes Zieldreieck<br />

übertragen: <strong>Stiftung</strong>en wollen bei ihren Austauschpartnern (a) die Bekanntheit<br />

erhöhen, (b) Image und Einstellungsverän<strong>der</strong>ungen herbeiführen und<br />

(c) ein intendiertes Verhalten <strong>der</strong> Zielgruppen (praktische Unterstützung, Überweisung<br />

von Spendengel<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>nahme an Wettbewerben) erreichen.<br />

Dies kann sowohl auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Dachmarke (<strong>Stiftung</strong> als Ganzes) als auch<br />

auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> einzelnen Projektmarke erfolgen.<br />

Eckpunkte <strong>der</strong> strategischen Kommunikationsplanung<br />

Die strategische Planung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>skommunikation gehört zu den zentralen<br />

Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sführung: Es gilt grundsätzlich über die räumliche Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Kommunikationsmaßnahmen zu entscheiden, den zeitlichen Horizont


ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

für Aktivitäten zu fixieren, die Art <strong>der</strong> Zielgruppenbearbeitung zu regeln und die<br />

grundsätzliche Nutzung bewährter o<strong>der</strong> neuer PR-Instrumente zu bestimmen.<br />

Schließlich ist die Entscheidung zu treffen, ob alle Kommunikationsmaßnahmen<br />

selbst konzipiert und durchgeführt werden sollen o<strong>der</strong> ob bestimmte Dinge an<br />

PR-Agenturen o<strong>der</strong> sonstige Dritte ausgelagert werden können und sollen.<br />

Maßnahmen und Instrumente <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>skommunikation<br />

Eine stets gepflegte, datenbankgestützte (Presse-)Kontaktdatei bildet den Ausgangspunkt<br />

einer erfolgreichen Medien- und Kommunikationsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>.<br />

Sie versorgt die <strong>Stiftung</strong> bei Anfragen und Aussendungen mit den richtigen Informationen<br />

zu Personen und Institutionen (Name mit Titel, Telefon und Mail,<br />

Postanschrift, Privatanschrift, Geburtstag,...) und bietet wertvolle Selektionsmöglichkeiten.<br />

Sie ist ein Abbild dafür, mit welchen Austauschpartnern die <strong>Stiftung</strong><br />

momentan in Kontakt steht. Die Maßnahmen und Instrumente <strong>der</strong> Kommunikationsarbeit<br />

wurden an an<strong>der</strong>er Stelle schon angedeutet und sind sehr vielseitig:<br />

Die persönliche Kommunikation, das vertrauensvolle Gespräch bildet in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sarbeit<br />

nach wie vor eine wichtige Größe. Es wird zudem gerne vergessen,<br />

dass schon allein eine seriös gestaltete Visitenkarte sowie ein entsprechendes<br />

Briefpapier die <strong>Stiftung</strong>smarke und die Kommunikationsmöglichkeiten nachhaltig<br />

för<strong>der</strong>n. Die regelmäßige Herausgabe von Pressemeldungen und Infoblättern<br />

sollte ebenso selbstverständlich sein wie ein aussagekräftiger Jahresbericht und<br />

eine informative Homepage mit Dialogmöglichkeiten. Auch in <strong>Stiftung</strong>en finden<br />

sich Gelegenheiten, Pressegespräche zu führen und Events zu veranstalten.<br />

Verschiedene Informationsmaterialen lassen sich auch in einer Pressemappe zusammenstellen<br />

und verteilen.<br />

Erfolgskontrolle <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>skommunikation<br />

Die Erfolgskontrolle <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>skommunikation ergibt sich aus dem eingangs<br />

formulierten Bedürfnis nach Überprüfbarkeit von Zielerreichungen. Zudem lassen<br />

sich Schwachstellen und Probleme im Kommunikationsbereich aufdecken. Die<br />

Kommunikationswirkungen können sich auf das oben skizzierte Zieldreieck „Bekanntheit/Image/Verhalten"<br />

beziehen. Zur Überprüfung bietet die Wissenschaft<br />

mittlerweile ein breites Instrumentarium an, das von <strong>der</strong> Beobachtung über die<br />

Befragung bis hin zur Gruppendiskussion geht. Kosten- und Budgetziele sind in<br />

<strong>der</strong> Kommunikationsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> gleichfalls zu hinterfragen und lassen<br />

sich mit Hilfe etablierter kaufmännischer Kontrollsysteme (Controlling) überwachen.<br />

159


160<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

Zusammenfassung<br />

Ausgangspunkt dieses Beitrags war die Feststellung, dass <strong>Stiftung</strong>en immer auch<br />

Unternehmen sind. Das Austauschprinzip gilt auch für sie und ist Grundlage für<br />

das <strong>Stiftung</strong>smarketing. Dabei sollten <strong>Stiftung</strong>en auch Markenpolitik betreiben,<br />

denn damit ergeben sich verbesserte Chancen für die öffentliche Wahrnehmung,<br />

Bekanntheit, für das Image und für erhoffte Unterstützung. Zudem stellt das<br />

professionelle Projektmanagement in einer mo<strong>der</strong>nen <strong>Stiftung</strong> einen zentralen Erfolgsfaktor<br />

dar. Die Kommunikationsarbeit ist im <strong>Stiftung</strong>smarketing ein zentraler<br />

Bestandteil: In <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> laufen Marketing und Kommunikation auf mindestens<br />

zwei Ebenen ab: Die <strong>Stiftung</strong> als Institution und das einzelne <strong>Stiftung</strong>sprojekt.<br />

Kommunikation ist aber mehr als PR-Arbeit und längst nicht alle zur Verfügung<br />

stehenden Möglichkeiten werden heute von den <strong>Stiftung</strong>sverantwortlichen erkannt<br />

und erfolgsbringend eingesetzt.<br />

Bevor eine <strong>Stiftung</strong> Anregungen aus dem gewerblichen Marketing übernimmt,<br />

sollte sie jedoch die bestehende <strong>Stiftung</strong>sphilosophie, die bisherige Arbeitsweise<br />

und auch die <strong>Stiftung</strong>skultur kritisch überprüfen und notwendige Anpassungen<br />

vornehmen. Nicht längst jede kommerzielle Marketingidee lässt sich 1:1 auf<br />

eine <strong>Stiftung</strong> übertragen. Beispielsweise gilt es, Beson<strong>der</strong>heiten im Nachfrageverhalten<br />

von <strong>Stiftung</strong>en zu beachten, da Bedürftige und Zahler (Finanzmittelgeber)<br />

i.d.R. nicht identisch sind: Es entsteht somit ein mit an<strong>der</strong>en Präferenzen<br />

ausgestaltetes Angebots- und Nachfrageverhalten im Absatzbereich gemeinnütziger<br />

<strong>Stiftung</strong>sleistungen.<br />

Aber nur Mut: Auch in <strong>der</strong> kleinsten <strong>Stiftung</strong> ist Platz für erste Marketingansätze:<br />

Schon allein ein Denken in Austauschprozessen o<strong>der</strong> die Beachtung zentraler<br />

strategischer Fragestellungen kann zu neuen, erfolgreichen Wegen im <strong>Stiftung</strong>smanagement<br />

und in <strong>der</strong> Kommunikationsarbeit führen.<br />

Der 1. Braunschweigische <strong>Stiftung</strong>stag zeigt beson<strong>der</strong>s eindrucksvoll, dass sich<br />

viele <strong>Stiftung</strong>en – mehr o<strong>der</strong> weniger bewusst – schon längst in Richtung Marketing<br />

aufgemacht haben. Und das ist gut so!


ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

Informationen und Literatur<br />

· www.stiftungsindex.de (fast 800 deutsche <strong>Stiftung</strong>en mit mehr o<strong>der</strong> weniger<br />

deutlichen Marketingansätzen)<br />

· Marquardt, J. & Blank, M. (1999). Öffentlichkeitsarbeit deutscher <strong>Stiftung</strong>en,<br />

Nr. 25 <strong>der</strong> Beiträge zur Marketingwissenschaft,<br />

hrsg. von Prof. Dr. G. Silberer, Göttingen: Institut für Marketing und Handel<br />

· Marquardt, J. (1999). Marketing von <strong>Stiftung</strong>en im Vergleich,<br />

in: R.v. Bennigsen (Hrsg.). Neue Weg in <strong>der</strong> Führung von <strong>Stiftung</strong>en,<br />

Reihe Varia, Maecenata: München, S.61-67<br />

· Marquardt, J. (2001). Corporate Foundation als PR-Instrument:<br />

Rahmenbedingungen – Erfolgswirkungen – Management,<br />

Gabler Edition Wissenschaft, Wiesbaden: Gabler<br />

· Marquardt, J. (2001). Marketing für <strong>Stiftung</strong>en (?),<br />

In: <strong>Stiftung</strong> & Sponsoring: Das Magazin für Non-Profit-Managment<br />

und -Marketing, 4. Jg. (2001), Nr. 5, S. 12-15<br />

· Bundesverband Deutscher <strong>Stiftung</strong>en (Hrsg.) (2002). Möglichkeiten und<br />

Grenzen <strong>der</strong> Unternehmensorientierung von <strong>Stiftung</strong>en, Band 17,<br />

Berlin: Bundesverband Deutscher <strong>Stiftung</strong>en<br />

Dr. Jens Marquardt | Becherstraße 4 | 40476 Düsseldorf | jens.marquardt1@epost.de<br />

161


162<br />

STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />

DR. PETER ABRAMOWSKI<br />

STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />

I. Rechtliche Möglichkeiten <strong>der</strong> Beschäftigung von Mitarbeitern<br />

Die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben einer <strong>Stiftung</strong> ist häufig nicht ohne den Einsatz von<br />

unentgeltlich o<strong>der</strong> entgeltlich tätigen Mitarbeitern möglich. Falls sich eine <strong>Stiftung</strong><br />

daher entschließt, Mitarbeiter zu beschäftigen, ist zunächst zu überlegen,<br />

in welcher rechtlichen Form die Zusammenarbeit zwischen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> und dem<br />

Mitarbeiter erfolgen soll. Die Rechtsordnung stellt unterschiedliche Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung, die im folgenden kurz dargestellt<br />

werden sollen.<br />

1. Festangestellte Arbeitnehmer<br />

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist die klassische Form <strong>der</strong> Beschäftigung<br />

von Mitarbeitern. Ein Arbeitnehmer ist gegenüber seinem Arbeitgeber weisungsgebunden<br />

bezüglich des Inhaltes, des Ortes und <strong>der</strong> Zeit seiner Tätigkeit, er erbringt<br />

seine Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> kann die bei ihr angestellten Arbeitnehmer daher flexibel mit den<br />

gerade anfallenden Aufgaben beschäftigen. Der Arbeitnehmer hat unter an<strong>der</strong>em<br />

Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung während einer unverschuldeten<br />

Arbeitsunfähigkeit und bezahlten Urlaub. Das Arbeitsverhältnis<br />

kann über die volle Arbeitszeit des Arbeitnehmers o<strong>der</strong> als <strong>Teil</strong>zeitarbeitsverhältnis<br />

abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge<br />

und Steuern für den Arbeitnehmer abzuführen, dabei sind die Sozialversicherungsbeiträge<br />

jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer<br />

zu tragen.<br />

2. Aushilfen/geringfügig Beschäftigte<br />

Auch die sogenannten geringfügig Beschäftigten im Sinne des § 8 Abs.1 SGB IV<br />

(„325,00-Euro-Jobs“) sind Arbeitnehmer mit den entsprechenden Rechten und<br />

Pflichten.<br />

Voraussetzung für eine solche geringfügige Beschäftigung ist <strong>zum</strong> einen, dass <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer regelmäßig weniger als 15 Stunden wöchentlich o<strong>der</strong> innerhalb<br />

eines Jahres längstens 50 Arbeitstage arbeitet und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en, dass sein monatliches<br />

Einkommen nicht höher als 325,00 Euro ist. Der Unterschied zu den<br />

„normalen“ Arbeitnehmern besteht darin, dass die geringfügig Beschäftigten bei<br />

Vorlage einer Steuerfreistellungsbescheinigung keine Lohnsteuer und sonst u.U.


STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />

nur eine pauschalierte Lohnsteuer zahlen müssen und dass pauschalierte Renten-<br />

(12%) und Krankenversicherungsbeiträge (10%) allein durch den Arbeitgeber<br />

zu zahlen sind.<br />

Durch das Zweite Gesetz für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz<br />

II) wurden zwischenzeitlich die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse mit Wirkung<br />

<strong>zum</strong> 01.04.2003 neu geregelt. Zum einen wurde die Einkommensgrenze<br />

auf 400,00 Euro monatlich angehoben und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en die Höchstarbeitszeit<br />

von 15 Stunden wöchentlich aufgehoben. Ab dem 01.04.2003 hat <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

bei diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen pauschale Abgaben<br />

in Höhe von 25% (bei Haushaltsdienstleistungen in Höhe von 12%) zu zahlen.<br />

Für Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und<br />

800,00 Euro wurde darüber hinaus eine Gleitzone eingeführt, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

zwar die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen muß, <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

aber neben <strong>der</strong> Steuer nur beginnend mit einem Beitrag von 4% einen linear<br />

steigenden Arbeitnehmeranteil zu entrichten hat, <strong>der</strong> erst bei <strong>der</strong> oberen Grenze<br />

von 800,00 Euro monatlich den vollen Beitrag von ca. 21% erreicht.<br />

3. Freie Mitarbeiter<br />

Eine Alternative zu <strong>der</strong> Beschäftigung von Arbeitnehmern stellt die Zusammenarbeit<br />

mit freien Mitarbeitern dar. Diese Zusammenarbeit kann rechtlich als Dienstvertrag<br />

(bei dem die Erbringung einer Dienstleistung geschuldet wird) o<strong>der</strong> als<br />

Werkvertrag (bei dem die Erbringung eines Erfolges geschuldet wird) ausgestaltet<br />

werden. In beiden Fällen ist jedoch rechtlich nur dann von einer echten<br />

freien Mitarbeit auszugehen, wenn <strong>der</strong> freie Mitarbeiter weisungsungebunden<br />

tätig wird, er also frei über seinen Arbeitsort, seine Arbeitszeit und seine Freizeit<br />

entscheiden kann und nicht in die betriebliche Organisation <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> eingebunden<br />

ist. Für einen freien Mitarbeiter sind von <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> keine Sozialversicherungsbeiträge<br />

und Steuern abzuführen, er hat keinen Anspruch auf Urlaub<br />

o<strong>der</strong> Engeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />

Da die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem echten freien-<br />

Mitarbeiter-Verhältnis im Einzelfall schwierig und umstritten sein kann (Problem<br />

<strong>der</strong> „Scheinselbständigkeit“), ist bei <strong>der</strong> Beschäftigung von freien Mitarbeitern<br />

Vorsicht geboten.<br />

Sollte sich später, z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung herausstellen, dass eine<br />

als freier Mitarbeiter beschäftigte Person rechtlich als Arbeitnehmer einzustufen<br />

ist, ist <strong>der</strong> Arbeitgeber unter an<strong>der</strong>em verpflichtet, im Rahmen <strong>der</strong> Verjährungsfristen<br />

die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile)<br />

abzuführen.<br />

Gegenüber dem vermeintlichen freien Mitarbeiter kann er die Erstattung <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung jedoch grundsätzlich nur durch einen<br />

Abzug vom Gehalt für die nächsten drei Monate geltend machen. Allerdings be-<br />

163


164<br />

STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />

steht in einigen Fällen die Möglichkeit für den Arbeitgeber, die Rückzahlung des<br />

Differenzbetrages zwischen <strong>der</strong> gezahlten höheren Vergütung eines „echten“<br />

freien Mitarbeiters und <strong>der</strong> üblichen Vergütung eines Arbeitnehmers zu verlangen.<br />

4. Praktikanten<br />

Im Unterschied zu einem Arbeitsverhältnis liegt <strong>der</strong> Sinn für die Beschäftigung<br />

eines Praktikanten nicht allein darin, Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> gegen Zahlung von<br />

Entgelt zu erledigen, son<strong>der</strong>n dem Praktikanten soll die Möglichkeit gegeben<br />

werden, seine Kenntnisse im Rahmen <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit zu erweitern.<br />

Die Beschäftigung von Praktikanten ist sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich<br />

denkbar. Falls die Beschäftigung gegen Entgelt erfolgt, fallen in <strong>der</strong> Regel die<br />

gleichen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern wie bei festangestellten Arbeitnehmern<br />

an. An<strong>der</strong>e Regelungen gelten allerdings beispielsweise für die Ableistung<br />

von Pflichtpraktika durch Studenten.<br />

5. Ehrenamtlich Tätige<br />

Zwischen den ehrenamtlich Tätigen und <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> besteht kein Arbeitsverhältnis.<br />

Sie werden in <strong>der</strong> Regel unentgeltlich tätig, es ist aber möglich, ihnen eine<br />

Aufwandsentschädigung zu leisten.<br />

II. Hinweise <strong>zum</strong> Arbeitsrecht<br />

Da die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch unsere Rechtsordnung – neben<br />

den zu beachtenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorgaben – in<br />

vielerlei Hinsicht reglementiert ist, möchte ich im folgenden noch einige typische<br />

Fragestellungen ansprechen, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beschäftigung von<br />

Arbeitnehmern auftreten.<br />

1. Kündigungsschutz<br />

Arbeitnehmer genießen einen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz<br />

(KSchG), wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber in seinem Betrieb mehr als 5<br />

Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt und <strong>der</strong> betreffende Arbeitnehmer<br />

im Zeitpunkt des Zugangs <strong>der</strong> Kündigung länger als 6 Monate in dem Betrieb<br />

beschäftigt ist. Wenn das KSchG auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar ist,<br />

darf <strong>der</strong> Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur kündigen, wenn er dafür einen<br />

ausreichenden betriebsbedingten, verhaltensbedingten o<strong>der</strong> personenbedingten<br />

Kündigungsgrund hat. Falls die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen<br />

werden soll, muss <strong>der</strong> Arbeitgeber darüber hinaus zwischen den ver-


STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />

gleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchführen, die sich vor allem<br />

an <strong>der</strong> Dauer des Bestandes <strong>der</strong> Arbeitsverhältnisse, dem Lebensalter <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

und ihren Unterhaltsverpflichtungen zu orientieren hat.<br />

Unabhängig von diesem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen<br />

einige Arbeitnehmergruppen noch einen zusätzlichen Son<strong>der</strong>kündigungsschutz.<br />

So dürfen beispielsweise die Arbeitsverhältnisse mit schwangeren Arbeitnehmerinnen,<br />

mit Arbeitnehmern, die sich in <strong>der</strong> Elternzeit befinden, und mit anerkannten<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>ten nach 6 monatiger Beschäftigung im Betrieb nur mit<br />

vorheriger Zustimmung <strong>der</strong> zuständigen staatlichen Stellen gekündigt werden.<br />

Grundsätzlich sind bei je<strong>der</strong> Kündigung die sich aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag<br />

o<strong>der</strong> – falls ein solcher anwendbar ist – dem einschlägigen Tarifvertrag<br />

ergebenden Kündigungsfristen einzuhalten. Nur falls ein wichtiger Grund für die<br />

Kündigung vorliegt, kann das Arbeitsverhältnis ausnahmsweise fristlos gekündigt<br />

werden.<br />

In jedem Fall muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen.<br />

2. Befristung von Arbeitsverhältnissen<br />

Ein Arbeitsverhältnis kann für einen vorübergehenden Zeitraum befristet werden,<br />

wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. In § 14 Abs. 1 <strong>Teil</strong>zeitund<br />

Befristungsgesetz (TzBfG) ist geregelt, dass ein solcher sachlicher Grund für<br />

die Befristung des Arbeitsvertrages beispielsweise die Erprobung, die Vertretung<br />

eines an<strong>der</strong>en Arbeitnehmers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> nur vorübergehende betriebliche Bedarf<br />

an <strong>der</strong> Arbeitsleistung sein kann. Darüber hinaus ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG bei<br />

<strong>der</strong> Neueinstellung eines Arbeitnehmers auch ohne Vorliegen eines sachlichen<br />

Grundes eine Befristung bis zur Dauer von max. 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieses<br />

Zeitraums kann das Arbeitsverhältnis höchstens drei mal verlängert werden.<br />

In jedem Fall muss die Befristung schriftlich vereinbart werden. Falls diese Schriftform<br />

nicht eingehalten wird o<strong>der</strong> (außerhalb des Anwendungsbereiches von<br />

§ 14 Abs. 2 TzBfG) kein ausreichen<strong>der</strong> Befristungsgrund vorliegt, gilt das Arbeitsverhältnis<br />

als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ist die Befristung dagegen<br />

wirksam vereinbart, endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, mit Ablauf <strong>der</strong> vereinbarten Zeit.<br />

Falls sich die Parteien des Arbeitsverhältnisses auch während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Befristung<br />

die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung erhalten wollen, muss dies<br />

ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden.<br />

165


166<br />

STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />

3. Inhalt des Arbeitsvertrages<br />

Im Nachweisgesetz ist vorgeschrieben, dass ein Arbeitgeber, <strong>der</strong> einen Arbeitnehmer<br />

für einen längeren Zeitraum als einen Monat beschäftigt, verpflichtet ist,<br />

folgende Vertragsbedingungen schriftlich nie<strong>der</strong>zulegen:<br />

1. Name und Anschrift <strong>der</strong> Vertragsparteien,<br />

2. den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,<br />

3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,<br />

4. den Arbeitsort o<strong>der</strong>, falls <strong>der</strong> Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten<br />

Arbeitsort tätig sein soll, einen Hinweis darauf, dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer an<br />

verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,<br />

5. eine kurze Charakterisierung o<strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> vom Arbeitnehmer zu<br />

leistenden Tätigkeit,<br />

6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich<br />

etwaiger Zuschläge, Zulagen, Prämien und Son<strong>der</strong>zahlungen sowie an<strong>der</strong>er<br />

Bestandteile des Arbeitsentgelts und <strong>der</strong>en Fälligkeit,<br />

7. die vereinbarte Arbeitszeit,<br />

8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes,<br />

9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und<br />

10.gegebenenfalls einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die Tarifverträge<br />

und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden<br />

sind.<br />

Dr. Peter Abramowski | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Münzstraße 3 | 38100 Braunschweig | Tel.: 0531-2 40 84 85 | Fax: 0531-2 40 84 87<br />

info@rechtsanwaelte-aundn.de | www.rechtsanwaelte-AundN.de


FUNDRAISING<br />

KAI FISCHER:<br />

MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DES FUNDRAISINGS<br />

DURCH STIFTUNGEN<br />

Prinzipiell verfügen <strong>Stiftung</strong>en über Geld, da sie Vermögensmassen mit eigener<br />

Rechtsperson sind. Das Vermögen wird am Kapitalmarkt angelegt und die Zinsen<br />

werden für die Satzungszwecke eingesetzt. Fundraising – die amerikanische Kulturtechnik,<br />

Ressourcen für Nonprofit-Organisationen einzuwerben – und <strong>Stiftung</strong>en<br />

scheinen von daher wenig miteinan<strong>der</strong> zu tun zu haben.<br />

Die Finanzlage vieler <strong>Stiftung</strong>en ist jedoch alles an<strong>der</strong>e als gut. Niedrige Zinsen<br />

an den Kapitalmärkten führen <strong>der</strong>zeit zu eher geringen Einnahmen. Auch wurden<br />

in den letzten Jahren <strong>Stiftung</strong>en mit sehr geringen Kapitaldecken gegründet. Diese<br />

müssen Fundraising betreiben, um ihre Zwecke erfüllen zu können. Schließlich<br />

gibt es nach dem zunehmenden Rückzug des Staates aus <strong>der</strong> Finanzierung des<br />

Dritten Sektors immer mehr zu tun, so dass <strong>Stiftung</strong>en zusätzliche Mittel für ihre<br />

Arbeit gut gebrauchen können.<br />

Fundraising für <strong>Stiftung</strong>en wird in <strong>der</strong> letzten Zeit zu einem immer wichtigeren<br />

Thema. Die Wahrnehmung von <strong>Stiftung</strong>en in <strong>der</strong> Öffentlichkeit ist ausgesprochen<br />

positiv und wird mit Solidität und Langfristigkeit, die sich aus <strong>der</strong> Anlage des<br />

Vermögens ergeben, assoziiert. Auch wenn dies für viele <strong>Stiftung</strong>en so nicht zutrifft,<br />

bestimmen folgende Punkte das Bild von <strong>Stiftung</strong>en in <strong>der</strong> Öffentlichkeit:<br />

· <strong>Stiftung</strong>en sind reich, sie verfügen über Vermögen, <strong>der</strong>en Zinsen für gemeinnützige<br />

Zwecke eingesetzt werden.<br />

· <strong>Stiftung</strong>en sind spendabel, denn sie sind die einzigen Organisationen, die im<br />

Laufe eines Jahres eine bestimmte Menge Geld ausgeben müssen.<br />

· <strong>Stiftung</strong>en stehen für Kontinuität, denn die angelegten Vermögensmassen<br />

gehören sich selbst.<br />

Wahrnehmungen – d.h. die subjektiven Eindrücke – und nicht die objektiven Realitäten<br />

sind für Menschen handlungsleitend. Dies gilt um so mehr auch für das<br />

Fundraising. Aus diesen Bil<strong>der</strong>n resultieren sowohl Stärken als auch Probleme,<br />

die das Fundraising von <strong>Stiftung</strong>en nachhaltig beeinflussen.<br />

Bei <strong>der</strong> Einwerbung von Spenden sind <strong>Stiftung</strong>en beson<strong>der</strong>s im Großspen<strong>der</strong>- und<br />

Erbschaftsmarketing erfolgreich. <strong>Stiftung</strong>en sind für Großspen<strong>der</strong> attraktiv, da<br />

sie nicht in erster Linie um „Geld betteln“ müssen. Aufgrund ihres <strong>Stiftung</strong>skapitals<br />

sind <strong>Stiftung</strong>en in <strong>der</strong> Lage, Projekte anzustoßen und mit <strong>der</strong> Umsetzung zu<br />

beginnen. Großspen<strong>der</strong> können dann hinzukommen und bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

behilflich sein. Das Kapital <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> garantiert, dass dem einzelnen Großspen<strong>der</strong><br />

Handlungsspielräume verbleiben.<br />

167


168<br />

FUNDRAISING<br />

Ein zweiter wichtiger Punkt liegt in den Stiftern begründet. Da eine <strong>Stiftung</strong> Kapital<br />

voraussetzt, müssen Stifter notwendigerweise begütert sein. Stifter und<br />

Großspen<strong>der</strong> gehören häufig einer vergleichbaren sozialen Schicht an. Beide sind<br />

ökonomisch in <strong>der</strong> Lage, größere Geldbeträge für gemeinnützige Aufgaben zur<br />

Verfügung zu stellen. Diese soziale Verortung von <strong>Stiftung</strong>en macht es ihnen<br />

einfacher, Großspen<strong>der</strong> anzusprechen und als För<strong>der</strong>er zu binden. Hinzu kommt,<br />

dass Stifter mit einem guten Beispiel vorrangehen und ihrem sozialen Umfeld<br />

zeigen, wie das eigene Vermögen für gute Zwecke eingesetzt werden kann. Hier<br />

kann ein sozialer Druck durch peer-groups entstehen.<br />

Die Möglichkeit zu schnellen Entscheidungen und Umsetzungen mit kleinen Organisationseinheiten<br />

sind weitere Vorteile, die gerade Menschen mit einem Management-Hintergrund<br />

schätzen. Statt längerer Diskussionen lassen sich über<br />

<strong>Stiftung</strong>en relativ schnell innovative Prozesse und Projekte anstoßen und umsetzen.<br />

Für Erblasser sind <strong>Stiftung</strong>en attraktiv, da sie ewigen Bestand versprechen. Das<br />

eigene Leben wird so quasi über den Tod hinaus verlängert. Auch nach dem Tod<br />

kann man mit seinem Vermögen noch etwas Gutes tun und bleibt so im öffentlichen<br />

Gedächtnis. Dies ist für viele Erblasser ein entscheidendes Motiv für die<br />

Errichtung einer <strong>Stiftung</strong> o<strong>der</strong> einer Zustiftung.<br />

Der Zusammenhang von <strong>Stiftung</strong>skapital und vermögenden sozialen Gruppen als<br />

Stifter zeigen auch die Grenzen des Fundraisings durch <strong>Stiftung</strong>en auf.<br />

<strong>Stiftung</strong>en gelten schnell als elitär und undemokratisch. Sie haben eher Schwierigkeiten,<br />

Kleinspen<strong>der</strong> anzusprechen. Wenn man bedenkt, dass 80% <strong>der</strong> Mittel<br />

im Fundraising aus Kleinspenden stammen, können <strong>Stiftung</strong>en schnell Grenzen<br />

gesetzt sein.<br />

Damit ergeben sich aus <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>Stiftung</strong>en über Kapital verfügen, strategische<br />

Implikationen für das Fundraising. Eine massenwirksame Ansprache<br />

zur Gewinnung von Kleinspen<strong>der</strong>n, wie dies die im Fundraising erfolgreichsten<br />

deutschen Nonprofit-Organisationen praktizieren, ist fast allen <strong>Stiftung</strong>en verwehrt.<br />

Wenn sie sich wie <strong>der</strong> WWF dennoch strategisch auf diese Zielgruppe ausrichten,<br />

wird die Rechtsform „<strong>Stiftung</strong>en“ nicht mehr kommuniziert.<br />

Die Ansprache von neuen För<strong>der</strong>ern erfolgt bei <strong>Stiftung</strong>en meistens über direkte<br />

Kontakte und Gespräche. Mitglie<strong>der</strong>n von <strong>Stiftung</strong>svorständen und Beiräten sowie<br />

Kuratorien kommen damit in <strong>der</strong> Fundraising-Strategie eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zu: Sie übernehmen die Rolle, Türen zu potenziellen neuen För<strong>der</strong>ern<br />

zu öffnen, indem sie ihre Kontakte zur Verfügung stellen.<br />

Dies ist moralisch nicht verwerflich. Bedenken Sie, dass Sie häufig Ihren Zweck<br />

nur dann erfolgreich umsetzen können, wenn an<strong>der</strong>e Menschen Sie unterstützen.<br />

Und eine wesentliche Aufgabe ist es, Menschen hierum zu bitten. Am erfolg-


FUNDRAISING<br />

reichsten sind diese Bitten, wenn ein persönlicher Kontakt schon besteht und <strong>der</strong><br />

Bittende gleichfalls im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten involviert ist.<br />

Vorstände, Beiräte und Kuratoren müssen deshalb auch immer gute Spen<strong>der</strong> für<br />

ihre jeweiligen <strong>Stiftung</strong>en sein.<br />

Der Geschäftsführung einer <strong>Stiftung</strong> fällt damit die Aufgabe zu, Vorstände, Beiräte<br />

und Kuratoren zu motivieren, ihre Beziehungen gezielt für das Fundraising<br />

einzusetzen. Erfolgreiche Organisationen planen die Besetzung ihrer Gremien<br />

sorgfältig. Klären Sie vorher, welche Ressourcen und welches Know-how Sie in<br />

Ihren Gremien brauchen, um langfristig erfolgreich zu sein.<br />

Neben <strong>der</strong> Akquisition von Spenden gewinnt auch die Einwerbung von <strong>Stiftung</strong>skapital<br />

immer mehr an Bedeutung. Endowment Capital Campaigns, wie diese<br />

Form des Fundraisings in den USA bezeichnet wird, gelten als die schwierigste<br />

Disziplin des Fundraisings. Die meisten Menschen geben Geld um an<strong>der</strong>en Menschen<br />

o<strong>der</strong> auch Tieren zu helfen bzw. um Kampagnen zu unterstützen. Die<br />

Ausstattung einer Organisation mit Kapital bringt keine unmittelbare Rendite und<br />

ist für fast alle Menschen uninteressant.<br />

Hiervon gibt es eine Ausnahme: Im Rahmen des Erbschaftsmarketings können<br />

Zustiftungen, wie oben beschrieben, eine interessante Form des Gebens sein.<br />

Menschen, die sehr lange und sehr gut an die Organisation gebunden sind und<br />

sich mit <strong>der</strong> Organisation verbunden fühlen, können unter Umständen auch für<br />

die Kapitalausstattung angesprochen werden. Dies setzt jedoch eine sehr lange<br />

und sehr effektive Bindung <strong>der</strong> einzelnen För<strong>der</strong>er voraus.<br />

Die Gründung einer <strong>Stiftung</strong> garantiert also keinesfalls eine sorgenfreie Zukunft,<br />

auch wenn dies zur Zeit von einigen Protagonisten so gewünscht wird.<br />

<strong>Stiftung</strong>en, die mit einer Mindestkapitalausstattung gegründet werden, müssen,<br />

um ihr eigenes Überleben zu sichern, Fundraising betreiben. Der Gedanke, schnell<br />

das notwendige Kapital einzuwerben, dürfte – wenn nicht entsprechendes Knowhow<br />

und Kontakte mit eingebracht werden – ein frommer Wunsch bleiben.<br />

Und so ist bei Neuerrichtungen von <strong>Stiftung</strong>en immer auch zu überlegen, ob die<br />

<strong>Stiftung</strong> für den Zweck die richtige Rechtsform ist. Häufig kann durch ein Investment<br />

in ein sehr gutes Projekt – o<strong>der</strong> auch ins Fundraising einer Organisation –<br />

langfristig ein vergleichbar gutes Ergebnis erzielt werden, als wenn das Kapital<br />

auf dem Kapitalmarkt angelegt wird.<br />

Kai Fischer | Geschäftsführer von AMM – Agentur für Multimedia-Marketing und Sponsoring GmbH, Hamburg<br />

AMM GmbH entwickelt mit <strong>Stiftung</strong>en und an<strong>der</strong>en Nonprofit-Organisationen Fundraising-Konzepte und unterstützt<br />

sie bei <strong>der</strong> Umsetzung | Weitere Informationen: www.amm-gmbh.de und www.fundraising.de<br />

169


170<br />

FUNDRAISING<br />

HARRIET LANGANKE<br />

FUNDRAISING: KNOW-HOW FÜR STIFTUNGEN<br />

Fundraising für <strong>Stiftung</strong>en – Chancen und Risiken<br />

Eigentlich sollten <strong>Stiftung</strong>en gar kein Fundraising nötig haben. Schließlich sind sie<br />

per se mit einem <strong>Stiftung</strong>svermögen ausgestattet, dessen Erträge ihnen die Erfüllung<br />

ihres <strong>Stiftung</strong>szwecks erlauben sollen. Dennoch zeigt die Realität immer<br />

wie<strong>der</strong>, dass nicht alle <strong>Stiftung</strong>en zu je<strong>der</strong> Zeit mit diesen Erträgen auskommen.<br />

Zunehmend werden gerade in jüngerer Zeit <strong>Stiftung</strong>en auch nur deshalb gegründet,<br />

weil die Initiatoren – oft Vereine – in ihnen ein probates Fundraising-Instrument<br />

sehen.<br />

Und in <strong>der</strong> Tat: <strong>Stiftung</strong>en erfreuen sich bei potenziellen Spen<strong>der</strong>n und Zuwendungsgebern<br />

beson<strong>der</strong>er Wertschätzung. Müssen doch viele Spenden sammelnde<br />

Organisationen erst einmal ihre Infrastruktur, also Personal- und Verwaltungskosten,<br />

finanzieren, bevor sie die vom Spen<strong>der</strong> beabsichtigten För<strong>der</strong>ungen<br />

vornehmen können. <strong>Stiftung</strong>en sind dem gegenüber im Vorteil, wenn sie ihre<br />

Existenz aus den Vermögenserträgen bestreiten können und nur für spezielle För<strong>der</strong>vorhaben<br />

zusätzliche Mittel akquirieren. Da sie zudem häufig als seriöser,<br />

weil traditioneller und oft stärker kontrolliert, als viele Vereine wahrgenommen<br />

werden, können sie Spen<strong>der</strong>-Bedürfnisse meist gut befriedigen.<br />

Dennoch besteht ein nicht geringes Risiko, dass Fundraising den klassischen <strong>Stiftung</strong>sgedanken<br />

auszuhöhlen droht. Um so wichtiger erscheint es, dass <strong>Stiftung</strong>en<br />

ihren Marktvorteil beim Fundraising nicht durch Unprofessionalität und Kurzsichtigkeit<br />

gefährden.<br />

Unprofessionalität kann sich insbeson<strong>der</strong>e bei steuerrechtlichen Fragen rächen.<br />

Wer nicht gut beraten ist, kann sich beim Fundraising für <strong>Stiftung</strong>en schnell in<br />

<strong>der</strong> Abgrenzung von beispielsweise Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb<br />

vertun.<br />

Die Konsequenzen können dramatisch sein: neben hohen Steuer-Nachzahlungen<br />

drohen <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit o<strong>der</strong> gar die Auflösung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>,<br />

weil sie ihren <strong>Stiftung</strong>szweck nicht erfüllt.<br />

<strong>Stiftung</strong>en tun also gut daran, ihr Fundraising ebenso professionell zu handhaben<br />

wie ihr Kerngeschäft. Dann allerdings können sie beträchtliche Summen – <strong>zum</strong><br />

Beispiel in Form von Groß- und Dauerspenden, ja sogar als Zustiftungen – akquirieren,<br />

die <strong>der</strong> Nachhaltigkeit des <strong>Stiftung</strong>sgedankens Rechnung tragen.


FUNDRAISING<br />

Fünf sprudelnde Quellen<br />

Die Fachliteratur <strong>zum</strong> Thema Fundraising ist sich nicht einig. Während einige<br />

Autoren ihr Fundraising-Verständnis vorrangig auf die Spenden-Beschaffung konzentrieren,<br />

fassen an<strong>der</strong>e den Begriff weiter und betrachten auch Sachmittel,<br />

öffentliche Zuwendungen o<strong>der</strong> ehrenamtliche Arbeit als „Funds“. <strong>Stiftung</strong>en sind<br />

im Grunde frei, ihren Bedarf zu formulieren und zu prüfen, welche Mittel sie mittels<br />

Fundraising für ihre Arbeit beschaffen wollen.<br />

Grundsätzlich stehen <strong>Stiftung</strong>en – wie an<strong>der</strong>en gemeinnützigen Organisationen<br />

auch – fünf verschiedene Quellen für ihr Fundraising zur Verfügung.<br />

Sie können – <strong>zum</strong>eist im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs – ihre<br />

Leistungen o<strong>der</strong> Produkte schlicht verkaufen. Ob es dabei um Fallpauschalen<br />

o<strong>der</strong> Beratungsleistungen geht, ob sie Werbemöglichkeiten anbieten o<strong>der</strong> Sponsoren<br />

suchen, wird von <strong>Stiftung</strong> zu <strong>Stiftung</strong> unterschiedlich sein. Immer sollte<br />

jedoch ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen den kommerziellen Aktivitäten<br />

und <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> erzielten Erlöse sichtbar werden.<br />

Für gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>en können je nach <strong>Stiftung</strong>szweck und geför<strong>der</strong>ten<br />

Projekten auch öffentliche Mittel beschafft werden. Ob dies auf kommunaler<br />

o<strong>der</strong> regionaler Ebene geschieht, o<strong>der</strong> ob Bundes- o<strong>der</strong> EU-Mittel beschafft werden<br />

können, wird in allererster Linie vom konkret geplanten Mitteleinsatz abhängen.<br />

Zunehmende Bedeutung erfahren im Fundraising die so genannten halb-öffentlichen<br />

Mittel. Bußgel<strong>der</strong> beispielsweise, o<strong>der</strong> die Überschüsse von gemeinwirtschaftlich<br />

organisierten Banken und Sparkassen stehen als potenzielle Fundraising-<br />

Quellen ebenso zur Verfügung, wie die festgelegten Quoten von Lotterien und<br />

Spielbanken. Auch staatliche <strong>Stiftung</strong>en können ihrerseits an<strong>der</strong>en <strong>Stiftung</strong>en<br />

ihre Mittel zukommen lassen.<br />

Eine selten bedachte, aber dennoch vorhandene Fundraising-Quelle besteht im<br />

Leihen von Geld. Dabei sollten <strong>Stiftung</strong>en nicht nur an den klassischen, vielleicht<br />

auch zinslosen Kredit denken, son<strong>der</strong>n auch an Bürgschaften.<br />

Die klassischste Fundraising-Variante ist sicher das Sammeln von (Geld-) Spenden.<br />

Während diese in <strong>der</strong> Regel spätestens im Folgejahr des Eingangs ihrem Zweck<br />

zugeführt werden müssen, können Zustiftungen das Vermögen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

auch nachhaltig vergrößern. Ähnliches gilt für Schenkungen, Erbschaften o<strong>der</strong><br />

Vermächtnisse. Neben Geldspenden kommen noch Sachspenden, aber auch die<br />

Spende von Arbeitszeit o<strong>der</strong> spezifischem Know-how, meist in Form von Ehrenamtlichkeit,<br />

in Frage. Nicht zuletzt kann auch <strong>der</strong> Transfer von Spenden, die Dritten<br />

zugeflossen sind, als Fundraising-Quelle definiert werden.<br />

171


172<br />

FUNDRAISING<br />

Professionelles Fundraising verlangt konzeptionelles und strategisches Vorgehen<br />

Um nachhaltig wirksames Fundraising zu etablieren und Risiken zu vermeiden,<br />

sollten <strong>Stiftung</strong>en sich nicht nur in Steuerfragen gut beraten lassen, son<strong>der</strong>n auch<br />

bei <strong>der</strong> Mittelbeschaffung strategisch vorgehen. Nur wer klare Fundraising-Ziele<br />

definiert, kann diese hinterher auch kontrollieren.<br />

Gut funktionierende Fundraising-Konzepte zeichnen sich meist dadurch aus, dass<br />

ihnen eine sorgfältige Analyse des eigenen Profils vorausgeht, bei <strong>der</strong> Stärken<br />

und Schwächen ebenso klar benannt werden wie potenzielle Konkurrenzen und<br />

Zielgruppen.<br />

Fundraising ist mehr denn je eine Frage <strong>der</strong> Glaubwürdigkeit und Authentizität.<br />

Beides steht in engem Zusammenhang mit dem regulären <strong>Stiftung</strong>sgeschäft,<br />

aber auch mit <strong>der</strong> kommunikativen Leistung, die eine <strong>Stiftung</strong> erbringt und die<br />

oft als Öffentlichkeitsarbeit beschrieben wird. Das nachfolgende Schaubild kann<br />

als strukturelle Grundlage für eigene Ideen zur Ansprache von Zuwendungsgebern<br />

genutzt werden.<br />

Garaphik: Harriet Langanke, Köln | 14.September 2002<br />

Eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit, die die Person-to-person-Kontakte ebenso<br />

berücksichtigt wie die klassische Pressearbeit, ist als Grundlage und als flankierende<br />

Maßnahme für professionelles Fundraising höchst dienlich.<br />

Sie als eigenständiges Projekt in einem ganzen Kanon von Fundraising-Methoden<br />

zu begreifen, macht auch an<strong>der</strong>e Fundraising-Projekte – beispielsweise Mailing-<br />

Aktionen o<strong>der</strong> Benefiz-Events – transparenter, kontrollierbarer und nicht zuletzt<br />

erfolgreicher.<br />

Wer beim Fundraising „mit dem Kopf des An<strong>der</strong>en denkt“, also die Bedürfnisse<br />

und Erfor<strong>der</strong>nisse potenzieller Zuwendungsgeber kennt und berücksichtigt, kann<br />

mit diesen Akteuren strategische Partnerschaften eingehen, die das eigene Fundraising<br />

auf eine solide und vielleicht langwährende Basis stellen.


FUNDRAISING<br />

Aber: Nur wenn das Fundraising sorgfältig auf das Kerngeschäft o<strong>der</strong> „die Botschaft“<br />

<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> abgestimmt ist und nur wenn sowohl für das Fundraising<br />

selbst als auch für die begleitende kommunikative Öffentlichkeitsarbeit schlüssige<br />

Konzepte entwickelt und genutzt werden, können <strong>Stiftung</strong>en die Chancen des<br />

Fundraising nutzen, ohne sich selbst die existentielle Grundlage zu entziehen.<br />

Harriet Langanke | Marketing-Beratung für <strong>Stiftung</strong>en | Titusstraße 12 | 50678 Köln<br />

Telefon: 02 21-3 40 80 40 | harriet.langanke@t-online.de<br />

173


174


175


176<br />

BESUCHERBEFRAGUNG<br />

(Auswertung von 144 abgegebenen Fragebögen)


1. ICH GEHÖRE ZU –<br />

Verein<br />

2. ICH KOMME AUS –<br />

Braunschweig<br />

Nichts<br />

Wolfenbüttel<br />

und Landkreis<br />

<strong>Stiftung</strong><br />

Gifhorn<br />

und Landkreis<br />

Kirchliche<br />

Einrichtung<br />

Dessau<br />

Kulturelle<br />

Organisation<br />

Hamburg<br />

Wohltätige<br />

Organisation<br />

Hannover<br />

<strong>Teil</strong>nehmende<br />

<strong>Stiftung</strong><br />

Salzgitter<br />

Wissenschaftliche<br />

Organisation<br />

Goslar<br />

Helmstedt<br />

Hornburg<br />

Landkreis<br />

Northeim<br />

177


178<br />

3. WIE HABEN SIE VON DEM STIFTUNGSTAG ERFAHREN?<br />

Medien<br />

4. AUS WELCHEM GRUND SIND SIE AUF DEM STIFTUNGSTAG?<br />

Gezielter<br />

Infobedarf<br />

Flyer<br />

Allgemeines<br />

Interesse<br />

Freunde<br />

Neugier<br />

Einladung<br />

Organisation<br />

Plakate<br />

Zufall<br />

Eigeninitiative,<br />

Internet


5. FÜR WELCHE FÖRDERSCHWERPUNKTE INTERESSIEREN SIE SICH BESONDERS?<br />

Kultur<br />

6. KONNTEN SIE AUF DEM STIFTUNGSTAG FÜR SIE WICHTIGE KONTAKTE KNÜPFEN?<br />

Erste<br />

Kontakte<br />

Kin<strong>der</strong>, Jugend<br />

und Familie<br />

Keine<br />

Kontakte<br />

Bildung<br />

Bestehende<br />

Kontakte<br />

Bürgerstiftung<br />

Weitere Zusammenarbeit<br />

Wissenschaft<br />

Gesundheit<br />

Natur<br />

Kirche<br />

179


180<br />

7. WIE WICHTIG SIND FÜR SIE DIE VERSCHIEDENEN BEREICHE DES STIFTUNGSTAGES?<br />

MARKT DER STIFTUNGEN<br />

sehr wichtig<br />

wichtig<br />

neutral<br />

nicht so wichtig<br />

unwichtig<br />

THEMENWERKSTÄTTEN, CLOSED SHOPS<br />

sehr wichtig<br />

wichtig<br />

neutral<br />

nicht so wichtig<br />

unwichtig


KONTAKTE<br />

sehr wichtig<br />

GESPRÄCHE<br />

sehr wichtig<br />

wichtig<br />

wichtig<br />

neutral<br />

neutral<br />

nicht so wichtig<br />

nicht so wichtig<br />

unwichtig<br />

unwichtig<br />

181


182<br />

PRESSESPIEGEL


BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 27.06.2002<br />

NEUE BRAUNSCHWEIGER | 27.06.2002<br />

183


184<br />

GANDERSHEIMER KREISBLATT | 27.06.2002


WOLFENBÜTTELER SCHAUFENSTER | 30.06.2002<br />

185


186<br />

EVANGELISCHER PRESSEDIENST | JUNI 2002


BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 30.08.2002<br />

187


188<br />

BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 09.09.2002<br />

RADIO OKERWELLE | 09/2002


LEBENSHILFE BRAUNSCHWEIG INFO | AUSGABE 2/2002<br />

189


190<br />

NEUE BRAUNSCHWEIGER | 12.09.2002<br />

BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 14.09.2002


PEINER ALLGEMEINE ZEITUNG | 14.09.2002<br />

191


192<br />

NEUE BRAUNSCHWEIGER | 15.09.2002<br />

NEUE BRAUNSCHWEIGER | 15.09.2002


BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 16.09.2002<br />

Schwingungen wurden sichtbar: Mitmach-Exponate präsentierte die <strong>Stiftung</strong><br />

Science-Center Wolfsburg.<br />

„Positives Klima für <strong>Stiftung</strong>en“<br />

2000 Besucher in Braunschweig<br />

Brickwedde for<strong>der</strong>t Abschaffung von Genehmigungsgebühren<br />

Von Henning Noske<br />

BRAUNSCHWEIG. 40 <strong>Stiftung</strong>en am Start, 2000 Besucher am Sonnabend im Landesmuseum – <strong>der</strong> 1. Braunschweigische<br />

<strong>Stiftung</strong>stag wurde von allen Beteiligten als voller Erfolg gewertet. Nun soll es in jedem Jahr einen <strong>Stiftung</strong>stag<br />

geben.<br />

„Veranstaltungen wie diese sind wichtig, denn gerade das Stiften in lokalen Zusammenhängen boomt außerordentlich“,<br />

sagte Dr. Fritz Brickwedde, Vorsitzen<strong>der</strong> des Bundesverbandes Deutscher <strong>Stiftung</strong>en, beim festlichen Auftakt<br />

am Freitagabend im Rittersaal <strong>der</strong> Burg Dankwar<strong>der</strong>ode. Es gebe in Deutschland wie<strong>der</strong> ein positives Klima für<br />

<strong>Stiftung</strong>en, <strong>der</strong> Begriff sei absolut positiv besetzt.<br />

Dies spiegelte sich auch am Sonnabend wi<strong>der</strong>. 40 <strong>Stiftung</strong>en (siehe unten) nutzten den Tag, um sich zu präsentieren,<br />

aber auch für den regen Informationsaustausch untereinan<strong>der</strong>. „Das ist notwendig, denn die <strong>Stiftung</strong>en müssen<br />

auch ihr Profil schärfen und unbefangen über ihre Möglichkeiten und Leistungen berichten“, erklärte Dr.<br />

Christoph Mecking vom Bundesverband Deutscher <strong>Stiftung</strong>en.<br />

Dabei gab es auch jede Menge neuer Kontakte und Anregungen. DLR-School-Lab Göttingen und Science Center<br />

Wolfsburg weckten mit Mitmach-Exponaten das Interesse <strong>der</strong> Besucher. Und am Stand <strong>der</strong> ehrwürdigen<br />

Braunschweiger Mansfeld-Löbbecke-<strong>Stiftung</strong> meldete sich die 85-jährige Charlotte Eckhardt und übergab ein ganz<br />

beson<strong>der</strong>es Erinnerungsstück. Es war das Emblem dieser <strong>Stiftung</strong> vor 50 Jahren von <strong>der</strong> früheren Bäckerei Eckhardt<br />

in Salzteig gebacken. Jetzt kommt das Stück immer noch frisch in eine Vitrine.<br />

Ein symbolisches Bild. Der Gedanke <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>en lebt, wenngleich an den richtigen Rahmenbedingungen immer<br />

noch gefeilt wird. Die erfolgten Verbesserungen im <strong>Stiftung</strong>ssteuerrecht seien schon gut, sagte Brickwedde, doch<br />

dieser Prozess müsse eben weitergehen. Und dann gebe es in den westlichen Bundeslän<strong>der</strong>n nur noch in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

eine ganz ärgerliche Sache: Bei <strong>der</strong> Genehmigung von <strong>Stiftung</strong>en würden Gebühren erhoben. Brickwedde:<br />

„Das ist ungebührlich.“ Beifall im Rittersaal, und sofort regte Regierungspräsident Dr. Axel Saipa eine Initiative im<br />

Landtag an, dies zu än<strong>der</strong>n.<br />

Natürlich steckt <strong>der</strong> Teufel im Detail: ein positives Umfeld muss vorhanden sein, wenn immer mehr Menschen ihr<br />

Kapital für Zwecke <strong>der</strong> Allgemeinheit stiften und gleichzeitig die vorhandenen <strong>Stiftung</strong>en immer erfolgreicher<br />

arbeiten sollen. Der Regierungsbezirk Braunschweig ist da bereits eine echte <strong>Stiftung</strong>sregion. Weit mehr als 200<br />

<strong>Stiftung</strong>en gibt es hier und die Neugründungen boomen.<br />

Deshalb setzte die <strong>Stiftung</strong> NORD/<strong>LB</strong> · ÖFFENTLICHE als Veranstalter gemeinsam mit <strong>der</strong> Bezirksregierung, dem<br />

Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und dem Bundesverband Deutscher <strong>Stiftung</strong>en auch<br />

auf das Experiment <strong>Stiftung</strong>stag. Es gelang. Angeknüpft wird dabei auch an Traditionen in den USA und aus großer<br />

<strong>Stiftung</strong>szeit in Deutschland. Mecking: „Gesellschaftliche Anerkennung soll sich nicht nur an <strong>der</strong> beruflichen<br />

Position festmachen, son<strong>der</strong>n auch an <strong>der</strong> stifterischen Aktivität.“<br />

BRAUNSCHWEIG REPORT | 18.09.2002<br />

193


194<br />

DEUTSCHE STIFTUNGEN | AUSGABE 3/2002


NORD/<strong>LB</strong> JOURNAL | AUSGABE 5/2002<br />

195


196<br />

RESÜMEE UND AUSBLICK


NINA KRÜGER<br />

RESÜMEE UND AUSBLICK<br />

Der Begeisterung über den Erfolg des 1. Braunschweigischen <strong>Stiftung</strong>stages muss<br />

nun auch eine kritische Auswertung und Nachbetrachtung folgen.<br />

Am Anfang standen die Zielsetzung, das <strong>Stiftung</strong>swesen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu<br />

präsentieren und bekannter zu machen, das Kennenlernen und Kooperieren <strong>der</strong><br />

<strong>Stiftung</strong>en untereinan<strong>der</strong> zu för<strong>der</strong>n, den <strong>Stiftung</strong>smitarbeitern die Möglichkeit<br />

zur Fortbildung zu geben und auch Neu- bzw. Zustifter zu finden.<br />

Das <strong>Stiftung</strong>swesen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit bekannter zu machen ist uns bestimmt<br />

gelungen. Dafür sprechen das große Interesse <strong>der</strong> fast 1.800 Besucher aus <strong>der</strong><br />

ganzen Region, aber auch die starke Medienpräsenz schon im Vorfeld und während<br />

des <strong>Stiftung</strong>stages. Einig sind sich die teilnehmenden <strong>Stiftung</strong>en darüber,<br />

dass die Gespräche mit den Besuchern immer informativ und anregend für beide<br />

Seiten verlaufen sind.<br />

Auch haben sich die <strong>Stiftung</strong>svertreter positiv darüber geäußert, endlich einmal<br />

an<strong>der</strong>e <strong>Stiftung</strong>en und <strong>der</strong>en Mitarbeiter kennengelernt zu haben. Schon in den<br />

vorbereitenden Gruppentreffen haben sich zukünftige Kooperationen herauskristallisiert.<br />

Als problematisch erwiesen sich <strong>der</strong> Vortrags- und Fortbildungsbereich. Viele <strong>Stiftung</strong>smitarbeiter<br />

hätten gerne die Closed-Shops besucht, mussten jedoch zeitgleich<br />

ihren Stand auf dem Markt <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>en präsentieren. Diejenigen, die<br />

jedoch die Möglichkeit sich zu informieren genutzt haben, waren mit den Themen,<br />

Inhalten und Referenten zufrieden. Das Interesse sowohl an <strong>der</strong> Themenwerkstatt<br />

„<strong>Stiftung</strong>sgründung“ und am Stand <strong>der</strong> Bezirksregierung war überwältigend.<br />

Anscheinend gibt es hier einen großen Informationsbedarf. In <strong>der</strong> Folge<br />

des <strong>Stiftung</strong>stages ist zwar die Zahl <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sgründungen nicht sprunghaft<br />

angestiegen, jedoch hat die Bezirksregierung einige Gespräche mit Neustiftern<br />

geführt, die sich auf dem <strong>Stiftung</strong>stag schon informiert hatten.<br />

Weiterhin haben sich die <strong>Stiftung</strong>en auch zur Organisation, Betreuung, Vorbereitung<br />

und Öffentlichkeitsarbeit des <strong>Stiftung</strong>stages geäußert. Einig waren sich alle<br />

darüber, dass sowohl die Betreuung im Vorfeld des <strong>Stiftung</strong>stages als auch die<br />

Organisation des Auf- und Abbaus im Landesmuseum vorbildlich war. Es hat sich<br />

als hilfreich herausgestellt, dass es eine Ansprechpartnerin für sämtliche Fragen<br />

und Probleme gab.<br />

Das Corporate Design und die Öffentlichkeitsarbeit wurden im Allgemeinen als<br />

gut bewertet. Jedoch gab es vor allen Dingen Kritikpunkte beim Design des Plakates<br />

und beim Motto. Sowohl die <strong>Stiftung</strong>en als auch die „Sandwichplakate“<br />

197


198<br />

haben einstimmig berichtet, dass die Kernaussage des <strong>Stiftung</strong>stages auf den<br />

Plakaten nicht gut transportiert wurde. Es wäre wegen <strong>der</strong> vielen Elemente zu<br />

schwierig zu lesen und zu verstehen gewesen, und beson<strong>der</strong>s das Motto „Ihr<br />

Einsatz bitte“, was in <strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> Projektplanungsgruppe als gut gelungen<br />

angesehen wurde, hätte viele Passanten irritiert.<br />

Als nicht befriedigend wurde von allen <strong>Stiftung</strong>en die enge Raumsituation im Forum<br />

des Landesmuseums hervorgehoben. Auch fehlten kleinere Sitzgruppen<br />

sowohl für intensivere Gespräche als auch für die vielen älteren Besucher. Hier<br />

müsste für den nächsten <strong>Stiftung</strong>stag auf jeden Fall eine befriedigende Lösung<br />

gefunden werden.<br />

Wie soll es nun in Zukunft weitergehen?<br />

Wir sind uns einig, dass <strong>der</strong> 1. Braunschweigische <strong>Stiftung</strong>stag nur <strong>der</strong> Anstoß<br />

für eine rege <strong>Stiftung</strong>sarbeit in <strong>der</strong> Region war, die jetzt natürlich kontinuierlich<br />

vertieft und verfestigt werden muss.<br />

Geplant ist nun zunächst im Herbst 2003 das 1. Braunschweigische <strong>Stiftung</strong>sforum,<br />

bei dem <strong>Stiftung</strong>smitarbeiter und <strong>Stiftung</strong>sgremien die Möglichkeit zur<br />

Fortbildung, Information und zu Gesprächen mit an<strong>der</strong>en <strong>Stiftung</strong>en bekommen<br />

werden. Einem öffentlichen Vortrag folgen Workshops und Diskussionsveranstaltungen,<br />

<strong>der</strong> Markt <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>en entfällt hier.<br />

Weil auch die Präsentation in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wichtig und – wie gesehen – auch<br />

erwünscht ist, wird es voraussichtlich im Herbst 2005 einen 2. Braunschweigischen<br />

<strong>Stiftung</strong>stag geben – mit hoffentlich noch mehr teilnehmenden <strong>Stiftung</strong>en.<br />

Nina Krüger | STIFTUNG NORD/<strong>LB</strong> · ÖFFENTLICHE | Projektkonzeption und -organisation


STIFTUNG NORD/<strong>LB</strong> •ÖFFENTLICHE<br />

Hennebergstraße 14 | 38102 Braunschweig | Telefon 05 31-2 73 59-0 | Fax 05 31-2 73 59-50<br />

www.stiftung-nordlb-oeffentliche.de | info@stiftung-nordlb-oeffentliche.de<br />

Bezirksregierung<br />

Braunschweig

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!