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100 Jahre F F F F - Turnverein 1909 ev Bergheim/Sieg

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Die <strong>Bergheim</strong>er Fischer haben dem nie widersprochen, sondern an diesen Grenzen<br />

festgehalten, innerhalb derer sie ihre eigene Fischerei gesichert glaubten.<br />

Als die vorbeschriebenen Fischereigrenzen von den Nachbarfischereien in Frage gestellt<br />

wurden, kam es zu heftigen Streitigkeiten, die juristisch ohne klare Ergebnisse<br />

ausgefochten, von den praktizierenden Fischern aber in "handfesten Kämpfen" ausgetragen<br />

wurden. Hier fühlten sich Stift und Bruderschaft gemeinsam gefordert. 45<br />

Die Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts beendete das Zusammenspiel von<br />

Damenstift und Bruderschaft.<br />

Am 18. März 1804 wurde das Vilicher Kanonissenstift durch den neuen Landesherrn<br />

von Napoleons Gnaden, den Fürsten Friedrich August von Nassau, aufgelöst.<br />

Als die Rheinlande, darin das Gebiet der unteren <strong>Sieg</strong>, durch den Wiener Kongress<br />

dem Königreich Preußen zugesprochen wurden, gelangte der "3. Fisch" an den<br />

preußischen Fiskus.<br />

Für die <strong>Bergheim</strong>er Fischer entfiel der Gang zum Vilicher Kammergeding. Eine<br />

neue "Bruderschaftsordnung" wurde fällig. Die Neufassung der Statuten wurde zu<br />

Johann Baptist 1843 beschlossen.<br />

Wenige <strong>Jahre</strong> später konnten die Fischer das "Vilicher Drittel" vom preußischen Staat<br />

käuflich erwerben. Mit dem 23. Juni 1850 fiel der "3. Fisch" an die Bruderschaft, die<br />

dazu einen Kaufpreis von 600 Talern aufbrachte und damit zum Eigentümer der<br />

Fischereigerechtigkeit innerhalb der<br />

alten Grenzen wurde.<br />

Gegen alle folgenden Widerstände -<br />

die Zünfte und Gilden wurden gegen<br />

Ende des 19. Jahrhunderts von Staats<br />

wegen aufgehoben - konnte sich die<br />

Bruderschaft durchsetzen und ihren<br />

zunftgemäßen Status erhalten. Wie<br />

früher vererben die Väter die Fischereigerechtsame<br />

auf ihre Söhne, versammeln<br />

sich zu Dreikönige und St.<br />

Johann Baptist zum Geding, das nun<br />

unabhängig von äußeren Zwängen in<br />

eigener Regie stattfindet, fassen ihre<br />

Beschlüsse, genießen dort ihre Fischbrötchen<br />

mit Pfeffer und Salz und<br />

den Wein und wissen sich nunmehr<br />

im alleinigen Besitz der alten Fischereigerechtigkeit.<br />

Abbildung 8: Wappen der <strong>Bergheim</strong>er Fischerei-<br />

Bruderschaft<br />

45) Näheres dazu bei Brodeßer: Die Fischerei-Bruderschaft an der <strong>Sieg</strong>, S. 38 – 62.<br />

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