Teil 2 der Dokumentation zum Download. - Stiftung Nord/LB ...
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THEMENWERKSTÄTTEN
THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />
DR. WILHELM-A<strong>LB</strong>RECHT ACHILLES<br />
MERKMALE EINER STIFTUNG<br />
Abgrenzung Spende/Sammelvermögen – <strong>Stiftung</strong> (Merkmal Dauerhaftigkeit)<br />
· Beispiel Flutopferfall<br />
· Spende = sofortige Hilfe im vollen eingesetzten Umfang, aber Verbrauch und<br />
damit nur vorübergehend > akut, kurzfristig.<br />
· <strong>Stiftung</strong> = Kapitalansammlung und Einsatz nur <strong>der</strong> Erträgnisse, aber Kapitalerhaltung<br />
und damit dauerhafte Wirksamkeit <strong>der</strong> Vermögenswidmung > dauerhaft<br />
langfristige, nachhaltige Zweckerfüllung.<br />
Abgrenzung Sponsoring/<strong>Stiftung</strong><br />
· gegenseitige Beziehung zwischen Geber und Empfänger = Austausch<br />
Geld/Imagegewinn<br />
· <strong>Stiftung</strong> = <strong>Stiftung</strong>serrichtung als rechtsgeschäftlicher Organisationsakt des<br />
Stifters zur Ermöglichung des von ihm verfolgten Zwecks<br />
· (Anwendungsfälle)<br />
Abgrenzung <strong>Stiftung</strong>/körperschaftliche Ersatzformen (GmbH/Verein)<br />
· Merkmal Unabhängigkeit von stifterfrem<strong>der</strong> Willensbildung<br />
· Annäherung an <strong>Stiftung</strong> möglich, einfacher zu gründen, aber in Willensbildung<br />
bisweilen schwierig, zwar keine staatliche Aufsicht, Stifterwille nur sehr relativ<br />
geschützt<br />
· (Anwendungsfälle)<br />
Abgrenzung selbständige/unselbständige <strong>Stiftung</strong> (Merkmal Rechtsfähigkeit)<br />
· Selbstständige <strong>Stiftung</strong> = eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Organisation,<br />
Gründungsverfahren mit staatlicher Anerkennung > BGB und Landesstiftungsgesetze<br />
· Unselbstständige <strong>Stiftung</strong> = keine eigene Rechtspersönlichkeit, Anlehnung an<br />
an<strong>der</strong>en Rechtsträger, Treuhandverhältnis<br />
· Zustiftung = Vermögenszuwendung an bestehende <strong>Stiftung</strong> zwecks Aufnahme<br />
in Grundstockvermögen<br />
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THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />
Merkmale <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
· Stifterwille > <strong>Stiftung</strong>sgeschäft<br />
· <strong>Stiftung</strong>szweck > Tätigkeitsprogramm, unterliegt nicht <strong>der</strong> Disposition<br />
· <strong>Stiftung</strong>svermögen > ausreichend zur nachhaltigen Zweckerreichung und in<br />
seinem Grundstock grds. unangreifbar<br />
· <strong>Stiftung</strong>sorganisation > <strong>Stiftung</strong>svorstand, ggf. weitere Gremien, unabhängige<br />
Willensbildung, <strong>Stiftung</strong>saufsicht<br />
Abgrenzung gemeinnützige/privatnützige <strong>Stiftung</strong> (Merkmal <strong>Stiftung</strong>szweck)<br />
· Gemeinnützige Zwecke<br />
· Privatnützige Zwecke > Familie, Unternehmen<br />
· Mischformen<br />
Abgrenzung gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>en<br />
· Weltliche <strong>Stiftung</strong><br />
· Kirchliche <strong>Stiftung</strong><br />
· Kommunale <strong>Stiftung</strong><br />
Abgrenzung nach Rechtsform<br />
· Privatrechtliche <strong>Stiftung</strong><br />
· Öffentlich-rechtliche <strong>Stiftung</strong><br />
Abgrenzung nach Vermögensnutzung<br />
· Kapitalstiftung<br />
· Anstaltsstiftung<br />
Abgrenzung nach Stifter<br />
· Einzelstifter<br />
· Gemeinschaftsstiftung<br />
Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles | Richter am Oberlandesgericht Braunschweig
THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />
MARTIN FIEDRICH<br />
MERKMALE EINER STIFTUNG<br />
<strong>Stiftung</strong>en – ein geläufiger Begriff und bekannte Rechtsform, <strong>der</strong>en genauer<br />
rechtlicher und wirtschaftlicher Hintergrund jedoch für viele eher unbekannt ist.<br />
Im alltäglichen Leben fallen <strong>Stiftung</strong>en auf, die sozialen und kirchlichen Zwecken<br />
dienen und Krankenhäuser, Behin<strong>der</strong>ten- und Altenheime unterhalten. Ebenfalls<br />
treten <strong>Stiftung</strong>en in Erscheinung, die im Bereich <strong>der</strong> Kunst und Kultur, dem Sport,<br />
<strong>der</strong> Wissenschaft und Forschung tätig sind.<br />
Weniger bekannt sein dürften dagegen <strong>Stiftung</strong>en, <strong>der</strong>en Zweck die Versorgung<br />
von Familienverbänden o<strong>der</strong> die Führung von Unternehmen ist.<br />
Wenn auch die Bandbreite dieser <strong>Stiftung</strong>szwecke äußerst unterschiedlich ist, haben<br />
sie noch viele gemeinsame Merkmale. Prägendes Merkmal aller <strong>Stiftung</strong>en<br />
ist, dass <strong>der</strong> Stifter (auch mehrere Stifter sind möglich) ein bestimmtes Vermögen<br />
für einen von ihm allein bestimmten <strong>Stiftung</strong>szweck <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> dauerhaft zur<br />
Verfügung stellt mit <strong>der</strong> Aufgabe, aus den Erträgen des Vermögens den <strong>Stiftung</strong>szweck<br />
zu erfüllen. Damit wird das zur Verfügung gestellte Vermögen – an<strong>der</strong>s<br />
als bei Spenden – nicht aufgebraucht.<br />
Stifter kann nicht nur <strong>der</strong> sein, <strong>der</strong> über ein umfassendes millionenschweres Vermögen<br />
verfügt, son<strong>der</strong>n auch Personen, die geringere Mittel besitzen. Bei letzteren<br />
wird sich jedoch zweckmäßigerweise statt <strong>der</strong> rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> die<br />
nichtrechtsfähige <strong>Stiftung</strong> o<strong>der</strong> bei Verfolgung gemeinsamer Ziele durch eine Anzahl<br />
von Personen die sog. Bürgerstiftung anbieten.<br />
Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Stifter sein.<br />
Vermögen, das in die <strong>Stiftung</strong> eingebracht wird, kann grundsätzlich in Form von<br />
Geld, Wertpapieren, Grundstücken, Kunstgegenständen, Beteiligungen und auch<br />
Unternehmen bestehen. Da jedoch die Erträge des Vermögens dem <strong>Stiftung</strong>szweck<br />
dienen sollen, ist zu beachten, dass das eingebrachte Vermögen überhaupt<br />
Erträge erwirtschaften kann.<br />
Das eingebrachte Vermögen wird dem Stifter auf Dauer entzogen und steht ab<br />
diesem Zeitpunkt nur noch <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> zur Verfügung. Eine Rückführung des<br />
Vermögens auf den Stifter ist ausgeschlossen. Die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> erfolgt<br />
durch die <strong>Stiftung</strong>sorgane, <strong>der</strong>en Aufbau und Zusammensetzung durch<br />
den Stifter in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>ssatzung vorgegeben wird. Selbstverständlich kann <strong>der</strong><br />
Stifter persönliche Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>ssatzung<br />
vorsehen.<br />
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THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />
Kennzeichnendes Merkmal und damit Unterschiedsmerkmal zwischen den einzelnen<br />
<strong>Stiftung</strong>en ist <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szweck, <strong>der</strong> von den <strong>der</strong> Allgemeinheit dienenden<br />
Zwecken bis zu familienbezogenen Zwecken reichen kann.<br />
Grundsätzlich unterscheiden sich <strong>Stiftung</strong>en in gemeinnützige und nicht gemeinnützige<br />
<strong>Stiftung</strong>en. Gemeinnützig ist eine <strong>Stiftung</strong> dann, wenn sie gemeinnützige,<br />
mildtätige o<strong>der</strong> kirchliche Zwecke im Sinne von §§ 51 ff. Abgabenordnung verfolgt.<br />
Die damit verbundene Steuervergünstigung bringt sowohl für den Stifter<br />
als auch für die <strong>Stiftung</strong> erhebliche finanzielle Vorteile.<br />
Die Übertragung des Vermögens ist erbschaftsteuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16<br />
ErbStG) und auch die Übertragung von Betriebvermögen kann zu Buchwerten<br />
und damit ohne ertragsteuerliche Aufdeckung von stillen Reserven erfolgen.<br />
Der Stifter (natürliche Person) kann das von ihm in <strong>der</strong> Gründungsphase in die<br />
<strong>Stiftung</strong> eingebrachte Vermögen bis zu einem Betrag von EUR 307.000,00 im<br />
Jahr <strong>der</strong> Übertragung o<strong>der</strong> verteilt über zehn Jahre als Spende abziehen, § 10b<br />
Abs. 1a EStG.<br />
Spenden, die <strong>der</strong> Stifter und auch Dritte an die <strong>Stiftung</strong> leisten, können jährlich<br />
zusätzlich zu <strong>der</strong> üblichen Spendenabzugsfähigkeit bis zu einem Betrag von<br />
EUR 20.450,00 als Son<strong>der</strong>ausgaben abgezogen werden, § 10b Abs. 1 EStG.<br />
Ein durchaus interessanter und bei einer gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong> überraschen<strong>der</strong><br />
Aspekt ist die Möglichkeit, steuerunschädlich Unterhaltsleistungen an den Stifter<br />
o<strong>der</strong> an dessen nähere Angehörige bis zu einem Drittel des Einkommens <strong>der</strong><br />
<strong>Stiftung</strong> zu gewähren, § 58 Nr. 5 AO.<br />
Für die <strong>Stiftung</strong> selbst bedeutet die Anerkennung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit fast die<br />
volle Steuerfreiheit (Körperschaft- und Gewerbesteuer). Lediglich ein eventueller<br />
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist partiell steuerpflichtig.<br />
<strong>Stiftung</strong>en, die die in §§ 51 ff. Abgabenordnung genannten gemeinnützigen,<br />
mildtätigen o<strong>der</strong> kirchlichen Zwecke nicht verfolgen, sind nicht gemeinnützig.<br />
Beispiele für solche <strong>Stiftung</strong>en sind z.B. die Familienstiftungen und unternehmensverbundene<br />
<strong>Stiftung</strong>en. Für diese <strong>Stiftung</strong>en gelten die Steuerbefreiungen nicht.<br />
Die Übertragung von Vermögen auf die <strong>Stiftung</strong> unterliegt <strong>der</strong> Erbschaftsteuer,<br />
Spenden können nicht abgezogen werden und die <strong>Stiftung</strong> hat ihr erwirtschaftetes<br />
Einkommen zu versteuern.
THEMENWERKSTÄTTEN | MERKMALE EINER STIFTUNG<br />
Bei Familienstiftungen, das sind <strong>Stiftung</strong>en, die wesentlich im Interesse einer Familie<br />
errichtet sind und bei denen die <strong>Stiftung</strong>serträge für private Zwecke nutzbar<br />
sind, wird alle 30 Jahre eine Erbersatzbesteuerung durchgeführt.<br />
Diese Zwangsbesteuerung wird oft als Nachteil empfunden. Dabei wird jedoch<br />
verkannt, dass natürliche Erbfälle oftmals in geringeren Abständen als von 30<br />
Jahren eintreten. Die Belastungen aus <strong>der</strong> 30-Jahresbesteuerung sind dagegen<br />
planbar.<br />
Die unternehmensverbundenen <strong>Stiftung</strong>en betreiben entwe<strong>der</strong> selbst ein Unternehmen<br />
o<strong>der</strong> halten Anteile an Unternehmen. Solche <strong>Stiftung</strong>en sind dann interessant,<br />
wenn aus dem Kreis <strong>der</strong> Familie kein Nachfolger vorhanden ist, gleichzeitig<br />
das Familienvermögen aber zusammengehalten werden soll.<br />
Gemeinnützige und die nicht gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>en lassen sich in rechtsfähige<br />
(auch oftmals selbstständige <strong>Stiftung</strong> genannt) und in nichtsrechtsfähige<br />
(unselbstständige <strong>Stiftung</strong>) unterscheiden.<br />
Zur Errichtung einer rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> bedarf es <strong>der</strong> Anerkennung einer<br />
staatlichen Behörde – in Nie<strong>der</strong>sachsen in <strong>der</strong> Regel die Bezirksregierungen.<br />
Neben <strong>der</strong> Anerkennung übt diese Behörde auch die Aufsicht darüber aus, ob<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>ssatzung festgelegte <strong>Stiftung</strong>szweck durch die <strong>Stiftung</strong>sorgane<br />
dauerhaft verfolgt wird.<br />
Zur Vermeidung eines mit <strong>der</strong> Anerkennung und <strong>der</strong> laufenden Überprüfung verbundenen<br />
Verwaltungsaufwandes, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>Stiftung</strong>en mit einem kleinen<br />
Vermögen, empfiehlt sich die nichtrechtsfähige <strong>Stiftung</strong>. Sie bedarf zur Errichtung<br />
keiner Genehmigung; allerdings benötigt sie jedoch wegen ihrer eigenen Unselbstständigkeit<br />
einen Träger, <strong>der</strong> vom Stifter eigenhändig ausgewählt werden<br />
kann und von diesem beauftragt wird, das Vermögen treuhän<strong>der</strong>isch zur Verfolgung<br />
<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szwecke zu verwenden.<br />
Eine neue <strong>Stiftung</strong>sform ist die so genannte Bürgerstiftung, bei <strong>der</strong> sich eine Vielzahl<br />
von Personen in einer <strong>Stiftung</strong> zusammenschließen, um mit größeren und<br />
mit kleineren Beträgen ein gemeinsames Projekt zu för<strong>der</strong>n. Üblicherweise wird<br />
diese <strong>Stiftung</strong>sform als rechtsfähige <strong>Stiftung</strong> mit gemeinnützigen Zwecken errichtet.<br />
Martin Fiedrich | Höweler/Rischmann und Partner GbR | Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />
Waisenhausdamm 8-11 | 38100 Braunschweig<br />
Telefon: 0531-24 23 10 | Fax: 0531 - 467 44 | e-mail: kanzlei@hrp-wp.de<br />
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THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />
VALENTIN R. SEIDENFUS<br />
GRÜNDUNG EINER STIFTUNG<br />
I. Grundsätze<br />
<strong>Stiftung</strong>en können von je<strong>der</strong> natürlichen, aber auch von einer juristischen Person<br />
wie einem Unternehmen o<strong>der</strong> auch einer bereits existierenden <strong>Stiftung</strong> gegründet<br />
werden. Die beabsichtigte <strong>Stiftung</strong> kann eine gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>, d.h.<br />
gemeinnützigen Zwecken dienend und daher steuerlich begünstigt o<strong>der</strong> eine <strong>der</strong><br />
üblichen Steuerpflicht unterliegende Familien-, Unternehmens- o<strong>der</strong> Unternehmenstragende<br />
<strong>Stiftung</strong> sein.<br />
Eine Familienstiftung dient wesentlich den Interessen einer o<strong>der</strong> mehreren Familien<br />
und wird oft im Unternehmensbereich zur Versorgung <strong>der</strong> Unternehmerfamilie<br />
und gleichzeitig zur von <strong>der</strong> Familie unabhängigen Sicherung <strong>der</strong> Zukunft des<br />
Unternehmens eingesetzt. Unter einer Unternehmensstiftung versteht man ein<br />
von einer <strong>Stiftung</strong> allein o<strong>der</strong> mitbetriebenes Unternehmen. Ein allein und unmittelbar<br />
von einer <strong>Stiftung</strong> betriebenes, bzw. beherrschtes Unternehmen wird<br />
als Unternehmensträgerstiftung bezeichnet und stellt einen Unterfall <strong>der</strong> Unternehmensstiftung<br />
dar.<br />
Ferner gibt es rechtsfähige und nicht rechtsfähige (auch unselbständige o<strong>der</strong> treuhän<strong>der</strong>ische)<br />
<strong>Stiftung</strong>en. Während die rechtsfähige <strong>Stiftung</strong> eine juristische Person<br />
ist, die selbständig am Rechtsverkehr teilnimmt, hat eine unselbständige <strong>Stiftung</strong><br />
keine eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegt auch nicht dem staatlichen<br />
Anerkennungsverfahren (s. dazu noch unten).<br />
II. Umsetzung<br />
Für die Errichtung einer rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> zu Lebzeiten des Stifters bedarf<br />
es folgen<strong>der</strong> Schritte:<br />
1. Grundlegende Überlegungen zur Frage des Ob und Wie<br />
Vorab sollte sich ein Stifter über folgendes im Klaren sein: mit Errichtung seiner<br />
<strong>Stiftung</strong> wird <strong>der</strong> dieser <strong>Stiftung</strong> zugewendete <strong>Teil</strong> seines Vermögens auf Dauer<br />
seiner Verfügungsbefugnis entzogen.<br />
Es sollte daher sichergestellt sein, daß genügend Privatvermögen verbleibt, um<br />
die Versorgung des Stifters selbst und seiner Familie zu gewährleisten. Es ist z.B.<br />
möglich, die <strong>Stiftung</strong> zunächst nur mit einer geringeren Vermögenssumme auszustatten<br />
und dann schrittweise mehr Vermögen auf sie zu übertragen.
THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />
Ebenfalls zu berücksichtigen sind steuerliche Erwägungen sowie Überlegungen<br />
dazu, welchen Zweck die <strong>Stiftung</strong> verfolgen soll, welchen Grad an Mitwirkung<br />
und Kontrolle <strong>der</strong> Stifter selbst übernehmen o<strong>der</strong> inwiefern und in welcher konkreten<br />
Organisationsform er dies an<strong>der</strong>en überlassen möchte.<br />
Ferner sind Alternativen zur Erreichung des gewünschten Zieles zu bedenken, wie<br />
z.B. die Übertragung von Vermögen auf eine bereits existierende <strong>Stiftung</strong> mit<br />
demselben o<strong>der</strong> einem ähnlichen Zweck (dazu noch unten).<br />
2. Vornahme des <strong>Stiftung</strong>sgeschäfts<br />
Bei entsprechendem Ergebnis obiger Überlegungen ist das <strong>Stiftung</strong>sgeschäft vorzunehmen,<br />
in dem <strong>der</strong> Stifter in schriftlicher Form verbindlich und bedingungslos<br />
erklären muß, daß er einen und welchen bestimmten <strong>Teil</strong> seines Vermögens er<br />
zur Erfüllung des von ihm vorgegebenen Zweckes widmet. Bei dieser Erklärung<br />
kann sich <strong>der</strong> Stifter auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Mit<br />
welcher Art Vermögen er die <strong>Stiftung</strong> ausstattet, ist ihm überlassen.<br />
In Betracht kommen liquide Mittel, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen,<br />
Immobilien, Patent- und grundsätzlich alle übertragbaren Rechte. Ferner muß<br />
das <strong>Stiftung</strong>sgeschäft eine Satzung für die <strong>Stiftung</strong> mit einem bestimmten Mindestinhalt<br />
vorsehen:<br />
3. Erstellen einer <strong>Stiftung</strong>ssatzung<br />
Die <strong>Stiftung</strong>ssatzung muß mindestens den Namen, Sitz, Zweck und das Vermögen<br />
<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> festlegen und die Bildung eines Vorstandes vorsehen. Zweckmäßigerweise<br />
enthält sie darüber hinaus eine Zielbeschreibung (in einer Präambel)<br />
und legt den Kreis <strong>der</strong> Begünstigten, die Verwendung <strong>der</strong> Erträge aus dem <strong>Stiftung</strong>svermögen,<br />
weitere Organe (z.B. Beirat o<strong>der</strong> Kuratorium) inklusive <strong>der</strong>en<br />
Aufgaben, Bestellung etc. sowie Verfahren und Voraussetzungen für Satzungsän<strong>der</strong>ungen,<br />
die Auflösung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> und den Vermögensanfall fest.<br />
4. Antrag auf Anerkennung<br />
Es ist empfehlenswert zur Vermeidung späterer Schwierigkeiten, sich bereits informell<br />
vor Stellung eines Antrages auf Anerkennung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> bei <strong>der</strong> zuständigen<br />
<strong>Stiftung</strong>sbehörde (Nds.: Bezirksregierung) mit dieser und im Falle einer<br />
gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong> mit <strong>der</strong> Finanzverwaltung abzustimmen. Die Behörden<br />
prüfen dann bereits vorher, ob die Voraussetzungen für den seit 01.09.2002<br />
bestehenden Rechtsanspruch auf Anerkennung vorliegen: die dauernde und<br />
nachhaltige Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szweckes muß gesichert erscheinen (d.h. ausreichende<br />
Vermögensausstattung und angemessene <strong>Stiftung</strong>sorganisation) und<br />
die Verfolgung des beabsichtigten <strong>Stiftung</strong>szweckes darf keine Gemeinwohlgefährdung<br />
mit sich bringen, d.h. es darf nicht zu einer Beeinträchtigung von Rech-<br />
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THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />
ten und Rechtsgütern kommen, die unter dem Schutz <strong>der</strong> Verfassung stehen.<br />
Unter Einreichung <strong>der</strong> Unterlagen zu <strong>Stiftung</strong>sgeschäft und Satzung ist dann ein<br />
formeller Antrag auf Anerkennung bei <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sbehörde zu stellen.<br />
5. Antrag auf vorläufige Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit<br />
Gleichzeitig sollte im Falle einer gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong> beim zuständigen Finanzamt<br />
ein Antrag auf vorläufige Bescheinigung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit gestellt<br />
werden. Ein endgültiger Bescheid über die Freistellung von <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />
ergeht immer erst im Nachhinein nach Überprüfung im Veranlagungsverfahren.<br />
6. Installation<br />
Nach Anerkennung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>, die erfahrungsgemäß vergleichsweise schnell<br />
erfolgt, ist das gewidmete Vermögen zu übertragen, ein Bankkonto, bzw. eine<br />
Vermögensverwaltung sowie eine Buchhaltung einzurichten und die <strong>Stiftung</strong>stätigkeit,<br />
ggf. durch die vorgesehenen Organe aufzunehmen.<br />
Valentin R. Seidenfus | Rechtsanwalt, Kanzlei Knoke, Sallawitz von Bismarck, Hannover<br />
Lüerstraße 10-12 | 30175 Hannover | Tel.: 0511-85 40 40 | Fax: 0511-81 58 74<br />
Valentin.Seidenfus@ksb-intax.de | www.ksb-intax.de
THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />
MICHAEL OPP<br />
GRÜNDUNG VON STIFTUNGEN IM STEUERRECHT<br />
Grundsätze zur Gemeinnützigkeit und <strong>zum</strong> Spendenrecht<br />
Die <strong>Stiftung</strong> ist in ihrer Eigenschaft als rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse<br />
ein Rechtssubjekt <strong>der</strong> Besteuerung. Die steuerliche Behandlung einer <strong>Stiftung</strong><br />
ist aber maßgeblich von <strong>der</strong> Frage ihrer Gemeinnützigkeit abhängig.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen richten sich in erster Linie an <strong>Stiftung</strong>en, die<br />
die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit anstreben. Es soll Ihnen einen ersten Überblick<br />
über das Recht <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit und über das Spendenrecht vermitteln.<br />
Gemeinnützigkeit<br />
Unter dem Begriff „Gemeinnützigkeit" werden allgemein die steuerbegünstigten<br />
Zwecke im Sinne <strong>der</strong> §§ 51 bis 68 <strong>der</strong> Abgabenordnung – AO – verstanden.<br />
Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen,<br />
z.B. Befreiung von <strong>der</strong> Körperschaft- und Gewerbesteuer, sowie einem ermäßigten<br />
Steuersatz bei <strong>der</strong> Umsatzsteuer. Außerdem berechtigt sie unter betimmten<br />
Voraussetzungen <strong>zum</strong> Empfang steuerbegünstigter Spenden.<br />
Eine <strong>Stiftung</strong> wird als gemeinnützig anerkannt, wenn sie nach <strong>der</strong> Satzung und<br />
nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne<br />
<strong>der</strong> §§ 51 bis 68 AO för<strong>der</strong>t.<br />
Steuerbegünstigte Zwecke<br />
Steuerbegünstigte Zwecke im Sinne <strong>der</strong> AO sind<br />
· gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)<br />
· mildtätige Zwecke (§ 53 AO)<br />
· kirchliche Zwecke (§ 54 AO)<br />
Als gemeinnützige Zwecke führt § 52 AO beispielhaft folgende Zwecke an:<br />
· die För<strong>der</strong>ung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst<br />
und Kultur, <strong>der</strong> Religion, <strong>der</strong> Völkerverständigung, <strong>der</strong> Entwicklungshilfe, des<br />
Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,<br />
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THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />
· die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendhilfe, <strong>der</strong> Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens,<br />
des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,<br />
· die allgemeine För<strong>der</strong>ung des demokratischen Staatswesen in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland,<br />
· die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tierzucht, <strong>der</strong> Pflanzenzucht, <strong>der</strong> Kleingärtnerei, des traditionellen<br />
Brauchtums einschließlich des Karnevals, <strong>der</strong> Fastnacht und des Faschings,<br />
<strong>der</strong> Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des<br />
Modellflugs und des Hundesports.<br />
Das Finanzamt kann Ihnen im Zweifelsfall Auskunft darüber erteilen, ob die <strong>Stiftung</strong><br />
einen steuerbegünstigten Zweck för<strong>der</strong>t.<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />
Die Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu för<strong>der</strong>n.<br />
Satzung<br />
In <strong>der</strong> Satzung müssen <strong>der</strong> Satzungszweck o<strong>der</strong> – bei För<strong>der</strong>ung mehrerer steuerbegünstigter<br />
Zwecke – die Satzungszwecke und die Art <strong>der</strong> Verwirklichung<br />
jedes einzelnen Satzungszwecks genau bestimmt sein. Die Satzung darf keine<br />
nicht steuerbegünstigten Zwecke enthalten.<br />
Mustersatzungen mit den aus steuerlich erfor<strong>der</strong>lichen Bestimmungen können<br />
beim zuständigen Finanzamt angefor<strong>der</strong>t werden. Um spätere Satzungsän<strong>der</strong>ungen<br />
zu vermeiden, kann dem Finanzamt bereits <strong>der</strong> Entwurf einer Satzung vorgelegt<br />
werden.<br />
Grundsätzlich kann die <strong>Stiftung</strong> auch mehrere steuerbegünstigte Zwecke för<strong>der</strong>n.<br />
Es ist jedoch zu bedenken, dass auch die tatsächliche Geschäftsführung <strong>der</strong> Satzung<br />
entsprechen muss.<br />
Vermögensbindung<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung kommt <strong>der</strong> Vermögensbindung zu. Die Vermögensbindung<br />
soll sicherstellen, dass das Vermögen, das die <strong>Stiftung</strong> unter den Vorgaben<br />
des Gemeinnützigkeitsrechts gebildet hat, auch auf Dauer für steuerbegünstigte<br />
Zwecke verwendet wird.<br />
Deshalb ist in <strong>der</strong> Satzung genau zu benennen, welcher juristischen Person des<br />
öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en steuerbegünstigten Körperschaft das Vermögen<br />
bei Beendigung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> o<strong>der</strong> bei Wegfall ihres steuerbegünstigten Zwecks<br />
zufließen soll.
THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />
Kann <strong>der</strong> Verwendungszweck aus zwingenden Gründen nicht benannt werden,<br />
genügt es ausnahmsweise, wenn in <strong>der</strong> Satzung lediglich bestimmt wird, dass<br />
das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden ist. Es muss dann<br />
zusätzlich festgelegt sein, dass ein künftiger Beschluss über die Verwendung des<br />
Vermögens erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamts ausgeführt werden<br />
darf.<br />
Sobald <strong>der</strong> zwingende Grund wegfällt, ist die Satzung zu än<strong>der</strong>n und die begünstigte<br />
Körperschaft genau zu benennen.<br />
Ein Verstoß gegen die Vermögensbindung führt <strong>zum</strong> rückwirkenden Verlust <strong>der</strong><br />
Gemeinnützigkeit und zu einer weitreichenden Nachversteuerung.<br />
Zeitnahe Mittelverwendung<br />
Die <strong>Stiftung</strong> hat ihre Mittel grundsätzlich vollständig und stets zeitnah (fortlaufend)<br />
für die steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Eine zeitnahe Verwendung<br />
<strong>der</strong> Mittel liegt noch vor, wenn die in einem Geschäftsjahr zugeflossenen<br />
Mittel im Laufe des folgenden Jahres für die steuerbegünstigten Zwecke tatsächlich<br />
verwendet werden. In bestimmten Fällen lässt das Gesetz Ausnahmen von<br />
<strong>der</strong> zeitnahen Mittelverwendung zu (Rücklagenbildung).<br />
Verfahren<br />
Über die Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren<br />
zur Körperschaft- und Gewerbesteuer.<br />
Neugegründete <strong>Stiftung</strong>en können beim zuständigen Finanzamt eine vorläufige<br />
Bescheinigung über das Vorliegen <strong>der</strong> satzungsmäßigen Voraussetzungen für die<br />
Steuervergünstigung beantragen.<br />
Auch für die Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> durch die <strong>Stiftung</strong>sbehörde ist die Entscheidung<br />
des Finanzamts über die Steuerbefreiung ein maßgebendes Kriterium.<br />
Beim Finanzamt kann deshalb bereits vor <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> eine<br />
Stellungnahme zur Steuerbefreiung eingeholt werden.<br />
Das Finanzamt prüft in diesem Verfahren, ob die Satzung den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
AO an die Gemeinnützigkeit entspricht.<br />
Die vorläufige Bescheinigung ist in <strong>der</strong> Regel auf 18 Monate beschränkt. Nach<br />
Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres prüft das Finanzamt, ob die tatsächliche Geschäftsführung<br />
den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen entspricht.<br />
Die vorläufige Bescheinigung, ihr Wi<strong>der</strong>ruf o<strong>der</strong> die Ablehnung <strong>der</strong> Erteilung einer<br />
vorläufigen Bescheinigung sind keine Verwaltungsakte und können nicht mit<br />
einem Rechtsbehelf angefochten werden.<br />
Anschließend erfolgt in einem dreijährigen Turnus eine Überprüfung, ob die Vor-<br />
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THEMENWERKSTÄTTEN | STIFTUNGSGRÜNDUNG<br />
aussetzungen für die Steuerbefreiung weiter vorliegen.<br />
<strong>Stiftung</strong>en, die einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten,<br />
werden jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
Steuerbegünstigte Zuwendungen<br />
Eine steuerbegünstigte <strong>Stiftung</strong> ist zur Entgegennahme von abzugsfähigen Spenden<br />
berechtigt.<br />
Zuwendungen an <strong>Stiftung</strong>en im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes<br />
– EStG – können mit folgenden Höchstbeträgen das steuerpflichtige Einkommen<br />
des Spen<strong>der</strong>s min<strong>der</strong>n:<br />
· Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke sind bis zu 5 v. H. des Gesamtbetrags<br />
<strong>der</strong> Einkünfte (o<strong>der</strong> 2 v. T. <strong>der</strong> Umsätze und Löhne bei unternehmerischer<br />
Betätigung) als Son<strong>der</strong>ausgaben abzugsfähig (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG).<br />
· Bei wissenschaftlichen, mildtätigen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>ungswürdig anerkannten<br />
kulturellen Zwecken erhöht sich <strong>der</strong> abzugsfähige Betrag auf weitere<br />
5 v. H. des Gesamtbetrags <strong>der</strong> Einkünfte (§ 10 b Abs. 1 S. 2 EStG)<br />
· Zuwendungen an <strong>Stiftung</strong>en des öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> an steuerbegünstigte<br />
<strong>Stiftung</strong>en des Privatrechts sind mit Ausnahme <strong>der</strong> in § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO<br />
benannten Zwecke darüber hinaus bis zur Höhe von 20.450 Euro abziehbar<br />
(§ 10 b Abs. 1 S. 3 EStG)<br />
· Einzelzuwendungen von mindestens 25.565 Euro für wissenschaftliche, mildtätige<br />
und beson<strong>der</strong>s anerkannte kulturelle Zwecke können im Rahmen <strong>der</strong><br />
vorbezeichneten Höchstsätze auf das vorangegangene und die 5 folgenden<br />
Jahre verteilt werden (§ 10 b Abs. 1 S. 4 EStG)<br />
· Im Rahmen einer Neugründung von <strong>Stiftung</strong>en sind Zuwendungen in den Vermögensstock<br />
bis zu einer Höhe von 307.000 Euro innerhalb eines Zehnjahreszeitraums<br />
abzugsfähig (§ 10 b Abs. 1 a EStG).<br />
Zuwendungsbestätigung<br />
Beson<strong>der</strong>e Bedeutung kommt dem Zuwendungsnachweis zu. Um eine zutreffende<br />
steuerliche Berücksichtigung zu gewährleisten, sind die Zuwendungen nach<br />
einem amtlich vorgeschriebenen Muster zu bestätigen. Entsprechende Muster<br />
können beim zuständigen Finanzamt angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Michael Opp | Dipl.-Finanzwirt (FH) | Finanzamt Braunschweig-Altewiekring
THEMENWERKSTÄTTEN | BÜRGERENGAGEMENT, EHRENAMT, MOTIVATION, MITARBEIT<br />
CLAUS VON HOLN<br />
BÜRGERSTIFTUNG HANNOVER<br />
Die Bürgerstiftung Hannover wurde im Dezember 1997 von 31 privaten Stiftern<br />
gegründet. Sie ist die erste in Deutschland nach dem Vorbild <strong>der</strong> angelsächsischen<br />
Community Foundations gegründete Gemeinschaftsstiftung von Bürgern<br />
für Bürger. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.<br />
In <strong>der</strong> Region Hannover initiiert und för<strong>der</strong>t die Bürgerstiftung modellhafte und<br />
wegweisende Jugendprojekte im kulturellen und sozialen Bereich. Die Projekte<br />
sollen Betroffene einbeziehen und Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Sie sollen dazu<br />
beitragen, soziale Werte zu vermitteln, Selbstvertrauen zu stärken, die Übernahme<br />
von Verantwortung und Ehrgeiz und Leistungsbewusstsein för<strong>der</strong>n.<br />
Bisher wurden 70 Projekte durchgeführt und geför<strong>der</strong>t. Hierfür wurden über<br />
200.000 Euro investiert. Das <strong>Stiftung</strong>svermögen hat inzwischen eine Million Euro<br />
erreicht.<br />
Die Bürgerstiftung Hannover versteht sich auch als Dienstleister für die treuhän<strong>der</strong>ische<br />
Verwaltung von <strong>Stiftung</strong>en. Bisher wurden acht <strong>Stiftung</strong>en unter dem<br />
Dach <strong>der</strong> Bürgerstiftung errichtet. Die Stifter bestimmen den Zweck ihrer <strong>Stiftung</strong><br />
selbst. Bereits ab 25.000 Euro können Bürger und Unternehmen kurzfristig und<br />
kostengünstig ihre eigene <strong>Stiftung</strong> errichten.<br />
<strong>Stiftung</strong>srat, Kuratorium, Vorstand und Projektausschuss sind ehrenamtlich tätig.<br />
Für die notwendige Abwicklung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sarbeit steht eine kleine Geschäftsstelle<br />
mit 2 Mitarbeiterinnen zur Verfügung.<br />
Nach dem Vorbild <strong>der</strong> Bürgerstiftung Hannover wurden inzwischen fast 50 Bürgerstiftungen<br />
in allen <strong>Teil</strong>en Deutschlands errichtet.<br />
Hannover, im Januar 2003<br />
Claus von Holn | Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgerstiftung Hannover<br />
Lützero<strong>der</strong> Straße 9 | 30161 Hannover | Tel.: 0511-34 83 660 | Fax: 0511-34 83 663<br />
info@buergerstiftung-hannover.de | www. buergerstiftung-hannover.de<br />
143
144<br />
THEMENWERKSTÄTTEN | BÜRGERENGAGEMENT, EHRENAMT, MOTIVATION, MITARBEIT<br />
MICHAEL RUDOLPH<br />
BÜRGERENGAGEMENT UND EHRENAMT<br />
Vor einem Monat überschwemmte die Elbe und einige ihrer Nebenflüsse viele<br />
Orte, Städte und Landstriche. Viele Gebäude und an<strong>der</strong>e Gegenstände wurden<br />
beschädigt o<strong>der</strong> gar zerstört. Lei<strong>der</strong> gab es auch Tote. Der Schaden hätte noch<br />
weit größer ausfallen können, wenn nicht zigtausende Menschen – teilweise aus<br />
einer Entfernung von mehreren hun<strong>der</strong>t Kilometern – geholfen hätten.<br />
In den Gesprächen mit den Helferinnen und Helfern, die teilweise völlig erschöpft<br />
waren, zeigte sich, dass sie ihre Pflichten und Interessen zu Hause ruhen ließen,<br />
um an<strong>der</strong>en Menschen zu helfen. Dies war die vorrangige Motivation; mit einer<br />
beson<strong>der</strong>en Anerkennung rechneten sie nicht, obwohl nach <strong>der</strong> Bewältigung<br />
<strong>der</strong> Flutkatastrophe Veranstaltungen stattfanden, auf denen man sich öffentlich<br />
bei den Helferinnen und Helfern bedankte. Dies motiviert sicherlich viele Menschen,<br />
sich auch künftig an Hilfsaktionen zu beteiligen.<br />
Aber unabhängig von dieser öffentlichen Anerkennung empfanden die Helferinnen<br />
und Helfer tiefe Zufriedenheit und Genugtuung bei ihren Hilfsaktionen.<br />
Sie waren sich gewiss, das Richtige und etwas Gutes zu tun. Unter ihnen spürten<br />
sie ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl.<br />
Die Menschen in Deutschland spendeten viele Millionen Euro für die Opfer <strong>der</strong><br />
Flutkatastrophe. Neben <strong>der</strong> Anerkennung dieser Leistungen trieb auch sie das<br />
Gefühl, das Richtige und etwas Gutes zu tun.<br />
Glücklicherweise brauchen wir nicht auf <strong>der</strong>artige Katastrophen und menschliche<br />
Tragödien zu warten, um ein solch großartiges Bürgerengagement zu erleben.<br />
In vielen Sportvereinen, Kunstvereinen, sozialen und kulturellen Einrichtungen<br />
engagieren sich Menschen jeden Tag <strong>zum</strong> Wohle ihrer Mitmenschen.<br />
Aber auch außerhalb <strong>der</strong> Vereine gibt es ein breites Betätigungsfeld für ehrenamtliche<br />
Arbeit. Vor 2 Wochen wurde in Goslar eine Freiwilligenagentur eröffnet.<br />
Menschen können dort ihre beson<strong>der</strong>en Fähigkeiten und Interessen am Mitmenschen<br />
zeigen. Viele Menschen ahnen gar nicht, dass ihre Fähigkeiten und Interessen<br />
von an<strong>der</strong>en Menschen gebraucht werden. Die Freiwilligenagentur führt<br />
diese Menschen zusammen. Vergleichbare Einrichtungen gibt es in mehreren<br />
Orten in unserer Region.
THEMENWERKSTÄTTEN | BÜRGERENGAGEMENT, EHRENAMT, MOTIVATION, MITARBEIT<br />
In einer Woche findet die Bundestagswahl statt. 75.000 Wahlhelferinnen und<br />
Wahlhelfer werden den Sonntag bis in den Abend hinein im Wahllokal verbringen.<br />
Allein dieser Einsatz sollte jeden auffor<strong>der</strong>n, zur Wahl zu gehen.<br />
Bei diesem bewiesenen Bürgerengagement könnte man sich fragen, warum wird<br />
hier ein <strong>Stiftung</strong>stag veranstaltet, <strong>der</strong> an Bürgerengagement und Opferbereitschaft<br />
appelliert.<br />
Meine sehr verehrten Damen, meine sehr geehrten Herren!<br />
Sie sind heute <strong>zum</strong> 1. Braunschweigischen <strong>Stiftung</strong>stag gekommen. Und ich<br />
freue mich über Ihr Interesse. Die heutigen Veranstaltungen beschäftigen sich<br />
mit einem – wichtigen – <strong>Teil</strong>aspekt gemeinnützigen Bürgerengagements: <strong>der</strong><br />
Notwendigkeit finanzieller Mittel. Wie in an<strong>der</strong>en Lebensbereichen auch sind Sensibilität,<br />
handwerkliches, sportliches o<strong>der</strong> kaufmännisches Geschick häufig nicht<br />
hinreichend, um ein gesetztes Ziel zu erreichen.<br />
Man benötigt das schnöde Geld. Die Spendenbereitschaft ist in Deutschland ungewöhnlich<br />
hoch; auch ohne beson<strong>der</strong>e Ereignisse spenden die Deutschen alljährlich<br />
viele Millionen Euro vornehmlich für karitative, soziale Einrichtungen und<br />
Projekte. Das ist gut so und soll und muss auch so bleiben.<br />
Bei einer <strong>Stiftung</strong> wird <strong>der</strong> Geldbetrag nicht unmittelbar einem gemeinnützigen<br />
Zweck zugeführt. Er wird rechtlich verselbstständigt, damit dauerhaft mit seinen<br />
Erträgen gemeinnützige Zwecke erfüllt werden können. Gestern abend haben wir<br />
in dem Festvortrag von Herrn Dr. Brickwedde gehört, dass sich das private Vermögen<br />
in Deutschland auf 6 Billionen EURO beläuft und dass in Deutschland<br />
jedes Jahr 15 Milliarden EURO vererbt werden. Wenn nur ein kleiner <strong>Teil</strong> dieser<br />
Vermögen in eine gemeinnützige <strong>Stiftung</strong> eingebracht würde, wäre dies Ausdruck<br />
eines anerkennungswerten Bürgerengagements.<br />
Viele Menschen sind wirtschaftlich nicht in <strong>der</strong> Lage o<strong>der</strong> auch nicht willens,<br />
sechsstellige Beträge o<strong>der</strong> mehr für eine <strong>Stiftung</strong> zur Verfügung zu stellen, sind<br />
aber gern bereit, kleinere Beträge in einer <strong>Stiftung</strong> dauerhaft gemeinnützigen<br />
Zwecken zu widmen. Man kann diese Beträge einer bestehenden <strong>Stiftung</strong> zustiften,<br />
eine rechtlich unselbständige <strong>Stiftung</strong> unter dem Dach einer bestehenden<br />
<strong>Stiftung</strong> anlegen o<strong>der</strong> mit an<strong>der</strong>en Bürgern gemeinsam eine Bürgerstiftung gründen.<br />
Braunschweig, im September 2002<br />
Michael Rudolph | Sachwalter des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds<br />
145
146<br />
CLOSED-SHOPS
EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />
MICHAEL FEISTHAUER<br />
EFFIZIENTES UND EFFEKTIVES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />
IN DER NORD/<strong>LB</strong><br />
I. <strong>Stiftung</strong>skultur – eine tausendjährige Geschichte<br />
Anteil zu nehmen und sich zu engagieren, um Not zu lin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Mißstände zu<br />
beseitigen, entspricht <strong>der</strong> menschlichen Wesensart. In dieser Form haben Menschen<br />
seit Jahrhun<strong>der</strong>ten stifterische Ziele verfolgt und Verantwortung übernommen.<br />
Die Wurzeln erster <strong>Stiftung</strong>sbemühungen in Deutschland reichen bis in das<br />
10. Jahrhun<strong>der</strong>t zurück. Dabei wurden insbeson<strong>der</strong>e Not leidende Kranke und<br />
verarmte Menschen beispielsweise durch die „Hospital-<strong>Stiftung</strong>" o<strong>der</strong> „Vereinigte<br />
Pfründehäuser" Münster unterstützt.<br />
Bereits im 16. Jahrhun<strong>der</strong>t war die Verbindung zwischen Geld- und Bürgersinn<br />
mit prominenten Namen verknüpft. So errichtete beispielsweise die reiche Kaufmannsfamilie<br />
Fugger insgesamt neun <strong>Stiftung</strong>en, die ihre Aktivitäten auf soziale<br />
Wohlfahrt sowie religiöse und gesundheitliche Aktivitäten ausrichteten. Noch<br />
heute steht die Wohnsiedlung „Fuggerei" als Ausdruck für die Verpflichtung ihrer<br />
Stifter gegenüber dem Gemeinwohl <strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong> Stadt Augsburg.<br />
Die heutigen <strong>Stiftung</strong>saktivitäten in Deutschland sind <strong>zum</strong> überwiegenden <strong>Teil</strong><br />
im vergangenen Jahrhun<strong>der</strong>t entstanden. Insbeson<strong>der</strong>e seit Mitte <strong>der</strong> 80er Jahre<br />
ist hier zu Lande ein Boom zu verzeichnen, <strong>der</strong> mittlerweile knapp 12.000 <strong>Stiftung</strong>en<br />
hervorbrachte. Neben <strong>der</strong> finanziellen Dominanz einiger weniger Großstiftungen,<br />
wie beispielsweise die <strong>der</strong> Volkswagen- o<strong>der</strong> Bertelsmann <strong>Stiftung</strong>,<br />
werden heute vor allem auch kleinere Vermögen <strong>zum</strong> Stiften angeregt.<br />
II. Motivation zur Gründung einer <strong>Stiftung</strong><br />
Neben den ideellen Motiven eines Stifters, sein Lebenswerk und seinen Namen<br />
über Generationen hinweg fortzuführen, besteht <strong>der</strong> wichtigste Grund, eine<br />
<strong>Stiftung</strong> ins Leben zu rufen darin, daß <strong>der</strong> Stifter sein Vermögen o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>e davon<br />
wohltätigen Zwecken zur Verfügung stellt. Auch kann eine <strong>Stiftung</strong> als Vermögensträger<br />
im Falle des Fehlens geeigneter Nachfolger die Zersplittung dieses<br />
Vermögens z.B. auch eines Unternehmens verhin<strong>der</strong>n und bietet so eine geeignete<br />
Möglichkeit die Unternehmenskultur und die Geschäftspolitik im Sinne des<br />
erfolgreichen Unternehmers fortzuführen.<br />
147
148<br />
EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />
Ist hingegen die finanzielle Absicherung <strong>der</strong> Familie die Motivation des Stifters,<br />
so kann mit Gründung einer privaten Familienstiftung das Vermögen zielgerichtet<br />
verwendet werden. Positive Nebeneffekte <strong>der</strong>artiger Bemühungen sind die<br />
För<strong>der</strong>ung des Zusammenhalts <strong>der</strong> Familienmitglie<strong>der</strong> sowie die Fortführung <strong>der</strong><br />
Familientradition.<br />
Eine weitere Motivation zur <strong>Stiftung</strong>sgründung besteht beispielsweise in <strong>der</strong><br />
Möglichkeit, das Vermögen von kin<strong>der</strong>losen Paaren steueroptimiert zu übertragen.<br />
III. Anlässe einer <strong>Stiftung</strong>sgründung<br />
So vielfältig die Motive einer <strong>Stiftung</strong>sgründung so vielfältig sind auch die Anlässe.<br />
Die <strong>Stiftung</strong>sidee findet zunehmend bei <strong>der</strong> Regelung von Vermögens- und<br />
Unternehmensnachfolge neue Anhänger. Zudem können <strong>der</strong> Zufluß eines größeren<br />
Vermögens sowie Geburtstage und Jubiläen <strong>zum</strong> Anlaß einer <strong>Stiftung</strong>sgründung<br />
genommen werden.<br />
IV. Professionelles Vermögensmanagement von <strong>Stiftung</strong>en<br />
1. Das <strong>Stiftung</strong>svermögen<br />
Das grundlegende Merkmal einer <strong>Stiftung</strong> ist <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szweck, <strong>der</strong> den jeweiligen<br />
Stifterwillen wi<strong>der</strong>spiegelt und grundsätzlich keinen staatlichen Restriktionen<br />
unterliegt. Die <strong>Stiftung</strong> verwirklicht ihren Zweck durch die Verwendung ihrer<br />
Vermögenserträge, also durch die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> durch die Satzung bestimmten<br />
Begünstigten. Das in Vermögensgegenständen wie Geld, Wertpapieren, Grundstücken/Gebäuden<br />
und Unternehmen gebundene Kapital soll Erträge generieren,<br />
aus denen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szweck zu verwirklichen ist.
EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />
Eine Mindestkapitalausstattung bei Gründung einer rechtsfähigen <strong>Stiftung</strong> ist in<br />
den <strong>Stiftung</strong>sgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nicht vorgesehen. In <strong>der</strong> Praxis empfiehlt sich<br />
jedoch eine Kapitalausstattung ab einer Höhe von ca. Euro 250.000, welches<br />
allerdings nicht unbedingt in vollem Umfang bei <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> eingebracht<br />
werden muß. Durch sogenannte Zustiftungen des Stifters selbst o<strong>der</strong><br />
durch Dritte kann sich auch nach <strong>der</strong> Errichtung das Grundvermögen einer <strong>Stiftung</strong><br />
erhöhen.<br />
2. Die professionelle Verwaltung des <strong>Stiftung</strong>svermögens<br />
Die dauerhafte Lebensfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>, verbunden mit <strong>der</strong> dauernden und<br />
nachhaltigen Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks hängt in entscheiden<strong>der</strong> Weise von<br />
<strong>der</strong> Vermögensausstattung und <strong>der</strong> Vermögensverwaltung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> ab.<br />
Daraus resultiert die zentrale For<strong>der</strong>ung, das Vermögen in seinem wirtschaftlichen<br />
Bestand zu erhalten und somit den allgemeinen Kaufkraftschwund zu berücksichtigen,<br />
um eine Schwächung <strong>der</strong> Ertragskraft <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Geht man beispielsweise davon aus, daß eine <strong>Stiftung</strong> in den vergangenen 20<br />
Jahren ausschließlich in zehnjährige Bundeswertpapiere mit einer Durchschnittsrendite<br />
von 6,9% investierte, 2/3 <strong>der</strong> Zinsen ausschüttete und 1/3 (steuerliches<br />
Maximum) <strong>der</strong> Zinsen thesaurierte, konnte die <strong>Stiftung</strong> ihr Kapital nicht real<br />
erhalten. Die durchschnittliche Inflation in Höhe von 2,75% zehrte die durchschnittlich<br />
in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> verbliebenen 2,3% auf und führte somit zu einem Substanzverlust.<br />
Aus <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach stiftungsrechtlicher Zweckerfüllung durch die Ausschüttung<br />
<strong>der</strong> Vermögenserträge<br />
leiten sich die Ziele Wahrung<br />
<strong>der</strong> Leistungskraft sowie Sicherstellung<br />
des laufenden<br />
Ertrages ab. Unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Risiken wird eine<br />
Optimierung <strong>der</strong> Vermögensanlagen<br />
durch die Auswahl<br />
und Streuung <strong>der</strong> Vermögensanlagen<br />
angestrebt.<br />
a) Langfristige Ertragsoptimierung durch Investition in zinstragende Titel<br />
Die Grundlage eines jeden <strong>Stiftung</strong>svermögens zur Sicherung <strong>der</strong> dauerhaften<br />
Lebensfähigkeit ist die Anlage in Anleihen. Diese werden bei Endfälligkeit <strong>zum</strong><br />
Nominalwert getilgt und erzielen einen dem Zinsniveau sowie dem Risiko entsprechenden<br />
laufenden Ertrag.<br />
Abgesehen von kurzfristigen Schwankungen weisen Anleihen kaum Wertsteigerungen<br />
auf.<br />
149
150<br />
EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />
Das Vermögensmanagement des NORD/<strong>LB</strong> Private Banking ist in <strong>der</strong> Lage,<br />
in Abhängigkeit von den jeweiligen ökonomischen Rahmenbedingungen ein<br />
individuelles Anleiheportefeuille zu entwickeln. Dabei wird versucht, dem<br />
Aspekt des Ertragsmaximums unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Risikostruktur gerecht<br />
zu werden. Individuelle Vorgaben und Ziele <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> werden dabei berücksichtigt.<br />
b) Langfristiger realer Werterhalt durch Investitionen in Substanzwerte<br />
Eine ausschließliche Anlage in Anleihen gewährleistet trotz <strong>der</strong> relativ hohen<br />
laufenden Erträge nicht die reale Vermögenserhaltung, da diese Titel nicht<br />
gegen inflationsbedingte Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ertragskraft resistent sind. Eine Alternative<br />
kann dazu die Anlage in sogenannten Substanzwerten, wie beispielsweise<br />
Aktien o<strong>der</strong> Immobilien darstellen. Die Auswahl <strong>der</strong> Einzeltitel sollte dabei<br />
vorrangig nach dem Kriterium <strong>der</strong> nachhaltig erwarteten Dividendenrendite<br />
erfolgen, da diese langfristig geringeren zyklischen Schwankungen ausgesetzt<br />
sind. Der Fokus richtet sich demnach auf die Auswahl gewinnstabiler Stan<br />
dardwerte aus zukunftsträchtigen Märkten.<br />
Trotz <strong>der</strong> Langfrisitigkeit von Aktieninvestments sollte die ständige Überprüfung<br />
<strong>der</strong> getroffenen Anlageentscheidungen beachtet werden. Das professionelle<br />
Vermögensmanagement hat dabei das Ohr am Markt und kann gegebenenfalls<br />
schnell und effektiv reagieren.<br />
c) Für jede <strong>Stiftung</strong> ein Konzept<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> nachhaltigen und dauerhaften Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szweckes<br />
wurde ein <strong>Stiftung</strong>sfonds konzipiert, <strong>der</strong> mit vierteljährlichen<br />
Ausschüttungen den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>en nach regelmäßigen Erträgen<br />
gerecht werden kann. Zudem stellt das Ziel des dauerhaften Kapitalerhalts<br />
die oberste Priorität des Fondsvermögensverwaltungsproduktes dar.<br />
Es eröffnet auch <strong>Stiftung</strong>en mit einer geringeren Kapitalausstattung die Möglichkeit,<br />
kostengünstig das Anlagevermögen zu verwalten und dabei alle<br />
Chancen eines professionellen Vermögensmanagements zu nutzen.<br />
d) Die Expertise des NORD/<strong>LB</strong> Private Banking<br />
Den hohen und schwierigen Anfor<strong>der</strong>ungen an die reale Erhaltung <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />
Ertragskraft einer <strong>Stiftung</strong> kann das Private Banking <strong>der</strong> NORD/<strong>LB</strong><br />
aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in <strong>der</strong> Verwaltung (u.a. in <strong>der</strong> Vermögensverwaltung<br />
<strong>der</strong> STIFTUNG NORD/<strong>LB</strong> · ÖFFENTLICHE) anspruchsvoller<br />
<strong>Stiftung</strong>svermögen gerecht werden. Mit dem Erb- und <strong>Stiftung</strong>smanagement<br />
wurde zudem ein Bereich geschaffen, <strong>der</strong> Kunden in allen Fragen des Erb- und<br />
<strong>Stiftung</strong>srechts zur Seite steht.
EFFEKTIVES UND EFFIZIENTES STIFTUNGSMANAGEMENT<br />
V. Resümee<br />
Zielsetzung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> ist eine dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks.<br />
Dabei verfolgt die Anlage des <strong>Stiftung</strong>svermögens zwei Ziele: <strong>zum</strong><br />
einen die Erwirtschaftung von Erträgen, um den <strong>Stiftung</strong>szweck zeitnah zu erfüllen,<br />
<strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en die reale Erhaltung des Vermögens. Insbeson<strong>der</strong>e die hohen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen des realen Vermögenserhaltes verlangen ein professionelles Vermögensmanagement<br />
<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>. Dies gilt vor allem für die Optimierung <strong>der</strong><br />
Erträge, welche die <strong>Stiftung</strong> zur Erfüllung des <strong>Stiftung</strong>szwecks zeitnah vorzunehmen<br />
hat.<br />
Michael Feisthauer | NORD/<strong>LB</strong> Braunschweig Private Banking<br />
Friedrich-Wilhelm-Platz 3 | 38100 Braunschweig | Tel.: 0531-487 3133 | michael.feisthauer@nordlb.de<br />
151
152<br />
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
DR. JENS MARQUARDT<br />
MARKETING UND PR-ARBEIT FÜR STIFTUNGEN – EIN BASISKONZEPT<br />
Die gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>en erleben in jüngster Zeit einen immer stärker werdenden<br />
Wettbewerbsdruck. Sowohl im Spendenmarkt als auch bei <strong>der</strong> Gewinnung<br />
von Kooperationspartnern o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Umsetzung von <strong>Stiftung</strong>szwecken<br />
– überall stoßen <strong>Stiftung</strong>en auf einen schärferen Wettbewerb um Ideen, Öffentlichkeit,<br />
Ressourcen o<strong>der</strong> auch Zielgruppen.<br />
Die gemeinnützige <strong>Stiftung</strong> muss in diesem Umfeld stärker gestaltet und weniger<br />
nur verwaltet werden. Daher wird <strong>der</strong> Ruf lauter, gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>en<br />
als Unternehmen zu verstehen und Erfahrungen aus <strong>der</strong> Wirtschaft in die gestaltende<br />
<strong>Stiftung</strong>sarbeit einzubinden.<br />
Vor diesem Hintergrund haben mittlerweile viele gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>en Ideen<br />
und Gedanken aus <strong>der</strong> Wirtschaftswelt übernommen und auf ihre Bedürfnisse<br />
angepasst: In diesem Beitrag für den 1. Braunschweigischen <strong>Stiftung</strong>stag soll das<br />
Basiskonzept „Marketing und PR-Arbeit für <strong>Stiftung</strong>en" eingehen<strong>der</strong> skizziert<br />
werden. Die PR-Arbeit ist bei diesem Ansatz ein zentraler Bestandteil <strong>der</strong> übergeordneten<br />
Marketingidee.<br />
Unternehmen <strong>Stiftung</strong>: Das Austauschprinzip<br />
Marketing für <strong>Stiftung</strong>en? Kann das denn funktionieren? Ja! Die marktorientierte<br />
<strong>Stiftung</strong>sführung verspricht zu einem immer wichtiger werdenden Erfolgsfaktor<br />
mo<strong>der</strong>ner <strong>Stiftung</strong>sarbeit zu werden und lässt sich als das Management von<br />
Austauschprozessen und -beziehungen mit stiftungsinternen und -externen Partnern<br />
verstehen. Die <strong>Stiftung</strong> handelt dabei konsequent zielgruppenorientiert: Sie<br />
beachtet die Bedürfnisse (Nutzenerwartungen) und Eigenarten ihrer Austauschpartner.<br />
Sie produziert und offeriert diesen bedarfsgerechte, nutzenbringende<br />
Lösungen in Form von Leistungen und Programmen.<br />
Somit ist <strong>Stiftung</strong>smarketing wesentlich mehr als die bloße Kommunikationsarbeit<br />
für <strong>Stiftung</strong>sleistungen und schon gar nicht plumpe Werbung. Vielmehr<br />
handelt es sich um ein hilfreiches Führungskonzept, dessen Grundzüge nun skizziert<br />
werden sollen.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
Zielsystem und Zielgruppen im <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />
<strong>Stiftung</strong>en stehen im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung verschiedenen Austauschsituationen<br />
gegenüber. Austauschprozesse und -beziehungen einer <strong>Stiftung</strong><br />
finden in unterschiedlichen Bereichen mit verschiedenen Zielgruppen (Austauschpartnern)<br />
statt und verfolgen verschiedene Ziele:<br />
1. Absatz <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>sleistung an bedürftige Empfänger,<br />
2. Beschaffung von För<strong>der</strong>mitteln und Kooperationszusagen bei Firmen, Privatpersonen,<br />
gemeinnützigen Organisationen und staatlichen Stellen,<br />
3. Beschaffung sonstiger Mittel und Leistungen bei Lieferanten und Subunternehmern<br />
und<br />
4. Informationsaustausch und Dialog mit Massenmedien und allgemeiner<br />
Öffentlichkeit.<br />
Diese Austauschbeziehungen einer <strong>Stiftung</strong> sollten zielgerichtet gestaltet werden.<br />
Schon Lessing wusste um die Wirkung <strong>der</strong> Zielbestimmung: „Der Langsamste,<br />
<strong>der</strong> sein Ziel nicht aus den Augen verliert, geht immer noch geschwin<strong>der</strong> als je<strong>der</strong>,<br />
<strong>der</strong> ohne Ziel umherirrt". Zwei zentrale Fragen haben die <strong>Stiftung</strong>sverantwortlichen<br />
hier zu klären:<br />
1. Was will ich im <strong>Stiftung</strong>smarketing erreichen?<br />
Hier geht es um die Festlegung <strong>der</strong> übergeordneten <strong>Stiftung</strong>sziele – aber auch<br />
um die Formulierung untergeordneter, operativer Zielvorstellungen wie z.B. Beachtung<br />
<strong>der</strong> Kostendeckung, Qualität und Quantität von Wettbewerbsbeiträgen<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Festlegung von Zielmarken einer Fundraising-Aktion.<br />
2. Wen will ich mit dem <strong>Stiftung</strong>smarketing erreichen?<br />
Die Zielgruppen ergeben sich aus den skizzierten Austauschbereichen einer<br />
gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong> und lassen sich nach Ihrer Wichtigkeit noch nach dem<br />
ABC-Prinzip einteilen (A= sehr wichtig, B= wichtig, C= weniger wichtig).<br />
Austauschbeziehungen im <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />
Quelle: Marquardt 2001<br />
153
154<br />
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
Basisstrategien im <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />
<strong>Stiftung</strong>en benötigen zur effizienten und effektiven Erfüllung ihrer Zwecke mittel-<br />
bis langfristige Grundsatzentscheidungen. Diesen fällt die Aufgabe zu, einen<br />
Orientierungsrahmen für nachgeordnete Entscheidungen im <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />
zu schaffen und damit den Einsatz von <strong>Stiftung</strong>saktivitäten auf die Erreichung<br />
<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sziele hin zu kanalisieren.<br />
Basisüberlegungen aus dem Strategischen Marketing lassen sich auf den <strong>Stiftung</strong>sbereich<br />
übertragen:<br />
1. Festlegung <strong>der</strong> zu bearbeitenden Austauschfel<strong>der</strong>, d.h. welche Leistungen sollen<br />
in welchen Marktsegmenten angeboten werden?<br />
2. Festlegung <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Bearbeitung von Austauschpartnern, d.h. sollen die<br />
Zielpersonen in den verschiedenen Marktsegmenten (z.B. Spen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Studenten)<br />
undifferenziert o<strong>der</strong> differenziert angesprochen werden?<br />
3. Festlegung <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Konkurrenzorientierung, d.h. sollen die <strong>Stiftung</strong>szwecke<br />
in deutlicher Abgrenzung gegenüber ähnlichen gemeinnützigen Einrichtungen<br />
erfüllt werden, werden sie unabhängig von dem Agieren an<strong>der</strong>en<br />
Organisationen verfolgt o<strong>der</strong> sind Kooperationen angedacht?<br />
4. Festlegung <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Absatzmittlerorientierung, d.h. wie eng ist die Zusammenarbeit<br />
<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> mit möglichen Distributionshelfern?<br />
5. Festlegung <strong>der</strong> Schwerpunkte im Marketing-Mix, d.h. welche Marketinginstrumente<br />
haben bei <strong>der</strong> Realisierung welcher <strong>Stiftung</strong>sziele in welchen Austauschbereichen<br />
welche Bedeutung?<br />
6. Festlegung <strong>der</strong> Markenpolitik, d.h. welche Form <strong>der</strong> Markenpositionierung<br />
(z.B. Dachmarke, Projektmarke, Familienmarke) sollte die <strong>Stiftung</strong> verfolgen?<br />
Markenpolitik in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> – das Beispiel Körber-<strong>Stiftung</strong><br />
Der letzte Punkt – die Markenpolitik, das Branding in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> – sei an dieser<br />
Stelle kurz angesprochen: Die renommierte Körber-<strong>Stiftung</strong> aus Hamburg hat<br />
Anfang 2002 ein überarbeitetes, klares Markenkonzept präsentiert und spielt damit<br />
im deutschen <strong>Stiftung</strong>swesen wie<strong>der</strong> einmal eine Vorreiterrolle:<br />
Für die <strong>Stiftung</strong> wurden sowohl eine Dachmarke mit Logo und Slogan (Körber-<br />
<strong>Stiftung</strong>: Forum für Impulse) als auch zwölf Projektmarken mit Logo und Slogan<br />
– verstanden als Bausteine einer <strong>Stiftung</strong>sfamilie – entwickelt bzw. modifiziert<br />
(z.B. Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten: Jugendliche forschen vor<br />
Ort, USABLE: Transatlantischer Ideenwettbewerb, Deutscher Studienpreis: Der<br />
Forschungswettbewerb für Studierende). Mit dieser fein abgestimmten Markenpolitik<br />
werden auf verschiedenen Ebenen wichtige Austausch- und Kommunikationsziele<br />
besser erreicht. Dach- und Projektmarken sind zudem schnell zu
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
identifizieren und dienen den Zielgruppen als Vertrauensanker. Beispielsweise ist<br />
die eingeführte Projektmarke „Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten"<br />
schon jetzt ein Synonym für erfolgreiche Geschichtsforschung von Kin<strong>der</strong>n und<br />
Jugendlichen in Deutschland.<br />
Ein Blick in die <strong>Stiftung</strong>slandschaft zeigt, dass <strong>der</strong> Trend zur Markenpolitik bei<br />
<strong>Stiftung</strong>en ungebrochen ist: Viele unternehmensnahe <strong>Stiftung</strong>en gehen diesen<br />
Weg vielleicht etwas schneller, aber auch kleine gemeinnützige und kirchliche<br />
<strong>Stiftung</strong>en wissen um die Chancen einer abgestimmten Markenpolitik mit Logo,<br />
Slogan und Kernaussagen zur Marke. Der bedachte Einsatz <strong>der</strong> Markenpolitik<br />
sorgt dafür, dass in <strong>der</strong> Öffentlichkeit die Leistungen einer <strong>Stiftung</strong> leichter identifiziert<br />
und zugeordnet werden können.<br />
Leistungs- und Gegenleistungspolitik <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
Die Leistungspolitik <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> wird von <strong>der</strong> folgenden zentralen Frage bestimmt:<br />
"Welche materiellen und immateriellen Leistungen soll die <strong>Stiftung</strong> auf<br />
Basis Ihrer Satzung in welcher Form wem in welchem Austauschbereich wie und<br />
wann anbieten?" Die Leistungspolitik stellt das „Herz" des <strong>Stiftung</strong>smarketing<br />
dar, denn hier werden die jeweiligen Bedürfnisse <strong>der</strong> Partner in den verschiedenen<br />
Austauschbereichen durch die Entwicklung und „Produktion" entsprechen<strong>der</strong><br />
Leistungen befriedigt. Die zuvor angesprochene Markenpolitik fällt mit in dieses<br />
Entscheidungsfeld hinein.<br />
Das Spektrum <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sleistungen ist groß und reicht von Sachleistungen<br />
(z.B. Bücherspenden) über Dienstleistungen (Pflege-, Beratungs-, Informations-,<br />
Betreuungs- o<strong>der</strong> Schulungsleistungen, Patenschaften) bis hin zu Geldleistungen<br />
(Geldpreise, För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong>, Entlohnungen) sowie Ideen und Werten.<br />
Die Leistungspolitik muss im Einzelnen für jede Leistung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> die Eigenschaften<br />
und die äußere Gestaltung festlegen. Hier ist nicht nur an das Programm<br />
einer <strong>Stiftung</strong> zu denken, das sich auf die Empfänger <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>sleistungen<br />
(Destinatäre) konzentriert, son<strong>der</strong>n z.B. auch an Angebote für<br />
die Austauschpartner im Fundraising: Dankesbriefe, Spendenquittungen, Urkunden,<br />
Informationsveranstaltungen für För<strong>der</strong>er o<strong>der</strong> auch das Angebot von Projektpatenschaften<br />
für Großspen<strong>der</strong>.<br />
Die Gegenleistungspolitik wird von <strong>der</strong> Frage beeinflusst, unter welchen Bedingungen<br />
(Art, Ausmaß, Zeitpunkt) die gemeinnützige <strong>Stiftung</strong> ihre jeweiligen<br />
Leistungen in den oben angeführten Austauschbereichen anbieten soll. Nicht<br />
immer ist deutlich zu erkennen, welche monetären bzw. nichtmonetären Gegenleistungen<br />
(Beiträge) eine <strong>Stiftung</strong> beim Austausch vom Partner einfor<strong>der</strong>n kann.<br />
Im <strong>Stiftung</strong>ssystem sind die Austauschbeziehungen grundsätzlich komplexer, da<br />
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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
man es nur teilweise mit schlüssigen Geld-Güter-Austauschbeziehungen mit Preisfinanzierung<br />
zu tun hat. Es sind – je nach Austauschbereich und Leistung – unterschiedliche<br />
Grundformen <strong>der</strong> Gegenleistung denkbar: Die <strong>Stiftung</strong> kann auf<br />
eine Gegenleistungsfor<strong>der</strong>ung gänzlich verzichten, sie kann nichtkostendeckende<br />
Gebühren und Preise einfor<strong>der</strong>n (z.B. Eintrittsgel<strong>der</strong> bei Ausstellungen), es sind<br />
kostendeckende direkte Entgelte (etwa für Publikationen) o<strong>der</strong> auch gewinnorientierte<br />
Gegenleistungsfor<strong>der</strong>ungen (z.B. im Wirtschaftsbetrieb Museumsshop)<br />
denkbar. Nichtmonetäre Gegenleistungen können auch im Austausch von Informationen<br />
o<strong>der</strong> Gesten <strong>der</strong> Dankbarkeit bestehen.<br />
Verteilungs- und Kommunikationspolitik <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
Die Fragestellung, über welche Wege die <strong>Stiftung</strong>sleistungen die jeweiligen Austauschpartner<br />
<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> erreichen, steht im Zentrum <strong>der</strong> Verteilungspolitik:<br />
Die Leistungen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> sollen <strong>zum</strong> richtigen Zeitpunkt in <strong>der</strong> richtigen Anzahl<br />
und Qualität am richtigen Ort bereitstehen. Mit an<strong>der</strong>en Worten:<br />
Es geht um solche Entscheidungen <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>, die mit dem<br />
Weg ihrer Leistungen bis <strong>zum</strong> eigentlichen Empfänger in Verbindung stehen.<br />
Hierzu zählen Entscheidungen über die Organisation und Steuerung <strong>der</strong> Mittelvergabe<br />
bei För<strong>der</strong>programmen ebenso wie die Ausgestaltung von Informationsveranstaltungen.<br />
Logistische Fragen (Wer transportiert die Wan<strong>der</strong>ausstellung<br />
von A nach B? Wer überreicht die Patenschaftsurkunde an den Großspen<strong>der</strong>?<br />
Wer übernimmt und überwacht wo die Verteilung <strong>der</strong> zugesicherten För<strong>der</strong>mittel?)<br />
fallen gleichfalls in dieses Feld. Somit geht es auch um die zuverlässige<br />
Versorgung <strong>der</strong> Austauschpartner einer <strong>Stiftung</strong>, um die flexible Reaktion auf<br />
Nachfrageän<strong>der</strong>ungen und um die Schaffung angemessener Distributionskanäle<br />
für <strong>Stiftung</strong>sleistungen.<br />
Ein aktuelles Beispiel für die Verteilungsproblematik zeigt sich momentan bei <strong>der</strong><br />
<strong>Stiftung</strong>sinitiative <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft „Erinnerung, Verantwortung und<br />
Zukunft": Die <strong>Stiftung</strong>sinitiative stellt u.a. Partnerorganisationen in Mittel- und<br />
Osteuropa (Conference on Jewish Material Claims against Germany, International<br />
Organization for Migration) <strong>Stiftung</strong>smittel zur Auszahlung an die ehemaligen<br />
Opfer aus <strong>der</strong> NS-Zeit zur Verfügung. Damit sind hohe Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die zielgerichtete Steuerung einer planmäßigen und zeitnahen Mittelvergabe verbunden.<br />
Die Kommunikationspolitik spielt im Rahmen des <strong>Stiftung</strong>smarketings eine zentrale<br />
Rolle, denn die Öffentlichkeit, die Destinatäre und auch die För<strong>der</strong>er und<br />
Kooperationspartner verlangen Offenheit und Klarheit bezüglich <strong>der</strong> Mittelherkunft,<br />
<strong>der</strong> Mittelverwendung und <strong>der</strong> Zweckerfüllung. Die Kommunikation ist<br />
das „Sprachrohr" im <strong>Stiftung</strong>smarketing. Zur Kommunikationspolitik zählen<br />
sämtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Kenntnisse, Einstellungen und
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
Verhaltensweisen <strong>der</strong> Austauschpartner gegenüber <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>sleistung<br />
zu beeinflussen. Anregungen für die Kommunikationsarbeit kommen<br />
dabei aus den Bereichen Werbung (z.B. Poster, Anzeigen, TV-Spots, Logo und<br />
Schriftzug), Verkaufsför<strong>der</strong>ung (z.B. Mailings, Direktmarketing), Eventmarketing<br />
(z.B. Tagungen, Preisverleihungen) und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressemeldungen,<br />
Internet, Online-PR, persönliche Gespräche, Seminare).<br />
Marketing-Mix und Marketingkontrolle<br />
Nach einer Planungsphase entstehen marktreife <strong>Stiftung</strong>sleistungen erst durch<br />
die gezielte Auswahl, Gewichtung und Kombination von Einzelmaßnahmen aus<br />
den vier Instrumentalbereichen. Erst im Mix erfolgt die tatsächliche Ausrichtung,<br />
Gestaltung und Realisierung. Vor dem Hintergrund verschiedener Ziele und<br />
Strategieebenen sowie <strong>der</strong> internen und externen Situation <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Stiftung</strong><br />
ist die optimale Kombination <strong>der</strong> Marketinginstrumente innerhalb und zwischen<br />
den vier möglichen Austauschbereichen somit eine anspruchsvolle Aufgabe.<br />
Immerhin hängen die Erfolgswirksamkeit und die Güte <strong>der</strong> gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>sarbeit<br />
wesentlich von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Zusammenfassung zu einem ganzheitlichen,<br />
abgestimmten Marketing-Mix ab. Ein Weg, um das Kombinationsproblem<br />
zu lösen, besteht in <strong>der</strong> Orientierung an <strong>der</strong> übergreifenden <strong>Stiftung</strong>sstrategie<br />
und den Anmerkungen zur Verwirklichung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>szwecke in Satzung und<br />
Geschäftsordnung.<br />
Wie jedes zielgerichtete Handeln bedarf auch die Verfolgung gemeinwohlorientierter<br />
und wirtschaftlicher <strong>Stiftung</strong>sziele neben einer systematischen Planung<br />
und Durchführung immer wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kontrolle, <strong>der</strong> Überprüfung. Nur wenn die<br />
tatsächlichen Ergebnisse erfasst und mit den zuvor gesetzten Zielen verglichen<br />
werden, lässt sich eine fundierte Aussage über den Erfolg o<strong>der</strong> Misserfolg von<br />
Austauschprozessen und <strong>Stiftung</strong>saktivitäten treffen.<br />
Projektmarketing in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
<strong>Stiftung</strong>smarketing läuft immer mindestens auf zwei Ebenen ab: Marketing für<br />
die <strong>Stiftung</strong> als Ganzes und Marketing für ein einzelnes <strong>Stiftung</strong>sprojekt. In beiden<br />
Fällen lassen sich Austauschbeziehungen und -leistungen definieren. Der<br />
Entscheidungsprozess im Projektmarketing einer <strong>Stiftung</strong> stellt sich in groben<br />
Zügen wie folgt dar: Im Rahmen einer Situationsanalyse werden im Hinblick auf<br />
das Projekt die Stärken und Schwächen <strong>der</strong> eigenen <strong>Stiftung</strong> betrachtet und externe<br />
Chancen und Risiken eingefangen. Die anschließende Projektkonzeption<br />
sollte die folgenden neun Grundinformationen enthalten:<br />
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158<br />
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
1. Projektziel<br />
2. Zielgruppe<br />
3. Strategie<br />
4. Leistungsangebot im Projekt<br />
5. Gegenleistungen<br />
6. Leistungsverteilung<br />
7. Kommunikationsplanung<br />
8. Finanzierungsplanung<br />
9. Zeitplanung<br />
Der operativen Umsetzung schließt sich ein Kontrollverfahren an, wo <strong>der</strong> Zielerreichungsgrad<br />
einzelner Projektschritte und -elemente überprüft wird.<br />
PR-Arbeit ist Kommunikationspolitik<br />
Es klang schon an: Die Kommunikationsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> ist häufig auch PR-<br />
Arbeit. In <strong>der</strong> Praxis ist sie allerdings noch breiter angelegt, denn im Rahmen <strong>der</strong><br />
eingangs skizzierten Austauschprozesse wird auch mit Leistungsempfängern,<br />
Lieferanten o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ern kommuniziert. Die <strong>Stiftung</strong> muss hier zwei zentrale<br />
Fragen beantworten: „Wer sind wir?” und „Was tun wir?” Erst durch Kommunikation<br />
lässt sich bei den Austauschpartnern ein <strong>Stiftung</strong>sprofil, eine <strong>Stiftung</strong>smarke<br />
aufbauen.<br />
Offenheit gehört zur gemeinnützigen <strong>Stiftung</strong>, denn die Öffentlichkeit und die<br />
Zielgruppen haben ein Recht auf Transparenz bei <strong>der</strong> Mittelverwendung und<br />
Zweckverwirklichung einer steuerlich begünstigten Einrichtung. Die Kommunikation<br />
trägt zur Legitimation <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sarbeit bei, sie ist Werbung für die sozialen<br />
Leistungen, sie spricht potenzielle Spen<strong>der</strong> und Zustifter an.<br />
Aus <strong>der</strong> Kommunikationsforschung lässt sich an dieser Stelle ein bekanntes Zieldreieck<br />
übertragen: <strong>Stiftung</strong>en wollen bei ihren Austauschpartnern (a) die Bekanntheit<br />
erhöhen, (b) Image und Einstellungsverän<strong>der</strong>ungen herbeiführen und<br />
(c) ein intendiertes Verhalten <strong>der</strong> Zielgruppen (praktische Unterstützung, Überweisung<br />
von Spendengel<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>nahme an Wettbewerben) erreichen.<br />
Dies kann sowohl auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Dachmarke (<strong>Stiftung</strong> als Ganzes) als auch<br />
auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> einzelnen Projektmarke erfolgen.<br />
Eckpunkte <strong>der</strong> strategischen Kommunikationsplanung<br />
Die strategische Planung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>skommunikation gehört zu den zentralen<br />
Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sführung: Es gilt grundsätzlich über die räumliche Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Kommunikationsmaßnahmen zu entscheiden, den zeitlichen Horizont
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
für Aktivitäten zu fixieren, die Art <strong>der</strong> Zielgruppenbearbeitung zu regeln und die<br />
grundsätzliche Nutzung bewährter o<strong>der</strong> neuer PR-Instrumente zu bestimmen.<br />
Schließlich ist die Entscheidung zu treffen, ob alle Kommunikationsmaßnahmen<br />
selbst konzipiert und durchgeführt werden sollen o<strong>der</strong> ob bestimmte Dinge an<br />
PR-Agenturen o<strong>der</strong> sonstige Dritte ausgelagert werden können und sollen.<br />
Maßnahmen und Instrumente <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>skommunikation<br />
Eine stets gepflegte, datenbankgestützte (Presse-)Kontaktdatei bildet den Ausgangspunkt<br />
einer erfolgreichen Medien- und Kommunikationsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>.<br />
Sie versorgt die <strong>Stiftung</strong> bei Anfragen und Aussendungen mit den richtigen Informationen<br />
zu Personen und Institutionen (Name mit Titel, Telefon und Mail,<br />
Postanschrift, Privatanschrift, Geburtstag,...) und bietet wertvolle Selektionsmöglichkeiten.<br />
Sie ist ein Abbild dafür, mit welchen Austauschpartnern die <strong>Stiftung</strong><br />
momentan in Kontakt steht. Die Maßnahmen und Instrumente <strong>der</strong> Kommunikationsarbeit<br />
wurden an an<strong>der</strong>er Stelle schon angedeutet und sind sehr vielseitig:<br />
Die persönliche Kommunikation, das vertrauensvolle Gespräch bildet in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sarbeit<br />
nach wie vor eine wichtige Größe. Es wird zudem gerne vergessen,<br />
dass schon allein eine seriös gestaltete Visitenkarte sowie ein entsprechendes<br />
Briefpapier die <strong>Stiftung</strong>smarke und die Kommunikationsmöglichkeiten nachhaltig<br />
för<strong>der</strong>n. Die regelmäßige Herausgabe von Pressemeldungen und Infoblättern<br />
sollte ebenso selbstverständlich sein wie ein aussagekräftiger Jahresbericht und<br />
eine informative Homepage mit Dialogmöglichkeiten. Auch in <strong>Stiftung</strong>en finden<br />
sich Gelegenheiten, Pressegespräche zu führen und Events zu veranstalten.<br />
Verschiedene Informationsmaterialen lassen sich auch in einer Pressemappe zusammenstellen<br />
und verteilen.<br />
Erfolgskontrolle <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>skommunikation<br />
Die Erfolgskontrolle <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>skommunikation ergibt sich aus dem eingangs<br />
formulierten Bedürfnis nach Überprüfbarkeit von Zielerreichungen. Zudem lassen<br />
sich Schwachstellen und Probleme im Kommunikationsbereich aufdecken. Die<br />
Kommunikationswirkungen können sich auf das oben skizzierte Zieldreieck „Bekanntheit/Image/Verhalten"<br />
beziehen. Zur Überprüfung bietet die Wissenschaft<br />
mittlerweile ein breites Instrumentarium an, das von <strong>der</strong> Beobachtung über die<br />
Befragung bis hin zur Gruppendiskussion geht. Kosten- und Budgetziele sind in<br />
<strong>der</strong> Kommunikationsarbeit <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> gleichfalls zu hinterfragen und lassen<br />
sich mit Hilfe etablierter kaufmännischer Kontrollsysteme (Controlling) überwachen.<br />
159
160<br />
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
Zusammenfassung<br />
Ausgangspunkt dieses Beitrags war die Feststellung, dass <strong>Stiftung</strong>en immer auch<br />
Unternehmen sind. Das Austauschprinzip gilt auch für sie und ist Grundlage für<br />
das <strong>Stiftung</strong>smarketing. Dabei sollten <strong>Stiftung</strong>en auch Markenpolitik betreiben,<br />
denn damit ergeben sich verbesserte Chancen für die öffentliche Wahrnehmung,<br />
Bekanntheit, für das Image und für erhoffte Unterstützung. Zudem stellt das<br />
professionelle Projektmanagement in einer mo<strong>der</strong>nen <strong>Stiftung</strong> einen zentralen Erfolgsfaktor<br />
dar. Die Kommunikationsarbeit ist im <strong>Stiftung</strong>smarketing ein zentraler<br />
Bestandteil: In <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> laufen Marketing und Kommunikation auf mindestens<br />
zwei Ebenen ab: Die <strong>Stiftung</strong> als Institution und das einzelne <strong>Stiftung</strong>sprojekt.<br />
Kommunikation ist aber mehr als PR-Arbeit und längst nicht alle zur Verfügung<br />
stehenden Möglichkeiten werden heute von den <strong>Stiftung</strong>sverantwortlichen erkannt<br />
und erfolgsbringend eingesetzt.<br />
Bevor eine <strong>Stiftung</strong> Anregungen aus dem gewerblichen Marketing übernimmt,<br />
sollte sie jedoch die bestehende <strong>Stiftung</strong>sphilosophie, die bisherige Arbeitsweise<br />
und auch die <strong>Stiftung</strong>skultur kritisch überprüfen und notwendige Anpassungen<br />
vornehmen. Nicht längst jede kommerzielle Marketingidee lässt sich 1:1 auf<br />
eine <strong>Stiftung</strong> übertragen. Beispielsweise gilt es, Beson<strong>der</strong>heiten im Nachfrageverhalten<br />
von <strong>Stiftung</strong>en zu beachten, da Bedürftige und Zahler (Finanzmittelgeber)<br />
i.d.R. nicht identisch sind: Es entsteht somit ein mit an<strong>der</strong>en Präferenzen<br />
ausgestaltetes Angebots- und Nachfrageverhalten im Absatzbereich gemeinnütziger<br />
<strong>Stiftung</strong>sleistungen.<br />
Aber nur Mut: Auch in <strong>der</strong> kleinsten <strong>Stiftung</strong> ist Platz für erste Marketingansätze:<br />
Schon allein ein Denken in Austauschprozessen o<strong>der</strong> die Beachtung zentraler<br />
strategischer Fragestellungen kann zu neuen, erfolgreichen Wegen im <strong>Stiftung</strong>smanagement<br />
und in <strong>der</strong> Kommunikationsarbeit führen.<br />
Der 1. Braunschweigische <strong>Stiftung</strong>stag zeigt beson<strong>der</strong>s eindrucksvoll, dass sich<br />
viele <strong>Stiftung</strong>en – mehr o<strong>der</strong> weniger bewusst – schon längst in Richtung Marketing<br />
aufgemacht haben. Und das ist gut so!
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
Informationen und Literatur<br />
· www.stiftungsindex.de (fast 800 deutsche <strong>Stiftung</strong>en mit mehr o<strong>der</strong> weniger<br />
deutlichen Marketingansätzen)<br />
· Marquardt, J. & Blank, M. (1999). Öffentlichkeitsarbeit deutscher <strong>Stiftung</strong>en,<br />
Nr. 25 <strong>der</strong> Beiträge zur Marketingwissenschaft,<br />
hrsg. von Prof. Dr. G. Silberer, Göttingen: Institut für Marketing und Handel<br />
· Marquardt, J. (1999). Marketing von <strong>Stiftung</strong>en im Vergleich,<br />
in: R.v. Bennigsen (Hrsg.). Neue Weg in <strong>der</strong> Führung von <strong>Stiftung</strong>en,<br />
Reihe Varia, Maecenata: München, S.61-67<br />
· Marquardt, J. (2001). Corporate Foundation als PR-Instrument:<br />
Rahmenbedingungen – Erfolgswirkungen – Management,<br />
Gabler Edition Wissenschaft, Wiesbaden: Gabler<br />
· Marquardt, J. (2001). Marketing für <strong>Stiftung</strong>en (?),<br />
In: <strong>Stiftung</strong> & Sponsoring: Das Magazin für Non-Profit-Managment<br />
und -Marketing, 4. Jg. (2001), Nr. 5, S. 12-15<br />
· Bundesverband Deutscher <strong>Stiftung</strong>en (Hrsg.) (2002). Möglichkeiten und<br />
Grenzen <strong>der</strong> Unternehmensorientierung von <strong>Stiftung</strong>en, Band 17,<br />
Berlin: Bundesverband Deutscher <strong>Stiftung</strong>en<br />
Dr. Jens Marquardt | Becherstraße 4 | 40476 Düsseldorf | jens.marquardt1@epost.de<br />
161
162<br />
STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />
DR. PETER ABRAMOWSKI<br />
STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />
I. Rechtliche Möglichkeiten <strong>der</strong> Beschäftigung von Mitarbeitern<br />
Die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben einer <strong>Stiftung</strong> ist häufig nicht ohne den Einsatz von<br />
unentgeltlich o<strong>der</strong> entgeltlich tätigen Mitarbeitern möglich. Falls sich eine <strong>Stiftung</strong><br />
daher entschließt, Mitarbeiter zu beschäftigen, ist zunächst zu überlegen,<br />
in welcher rechtlichen Form die Zusammenarbeit zwischen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> und dem<br />
Mitarbeiter erfolgen soll. Die Rechtsordnung stellt unterschiedliche Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung, die im folgenden kurz dargestellt<br />
werden sollen.<br />
1. Festangestellte Arbeitnehmer<br />
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist die klassische Form <strong>der</strong> Beschäftigung<br />
von Mitarbeitern. Ein Arbeitnehmer ist gegenüber seinem Arbeitgeber weisungsgebunden<br />
bezüglich des Inhaltes, des Ortes und <strong>der</strong> Zeit seiner Tätigkeit, er erbringt<br />
seine Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> kann die bei ihr angestellten Arbeitnehmer daher flexibel mit den<br />
gerade anfallenden Aufgaben beschäftigen. Der Arbeitnehmer hat unter an<strong>der</strong>em<br />
Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung während einer unverschuldeten<br />
Arbeitsunfähigkeit und bezahlten Urlaub. Das Arbeitsverhältnis<br />
kann über die volle Arbeitszeit des Arbeitnehmers o<strong>der</strong> als <strong>Teil</strong>zeitarbeitsverhältnis<br />
abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge<br />
und Steuern für den Arbeitnehmer abzuführen, dabei sind die Sozialversicherungsbeiträge<br />
jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer<br />
zu tragen.<br />
2. Aushilfen/geringfügig Beschäftigte<br />
Auch die sogenannten geringfügig Beschäftigten im Sinne des § 8 Abs.1 SGB IV<br />
(„325,00-Euro-Jobs“) sind Arbeitnehmer mit den entsprechenden Rechten und<br />
Pflichten.<br />
Voraussetzung für eine solche geringfügige Beschäftigung ist <strong>zum</strong> einen, dass <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer regelmäßig weniger als 15 Stunden wöchentlich o<strong>der</strong> innerhalb<br />
eines Jahres längstens 50 Arbeitstage arbeitet und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en, dass sein monatliches<br />
Einkommen nicht höher als 325,00 Euro ist. Der Unterschied zu den<br />
„normalen“ Arbeitnehmern besteht darin, dass die geringfügig Beschäftigten bei<br />
Vorlage einer Steuerfreistellungsbescheinigung keine Lohnsteuer und sonst u.U.
STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />
nur eine pauschalierte Lohnsteuer zahlen müssen und dass pauschalierte Renten-<br />
(12%) und Krankenversicherungsbeiträge (10%) allein durch den Arbeitgeber<br />
zu zahlen sind.<br />
Durch das Zweite Gesetz für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz<br />
II) wurden zwischenzeitlich die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse mit Wirkung<br />
<strong>zum</strong> 01.04.2003 neu geregelt. Zum einen wurde die Einkommensgrenze<br />
auf 400,00 Euro monatlich angehoben und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en die Höchstarbeitszeit<br />
von 15 Stunden wöchentlich aufgehoben. Ab dem 01.04.2003 hat <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
bei diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen pauschale Abgaben<br />
in Höhe von 25% (bei Haushaltsdienstleistungen in Höhe von 12%) zu zahlen.<br />
Für Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und<br />
800,00 Euro wurde darüber hinaus eine Gleitzone eingeführt, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
zwar die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen muß, <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
aber neben <strong>der</strong> Steuer nur beginnend mit einem Beitrag von 4% einen linear<br />
steigenden Arbeitnehmeranteil zu entrichten hat, <strong>der</strong> erst bei <strong>der</strong> oberen Grenze<br />
von 800,00 Euro monatlich den vollen Beitrag von ca. 21% erreicht.<br />
3. Freie Mitarbeiter<br />
Eine Alternative zu <strong>der</strong> Beschäftigung von Arbeitnehmern stellt die Zusammenarbeit<br />
mit freien Mitarbeitern dar. Diese Zusammenarbeit kann rechtlich als Dienstvertrag<br />
(bei dem die Erbringung einer Dienstleistung geschuldet wird) o<strong>der</strong> als<br />
Werkvertrag (bei dem die Erbringung eines Erfolges geschuldet wird) ausgestaltet<br />
werden. In beiden Fällen ist jedoch rechtlich nur dann von einer echten<br />
freien Mitarbeit auszugehen, wenn <strong>der</strong> freie Mitarbeiter weisungsungebunden<br />
tätig wird, er also frei über seinen Arbeitsort, seine Arbeitszeit und seine Freizeit<br />
entscheiden kann und nicht in die betriebliche Organisation <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> eingebunden<br />
ist. Für einen freien Mitarbeiter sind von <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> keine Sozialversicherungsbeiträge<br />
und Steuern abzuführen, er hat keinen Anspruch auf Urlaub<br />
o<strong>der</strong> Engeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />
Da die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem echten freien-<br />
Mitarbeiter-Verhältnis im Einzelfall schwierig und umstritten sein kann (Problem<br />
<strong>der</strong> „Scheinselbständigkeit“), ist bei <strong>der</strong> Beschäftigung von freien Mitarbeitern<br />
Vorsicht geboten.<br />
Sollte sich später, z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung herausstellen, dass eine<br />
als freier Mitarbeiter beschäftigte Person rechtlich als Arbeitnehmer einzustufen<br />
ist, ist <strong>der</strong> Arbeitgeber unter an<strong>der</strong>em verpflichtet, im Rahmen <strong>der</strong> Verjährungsfristen<br />
die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile)<br />
abzuführen.<br />
Gegenüber dem vermeintlichen freien Mitarbeiter kann er die Erstattung <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung jedoch grundsätzlich nur durch einen<br />
Abzug vom Gehalt für die nächsten drei Monate geltend machen. Allerdings be-<br />
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STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />
steht in einigen Fällen die Möglichkeit für den Arbeitgeber, die Rückzahlung des<br />
Differenzbetrages zwischen <strong>der</strong> gezahlten höheren Vergütung eines „echten“<br />
freien Mitarbeiters und <strong>der</strong> üblichen Vergütung eines Arbeitnehmers zu verlangen.<br />
4. Praktikanten<br />
Im Unterschied zu einem Arbeitsverhältnis liegt <strong>der</strong> Sinn für die Beschäftigung<br />
eines Praktikanten nicht allein darin, Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> gegen Zahlung von<br />
Entgelt zu erledigen, son<strong>der</strong>n dem Praktikanten soll die Möglichkeit gegeben<br />
werden, seine Kenntnisse im Rahmen <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit zu erweitern.<br />
Die Beschäftigung von Praktikanten ist sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich<br />
denkbar. Falls die Beschäftigung gegen Entgelt erfolgt, fallen in <strong>der</strong> Regel die<br />
gleichen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern wie bei festangestellten Arbeitnehmern<br />
an. An<strong>der</strong>e Regelungen gelten allerdings beispielsweise für die Ableistung<br />
von Pflichtpraktika durch Studenten.<br />
5. Ehrenamtlich Tätige<br />
Zwischen den ehrenamtlich Tätigen und <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> besteht kein Arbeitsverhältnis.<br />
Sie werden in <strong>der</strong> Regel unentgeltlich tätig, es ist aber möglich, ihnen eine<br />
Aufwandsentschädigung zu leisten.<br />
II. Hinweise <strong>zum</strong> Arbeitsrecht<br />
Da die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch unsere Rechtsordnung – neben<br />
den zu beachtenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorgaben – in<br />
vielerlei Hinsicht reglementiert ist, möchte ich im folgenden noch einige typische<br />
Fragestellungen ansprechen, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beschäftigung von<br />
Arbeitnehmern auftreten.<br />
1. Kündigungsschutz<br />
Arbeitnehmer genießen einen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz<br />
(KSchG), wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber in seinem Betrieb mehr als 5<br />
Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt und <strong>der</strong> betreffende Arbeitnehmer<br />
im Zeitpunkt des Zugangs <strong>der</strong> Kündigung länger als 6 Monate in dem Betrieb<br />
beschäftigt ist. Wenn das KSchG auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar ist,<br />
darf <strong>der</strong> Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur kündigen, wenn er dafür einen<br />
ausreichenden betriebsbedingten, verhaltensbedingten o<strong>der</strong> personenbedingten<br />
Kündigungsgrund hat. Falls die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen<br />
werden soll, muss <strong>der</strong> Arbeitgeber darüber hinaus zwischen den ver-
STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />
gleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchführen, die sich vor allem<br />
an <strong>der</strong> Dauer des Bestandes <strong>der</strong> Arbeitsverhältnisse, dem Lebensalter <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
und ihren Unterhaltsverpflichtungen zu orientieren hat.<br />
Unabhängig von diesem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen<br />
einige Arbeitnehmergruppen noch einen zusätzlichen Son<strong>der</strong>kündigungsschutz.<br />
So dürfen beispielsweise die Arbeitsverhältnisse mit schwangeren Arbeitnehmerinnen,<br />
mit Arbeitnehmern, die sich in <strong>der</strong> Elternzeit befinden, und mit anerkannten<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>ten nach 6 monatiger Beschäftigung im Betrieb nur mit<br />
vorheriger Zustimmung <strong>der</strong> zuständigen staatlichen Stellen gekündigt werden.<br />
Grundsätzlich sind bei je<strong>der</strong> Kündigung die sich aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag<br />
o<strong>der</strong> – falls ein solcher anwendbar ist – dem einschlägigen Tarifvertrag<br />
ergebenden Kündigungsfristen einzuhalten. Nur falls ein wichtiger Grund für die<br />
Kündigung vorliegt, kann das Arbeitsverhältnis ausnahmsweise fristlos gekündigt<br />
werden.<br />
In jedem Fall muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen.<br />
2. Befristung von Arbeitsverhältnissen<br />
Ein Arbeitsverhältnis kann für einen vorübergehenden Zeitraum befristet werden,<br />
wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. In § 14 Abs. 1 <strong>Teil</strong>zeitund<br />
Befristungsgesetz (TzBfG) ist geregelt, dass ein solcher sachlicher Grund für<br />
die Befristung des Arbeitsvertrages beispielsweise die Erprobung, die Vertretung<br />
eines an<strong>der</strong>en Arbeitnehmers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> nur vorübergehende betriebliche Bedarf<br />
an <strong>der</strong> Arbeitsleistung sein kann. Darüber hinaus ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG bei<br />
<strong>der</strong> Neueinstellung eines Arbeitnehmers auch ohne Vorliegen eines sachlichen<br />
Grundes eine Befristung bis zur Dauer von max. 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieses<br />
Zeitraums kann das Arbeitsverhältnis höchstens drei mal verlängert werden.<br />
In jedem Fall muss die Befristung schriftlich vereinbart werden. Falls diese Schriftform<br />
nicht eingehalten wird o<strong>der</strong> (außerhalb des Anwendungsbereiches von<br />
§ 14 Abs. 2 TzBfG) kein ausreichen<strong>der</strong> Befristungsgrund vorliegt, gilt das Arbeitsverhältnis<br />
als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ist die Befristung dagegen<br />
wirksam vereinbart, endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, mit Ablauf <strong>der</strong> vereinbarten Zeit.<br />
Falls sich die Parteien des Arbeitsverhältnisses auch während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Befristung<br />
die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung erhalten wollen, muss dies<br />
ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden.<br />
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STIFTUNG ALS ARBEITGEBERIN<br />
3. Inhalt des Arbeitsvertrages<br />
Im Nachweisgesetz ist vorgeschrieben, dass ein Arbeitgeber, <strong>der</strong> einen Arbeitnehmer<br />
für einen längeren Zeitraum als einen Monat beschäftigt, verpflichtet ist,<br />
folgende Vertragsbedingungen schriftlich nie<strong>der</strong>zulegen:<br />
1. Name und Anschrift <strong>der</strong> Vertragsparteien,<br />
2. den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,<br />
3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,<br />
4. den Arbeitsort o<strong>der</strong>, falls <strong>der</strong> Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten<br />
Arbeitsort tätig sein soll, einen Hinweis darauf, dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer an<br />
verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,<br />
5. eine kurze Charakterisierung o<strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> vom Arbeitnehmer zu<br />
leistenden Tätigkeit,<br />
6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich<br />
etwaiger Zuschläge, Zulagen, Prämien und Son<strong>der</strong>zahlungen sowie an<strong>der</strong>er<br />
Bestandteile des Arbeitsentgelts und <strong>der</strong>en Fälligkeit,<br />
7. die vereinbarte Arbeitszeit,<br />
8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes,<br />
9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und<br />
10.gegebenenfalls einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die Tarifverträge<br />
und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden<br />
sind.<br />
Dr. Peter Abramowski | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Münzstraße 3 | 38100 Braunschweig | Tel.: 0531-2 40 84 85 | Fax: 0531-2 40 84 87<br />
info@rechtsanwaelte-aundn.de | www.rechtsanwaelte-AundN.de
FUNDRAISING<br />
KAI FISCHER:<br />
MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DES FUNDRAISINGS<br />
DURCH STIFTUNGEN<br />
Prinzipiell verfügen <strong>Stiftung</strong>en über Geld, da sie Vermögensmassen mit eigener<br />
Rechtsperson sind. Das Vermögen wird am Kapitalmarkt angelegt und die Zinsen<br />
werden für die Satzungszwecke eingesetzt. Fundraising – die amerikanische Kulturtechnik,<br />
Ressourcen für Nonprofit-Organisationen einzuwerben – und <strong>Stiftung</strong>en<br />
scheinen von daher wenig miteinan<strong>der</strong> zu tun zu haben.<br />
Die Finanzlage vieler <strong>Stiftung</strong>en ist jedoch alles an<strong>der</strong>e als gut. Niedrige Zinsen<br />
an den Kapitalmärkten führen <strong>der</strong>zeit zu eher geringen Einnahmen. Auch wurden<br />
in den letzten Jahren <strong>Stiftung</strong>en mit sehr geringen Kapitaldecken gegründet. Diese<br />
müssen Fundraising betreiben, um ihre Zwecke erfüllen zu können. Schließlich<br />
gibt es nach dem zunehmenden Rückzug des Staates aus <strong>der</strong> Finanzierung des<br />
Dritten Sektors immer mehr zu tun, so dass <strong>Stiftung</strong>en zusätzliche Mittel für ihre<br />
Arbeit gut gebrauchen können.<br />
Fundraising für <strong>Stiftung</strong>en wird in <strong>der</strong> letzten Zeit zu einem immer wichtigeren<br />
Thema. Die Wahrnehmung von <strong>Stiftung</strong>en in <strong>der</strong> Öffentlichkeit ist ausgesprochen<br />
positiv und wird mit Solidität und Langfristigkeit, die sich aus <strong>der</strong> Anlage des<br />
Vermögens ergeben, assoziiert. Auch wenn dies für viele <strong>Stiftung</strong>en so nicht zutrifft,<br />
bestimmen folgende Punkte das Bild von <strong>Stiftung</strong>en in <strong>der</strong> Öffentlichkeit:<br />
· <strong>Stiftung</strong>en sind reich, sie verfügen über Vermögen, <strong>der</strong>en Zinsen für gemeinnützige<br />
Zwecke eingesetzt werden.<br />
· <strong>Stiftung</strong>en sind spendabel, denn sie sind die einzigen Organisationen, die im<br />
Laufe eines Jahres eine bestimmte Menge Geld ausgeben müssen.<br />
· <strong>Stiftung</strong>en stehen für Kontinuität, denn die angelegten Vermögensmassen<br />
gehören sich selbst.<br />
Wahrnehmungen – d.h. die subjektiven Eindrücke – und nicht die objektiven Realitäten<br />
sind für Menschen handlungsleitend. Dies gilt um so mehr auch für das<br />
Fundraising. Aus diesen Bil<strong>der</strong>n resultieren sowohl Stärken als auch Probleme,<br />
die das Fundraising von <strong>Stiftung</strong>en nachhaltig beeinflussen.<br />
Bei <strong>der</strong> Einwerbung von Spenden sind <strong>Stiftung</strong>en beson<strong>der</strong>s im Großspen<strong>der</strong>- und<br />
Erbschaftsmarketing erfolgreich. <strong>Stiftung</strong>en sind für Großspen<strong>der</strong> attraktiv, da<br />
sie nicht in erster Linie um „Geld betteln“ müssen. Aufgrund ihres <strong>Stiftung</strong>skapitals<br />
sind <strong>Stiftung</strong>en in <strong>der</strong> Lage, Projekte anzustoßen und mit <strong>der</strong> Umsetzung zu<br />
beginnen. Großspen<strong>der</strong> können dann hinzukommen und bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />
behilflich sein. Das Kapital <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> garantiert, dass dem einzelnen Großspen<strong>der</strong><br />
Handlungsspielräume verbleiben.<br />
167
168<br />
FUNDRAISING<br />
Ein zweiter wichtiger Punkt liegt in den Stiftern begründet. Da eine <strong>Stiftung</strong> Kapital<br />
voraussetzt, müssen Stifter notwendigerweise begütert sein. Stifter und<br />
Großspen<strong>der</strong> gehören häufig einer vergleichbaren sozialen Schicht an. Beide sind<br />
ökonomisch in <strong>der</strong> Lage, größere Geldbeträge für gemeinnützige Aufgaben zur<br />
Verfügung zu stellen. Diese soziale Verortung von <strong>Stiftung</strong>en macht es ihnen<br />
einfacher, Großspen<strong>der</strong> anzusprechen und als För<strong>der</strong>er zu binden. Hinzu kommt,<br />
dass Stifter mit einem guten Beispiel vorrangehen und ihrem sozialen Umfeld<br />
zeigen, wie das eigene Vermögen für gute Zwecke eingesetzt werden kann. Hier<br />
kann ein sozialer Druck durch peer-groups entstehen.<br />
Die Möglichkeit zu schnellen Entscheidungen und Umsetzungen mit kleinen Organisationseinheiten<br />
sind weitere Vorteile, die gerade Menschen mit einem Management-Hintergrund<br />
schätzen. Statt längerer Diskussionen lassen sich über<br />
<strong>Stiftung</strong>en relativ schnell innovative Prozesse und Projekte anstoßen und umsetzen.<br />
Für Erblasser sind <strong>Stiftung</strong>en attraktiv, da sie ewigen Bestand versprechen. Das<br />
eigene Leben wird so quasi über den Tod hinaus verlängert. Auch nach dem Tod<br />
kann man mit seinem Vermögen noch etwas Gutes tun und bleibt so im öffentlichen<br />
Gedächtnis. Dies ist für viele Erblasser ein entscheidendes Motiv für die<br />
Errichtung einer <strong>Stiftung</strong> o<strong>der</strong> einer Zustiftung.<br />
Der Zusammenhang von <strong>Stiftung</strong>skapital und vermögenden sozialen Gruppen als<br />
Stifter zeigen auch die Grenzen des Fundraisings durch <strong>Stiftung</strong>en auf.<br />
<strong>Stiftung</strong>en gelten schnell als elitär und undemokratisch. Sie haben eher Schwierigkeiten,<br />
Kleinspen<strong>der</strong> anzusprechen. Wenn man bedenkt, dass 80% <strong>der</strong> Mittel<br />
im Fundraising aus Kleinspenden stammen, können <strong>Stiftung</strong>en schnell Grenzen<br />
gesetzt sein.<br />
Damit ergeben sich aus <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>Stiftung</strong>en über Kapital verfügen, strategische<br />
Implikationen für das Fundraising. Eine massenwirksame Ansprache<br />
zur Gewinnung von Kleinspen<strong>der</strong>n, wie dies die im Fundraising erfolgreichsten<br />
deutschen Nonprofit-Organisationen praktizieren, ist fast allen <strong>Stiftung</strong>en verwehrt.<br />
Wenn sie sich wie <strong>der</strong> WWF dennoch strategisch auf diese Zielgruppe ausrichten,<br />
wird die Rechtsform „<strong>Stiftung</strong>en“ nicht mehr kommuniziert.<br />
Die Ansprache von neuen För<strong>der</strong>ern erfolgt bei <strong>Stiftung</strong>en meistens über direkte<br />
Kontakte und Gespräche. Mitglie<strong>der</strong>n von <strong>Stiftung</strong>svorständen und Beiräten sowie<br />
Kuratorien kommen damit in <strong>der</strong> Fundraising-Strategie eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />
zu: Sie übernehmen die Rolle, Türen zu potenziellen neuen För<strong>der</strong>ern<br />
zu öffnen, indem sie ihre Kontakte zur Verfügung stellen.<br />
Dies ist moralisch nicht verwerflich. Bedenken Sie, dass Sie häufig Ihren Zweck<br />
nur dann erfolgreich umsetzen können, wenn an<strong>der</strong>e Menschen Sie unterstützen.<br />
Und eine wesentliche Aufgabe ist es, Menschen hierum zu bitten. Am erfolg-
FUNDRAISING<br />
reichsten sind diese Bitten, wenn ein persönlicher Kontakt schon besteht und <strong>der</strong><br />
Bittende gleichfalls im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten involviert ist.<br />
Vorstände, Beiräte und Kuratoren müssen deshalb auch immer gute Spen<strong>der</strong> für<br />
ihre jeweiligen <strong>Stiftung</strong>en sein.<br />
Der Geschäftsführung einer <strong>Stiftung</strong> fällt damit die Aufgabe zu, Vorstände, Beiräte<br />
und Kuratoren zu motivieren, ihre Beziehungen gezielt für das Fundraising<br />
einzusetzen. Erfolgreiche Organisationen planen die Besetzung ihrer Gremien<br />
sorgfältig. Klären Sie vorher, welche Ressourcen und welches Know-how Sie in<br />
Ihren Gremien brauchen, um langfristig erfolgreich zu sein.<br />
Neben <strong>der</strong> Akquisition von Spenden gewinnt auch die Einwerbung von <strong>Stiftung</strong>skapital<br />
immer mehr an Bedeutung. Endowment Capital Campaigns, wie diese<br />
Form des Fundraisings in den USA bezeichnet wird, gelten als die schwierigste<br />
Disziplin des Fundraisings. Die meisten Menschen geben Geld um an<strong>der</strong>en Menschen<br />
o<strong>der</strong> auch Tieren zu helfen bzw. um Kampagnen zu unterstützen. Die<br />
Ausstattung einer Organisation mit Kapital bringt keine unmittelbare Rendite und<br />
ist für fast alle Menschen uninteressant.<br />
Hiervon gibt es eine Ausnahme: Im Rahmen des Erbschaftsmarketings können<br />
Zustiftungen, wie oben beschrieben, eine interessante Form des Gebens sein.<br />
Menschen, die sehr lange und sehr gut an die Organisation gebunden sind und<br />
sich mit <strong>der</strong> Organisation verbunden fühlen, können unter Umständen auch für<br />
die Kapitalausstattung angesprochen werden. Dies setzt jedoch eine sehr lange<br />
und sehr effektive Bindung <strong>der</strong> einzelnen För<strong>der</strong>er voraus.<br />
Die Gründung einer <strong>Stiftung</strong> garantiert also keinesfalls eine sorgenfreie Zukunft,<br />
auch wenn dies zur Zeit von einigen Protagonisten so gewünscht wird.<br />
<strong>Stiftung</strong>en, die mit einer Mindestkapitalausstattung gegründet werden, müssen,<br />
um ihr eigenes Überleben zu sichern, Fundraising betreiben. Der Gedanke, schnell<br />
das notwendige Kapital einzuwerben, dürfte – wenn nicht entsprechendes Knowhow<br />
und Kontakte mit eingebracht werden – ein frommer Wunsch bleiben.<br />
Und so ist bei Neuerrichtungen von <strong>Stiftung</strong>en immer auch zu überlegen, ob die<br />
<strong>Stiftung</strong> für den Zweck die richtige Rechtsform ist. Häufig kann durch ein Investment<br />
in ein sehr gutes Projekt – o<strong>der</strong> auch ins Fundraising einer Organisation –<br />
langfristig ein vergleichbar gutes Ergebnis erzielt werden, als wenn das Kapital<br />
auf dem Kapitalmarkt angelegt wird.<br />
Kai Fischer | Geschäftsführer von AMM – Agentur für Multimedia-Marketing und Sponsoring GmbH, Hamburg<br />
AMM GmbH entwickelt mit <strong>Stiftung</strong>en und an<strong>der</strong>en Nonprofit-Organisationen Fundraising-Konzepte und unterstützt<br />
sie bei <strong>der</strong> Umsetzung | Weitere Informationen: www.amm-gmbh.de und www.fundraising.de<br />
169
170<br />
FUNDRAISING<br />
HARRIET LANGANKE<br />
FUNDRAISING: KNOW-HOW FÜR STIFTUNGEN<br />
Fundraising für <strong>Stiftung</strong>en – Chancen und Risiken<br />
Eigentlich sollten <strong>Stiftung</strong>en gar kein Fundraising nötig haben. Schließlich sind sie<br />
per se mit einem <strong>Stiftung</strong>svermögen ausgestattet, dessen Erträge ihnen die Erfüllung<br />
ihres <strong>Stiftung</strong>szwecks erlauben sollen. Dennoch zeigt die Realität immer<br />
wie<strong>der</strong>, dass nicht alle <strong>Stiftung</strong>en zu je<strong>der</strong> Zeit mit diesen Erträgen auskommen.<br />
Zunehmend werden gerade in jüngerer Zeit <strong>Stiftung</strong>en auch nur deshalb gegründet,<br />
weil die Initiatoren – oft Vereine – in ihnen ein probates Fundraising-Instrument<br />
sehen.<br />
Und in <strong>der</strong> Tat: <strong>Stiftung</strong>en erfreuen sich bei potenziellen Spen<strong>der</strong>n und Zuwendungsgebern<br />
beson<strong>der</strong>er Wertschätzung. Müssen doch viele Spenden sammelnde<br />
Organisationen erst einmal ihre Infrastruktur, also Personal- und Verwaltungskosten,<br />
finanzieren, bevor sie die vom Spen<strong>der</strong> beabsichtigten För<strong>der</strong>ungen<br />
vornehmen können. <strong>Stiftung</strong>en sind dem gegenüber im Vorteil, wenn sie ihre<br />
Existenz aus den Vermögenserträgen bestreiten können und nur für spezielle För<strong>der</strong>vorhaben<br />
zusätzliche Mittel akquirieren. Da sie zudem häufig als seriöser,<br />
weil traditioneller und oft stärker kontrolliert, als viele Vereine wahrgenommen<br />
werden, können sie Spen<strong>der</strong>-Bedürfnisse meist gut befriedigen.<br />
Dennoch besteht ein nicht geringes Risiko, dass Fundraising den klassischen <strong>Stiftung</strong>sgedanken<br />
auszuhöhlen droht. Um so wichtiger erscheint es, dass <strong>Stiftung</strong>en<br />
ihren Marktvorteil beim Fundraising nicht durch Unprofessionalität und Kurzsichtigkeit<br />
gefährden.<br />
Unprofessionalität kann sich insbeson<strong>der</strong>e bei steuerrechtlichen Fragen rächen.<br />
Wer nicht gut beraten ist, kann sich beim Fundraising für <strong>Stiftung</strong>en schnell in<br />
<strong>der</strong> Abgrenzung von beispielsweise Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb<br />
vertun.<br />
Die Konsequenzen können dramatisch sein: neben hohen Steuer-Nachzahlungen<br />
drohen <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit o<strong>der</strong> gar die Auflösung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>,<br />
weil sie ihren <strong>Stiftung</strong>szweck nicht erfüllt.<br />
<strong>Stiftung</strong>en tun also gut daran, ihr Fundraising ebenso professionell zu handhaben<br />
wie ihr Kerngeschäft. Dann allerdings können sie beträchtliche Summen – <strong>zum</strong><br />
Beispiel in Form von Groß- und Dauerspenden, ja sogar als Zustiftungen – akquirieren,<br />
die <strong>der</strong> Nachhaltigkeit des <strong>Stiftung</strong>sgedankens Rechnung tragen.
FUNDRAISING<br />
Fünf sprudelnde Quellen<br />
Die Fachliteratur <strong>zum</strong> Thema Fundraising ist sich nicht einig. Während einige<br />
Autoren ihr Fundraising-Verständnis vorrangig auf die Spenden-Beschaffung konzentrieren,<br />
fassen an<strong>der</strong>e den Begriff weiter und betrachten auch Sachmittel,<br />
öffentliche Zuwendungen o<strong>der</strong> ehrenamtliche Arbeit als „Funds“. <strong>Stiftung</strong>en sind<br />
im Grunde frei, ihren Bedarf zu formulieren und zu prüfen, welche Mittel sie mittels<br />
Fundraising für ihre Arbeit beschaffen wollen.<br />
Grundsätzlich stehen <strong>Stiftung</strong>en – wie an<strong>der</strong>en gemeinnützigen Organisationen<br />
auch – fünf verschiedene Quellen für ihr Fundraising zur Verfügung.<br />
Sie können – <strong>zum</strong>eist im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs – ihre<br />
Leistungen o<strong>der</strong> Produkte schlicht verkaufen. Ob es dabei um Fallpauschalen<br />
o<strong>der</strong> Beratungsleistungen geht, ob sie Werbemöglichkeiten anbieten o<strong>der</strong> Sponsoren<br />
suchen, wird von <strong>Stiftung</strong> zu <strong>Stiftung</strong> unterschiedlich sein. Immer sollte<br />
jedoch ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen den kommerziellen Aktivitäten<br />
und <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> erzielten Erlöse sichtbar werden.<br />
Für gemeinnützige <strong>Stiftung</strong>en können je nach <strong>Stiftung</strong>szweck und geför<strong>der</strong>ten<br />
Projekten auch öffentliche Mittel beschafft werden. Ob dies auf kommunaler<br />
o<strong>der</strong> regionaler Ebene geschieht, o<strong>der</strong> ob Bundes- o<strong>der</strong> EU-Mittel beschafft werden<br />
können, wird in allererster Linie vom konkret geplanten Mitteleinsatz abhängen.<br />
Zunehmende Bedeutung erfahren im Fundraising die so genannten halb-öffentlichen<br />
Mittel. Bußgel<strong>der</strong> beispielsweise, o<strong>der</strong> die Überschüsse von gemeinwirtschaftlich<br />
organisierten Banken und Sparkassen stehen als potenzielle Fundraising-<br />
Quellen ebenso zur Verfügung, wie die festgelegten Quoten von Lotterien und<br />
Spielbanken. Auch staatliche <strong>Stiftung</strong>en können ihrerseits an<strong>der</strong>en <strong>Stiftung</strong>en<br />
ihre Mittel zukommen lassen.<br />
Eine selten bedachte, aber dennoch vorhandene Fundraising-Quelle besteht im<br />
Leihen von Geld. Dabei sollten <strong>Stiftung</strong>en nicht nur an den klassischen, vielleicht<br />
auch zinslosen Kredit denken, son<strong>der</strong>n auch an Bürgschaften.<br />
Die klassischste Fundraising-Variante ist sicher das Sammeln von (Geld-) Spenden.<br />
Während diese in <strong>der</strong> Regel spätestens im Folgejahr des Eingangs ihrem Zweck<br />
zugeführt werden müssen, können Zustiftungen das Vermögen <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
auch nachhaltig vergrößern. Ähnliches gilt für Schenkungen, Erbschaften o<strong>der</strong><br />
Vermächtnisse. Neben Geldspenden kommen noch Sachspenden, aber auch die<br />
Spende von Arbeitszeit o<strong>der</strong> spezifischem Know-how, meist in Form von Ehrenamtlichkeit,<br />
in Frage. Nicht zuletzt kann auch <strong>der</strong> Transfer von Spenden, die Dritten<br />
zugeflossen sind, als Fundraising-Quelle definiert werden.<br />
171
172<br />
FUNDRAISING<br />
Professionelles Fundraising verlangt konzeptionelles und strategisches Vorgehen<br />
Um nachhaltig wirksames Fundraising zu etablieren und Risiken zu vermeiden,<br />
sollten <strong>Stiftung</strong>en sich nicht nur in Steuerfragen gut beraten lassen, son<strong>der</strong>n auch<br />
bei <strong>der</strong> Mittelbeschaffung strategisch vorgehen. Nur wer klare Fundraising-Ziele<br />
definiert, kann diese hinterher auch kontrollieren.<br />
Gut funktionierende Fundraising-Konzepte zeichnen sich meist dadurch aus, dass<br />
ihnen eine sorgfältige Analyse des eigenen Profils vorausgeht, bei <strong>der</strong> Stärken<br />
und Schwächen ebenso klar benannt werden wie potenzielle Konkurrenzen und<br />
Zielgruppen.<br />
Fundraising ist mehr denn je eine Frage <strong>der</strong> Glaubwürdigkeit und Authentizität.<br />
Beides steht in engem Zusammenhang mit dem regulären <strong>Stiftung</strong>sgeschäft,<br />
aber auch mit <strong>der</strong> kommunikativen Leistung, die eine <strong>Stiftung</strong> erbringt und die<br />
oft als Öffentlichkeitsarbeit beschrieben wird. Das nachfolgende Schaubild kann<br />
als strukturelle Grundlage für eigene Ideen zur Ansprache von Zuwendungsgebern<br />
genutzt werden.<br />
Garaphik: Harriet Langanke, Köln | 14.September 2002<br />
Eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit, die die Person-to-person-Kontakte ebenso<br />
berücksichtigt wie die klassische Pressearbeit, ist als Grundlage und als flankierende<br />
Maßnahme für professionelles Fundraising höchst dienlich.<br />
Sie als eigenständiges Projekt in einem ganzen Kanon von Fundraising-Methoden<br />
zu begreifen, macht auch an<strong>der</strong>e Fundraising-Projekte – beispielsweise Mailing-<br />
Aktionen o<strong>der</strong> Benefiz-Events – transparenter, kontrollierbarer und nicht zuletzt<br />
erfolgreicher.<br />
Wer beim Fundraising „mit dem Kopf des An<strong>der</strong>en denkt“, also die Bedürfnisse<br />
und Erfor<strong>der</strong>nisse potenzieller Zuwendungsgeber kennt und berücksichtigt, kann<br />
mit diesen Akteuren strategische Partnerschaften eingehen, die das eigene Fundraising<br />
auf eine solide und vielleicht langwährende Basis stellen.
FUNDRAISING<br />
Aber: Nur wenn das Fundraising sorgfältig auf das Kerngeschäft o<strong>der</strong> „die Botschaft“<br />
<strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> abgestimmt ist und nur wenn sowohl für das Fundraising<br />
selbst als auch für die begleitende kommunikative Öffentlichkeitsarbeit schlüssige<br />
Konzepte entwickelt und genutzt werden, können <strong>Stiftung</strong>en die Chancen des<br />
Fundraising nutzen, ohne sich selbst die existentielle Grundlage zu entziehen.<br />
Harriet Langanke | Marketing-Beratung für <strong>Stiftung</strong>en | Titusstraße 12 | 50678 Köln<br />
Telefon: 02 21-3 40 80 40 | harriet.langanke@t-online.de<br />
173
174
175
176<br />
BESUCHERBEFRAGUNG<br />
(Auswertung von 144 abgegebenen Fragebögen)
1. ICH GEHÖRE ZU –<br />
Verein<br />
2. ICH KOMME AUS –<br />
Braunschweig<br />
Nichts<br />
Wolfenbüttel<br />
und Landkreis<br />
<strong>Stiftung</strong><br />
Gifhorn<br />
und Landkreis<br />
Kirchliche<br />
Einrichtung<br />
Dessau<br />
Kulturelle<br />
Organisation<br />
Hamburg<br />
Wohltätige<br />
Organisation<br />
Hannover<br />
<strong>Teil</strong>nehmende<br />
<strong>Stiftung</strong><br />
Salzgitter<br />
Wissenschaftliche<br />
Organisation<br />
Goslar<br />
Helmstedt<br />
Hornburg<br />
Landkreis<br />
Northeim<br />
177
178<br />
3. WIE HABEN SIE VON DEM STIFTUNGSTAG ERFAHREN?<br />
Medien<br />
4. AUS WELCHEM GRUND SIND SIE AUF DEM STIFTUNGSTAG?<br />
Gezielter<br />
Infobedarf<br />
Flyer<br />
Allgemeines<br />
Interesse<br />
Freunde<br />
Neugier<br />
Einladung<br />
Organisation<br />
Plakate<br />
Zufall<br />
Eigeninitiative,<br />
Internet
5. FÜR WELCHE FÖRDERSCHWERPUNKTE INTERESSIEREN SIE SICH BESONDERS?<br />
Kultur<br />
6. KONNTEN SIE AUF DEM STIFTUNGSTAG FÜR SIE WICHTIGE KONTAKTE KNÜPFEN?<br />
Erste<br />
Kontakte<br />
Kin<strong>der</strong>, Jugend<br />
und Familie<br />
Keine<br />
Kontakte<br />
Bildung<br />
Bestehende<br />
Kontakte<br />
Bürgerstiftung<br />
Weitere Zusammenarbeit<br />
Wissenschaft<br />
Gesundheit<br />
Natur<br />
Kirche<br />
179
180<br />
7. WIE WICHTIG SIND FÜR SIE DIE VERSCHIEDENEN BEREICHE DES STIFTUNGSTAGES?<br />
MARKT DER STIFTUNGEN<br />
sehr wichtig<br />
wichtig<br />
neutral<br />
nicht so wichtig<br />
unwichtig<br />
THEMENWERKSTÄTTEN, CLOSED SHOPS<br />
sehr wichtig<br />
wichtig<br />
neutral<br />
nicht so wichtig<br />
unwichtig
KONTAKTE<br />
sehr wichtig<br />
GESPRÄCHE<br />
sehr wichtig<br />
wichtig<br />
wichtig<br />
neutral<br />
neutral<br />
nicht so wichtig<br />
nicht so wichtig<br />
unwichtig<br />
unwichtig<br />
181
182<br />
PRESSESPIEGEL
BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 27.06.2002<br />
NEUE BRAUNSCHWEIGER | 27.06.2002<br />
183
184<br />
GANDERSHEIMER KREISBLATT | 27.06.2002
WOLFENBÜTTELER SCHAUFENSTER | 30.06.2002<br />
185
186<br />
EVANGELISCHER PRESSEDIENST | JUNI 2002
BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 30.08.2002<br />
187
188<br />
BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 09.09.2002<br />
RADIO OKERWELLE | 09/2002
LEBENSHILFE BRAUNSCHWEIG INFO | AUSGABE 2/2002<br />
189
190<br />
NEUE BRAUNSCHWEIGER | 12.09.2002<br />
BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 14.09.2002
PEINER ALLGEMEINE ZEITUNG | 14.09.2002<br />
191
192<br />
NEUE BRAUNSCHWEIGER | 15.09.2002<br />
NEUE BRAUNSCHWEIGER | 15.09.2002
BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG | 16.09.2002<br />
Schwingungen wurden sichtbar: Mitmach-Exponate präsentierte die <strong>Stiftung</strong><br />
Science-Center Wolfsburg.<br />
„Positives Klima für <strong>Stiftung</strong>en“<br />
2000 Besucher in Braunschweig<br />
Brickwedde for<strong>der</strong>t Abschaffung von Genehmigungsgebühren<br />
Von Henning Noske<br />
BRAUNSCHWEIG. 40 <strong>Stiftung</strong>en am Start, 2000 Besucher am Sonnabend im Landesmuseum – <strong>der</strong> 1. Braunschweigische<br />
<strong>Stiftung</strong>stag wurde von allen Beteiligten als voller Erfolg gewertet. Nun soll es in jedem Jahr einen <strong>Stiftung</strong>stag<br />
geben.<br />
„Veranstaltungen wie diese sind wichtig, denn gerade das Stiften in lokalen Zusammenhängen boomt außerordentlich“,<br />
sagte Dr. Fritz Brickwedde, Vorsitzen<strong>der</strong> des Bundesverbandes Deutscher <strong>Stiftung</strong>en, beim festlichen Auftakt<br />
am Freitagabend im Rittersaal <strong>der</strong> Burg Dankwar<strong>der</strong>ode. Es gebe in Deutschland wie<strong>der</strong> ein positives Klima für<br />
<strong>Stiftung</strong>en, <strong>der</strong> Begriff sei absolut positiv besetzt.<br />
Dies spiegelte sich auch am Sonnabend wi<strong>der</strong>. 40 <strong>Stiftung</strong>en (siehe unten) nutzten den Tag, um sich zu präsentieren,<br />
aber auch für den regen Informationsaustausch untereinan<strong>der</strong>. „Das ist notwendig, denn die <strong>Stiftung</strong>en müssen<br />
auch ihr Profil schärfen und unbefangen über ihre Möglichkeiten und Leistungen berichten“, erklärte Dr.<br />
Christoph Mecking vom Bundesverband Deutscher <strong>Stiftung</strong>en.<br />
Dabei gab es auch jede Menge neuer Kontakte und Anregungen. DLR-School-Lab Göttingen und Science Center<br />
Wolfsburg weckten mit Mitmach-Exponaten das Interesse <strong>der</strong> Besucher. Und am Stand <strong>der</strong> ehrwürdigen<br />
Braunschweiger Mansfeld-Löbbecke-<strong>Stiftung</strong> meldete sich die 85-jährige Charlotte Eckhardt und übergab ein ganz<br />
beson<strong>der</strong>es Erinnerungsstück. Es war das Emblem dieser <strong>Stiftung</strong> vor 50 Jahren von <strong>der</strong> früheren Bäckerei Eckhardt<br />
in Salzteig gebacken. Jetzt kommt das Stück immer noch frisch in eine Vitrine.<br />
Ein symbolisches Bild. Der Gedanke <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>en lebt, wenngleich an den richtigen Rahmenbedingungen immer<br />
noch gefeilt wird. Die erfolgten Verbesserungen im <strong>Stiftung</strong>ssteuerrecht seien schon gut, sagte Brickwedde, doch<br />
dieser Prozess müsse eben weitergehen. Und dann gebe es in den westlichen Bundeslän<strong>der</strong>n nur noch in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
eine ganz ärgerliche Sache: Bei <strong>der</strong> Genehmigung von <strong>Stiftung</strong>en würden Gebühren erhoben. Brickwedde:<br />
„Das ist ungebührlich.“ Beifall im Rittersaal, und sofort regte Regierungspräsident Dr. Axel Saipa eine Initiative im<br />
Landtag an, dies zu än<strong>der</strong>n.<br />
Natürlich steckt <strong>der</strong> Teufel im Detail: ein positives Umfeld muss vorhanden sein, wenn immer mehr Menschen ihr<br />
Kapital für Zwecke <strong>der</strong> Allgemeinheit stiften und gleichzeitig die vorhandenen <strong>Stiftung</strong>en immer erfolgreicher<br />
arbeiten sollen. Der Regierungsbezirk Braunschweig ist da bereits eine echte <strong>Stiftung</strong>sregion. Weit mehr als 200<br />
<strong>Stiftung</strong>en gibt es hier und die Neugründungen boomen.<br />
Deshalb setzte die <strong>Stiftung</strong> NORD/<strong>LB</strong> · ÖFFENTLICHE als Veranstalter gemeinsam mit <strong>der</strong> Bezirksregierung, dem<br />
Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und dem Bundesverband Deutscher <strong>Stiftung</strong>en auch<br />
auf das Experiment <strong>Stiftung</strong>stag. Es gelang. Angeknüpft wird dabei auch an Traditionen in den USA und aus großer<br />
<strong>Stiftung</strong>szeit in Deutschland. Mecking: „Gesellschaftliche Anerkennung soll sich nicht nur an <strong>der</strong> beruflichen<br />
Position festmachen, son<strong>der</strong>n auch an <strong>der</strong> stifterischen Aktivität.“<br />
BRAUNSCHWEIG REPORT | 18.09.2002<br />
193
194<br />
DEUTSCHE STIFTUNGEN | AUSGABE 3/2002
NORD/<strong>LB</strong> JOURNAL | AUSGABE 5/2002<br />
195
196<br />
RESÜMEE UND AUSBLICK
NINA KRÜGER<br />
RESÜMEE UND AUSBLICK<br />
Der Begeisterung über den Erfolg des 1. Braunschweigischen <strong>Stiftung</strong>stages muss<br />
nun auch eine kritische Auswertung und Nachbetrachtung folgen.<br />
Am Anfang standen die Zielsetzung, das <strong>Stiftung</strong>swesen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu<br />
präsentieren und bekannter zu machen, das Kennenlernen und Kooperieren <strong>der</strong><br />
<strong>Stiftung</strong>en untereinan<strong>der</strong> zu för<strong>der</strong>n, den <strong>Stiftung</strong>smitarbeitern die Möglichkeit<br />
zur Fortbildung zu geben und auch Neu- bzw. Zustifter zu finden.<br />
Das <strong>Stiftung</strong>swesen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit bekannter zu machen ist uns bestimmt<br />
gelungen. Dafür sprechen das große Interesse <strong>der</strong> fast 1.800 Besucher aus <strong>der</strong><br />
ganzen Region, aber auch die starke Medienpräsenz schon im Vorfeld und während<br />
des <strong>Stiftung</strong>stages. Einig sind sich die teilnehmenden <strong>Stiftung</strong>en darüber,<br />
dass die Gespräche mit den Besuchern immer informativ und anregend für beide<br />
Seiten verlaufen sind.<br />
Auch haben sich die <strong>Stiftung</strong>svertreter positiv darüber geäußert, endlich einmal<br />
an<strong>der</strong>e <strong>Stiftung</strong>en und <strong>der</strong>en Mitarbeiter kennengelernt zu haben. Schon in den<br />
vorbereitenden Gruppentreffen haben sich zukünftige Kooperationen herauskristallisiert.<br />
Als problematisch erwiesen sich <strong>der</strong> Vortrags- und Fortbildungsbereich. Viele <strong>Stiftung</strong>smitarbeiter<br />
hätten gerne die Closed-Shops besucht, mussten jedoch zeitgleich<br />
ihren Stand auf dem Markt <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>en präsentieren. Diejenigen, die<br />
jedoch die Möglichkeit sich zu informieren genutzt haben, waren mit den Themen,<br />
Inhalten und Referenten zufrieden. Das Interesse sowohl an <strong>der</strong> Themenwerkstatt<br />
„<strong>Stiftung</strong>sgründung“ und am Stand <strong>der</strong> Bezirksregierung war überwältigend.<br />
Anscheinend gibt es hier einen großen Informationsbedarf. In <strong>der</strong> Folge<br />
des <strong>Stiftung</strong>stages ist zwar die Zahl <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>sgründungen nicht sprunghaft<br />
angestiegen, jedoch hat die Bezirksregierung einige Gespräche mit Neustiftern<br />
geführt, die sich auf dem <strong>Stiftung</strong>stag schon informiert hatten.<br />
Weiterhin haben sich die <strong>Stiftung</strong>en auch zur Organisation, Betreuung, Vorbereitung<br />
und Öffentlichkeitsarbeit des <strong>Stiftung</strong>stages geäußert. Einig waren sich alle<br />
darüber, dass sowohl die Betreuung im Vorfeld des <strong>Stiftung</strong>stages als auch die<br />
Organisation des Auf- und Abbaus im Landesmuseum vorbildlich war. Es hat sich<br />
als hilfreich herausgestellt, dass es eine Ansprechpartnerin für sämtliche Fragen<br />
und Probleme gab.<br />
Das Corporate Design und die Öffentlichkeitsarbeit wurden im Allgemeinen als<br />
gut bewertet. Jedoch gab es vor allen Dingen Kritikpunkte beim Design des Plakates<br />
und beim Motto. Sowohl die <strong>Stiftung</strong>en als auch die „Sandwichplakate“<br />
197
198<br />
haben einstimmig berichtet, dass die Kernaussage des <strong>Stiftung</strong>stages auf den<br />
Plakaten nicht gut transportiert wurde. Es wäre wegen <strong>der</strong> vielen Elemente zu<br />
schwierig zu lesen und zu verstehen gewesen, und beson<strong>der</strong>s das Motto „Ihr<br />
Einsatz bitte“, was in <strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> Projektplanungsgruppe als gut gelungen<br />
angesehen wurde, hätte viele Passanten irritiert.<br />
Als nicht befriedigend wurde von allen <strong>Stiftung</strong>en die enge Raumsituation im Forum<br />
des Landesmuseums hervorgehoben. Auch fehlten kleinere Sitzgruppen<br />
sowohl für intensivere Gespräche als auch für die vielen älteren Besucher. Hier<br />
müsste für den nächsten <strong>Stiftung</strong>stag auf jeden Fall eine befriedigende Lösung<br />
gefunden werden.<br />
Wie soll es nun in Zukunft weitergehen?<br />
Wir sind uns einig, dass <strong>der</strong> 1. Braunschweigische <strong>Stiftung</strong>stag nur <strong>der</strong> Anstoß<br />
für eine rege <strong>Stiftung</strong>sarbeit in <strong>der</strong> Region war, die jetzt natürlich kontinuierlich<br />
vertieft und verfestigt werden muss.<br />
Geplant ist nun zunächst im Herbst 2003 das 1. Braunschweigische <strong>Stiftung</strong>sforum,<br />
bei dem <strong>Stiftung</strong>smitarbeiter und <strong>Stiftung</strong>sgremien die Möglichkeit zur<br />
Fortbildung, Information und zu Gesprächen mit an<strong>der</strong>en <strong>Stiftung</strong>en bekommen<br />
werden. Einem öffentlichen Vortrag folgen Workshops und Diskussionsveranstaltungen,<br />
<strong>der</strong> Markt <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong>en entfällt hier.<br />
Weil auch die Präsentation in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wichtig und – wie gesehen – auch<br />
erwünscht ist, wird es voraussichtlich im Herbst 2005 einen 2. Braunschweigischen<br />
<strong>Stiftung</strong>stag geben – mit hoffentlich noch mehr teilnehmenden <strong>Stiftung</strong>en.<br />
Nina Krüger | STIFTUNG NORD/<strong>LB</strong> · ÖFFENTLICHE | Projektkonzeption und -organisation
STIFTUNG NORD/<strong>LB</strong> •ÖFFENTLICHE<br />
Hennebergstraße 14 | 38102 Braunschweig | Telefon 05 31-2 73 59-0 | Fax 05 31-2 73 59-50<br />
www.stiftung-nordlb-oeffentliche.de | info@stiftung-nordlb-oeffentliche.de<br />
Bezirksregierung<br />
Braunschweig