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100 Jahre F F F F - Turnverein 1909 ev Bergheim/Sieg

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Die <strong>Bergheim</strong>er Fischereigerechtsame 35<br />

Die <strong>Bergheim</strong>er B<strong>ev</strong>ölkerung bestand also aus Landleuten, die vom Ackerbau lebten.<br />

Innerhalb der Nachbarschaft gab es aber zudem eine besondere Berufsgruppe,<br />

die zusätzlich den Fischfang in den Gewässern der mündenden <strong>Sieg</strong> und dem zugehörigen<br />

Rheinstück betrieb.<br />

Wir können davon ausgehen, dass die landnehmenden Franken bereits die zu Füßen<br />

der Siedlung vorbeifließende <strong>Sieg</strong> befischten. Unklar bleibt, wie die damaligen<br />

Rechtsverhältnisse aussahen. Galt die Fischerei ausschließlich als königliches Regal?<br />

Standen die fischenden Dorfleute in einem gewissen Lehnsverhältnis zu den merowingischen<br />

Königen? Übte eine altfreie B<strong>ev</strong>ölkerung die Fischerei als Naturalrecht<br />

aus? Wir wissen es nicht. Wir vermuten aber, dass im 10. Jahrhundert die Fischerei<br />

mit den Vilicher Mansen verknüpft war. Die Grundholden auf den Vilicher Hufen<br />

mögen gemeinsam die Fischerei betrieben haben. Die Zugfischerei erforderte stets<br />

eine Vielzahl von Teilnehmern, eine starke Mannschaft kräftiger Männer.<br />

Wenn nun das königliche Diplom von 987 36 dem Stift Vilich alle bekannten, aber<br />

in der Urkunde nicht näher bezeichneten Rechte bestätigte, muss damit auch die<br />

Rhein-<strong>Sieg</strong>-Fischerei eingeschlossen werden. Somit mögen die <strong>Bergheim</strong>er Fischer<br />

zu Recht dieses Datum als Fixpunkt für ihre Gerechtsame betrachten. Allein daraus<br />

kann nicht zweifelsfrei geschlossen werden, dass zwei Drittel des Fischfanges im<br />

Eigentum einer festen Berufsgruppe standen. Wir nehmen vielmehr an, dass das<br />

Fischereirecht als Ganzes bei Vilich lag. Vom Ertrag stand dem Stift aber nur ein<br />

Drittel zu. 37 So scheint sich das Verhältnis zwischen dem Stift und den praktizierenden<br />

Fischern lehnsähnlich abgespielt zu haben. 38 Wir sehen hierin eine pragmatische<br />

Lösung: Das Damenstift konnte die Fischerei nicht selbst ausüben; es war auf die<br />

Arbeit erfahrener Berufsfischer angewiesen.<br />

Die regelmäßige Fischlieferung bedeutete für das Stift einen wichtigen Beitrag zur<br />

214<br />

35) Die hierzu einschlägige Literatur:<br />

Brodeßer, Heinrich: Die Fischerei-Bruderschaft zu <strong>Bergheim</strong> an der <strong>Sieg</strong>, Niederkassel - Rheidt<br />

1987.<br />

Engels, Hanns-Joachim:<br />

A. Das Fischerei-Privileg an der unteren <strong>Sieg</strong>, HblS 89, 1965, S. 104 ff.<br />

B. Erbfolge und Wappen der Fischerei-Bruderschaft zu <strong>Bergheim</strong> an der <strong>Sieg</strong>, HblS 93, 1967, S.<br />

49 ff.<br />

Giersiepen, Helga: Das Kanonissenstift Vilich, Bonn 1993.<br />

Gronewald, Johann: Geschichte und Satzung der <strong>Bergheim</strong>er Fischerei-Bruderschaft, Troisdorf<br />

1927, 2. Auflage, <strong>Sieg</strong>burg 1962.<br />

36) S. Anm. 11.<br />

37) Im Diplom König Konrads III. von 1144 - s. Anm. 13 - heißt es dazu ausdrücklich: ...<br />

omnium que capiuntur tertia pars est monasterii - von allem, was gefangen wird, gehört der 3.<br />

Teil dem Kloster.<br />

38) Dazu Giersiepen, S. 196 ff.

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