100 Jahre F F F F - Turnverein 1909 ev Bergheim/Sieg
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Die <strong>Bergheim</strong>er Fischer haben dem nie widersprochen, sondern an diesen Grenzen<br />
festgehalten, innerhalb derer sie ihre eigene Fischerei gesichert glaubten.<br />
Als die vorbeschriebenen Fischereigrenzen von den Nachbarfischereien in Frage gestellt<br />
wurden, kam es zu heftigen Streitigkeiten, die juristisch ohne klare Ergebnisse<br />
ausgefochten, von den praktizierenden Fischern aber in "handfesten Kämpfen" ausgetragen<br />
wurden. Hier fühlten sich Stift und Bruderschaft gemeinsam gefordert. 45<br />
Die Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts beendete das Zusammenspiel von<br />
Damenstift und Bruderschaft.<br />
Am 18. März 1804 wurde das Vilicher Kanonissenstift durch den neuen Landesherrn<br />
von Napoleons Gnaden, den Fürsten Friedrich August von Nassau, aufgelöst.<br />
Als die Rheinlande, darin das Gebiet der unteren <strong>Sieg</strong>, durch den Wiener Kongress<br />
dem Königreich Preußen zugesprochen wurden, gelangte der "3. Fisch" an den<br />
preußischen Fiskus.<br />
Für die <strong>Bergheim</strong>er Fischer entfiel der Gang zum Vilicher Kammergeding. Eine<br />
neue "Bruderschaftsordnung" wurde fällig. Die Neufassung der Statuten wurde zu<br />
Johann Baptist 1843 beschlossen.<br />
Wenige <strong>Jahre</strong> später konnten die Fischer das "Vilicher Drittel" vom preußischen Staat<br />
käuflich erwerben. Mit dem 23. Juni 1850 fiel der "3. Fisch" an die Bruderschaft, die<br />
dazu einen Kaufpreis von 600 Talern aufbrachte und damit zum Eigentümer der<br />
Fischereigerechtigkeit innerhalb der<br />
alten Grenzen wurde.<br />
Gegen alle folgenden Widerstände -<br />
die Zünfte und Gilden wurden gegen<br />
Ende des 19. Jahrhunderts von Staats<br />
wegen aufgehoben - konnte sich die<br />
Bruderschaft durchsetzen und ihren<br />
zunftgemäßen Status erhalten. Wie<br />
früher vererben die Väter die Fischereigerechtsame<br />
auf ihre Söhne, versammeln<br />
sich zu Dreikönige und St.<br />
Johann Baptist zum Geding, das nun<br />
unabhängig von äußeren Zwängen in<br />
eigener Regie stattfindet, fassen ihre<br />
Beschlüsse, genießen dort ihre Fischbrötchen<br />
mit Pfeffer und Salz und<br />
den Wein und wissen sich nunmehr<br />
im alleinigen Besitz der alten Fischereigerechtigkeit.<br />
Abbildung 8: Wappen der <strong>Bergheim</strong>er Fischerei-<br />
Bruderschaft<br />
45) Näheres dazu bei Brodeßer: Die Fischerei-Bruderschaft an der <strong>Sieg</strong>, S. 38 – 62.<br />
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