02.06.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - AG Pro-Mosel

Planfeststellungsbeschluss - AG Pro-Mosel

Planfeststellungsbeschluss - AG Pro-Mosel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den Neubau der B 50 zwischen der B 50 alt bei Platten und Longkamp einschließlich dem Zubringer<br />

Longkamp (bis zur B 50 alt bei Kommen)<br />

Kapitel A; Räumlicher und rechtlicher Umfang der Planfeststellung, Bestandteile und Anlagen des festgestellten Planes<br />

Saatkrähe, Sandregenpfeifer, Schafstelze, Schleiereule, Schnatterente, Schwanzmeise, Schwarzmilan,<br />

Schwarzspecht, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Sperber, Star, Steinschmätzer, Stieglitz, Stockente,<br />

Sumpfmeise, Sumpfrohrsänger, Tafelente, Tannenmeise, Trauerschnäpper, Trauerseeschwalbe,<br />

Türkentaube, Turmfalke, Turteltaube, Uferschnepfe, Uferschwalbe, Uhu, Wacholderdrossel, Wachtel,<br />

Wachtelkönig, Waldbaumläufer, Waldkauz, Waldohreule, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, Waldwasserläufer,<br />

Wanderfalke, Wasseramsel, Wasserpieper, Weidenmeise, Wespenbussard, Wiesenpieper,<br />

Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp, Zwergschnepfe sowie Zwergtaucher.<br />

V. Genehmigung nach der „<strong>Mosel</strong>talschutzverordnung“<br />

Der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) wird gemäß § 4 der Landesverordnung<br />

über das „Landschaftsschutzgebiet <strong>Mosel</strong>gebiet von Schweich bis Koblenz“ vom 17. Mai 1979 (<strong>Mosel</strong>talschutzverordnung)<br />

die Genehmigung zur Durchführung von Neu- und Ausbaumaßnahmen im<br />

Straßen- und Wegebau erteilt.<br />

VI. Genehmigung nach der Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes „Wildsteintherme“<br />

Der Bundesrepublik Deutschland wird nach Maßgabe des Beschlusses vom 3.6 und 25.6.1922 zur<br />

Festsetzung des Quellenschutzgebietes Wildsteintherme die Genehmigung zur Durchführung von<br />

Arbeiten innerhalb des festgesetzten Schutzgebietes erteilt.<br />

VII. Festgestellte Planunterlagen<br />

Der festgestellte Plan für die straßenbaulichen und wasserwirtschaftlichen Maßnahmen besteht aus<br />

den in den Anhängen 1 und 1 a aufgeführten, mit Feststellungsstempel und Dienstsiegel versehenen<br />

Unterlagen.<br />

VIII. Anlagen des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

Anlagen des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es sind ferner die in den Anhängen 2 und 2 a aufgeführten<br />

Unterlagen. Sie haben informatorischen Charakter.<br />

IX. Entscheidung über gestellte Anträge<br />

Anträge betreffend Inhalt und Umfang der Verfahrensunterlagen, auf Durchführung weiterer Ermittlungen<br />

und Einholung oder Hinzuziehung zusätzlicher Gutachten, wie z.B. Beweissicherungsgutachten<br />

sowie gegen die Art und Weise der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und insbesondere<br />

des Anhörverfahrens werden zurückgewiesen, so weit über sie nicht bereits im laufenden Verfahren<br />

entschieden wurde oder ihnen in dem vorliegenden <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> nach Maßgabe<br />

der nachfolgenden Kapitel B und C nicht entsprochen wird.<br />

Im Übrigen werden die Anträge gegen den Neubau der B 50 zurückgewiesen, so weit ihnen nicht<br />

durch Planänderungen, Planergänzungen, oder Nebenbestimmungen Rechnung getragen wurde oder<br />

so weit sie sich im Laufe des Planfeststellungsverfahrens nicht auf andere Weise erledigt haben.<br />

Die Anträge auf erneute Offenlage der Gutachten und fachlichen Äußerungen, die in der Zeit vom<br />

16.10.2000 bis 15.11.2000 bei den in Kapitel E, Ziffer D.II.1.c) genannten Offenlagestellen der Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht worden waren, und auf die Durchführung eines 2. Erörterungstermins,<br />

in dem die Stellungnahmen zu den offen gelegten Gutachten und fachlichen Äußerungen erörtert<br />

werden sollten, werden zurückgewiesen; auf die Begründung in Kapitel D.II.1.f) wird hingewiesen.<br />

Seite 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!