02.06.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - AG Pro-Mosel

Planfeststellungsbeschluss - AG Pro-Mosel

Planfeststellungsbeschluss - AG Pro-Mosel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den Neubau der B 50 zwischen der B 50 alt bei Platten und Longkamp einschließlich dem Zubringer<br />

Longkamp (bis zur B 50 alt bei Kommen)<br />

Kapitel D; Begründung<br />

mehreren Tagen auf Wunsch vor Ort ausführlich erläutert. Außerdem wurde Auskunft auf entsprechende<br />

Fragen zum weiteren Verfahrensablauf erteilt. Damit sollte sichergestellt werden, dass die<br />

interessierte Öffentlichkeit bei der Vielzahl der offen gelegten Planunterlagen alle darin enthaltenen<br />

Informationen ohne allzu großen Aufwand aufnehmen konnte. Diese zusätzlichen Informationsangebote<br />

wurde von den Einsprechern umfangreich genutzt.<br />

In den offen gelegten Planunterlagen waren Grunderwerbsverzeichnisse enthalten, aus denen die Eigentümer<br />

der Grundstücke entnommen werden konnten, die vom Neubau der B 50 im hier festgestellten<br />

Abschnitt betroffenen sind. Die Offenlage dieser Pläne war auch vor datenschutzrechtlichem Hintergrund<br />

statthaft, da § 6 Abs. 2 LStrG dies ausdrücklich vorsieht; danach gilt diese Regelung auch<br />

für Bundesfernstraßen.<br />

Die Träger öffentlicher Belange, Gemeinden, Versorgungsunternehmen und die anerkannten Naturschutzverbände<br />

wurden mit Schreiben vom 30.08.1999 unter Beifügung der als erforderlich angesehenen<br />

Planunterlagen auf die Planung hingewiesen und zur Abgabe von Einwendungen oder Stellungnahmen<br />

bis zum 18.11.1999 aufgefordert.<br />

d) Einwendungen und Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange<br />

Zu den offen gelegten Planunterlagen wurden ca. 2.300 Einwendungen<br />

• von Privatpersonen auf individuell verfassten Schreiben, auf vorgefertigten Schreiben und auf<br />

Unterschriftenlisten teilweise unter der Berufung von Vertretern und vertreten durch Rechtsanwälte<br />

und von<br />

• Trägern öffentlicher Belange, Gemeinden, Versorgungsunternehmen und den anerkannten Naturschutzverbänden<br />

erhoben oder Stellungnahmen abgegeben.<br />

Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden dem Straßen- und Verkehrsamt Gerolstein in Kopie<br />

zur Kenntnisnahme und zur Vorbereitung einer inhaltlichen und sachlichen Erörterung während eines<br />

Erörterungstermins überlassen. In Einzelfällen und nur bei beteiligten Trägern öffentlicher Belange,<br />

deren Einwand ein solches Vorgehen auf Grund des Umfanges der Einwendungen als sinnvoll erscheinen<br />

ließ, wurden vom Straßen- und Verkehrsamt Gerolstein schriftliche Stellungnahmen zu den<br />

Einwendungen verfasst, die vor Beginn des Erörterungstermins (siehe D.II.1.e) unten) an die betroffenen<br />

Einspruchsführer ausgehändigt wurden. Diesen wurde für eine ergänzende Stellungnahme eine<br />

Frist bis zum 30.1.2000 eingeräumt, von der verschiedentlich auch Gebrauch gemacht wurde.<br />

e) Erörterung<br />

Die Einwendungen und Stellungnahmen waren in der Zeit vom 17.01. bis 20.01.2000 Gegenstand<br />

eines Erörterungstermins. Der Erörterungstermin fand in der Tennishalle des Hotels <strong>Mosel</strong>park,<br />

54470 Bernkastel-Kues statt. Die Versammlungsstätte und deren beabsichtigte Nutzung für die<br />

Durchführung des Erörterungstermins waren zuvor einem behördlichen Zulassungsverfahren durch<br />

die zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden unterworfen worden. Die beabsichtigte Nutzung ist<br />

abschließend genehmigt worden. Die Einladung zu dem Erörterungstermin fand gemäß § 73 Absatz 6<br />

Satz 4 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung statt. Im Einzelnen wurden die Veröffentlichungen<br />

wie folgt vorgenommen:<br />

Seite 34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!